Internet und gez, ich krich die krise
BAU-Forum: Sonstige Themen

Internet und gez, ich krich die krise

Foto von Stefan Ibold

Moin,
so langsam kommt es auch mir in den Kopf, das, was da auf uns zukommt.
Nur mal rein hypothetisch: Alleinunterhalter mit PKW+ Internet  -  fähigem Handy+Internet  -  fähigem Notebook + Internet  -  fähigem PC + TV im WoZi = rd. 90 €/Mon GEZ-Gebühren.
Dann wollen RTL&Co digitales Satelitenfernsehen ebenfalls verschlüsseln und Gebühren verlangen.
Leute, wo kommen wir hin?
Mit welcher Berechtigung wird diese Abzocke betrieben?
Auf der einen Seite beklagen die Kultusminister und der Rest der Regierungen, dass gerade Deutschland noch weit hinter dem Ausland in Sachen Internet zurück hängt, auf der anderen Seite wird gerade das durch die "Abgaben" so unattraktiv gemacht, dass es jeder Beschreibung spottet.
Wegen mir sollen sie den Rundfunkstaatsvertrag mit dem ersten und zweiten kündigen und die sich allein durch die Werbung finanzieren lassen.
Nein, ehrlich, ich glaub bald an nichts mehr und werde wohl mein Parteibuch zurückgeben müssen, damit ich mit dem ersparten Beitrag den PC finanzieren kann.
Ein gefrusteter si
  • Name:
  • si
  1. Was soll das Gejammere?

    Wenn dir die GEZ-Gebühren zu teuer sind, dann melde dein Fernsehgerät doch einfach ab. Zusammen mit dem eingesparten FDP-Beitrag kannst du dir dann vielleicht mal ein gutes Buch leisten. Manche Leute haben scheinbar immer noch nicht begriffen, dass Qualität eben Geld kostet.
    RTL, Sat & Co tragen zusammen mit der dort gezeigten Werbung wesentlich zur anhaltenden Volksverdummung in Deutschland bei und es gibt offensichtlich schon zu viele Menschen (auch Erwachsene) bei uns, die gar nimmer merken, wie sie langsam durch das Fernsehglotzen verblöden ...
    od
  2. Blödsinn

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    mal die Gebührenordnung gelesen? Offensichtlich nicht, denn ansonsten würde nicht so ein Mist dabei herauskommen.
    Es reicht, dass der PC Internet  -  fähig ist. Ebenso das Handy und der Laptop/das Notebook. Das Radio baue ich dann (sofern ich eines hätte) gleich mit aus dem Auto aus.
    Das hat auch nichts mit Qualität zu tun, das ist Abzocke. Oder will jemand allen Ernstes behaupten, dass die Qualität des ersten und zweiten Fernsehprogramms erheblich über dem Niveau der privaten liegt?
    OK, ohne TV spare ich vielleicht rd 17,50 € ein, und was ist mit dem Rest?
    si
    • Name:
    • si
  3. zur Erhellung

  4. und es geht noch weiter, Ortwin

    Foto von Stefan Ibold

    Jedes Gerät, das in irgendeiner Form online arbeitet, so z.B. die Weiterleitung der Lottoscheine, onlinebanking in Restaurants und Einkaufläden, die also überhaupt nicht geeignet sind, Rundfunk zu empfangen, werden mit einbezogen.
    Das Fatale: es gab wohl offenbar eine Version, bei der lediglich für Radioempfang rd. 6 € abgeführt werden sollten. Unsere Herren Länderchefs haben sich aber für die 17,03 Version entschieden und gleichzeitig ihre Pauschalvergütungen für ihre Büros um genau 17 € erhöht. Mithin sind die aus der Sache raus und der doofe Bürger bezahlt im Grunde doppelt.
    DAS nenne ich Volksverdummung.
    si
    • Name:
    • si
  5. Ich habe offensichtlich zu schnell gepostet.

