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  • 10866: Grenzstein durch Bagger zur Seite gekippt

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im ges. Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau" - weitere Infos »

Grenzstein durch Bagger zur Seite gekippt 25.05.2004    

Guten Tag allerseits
Ich baue demnächst in einenm Neubaugebiet.
Bebauung ist erlaubt.
Mein Nachbar zur li. (wenn ich vor dem
Grundstück stehe ) hat wohl unseren gemeinsamen Grenzstein mit einem Bagger angefahren und ihn etwas ( 2-3 cm) gekippt.
Baggerspuren sind vorhanden, bis an den Grenzstein.
Auf meinem Grundstück ist noch nichts passiert( Arbeiten).
Entweder war er es, oder eine Tiefbaufirma welche von ihm beauftragt wurde.
Nun meine bedenken :
Spätestens wenn das Katasteramt nach dem Bau noch mal die Häuser einmisst ,gibts doch Ärger ....Denke der Stein muss neu vermessen und gesetzt werden, oder? ....sind doch locker 500 €
, oder?
Habe den Nachbarn noch nicht angetroffen ,lässt gerade die Bodenplatte trocknen.
Wie gehe ich diplomatisch vor? ...will ja keinen Nachbarstreit, ehe wir welche sind! ... aber warten und später zahlen müssen will ich auch nicht!... womöglich sagt er später ich war es.
Was tun wenn er es abstreitet?
Fotos habe ich gemacht!
Danke für Anregungen
MfG Stefan Seebörger

Name:

  • Stefan Seebörger
  1. zurückkippen 25.05.2004    

    und auf sich beruhen lassen. Bei Einmessungen werden die vorhandene Grenzsteine eh nicht alleine benutzt (dann bräuchte man ja keine Vermesser mehr und die würden nichts mehr verdienen). Bei uns hat der eine Vermesser nicht mal den ein paar Tage vorher angebrachten Markierungen eines Kollegen vertraut, für unsere Eimessung fing er ein paar hundert Meter entfernt an zu messen, obwohl in der Nähe mehrere Grenzsteine waren. Ich Frage mich wozu die Dinger überhaupt gut sind (ok wir haben unseren Zaun danach ausgerichtet).

    Name:

    • Karsten Zänkert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Versicherung 26.05.2004    

    Hallo,
    ich gehe doch davon aus, dass Ihr Nachbar Firmen beauftragt hat und die Arbeiten nicht allein oder in Schwarzarbeit ausgeführt hat. Die Firmen haben doch in aller Regel eine Versicherung für solche Fälle. Also den Nachbarn nett und freundlich darauf hinweisen, dass Ihnen das mit den Baggerspuren und dem Grenzstein aufgefallen ist, Sie dies dokumentiert haben und Ihn bitten sich mit seinem Tiefbauer in Verbindung zu setzen. Überlassen Sie ihm doch einfach ein paar Abzüge. Ihrem Nachbarn entstehen keine Kosten, sondern nur seinem Tiefbauer. Vielleicht kommt der Tiefbauer Ihnen aber auch bei Ihrem Bauvorhaben entgegen. Nicht vergessen, man trifft sich immer zweimal im Leben.

    Name:

    • Steffen Giersch
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Morgen werde ich ... 26.05.2004    

    mal sehen, ob mein Nachbar da ist und locker das Gespräch suchen.
    Bin gerne bereit den Stein mit ihm zu korrigieren, aber ich denke dem Katasteramt ist es egal ...wer... was... wann... gemacht hat ,oder?
    Muss der Stein denn unbedingt genau liegen?
    Können der Nachbar und ich eine Neueinmessung untersagen, falls das Katasteramt das will?
    Mir geht es einzig darum, nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen zu bleiben oder mich zu beteiligen für nichts.
    Danke für ihre Antworten
    MfG
    Stefan Seeboerger

    Name:

    • Stefan Seebörger
  4. Versicherung 26.05.2004    

    Hallo,
    ich gehe doch davon aus, dass Ihr Nachbar Firmen beauftragt hat und die Arbeiten nicht allein oder in Schwarzarbeit ausgeführt hat. Die Firmen haben doch in aller Regel eine Versicherung für solche Fälle. Also den Nachbarn nett und freundlich darauf hinweisen, dass Ihnen das mit den Baggerspuren und dem Grenzstein aufgefallen ist, Sie dies dokumentiert haben und Ihn bitten sich mit seinem Tiefbauer in Verbindung zu setzen. Überlassen Sie ihm doch einfach ein paar Abzüge. Ihrem Nachbarn entstehen keine Kosten, sondern nur seinem Tiefbauer. Vielleicht kommt der Tiefbauer Ihnen aber auch bei Ihrem Bauvorhaben entgegen. Nicht vergessen, man trifft sich immer zweimal im Leben.

    Name:

    • Steffen Giersch
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  5. 2-3 cm? etwas gerade drücken und einfach lassen wie es ist 26.05.2004    

    Das Katasteramt wird sich für diesen Stein nicht weiter interessieren. Grenzpunkte sind sowieso mit einer Ungenauigkeit von ein paar wenigen Zentimetern erlaubt - werden die nicht überschritten, bleibt der Stein auch bei Neuvermessung so wie er ist.
    Solange Sie sich mit dem Nachbarn über den Grenzverlauf einig sind, gibt es auch keine Probleme. Erst wenn Sie sich mit ihrem Nachbarn streiten (z.B. wegen Zaun auf der Grenze, Grenzbebauung oder wie so oft aus Prinzip) und den Stein neu vermessen lassen WOLLEN, weil ihnen die 3 cm nicht genau genug sind, kostet es, weil er dann neu vermessen werden muss. Über falsche Grenzsteine ärgern sich ansonsten nur Leute wie ich, die gerne aus Bequemlichkeit auf diese Dinger stationieren. Ich bin aber nicht das Vermessungsamt, sondern nur fürs Planwerk eines Versorgers zuständig, da kommts auf 10 cm nicht an. Anständige Vermesser stationieren auf Vermessungspunkte. Und die wiederum sind versichert, aber nicht bei einer Versicherungsgesellschaft, sondern mit zwei weiteren Punkten mit bekanntem Abstand und bekannter Richtung und lassen sich daher leicht kontrollieren.

    Name:

    • ulrike nohlen
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  6. Danke .... 26.05.2004    

    das war die Antwort die ich suchte :
    ...es kommt nicht auf den cm an ...
    Da soll der Tiefbauer mal von der Anderen Seite einen mitgeben und mit Wasserwaage kontrollieren und gut ist.
    Ein Laie sagt Danke
    MfG Stefan Seeboerger

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