Provision an Vermittler eines Grundstücks (Baden-Württemberg)
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Provision an Vermittler eines Grundstücks (Baden-Württemberg)

Hallo,
folgender Sachverhalt:
Über eine Anzeig in der Zeitung sind wir auf ein Projektiertes Einfamilienhaus aufmerksam geworden. Auf telefonische Nachfrage wurde uns die Anschrift des entsprechenden Grundstücks genannt. Außerdem wurde uns ein ganz grober Vorschlag zur Bebauung mitgeschickt.
Wie sich herausstellte, tritt die betreffende Firma als so eine Art Makler auf. Er will einerseits eine Provision für die Vermittlung des Grundstücks, will aber andererseits auch  -  unter Auswahl von 3-4 Generalunternehmern  -  "vorschreiben", mit wem gebaut wird.
Um es kurz zu machen  -  uns war diese Vorgehensweise nicht so sympathisch, weshalb wir uns bei den Nachbarn auf die Suche nach dem Eigentümer gemacht haben und diesen auch ermittelt haben.
Hätte der Makler oder Vermittler nun Anspruch auf Provision, wenn wir das Grundstück vom Eigentümer direkt kaufen würden? Außer uns die Adresse des Grundstücks mitzuteilen hat er ja nichts gemacht.
Und die Zweite Frage wäre: hat der Makler / Vermittler noch weitergehende Ansprüche, weil wir ja vielleicht nicht mit ihm bauen würden, sprich in Richtung Schadenersatz.
Mit der Provision hätten wir ja nicht mal so ein Problem, da wir ja dann frei wären in der Entscheidung mit wem wir bauen.
Vielen Dank für Antworten.
Gruß
Andi
  • Name:
  • Andi
  1. Maklerprovision bei Umgehung des Maklers?

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, Andi!
    Wenn es sich um eine Firma handelt, bei der ihr davon hättet ausgehen müssen, dass sie gewerblich makelt, hat sie u.U. Anspruch auf Zahlung einer ortsüblichen Maklerprovision, da die Benennung der Adresse ursächlich dafür war, dass ihr den Eigentümer ermitteln konntet. Steht in der Anzeige etwas von Makler, Immobilien, o.ä.? Anzeige auf jeden Fall aufbewahren!
    Wenn der Eigentümer jetzt ohne weitere Vorgaben an euch direkt verkauft, wäre eine Bauträgerbindung damit nicht verbunden. Ihr könntet bauen, mit wem ihr wollt.
    Möglicherweise ist das Grundstück ohnehin nicht wirklich Bauträgergebunden, da euch die "Maklerfirma" anscheinend mehrere Baufirmen zur Auswahl stellt.
    Bei Bestehen einer gewissen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Makler und eurem Grundstückseigentümer könnte zudem ein Maklerlohnanspruch entfallen.
    Weitergehende Ansprüche urheberrechtlicher Art könnte (je nach Sachlage) jene Firma haben, wenn ihr das projektierte Haus dieser Firma quasi nachbaut. Baut daher im Zweifel lieber ein deutlich anderes und übernehmt keine Planelemente, die urheberrechtlich geschützt sein könnten.
    Viele Grüße
    Ralf

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