    Ich war über diese Thematik nicht gut (eigentlich überhaupt nicht) informiert und hätte somit meinen ersten Beitrag gar net verfassen dürfen und ziehe ihn hiermit zurück. Forenmaster bitte löschen, falls das geht. Sorry.
  6. @Duddeck  -  ist hiermit ...

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    @Duddeck  -  ist hiermit "virtuell" gelöscht ;-)
    • Name:
    • GP
  7. öhm

    ich will ja nicht meine Verdummung zur Schau stellen, aber 17,03 € monatlich ist der Höchstsatz der GEZ für Radio und Fernsehen.
    Hat man in einem Haushalt diesen bereits angemeldet und gibt es keine Kinder mit eigenen Einnahmen, die wiederum ein eigenes Radio- oder Fernsehgerät (PC?) betreiben bleibt's bei dem Höchstsatz, egal ob man 400 oder 789 Fernseher, Radios oder I-Net fähige Daumenkinos oder Kugelschreiber hat.
    Ich lasse mich "gern" belehren.
  8. nicht den Privathaushalt trifft es

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    sondern den kleinen Freiberufler wie mich. Für den PC mit Internetanschluss (egal ob er zu Hause oder in einem Büro steht) sind nochmal 17 € fällig, weil er 1x im Monat zur seit 2006 zwangsverordneten elektronischen Abgabe der USt-Voranmeldung benötigt wird und damit geschäftlich genutzt ist.
  9. so

    Foto von Stefan Ibold

    kopiere mal was ein:
    Beispiel 1: Gartenhäuschen Sie haben einen Garten mit kleinem Häuschen drauf. Da sind Sie gern am Wochenende. Zahlen Sie für das dort stehende Radio brav Ihre Rundfunkgebühren? Die sind mit der monatlichen Rate für die Stadtwohnung nämlich keineswegs abgegolten.
    Beispiel 2: Zweitwohnung Sie arbeiten die Woche über auswärts und haben dafür ein möbliertes Zimmer gemietet. Ziemlich spartanisch. Zum Glück ist in Ihrem Handy ein Radio. Das macht die Abende erträglich.
    Haben Sie dafür auch vorschriftgemäß die Rundfunkgebühren entrichtet?
    Beispiel 3: Fahrzeugnutzung Als Chef-Sekretärin sind Sie engagiert und bringen auf dem Heimweg die Post gelegentlich in Ihrem eigenen Auto weg. Natürlich haben Sie ein Autoradio. Damit ist Ihr Fahrzeug nicht ausschließlich privat genutzt und die Rundfunkgebühren für das Radio werden fällig!
    Beispiel 4: Arzt Sie sind Arzt. Die Gesundheitsreform zwingt Sie ab nächstem Jahr, einen PC mit Internet-Zugang zu besitzen. Planen Sie ab 2007 die Rundfunkgebühren im Budget ein! Es ist dabei egal, ob Sie Ihren PC zu Hause verwenden oder einen in die Praxis stellen. "Nicht ausschließlich private Nutzung" ist der Schlüssel zu den Gebühren.
