bei der Abnahme meiner neu erworbenen Eigentumswohnung ist mir etwas aufgefallen, das mich verunsichert: Die Dämmplatten an der Stirnseite im Flur und im Waschmaschinenkeller sind nicht verputzt. Zudem gibt es Fugen zwischen den Platten und der Wand. Nun frage ich mich: Ist dieser Zustand zulässig oder handelt es sich um einen Mangel?
Eure fachkundige Einschätzung wäre mir eine große Hilfe bei der Beurteilung dieser Situation. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!