VOB-Vertrag gekündigt vor Arbeitsbeginn: Was tun bei drohender Insolvenz des Auftragnehmers?
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VOB-Vertrag gekündigt vor Arbeitsbeginn: Was tun bei drohender Insolvenz des Auftragnehmers?

mit dem Hinweis, er mache in 3 Wochen den Laden dicht. Was nun? Die Arbeiten sollten nächste Woche beginnen und dauern mind. 3 Wochen.
Den anderen Anbieter habe ich natürlich damals mitgeteilt, dass ich mich für einen anderen entschieden habe, Interesse hätten Sie aber weiterhin schon. Probleme für mich: Erheblicher Zeitverzug und Mehrkosten von 6-8 T€!
Wie verhalten? (auch im Hinblick darauf, dass er den Laden vielleicht doch nicht dicht macht ...)
Danke.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Wenn ein Auftragnehmer (AN) vor Beginn der Arbeiten ankündigt, den VOBAbk.-Vertrag zu kündigen und innerhalb von drei Wochen seinen Betrieb schließt, deutet dies auf eine drohende Insolvenz hin. In dieser Situation ist schnelles Handeln entscheidend, um weitere Schäden zu minimieren.

    Ich empfehle Ihnen, die Kündigung schriftlich zu bestätigen und den AN aufzufordern, die Gründe für die Kündigung detailliert darzulegen. Dokumentieren Sie alle bisherigen Vereinbarungen und den aktuellen Stand der Dinge.

    Da Sie bereits einen anderen Anbieter kontaktiert haben, sollten Sie umgehend das Gespräch suchen und die Konditionen für eine kurzfristige Übernahme der Arbeiten verhandeln. Berücksichtigen Sie dabei, dass möglicherweise Mehrkosten entstehen können, da der ursprüngliche AN den Auftrag zu einem möglicherweise günstigeren Preis angeboten hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich umgehend von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Kündigung des VOB-Vertrags zu klären und die bestmögliche Vorgehensweise zu bestimmen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB-Vertrag
    Ein Bauvertrag, der auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) basiert. Er regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauprojekten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Leistungsbeschreibung
    Insolvenz
    Ein Zustand, in dem ein Unternehmen oder eine natürliche Person nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzverfahren
    Kündigung
    Die Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch einseitige Erklärung einer der Vertragsparteien.
    Verwandte Begriffe: Rücktritt, Anfechtung, Aufhebung
    Mehrkosten
    Zusätzliche Kosten, die über die ursprünglich vereinbarten Kosten hinausgehen.
    Verwandte Begriffe: Nachtragsforderungen, Bauzeitverlängerung, Schadensersatz
    Zeitverzug
    Eine Verzögerung des Baufortschritts, die dazu führt, dass die Bauarbeiten nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeschlossen werden können.
    Verwandte Begriffe: Bauzeitverlängerung, Behinderung, Leistungsstörung
    Auftragnehmer
    Die Vertragspartei, die sich verpflichtet, eine bestimmte Leistung (z.B. Bauarbeiten) zu erbringen.
    Verwandte Begriffe: Unternehmer, Handwerker, Dienstleister
    Auftraggeber
    Die Vertragspartei, die eine Leistung (z.B. Bauarbeiten) in Auftrag gibt.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Besteller, Kunde

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein VOB-Vertrag?
      Ein VOB-Vertrag ist ein Bauvertrag, der auf der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) basiert. Er regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bauprojekten.
    2. Was passiert, wenn der Auftragnehmer insolvent geht?
      Im Falle einer Insolvenz des Auftragnehmers kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen und einen anderen Auftragnehmer beauftragen. Die Kosten für die Fertigstellung des Bauvorhabens können jedoch höher sein als ursprünglich vereinbart.
    3. Wie kann ich mich vor Mehrkosten schützen?
      Um sich vor Mehrkosten zu schützen, sollten Sie vor Vertragsabschluss die Bonität des Auftragnehmers prüfen und gegebenenfalls eine Bürgschaft oder Vorauszahlungsversicherung verlangen.
    4. Welche Rechte habe ich als Auftraggeber bei einer Kündigung durch den Auftragnehmer?
      Als Auftraggeber haben Sie das Recht, Schadensersatz für die durch die Kündigung entstandenen Schäden zu fordern. Dazu gehören beispielsweise Mehrkosten für die Beauftragung eines anderen Auftragnehmers oder entgangener Gewinn.
    5. Was ist ein erheblicher Zeitverzug?
      Ein erheblicher Zeitverzug liegt vor, wenn die Bauarbeiten nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgeschlossen werden können und dies zu erheblichen Beeinträchtigungen für den Auftraggeber führt.
    6. Wie dokumentiere ich den Baufortschritt richtig?
      Es ist wichtig, den Baufortschritt regelmäßig zu dokumentieren, idealerweise mit Fotos und schriftlichen Berichten. Dies dient als Beweismittel im Falle von Streitigkeiten.
    7. Was bedeutet Mängelrüge?
      Eine Mängelrüge ist eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, in der Mängel an der erbrachten Leistung gerügt werden. Der Auftragnehmer hat dann die Möglichkeit, die Mängel zu beseitigen.
    8. Wie lange dauert es, bis ein Insolvenzverfahren eröffnet wird?
      Die Dauer bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis Monate, bis das Verfahren eröffnet wird.