    Beispiel 5: Student Sie sind Student in einer 3-er WG. Nächstes Jahr werden 500 € Studiengebühr fällig. Radio und Fernsehen haben Sie Aufgrund der Gebühren aus der WG verbannt. Egal! Weil Sie einen Internet-Zugang für Ihren PC besitzen, werden die Rundfunkgebühren trotzdem fällig. Drei Mal im Übrigen. Oder teilen Sie sich zu dritt einen PC?
    Beispiel 6: PC Sie haben weder Radio noch Fernseher. Wenn Sie abends vom Job kommen, gehen Sie Ihren Hobbies nach. Sie haben lediglich einen PC, um E-Mails mit Freunden im Ausland auszutauschen. Der kostet ab nächstes Jahr Rundfunkgebühren, denn ob Sie es tun oder nicht: Sie könnten öffentlich rechtliche Angebote nutzen.
    Beispiel 7: Lehrer Als Lehrer müssen Sie gelegentlich zu Hause Vorbereitungen für Ihren Unterricht in der Schule am PC machen. Damit ist der PC nicht ausschlielich privat genutzt und Sie müssen dafür ab 2007 die Rundfunkgebühren zusätzlich bezahlen.
    Beispiel 8: Beamer Sie haben keinen Fernseher, Radio, PC. Aber Sie besitzen einen Beamer, Leinwand, DVD-Player. Leider können Sie mangels Unterlagen nicht nachweisen, dass Ihre Beamer bzw. DVD-Player kein Rundfunkempfänger ist. Deshalb sind Rundfunkgebühren fällig. (Unsinn? Die E-Mail eines Betroffenen sagt etwas anderes!)
    Beispiel 9: Umsatzsteuer Sie haben ein Kleingewerbe und nutzen — wie vom Finanzamt gefordert — die Software für die Umsatzsteuererklärung per Internet. Sie nutzen dafür den Spielcomputer Ihres Sohnes einmal im Monat. Deshalb wird das Gerät ab 2007 gebührenpflichtig, denn es ist jetzt nicht mehr ausschließlich privat genutzt.
    Beispiel 10: Verein (smitglieder) Die Republik ist ein Hort der Vereine. Immer öfter findet sich im Vereinsheim ein PC, mit dem z.B. das Kassenbuch verwaltet wird. Da taucht dann ab 1.1.2007 eine neue Position auf: Rundfunkgebühren. Es sei denn, im Vereinsheim steht ein gemeldeter Fernseher. Dann bleibt vorerst alles beim alten. Falls der Verein eine Web-Site betreibt und dafür einen Web-Server gemietet hat — siehe Beispiel 12. Für Mitglieder, die Vereinsaufgaben auf Ihrem Rechner zu Haus erledigen gilt analog Beispiel 7. Falls Sie auf Ihrer Vereinshomepage ein Forum betreiben, sind — streng betrachtet — alle Forumsmitglieder Gebührenanwärter. Denn bei Diskussionen um Vereinsthemen gilt zwar die Redefreiheit. Die findet aber "vereinsmäßig" und somit gebührenpflichtig vom heimischen PC aus statt.
    • Name:
    • si
  10. Teil 2

