Straße im Privatbesitz
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Straße im Privatbesitz

Hallo!
Wir sind interessiert an einem gebrauchten Haus (Baujahr 1998/1999). Dabei liegt folgende Situation vor:
Der Eigentümer eines sehr großen Grundstücks ließ durch dieses eine Straße bauen und teilte dieses Grundstück in 17 kleinere auf. Mittlerweile stehen an dieser Straße 17 Einfamilienhäuser und jeder dieser Eigentümer hat an der Straße einen Miteigentumsanteil erworben (je ein 1/17). Beim Kauf des o.g. Hauses geht auch der Miteigentumsanteil an der Straße in unser Eigentum über. Welche Nachteile ergeben sich nun aus so einer "Privatstraße" bzw. welche Probleme/Kosten (z.B. Winterdienst, Straßen- / Kanalreinigung etc.) können beim Kauf dieses Hauses auf uns zukommen?
Vielen Dank für Eure Tipps!
  • Name:
  • Wolfgang Lecker
  1. Eigentum verpflichtet

    Sie übernehmen alle Verpflichtungen zu einem siebzehntel, von der Reparatur, Parkregelung, Nutzung, verlegten Leitungen und schlagen sich mit den Bosheiten der Nachbarn herum.
    Mit anderen Worten: Sie werden "viel Spaß" haben.
  2. Mal so ...

    als Beispiel aus meiner Praxis:
    Anlieger A einer solchen Privatstraße entwässert seinen Hof über Gully in die Straßengrundleitung, Anlieger B hat bisher das Wasser von seinem Hof "auf die Straße lafen lassen", baut auch eine Hofentwässerung ein und schließt diese ebenfalls an die Straßenleitung an, Anlieger C klagt gegen B, nicht aber gegen A und gewinnt den Prozess, weil in der Urkunde drinsteht, dass die Leitung der Entwässerung der Straße dient. Dimension der Leitung abs. ausreichend.

    Aber viel wichtiger als die geregelten Punkte sind die NICHT geregelten. Hähä. Da müssen dann nämlich 17 Nasen unter einen Hut passen.

    Und evtl. haften Sie gesamtschuldnerisch. Heißt Sie zahlen alle Kosten und müssen Ihre Nachbarn dann angehen, um deren Anteil zu bekommen.

    • **
  3. Viel ehrer könnte folgender Fall sein

    alle 17 müssen ja gemeinsam für den Unterhalt der Straße/Kanal aufkommen.
    Wenn nun im hinteren drittel ein Rohrbruch ist, muss das repariert werden. Vermutlich wird dann das vordere drittel sich fragen, warum diese nun für den Rohrbruch mit zahlen müssen.
    Zwar logisch, weil 17 Anteile, aber wer denkt da nach 20 Jahren noch dran.
    Fazit: Alles machbar, muss aber dann sauber dokumentiert werden und geregelt. Nur will den Aufwand am Anfang niemand machen. Und nachher will niemand mehr was tun was Geld kostet, da geht es dann lieber zum Anwalt.
    Viel Erfolg ...
  4. Verkehrssicherungpflicht

    Problematisch bei solchen Privatstraßen ist in der Regel die Einhaltung der sogenannte Verkehrssicherungspflicht, d.h. Vermeidung und Beseitigung von Gefahren.
    Dieses gilt vor allem natürlich im Winter. (Räumung und Streudienst)
    Wie bereits von Herrn Dühlmeyer angesprochen haften Sie gesamtschuldnerisch.
    Oftmals wird in solchen Eigentümergemeinschaften vereinbart, dass jeder den Winterdienst im direktem Straßenbereich vor seiem Haus zu erledigen hat.
    Solange das funktioniert prima Lösung, aber wenn Nachbar A oder B seiner vereinbarten Räum- und Streupflicht (Räumpflicht, Streupflicht) nicht nachkommt, und dort jemand verunfallt, haften Sie mit.
    Um solche Haftungsrisiken und nachbarlichen Streit zu vermeiden, ist die Beauftragung eines externen Winterdienstens durch die Gemeinschaft sinnvoll.

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