Verjährung von Handwerkerrechnung?
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Verjährung von Handwerkerrechnung?

Hallo,
ich habe mir nach einem Kostenvoranschlag von einem Zimmermannsbetrieb in der 1. und 2. Dezemberwoche 2002 das Dach neu eindecken lassen. Im Dezember habe ich 2 Abschlagszahlungen vorgenommen und im Mai 2003 nochmals eine. Eine Schlussrechnungen habe ich bislang nicht erhalten. Es dürften noch ca. 4.000 € ausstehen. Den Handwerker habe ich schon gebeten, die Abrechnung endlich vorzunehmen, damit ich mein Geld loswerde und er seinen verdienten Lohn erhalte. er ist anscheinend so beschäftigt, dass er zum Rechnung schreiben keine Zeit hat. Auf eine etwaige Verjährung seiner Ansprüche angesprochen, meinte er, die gesetzlichen Fristen werden durch Abschlagszahlungen unterbrochen und beginnen dann von vorne.
Hat er recht oder wann verjährt das ganze?
Die Summe habe ich auf einem Tagesgeldkonto liegen, so trägt es wenigstens Zinsen.
Ich bin mit der geleisteten Arbeit sehr zufrieden und möchte dem Handwerker auch seinen Lohn zukommen lassen (sofern und wann er will!?)
Gruß
Gerd Fink
  1. Rechnung bezahlen

    Schön, dass es noch Bauherren gibt, die eine Handwerkerrechnung, ordnungsgemäße Leistung und Rechnungsstellung vorausgesetzt, voll bezahlen wollen
    und die SR sogar noch anmahnen.
    Findet man heutzutage leider selten.
    "Sofern und wann er will" kann der Handwerker die Rechnung auch erst in ein paar Jahren stellen, die Schuld erlischt erst mit der Bezahlung.
    Nur er hat dann keine rechtliche Möglichkeit mehr, seine Forderung einzuziehen. Er muss dann an Ihr Ehrgefühl appellieren.
    Rechtlich hat Ihr Dachdecker mit der Verjährung bzgl. der Abschlagszahlungen vermutlich Recht, siehe:

    Juristische Laienmeinung  -  Keine Rechtsberatung

  2. Wenn ich ...

    mich nicht irre, muss die Firma innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Leistung abrechnen, weil sonst irgendwas mit der MwSt verfällt. (Steuerrecht)
    Betrifft aber eher die Firma als den AG.
  3. Verjährung nach 3 Kalenderjahren

    Leistungen aus 2002 verjähren am 31. Dez. 2005.
    Es besteht nur die Möglichkeit, dass Sie den Verzicht auf Einrede der Verjährung erklären. Warum sollten Sie das tun?
    Andererseits könnte es Schwarzarbeit gewesen sein wenn Sie keine Rechnung vorweisen können.
    Bei einem Restbetrag von 4.000 € kann man schon mal ein Wochenende für eine Rechnung opfern.
    Ich denke mit der Firma ist was faul.
    Vielleicht fehlt die Meldung beim Finanzamt oder bei der Innung.
    Haben Sie die Steuer-Nummer der Firma?
  4. Handwerker

    Bei einem Handwerker bei mir ist es genauso wie bei Ihnen. 2 Abschlagszahlungen getätigt und seit Frühjahr 2003 warte ich vergeblich auf die Rechnung. Dieses Verhalten passt aber auch genau zur sonstigen Arbeitsweise dieser Firma: Unzuverlässig und Schlampig.
    Zwei andere Firmen haben wesentliche Teile in der Rechnung vergessen.
    Kann ich etwas dafür, dass diese Handwerker ihre Firmen nicht im Griff haben und die elementare Geschäftsgrundlage "Rechnungen schreiben" nicht beherrschen? Zusammenfassend muss ich aus meiner Erfahrung heraus sagen, dass bei ungefähr 70 % der Handwerkerrechnungen etwas nicht gestimmt hat.

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