    Foto von Stefan Ibold

    Beispiel 11: Lehrling mit Handy Ihr (e) Tochter / Sohn geht in die Lehre und freut sich über die ersten €, die selbstverdient auf das Konto fließen. Außer einem statusgebenden Handy besitzt der Sproß keine technischen Geräte. Dafür wird jetzt zusätzlich GEZ-Gebühr fällig; — womöglich lässt die sich über etwas eingeschränkteres Simsen zusammensparen, …
    Beispiel 12: WebserverWenn Sie einen Webserver betreiben oder einen Webserver gemietet haben, sollten Sie sich darüber im klaren sein, dass Sie dafür ab 1.1.2007 als deutscher Staatsbürger — unabhängig vom Standort des Servers (!) — Rundfunkgebühr bezahlen müssen, wenn der Server gewerblich genutzt wird oder Sie bisher keine Gebühren entrichten. Sollten Sie Deutscher sein, der einen Web-Server in Österreich betreibt, müssen Sie womöglich doppelt bezahlen, denn ein Abkommen über mehrfach gezahlte Rundfunkgebühren gibt es nicht. Wenn Sie mehrere Webserver betreiben, fällt für jeden Server auf einem Betriebsgrundstück eine Gebühr an. Falls Ihr Provider mehrere Grundstücke besitzt, sollten Sie das klären, …
    Beispiel 13:
    Berufsrückkehr nach Schwangerschaft Sie haben den Rundfunkanstalten einen zukünftigen Gebührenzahler geboren. Ihr Chef will Sie trotzdem schnellstmöglich wieder arbeiten sehen. Sie gehen daher zweimal die Woche kurz ins Büro und erledigen den Rest Online von zu Hause, um Ihren Spross zu beaufsichtigen, da es keine Kindertagesstätte bei Ihnen gibt. Ihr persönliches Engagement sowie der Mangel an Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bringt der GEZ zusätzliche Einnahmen: Sie nutzen Ihren PC zu Hause für die Firma, also gewerblich. Vielleicht ist Ihr Chef natürlich so nett und zahlt das für Sie. Ob er Sie dann noch so dringend wieder haben will, ist eine andere Frage.
    Beispiel 14:
    Produktionsautomaten (z.B. CNC-Fräse) Immer mehr produzierende Gewerbe setzen auf Maschinen, die über ein LAN oder das Internet gesteuert werden können (oder aus Kostengründen gesteuert werden müssen). Dabei steht der steuernde Rechner häufig in einem Büro-Gebäude, während die Produktionsstraße auf einem anderen Gelände untergebracht ist, das kostengünstig z.B. am Stadtrand liegt. Über Internet und Recheneinheit werden diese Maschinen ferngesteuert. Per Definition des achten Staatsvertrages handelt es sich bei diesen Maschinen um potentielle Rundfunkempfänger, es müssen also zusätzliche Gebühren bezahlt werden (wg. weiterem Grundstück).
    Beispiel 15:
    Mautbrücken? Mautbrücken müssten unserer Einschätzung nach ebenfalls gebührenpflichtig sein. Und zwar jede Einzelne: Sie stehen auf getrennten Grundstücken, sie haben Verbindung zu einem Netz (oder werden die Daten in Säcken abgeholt?) und sie sind mit Rechnern ausgestattet, die Bildverarbeitung erledigen. Per Definition des achten Staatsvertrages könnte man hier Rundfunk empfangen. Also kostet das Gebühren.
    Beispiel 16:
    BahnhofsinformationNahezu alle größeren Bahnhöfe nutzen mittlerweile Bildschirme zur Darstellung der Reisezeiten. Diese werden von einem zentralen Rechner über ein Netzwerk zur Verfügung gestellt und mit entsprechender Rechnertechnik für jeden Bahnsteig aufbereitet. Per Definition des achten Staatsvertrages könnte man hier Rundfunk empfangen. Also kostet das Gebühren. Da jeder Bahnhof (mindestens) ein Grundstück ist, wird die Deutsche Bahn daher wohl mit erheblichen Mehrkosten konfrontiert.
    Beispiel 17:
    Bushaltestellen An vielen Bushaltestellen werden die Ankunftszeiten der Busse mit Displays angezeigt, die per Recheneinheit und Netzwerk versorgt werden. Dieser Service für die Kunden könnte für die Verkehrsbetriebe teuer werden: Per Definition des achten Staatsvertrages könnte man hier Rundfunk empfangen. Also kostet das Gebühren. Und zwar für jede Bushaltestelle, denn jede steht auf einem eigenen Grundstück.
    Noch Fragen?
    si
    • Name:
    • si
  11. Besser nicht noch mehr Beispiele ... es graut einem schon ...

    Besser nicht noch mehr Beispiele ... es graut einem schon so genug.
  12. Ich hoffe nur ...

    die heilige Walburga in Köln kann beweisen, dass sie keine PC mit Netzwerkkarte besitzt  -  Eine Zahlungsaufforderung wird sie wohl wieder bekommen ;-(.
  13. Schade dass die Stillgelegen britischen Liegenschaften in unserer ...

    Schade dass die Stillgelegen britischen Liegenschaften in unserer Stadt, kein Exterritoriales Gelände mehr sind.
    Dann wäre das aus (ab) wandern nicht soweit ;-(
    Ich habe für dass alles eine Medizin.
    Nicht drüber nachdenken.
  14. @Stefan, ich warte immer noch auf Deine Reaktion, ...