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  2. VOB-Kündigung: Schadenersatzanspruch bei Insolvenz prüfen!

    Vielleicht besser so
    denn wenn er wirklich krachen geht und Ihr mitten drin seid, ist der Schaden viel größer.
    Grundsätzlich geht eine Kündigung nicht so einfach. Theoretisch muss er Dir den nachgewisenen Schaden ersetzen. Der Aufwand dies einzuklagen sollte allerdings nicht ganz unerheblich sein. Einbehalten von Geld ist ja nicht möglich, da er noch nichts bekommen hat.
    Ich würde die Ankündigung ernst nehmen, wenn er einen ehrlichen Eindruck macht. Wenn der Preisunterschied zu den nächsten Anbietern nicht so riesig ist, würde wohl kaum eine halwegs gesunde Firma bei der derzeitigen Auftragslage am Bau einen Auftrag wegwerfen. Noch dazu, wo Ihr eine sehr begehrte "Winterbaustelle" habt. da ist anderswo wenig los!
    Eventuell hat er aber auch irgend eine Leiche im Vertrag / Bauvorhaben gefunden. Falls Baubeschreibung / Vertrag von Ihm selbst sind, sollte das jedoch kaum der Fall sein.
  3. Insolvenzrisiko: VOB-Vertrag kündigen? Vor- und Nachteile

    Drohende Insolvenz
    Ich würde die Kündigung annehmen. Was nutzt es, wenn der Unternehmer die Arbeit erst annimmt und diese, mit Ankündigung, nicht zu Ende führt.
    Kommt vielleicht noch der Inso-Verwalter und will die Arbeiten fortführen.
    Um welche Arbeiten handelt es sich denn?
    Zeitverzug, lässt sich doch vielleicht mit dem "Nachfolgeunternehmer" regeln?
    Fragen würde ich mich allerdings, warum der jetzige Unternehmer, bei gleicher Leistung versteht sich, 6-8 T€ günstiger war als der Nächste.
    Wenn er das überall so gemacht hat, kein Wunder, dass er keine Lust mehr hat, oder ihm die Lust durch seine Bank genommen wurde.
  4. GaLa-Bau: Preisunterschied als Insolvenzursache?

    Es handelt sich um
    Pflaster- und GaLa-Bauarbeiten (Pflasterarbeiten, GaLa-Bauarbeiten), bei Frost nicht machbar. Der Zeitverzug ist nicht einholbar, da die beiden anderen Mitanbieter die nächste Zeit voll ausgelastet sind (soll es auch geben ...).
    Die Frage nach dem Preisunterschied ist legitim. Vielleicht ist es mit ein Grund, warum er beabsichtigt (nicht: definitiv vorhat!), aufzuhören, wobei die anderen Anbieter teilweise überzogene Preise haben (Bspw. Öffnungshaken für AcoDrain-Rinne liefern: Listenpreis: 13,- EUR, angeboten für 35,- EUR).
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    VOB-Vertrag gekündigt: Insolvenz des Auftragnehmers – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Bei drohender Insolvenz des Auftragnehmers ist schnelles Handeln gefragt. Die Kündigung des VOBAbk.-Vertrags sollte in Erwägung gezogen werden, um größeren Schaden abzuwenden. Es ist ratsam, alternative Angebote einzuholen und den Schadenersatzanspruch zu prüfen. Die Gründe für die Insolvenz, wie beispielsweise Preisunterschiede, sollten analysiert werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut VOB-Kündigung: Schadenersatzanspruch bei Insolvenz prüfen! kann bei einer Insolvenz des Auftragnehmers ein erheblicher Schaden entstehen, wenn man mitten im Bauvorhaben steckt. Daher ist es wichtig, die Ankündigung ernst zu nehmen und frühzeitig zu handeln.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Insolvenzrisiko: VOB-Vertrag kündigen? Vor- und Nachteile diskutiert die Vor- und Nachteile einer Kündigung des VOB-Vertrags bei drohender Insolvenz. Es wird empfohlen, die Kündigung anzunehmen, um zu verhindern, dass der Unternehmer die Arbeit nicht zu Ende führt oder ein Insolvenzverwalter die Arbeiten fortführen will.

    💰 Zusatzinfo: Im Kontext der GaLa-Bauarbeiten, wie im Beitrag GaLa-Bau: Preisunterschied als Insolvenzursache? erwähnt, kann der Preisunterschied zu anderen Anbietern ein Grund für die beabsichtigte Geschäftsaufgabe sein. Es ist wichtig, die Preisgestaltung der Angebote zu vergleichen und die Ursachen für die Differenzen zu verstehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie alternative Angebote ein und prüfen Sie Ihren Schadenersatzanspruch. Klären Sie, ob der Zeitverzug durch einen Nachfolgeunternehmer aufgefangen werden kann. Analysieren Sie die Gründe für die drohende Insolvenz, um zukünftige Risiken zu minimieren.

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