    @Stefan,
    ich warte immer noch auf Deine Reaktion, wegen des angeblichen  -  gelben Parteibuchs.
    Ich weiß es ja besser ;-)
  15. ich weiß

    Politikverdrossenheit ist in und und daher Mainstream .. aber trotzdem *g
    Ich wüsste nicht welche Rolle zurzeit die Farbe bei der Rückgabe eines Parteibuches spielen sollte, kannst du alle rückführen egal wie gefärbt
  16. Moment ...

    Moment OT ... ich bin GG-Fan ... :-)) )
  17. GG ...

    = Günther Gillaume (oder so ähnlich)
    • duckundschonwegsei*
  18. Das wäre das gleiche

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    als wenn meine Frau den GEZ Heini wegen Vergewaltigug anzeigt. Er hat zwar nichts gemacht, hat aber ein Gerät dafür.
    Das ist übelste Abzocke.
  19. mal ein praxisbeispiel

    Hallo zusammen
    hier mal mein aktueller gez-Stand:
    angemeldet waren bisher für mein Büro 1 Radio und 1 autoRadio.
    nachdem die gez mich zum wiederholten mal geärgert hat (falsche Abrechnung) habe ich kurzerhand mein stationäres Radio (das mistding ist 40 Jahre alt und schnarrt fürchterlich..) abgemeldet.
    geht ganz einfach, Formular gibt's auf gez.de
    antwortschreiben:
    ... "sie teilten in ihrem schreiben vom 15.6.2006 mit, dass sie ihr stationäres Radio abmelden möchten (anm. :!), da ihnen das Radioprogramm nicht attraktiv genug ist. (anm. : man wird im Formular nach dem Grund der Abmeldung gefragt! ;-))
    bitte beachten sie: solange sie rundfunkGeräte zum empfang bereithalten, sind sie gebührenpflichtig. dabei kommt es nicht darauf an, ob sie die Geräte tatsächlich nutzen ... " ... bla bla bla (anm. : zwei absätze) ...
    ... " ein rundfunkgerät wird nicht mehr zum empfang bereitgehalten, wenn der rundfunkempfang technisch, dauerhaft und nachhaltig ausgeschlossen ist. DIE Endfunktionalisierung IST schriftlich durch EINE FACHWERKSTATT ZU bestätigen. " (anm. :!) ...
    dann noch 1 Seite inquisitionistisches bla bla ... "
    Ende des schreibens
    ich habe da dann angerufen und gefragt, ob die gez noch alle beisammen hat. der Sachbearbeiter meinte, dass meine Begründung ja nicht ausschließe, dass das Gerät noch betriebsbereit sei.
    ich machte ihn dann freundlich darauf aufmerksam, dass in seinem eigenen Formular ja nach der Anzahl der vorgehaltenen radioGeräte gefragt wurde und ich dort 0 Stück eingesetzt habe. dann habe ich ihn noch gefragt, ob die gez dann die Rechnungen für die Überprüfungen der Endfunktionalisierung all der Geräte übernehmen würde ...
    naja, es half alles nichts, der man war dressiert und nicht zu überzeugen.
    allerdings hatte ich am nächsten Tag schon eine aktualisierte Fassung meines radiobestandes im briefkasten (geht doch, liebe gez!).
    naja, mal sehen, was noch kommt. erst zwingt uns der Gesetzgeber dazu, einen internetfähigen pc anzuschaffen (monatliche Umsatzsteuererklärung nur noch über elster) und dann kommt über die gez die Quittung.
    so nicht, liebe angela!
    zur Politikverdrossenheit: gerade diese kleinen  -  aber sehr nervigen  -  Dinge sind es, die das fass zum überlaufen bringen!
    korruption, monetäre gier, lobbyistentum, schwarze koffer bzw. konten, gez ... irgendwann reicht es eben.
    kein wunder, dass so viele  -  meist sehr gut ausgebildete  -  bundesbürger ins Ausland abwandern.
    hhmmm, genug gemeckert. mein konstruktiver Vorschlag:
    die benötigte GesamtSumme für die rundfunkanstalten ist ja bekannt. diese Summe (-25 %, denn alle müssen sparen!) sollte man anteilig Anzahl der haushalte teilen und die Summen dann pauschal in der Steuererklärung verrechnen (gebühreneinzugszentrale damit überflüssig, aus den -25 % sind dann schon +25 % geworden). ach ja, Gewerbe vergessen: hier sollte nur 50 % der gebühr in Rechnung gestellt werden, da man in der Regel ja nicht an mehreren orten gleichzeitig konsumieren kann. so ein System würde ich gerecht finden. aber es ist wahrscheinlich nicht kompliziert genug ...
  20. Was ich mich die ganze Zeit frage,

    Foto von Lukas Ensikat

    moin,
    ist, warum die ihren öffentlich-rechtlichen, werbeverseuchten Schrott nicht einfach verschlüsseln.
    Das ist übelste Zwangsmitgliedschaft.
    Mein erster "Westjob", nach der Wende, war, über einen Sklavenhändler, beim SFB (Sender Freies Berlin; heute RBB). Seit dem habe ich eine ganz leise Ahnung, wie Geld zum Fenster rausgeworfen wird.
    Mal sehen, wie lange es noch gut geht, mit der gnadenlosen staatlichen Abzocke.
    Die Ossis haben jedenfalls schon mal nicht mehr mitgespielt.
    Drum zitiere ich jetzt noch Max Liebermann.
    "Ach, wissen Se, ich kann jar nicht soville fressen, wie ich kotzen möchte. "
    Gruß Lukas
  21. @ingo

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    die Rundfunkgebühren sind LÄNDERSACHE. Da hat Angie nichts mit zu tun.
    si
    • Name:
    • si
  22. Ländersache

    Ja genau, diese ganzen Länderkompetenzen, -Eigenwilligkeiten und -egoismen sind mit das Hauptübel in diesem Land. Warum kommen z.B. die Schweden im Schnitt wesentlich besser zurecht, selbst in größeren Wirtschaftskrisen? Weil sie eine homogenere Gesellschaft haben, in der die wichtigen Dinge in Stockholm entschieden und dann von allen wichtigen Gruppen gemeinsam getragen werden. Und das funktioniert einigermaßen trotz immer noch sehr präsenter Bürokratie Bei uns dagegen blockieren die Länder sowie diverse Gruppeninteressen eine optimale Entwicklung seit Jahrzehnten. Und es ist kein Rezept in Sicht, wie das geändert werden könnte.
  23. Ländersache  -  komisch

    Foto von Lukas Ensikat

    und warum sind sich da augenscheinlich alle Länder einig?
  24. aus dem staatsvertrag

    "Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, NICHT ZEITVERSETZTEN Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. "
    marktlücke für Geräte, welche die signale 5 Sekunden zeitversetzt abgibt. technisch ist das ja ohne Probleme möglich.
  25. Vergiss es,

    Foto von Lukas Ensikat

    weil wie könnte das Gerät dann nicht zur zeitgleichen Wiedergabe geeignet sein?
    Es haben andere schon versucht die öffentlich-rechtlichen "auszubauen".
    Gruselkonsequez wäre, dass das " nicht zeitversetzte" einfach gestrichen wird und Du fürs alte Gramophon noch zahlen darfst, weil Radiosendungen von annozopf hörbar gemacht werden könnten.
    Wie definiert sich eigentlich "zeitversetzt"?
    Bei den lahmen Datenleitungen möchte ich bezweifeln, dass das in Echtzeit rüber kommt.
  26. Sommerloch-Hinterbänkler-Gegacker?

    Grrrrrrrrrrr.

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