Hallo liebe Kolleginnen / Kollegen,
an dieser Stelle keine Frage, sondern eine Info insbesondere an die Architekten und Planer unter euch.
KEINE RECHTSBERATUNG
Mir persönlich neu ist das Urteil des BGH (Az. : VII ZR 329/02):
Ein Architekt hatte seiner Planung ein fehlerhaftes Baugrundgutachten zu Grunde gelegt. Der Gutachter stellte eine Tonlinse in 3 m Tiefe fest, und formulierte jedoch, dass wegen des Grundwassers keine Probleme auftreten würden. Architekt verzichtete auf entsprechende Abdichtung des Kellers. Keller lief (logischerweise) voll. BH klagte Architekt auf Schadensersatz und bekam Recht.
Architekt meinte zur Verteidigung, dass er nicht das entsprechende Fachwissen habe und sich auf den Baugrundgutachter verlassen hatte.
Begründung des Urteils: In der Arbeitspraxis sei das Wissen maßgeblich, dass man zur fehlerfreien Berufsausübung benötige und nicht das, was an der Uni vermittelt worden sei.
(Ich hoffe, dass alles korrekt wiedergegeben wurde, Rechtsprofis mögen korrigieren bzw. ergänzen) )
Ich denke ein interessantes Urteil, dass selbst ein vorliegendes Baugrundgutachten der Planer nicht aus der Haftung nimmt.
Gruß
Baugrundgutachten Haftung
BAU-Forum: Sonstige Themen
Baugrundgutachten Haftung
-
Link:
-
@Herr Sollacher
Danke, habe das Urteil nur auszugsweise in einer Fachzeitschrift gelesen.
Gruß -
meine Leseweise
Der Architekt konnte keine Teilschuld auf den Bauherrn abwälzen, weil diesem das falsche Bodengutachten nicht zuzurechnen ist. Der Gutachter ist nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn. Der Architekt kann nur - wegen der gesamtschuldnerischen Haftung - beim Bodengutachter teilweise Ausgleich holen. Die Konsequenz für Architekten: den Bodengutachter selbst beauftragen. Dann kann er ihn voll in Haftung nehmen. In Analogie müsste er als Generalplaner agieren und alle Fachplaner, z.B. auch den Tragwerksplaner, selbst beauftragen. Da kann nämlich das gleiche passieren. -
@Herr Stubenrauch
... genau so lese ich das Urteil auch.
Aber Hand aufs Herz, welcher Architekt beauftragt i.d.R. den Bodengrundgutachter beim EFHAbk.?
Konsequenz wäre ein teures Angebot gegenüber Bauherr.
Welcher BH sieht i.d.R. den Sinn im Bodengrundguachten?
Gruß -
Konsequenz
Ja, man muss weiter denken. Lehnt der Bauherr das - natürlich teurere - Generalplanungsangebot ab bzw. beauftragt nur teilweise, müsste man gleichzeitig intensiv aufklären und Haftungsausschlüsse vereinbaren. Ohne Haftungsausschluss ist man als Architekt auch bez. Baugrund dran wie das Urteil zeigt. Der Haftungsauschluss sollte möglich sein. Im Bereich "Risikoplanung abweichend vom vorhandenen Baurecht" geht das auch.
Im Endeffekt wird so mancher Bauherr aber sagen "was ist denn das für ein Panikmacher", und wird zu dem gehen der ihm sagt "Bodengutachten und Statik brauchmer ned". -
Um so wichtiger ...
Um so wichtiger ist der ständige Hinweis zumindest hier im Forum, wie wichtig solch ein Bodengutachten ist. Nicht um die Kollegen der Architektur zu schützen, sondern um den Bauherren zu überzeugen, dass der ordentliche Planer schon im Vorfed Schaden vom Bauherren fernhalten möchte. Ich denke, das Urteil sollte jene Planer aufrütteln, die etwas lax an die Problematik herangehen und die Gesamtverantwortung des Planers herausstellen.
ein etwas höheres Honorar zur Deckung des Bodengutachtes ist allemal gerechtfertigt, steht es denn in keinem Verhältnis zu dem möglichen Schaden auf Grund fehlendem Bodengutachten.
Insofern auch ein dringender Hinweis an Bauherren, hier lieber ein paar € zu investieren als anschließend einen nassen Keller zu haben.
Und zuletzt einen Wink an den Bodengutachter, ordentliche Arbeit abzuliefern - etwas, dass ich persönlich in letzter Zeit immer mehr vermisse.
Gruß -
Was leider nicht bekannt ist, ...
Was leider nicht bekannt ist, wie oft der Baugrundgutachter denn gebohrt/gerammt hat. Oftmals werden nämlich aus Geiz nur eine, oder zwei Sondierungen ausgeführt. Die Tiefe bis 3,0 m lässt auch daraus schließen, dass hier erheblich gespart wurde. Ich habe gelernt 5*5 beim Einfamilienhaus, hier bei einem Bürohaus noch mehr. Aber erzählt das doch mal einem Bauherren, der sich für 65 kEuro eine Butze hinstellt. Viele Grüße -
was aber passiert wenn kein ...
Moin,
... Bodengutachten erstellt wurde, weil der Architekt der Meinung war: "braucht es nicht, weil - 35 m diagonal gemessen habe ich eines machen lasen und danach gebaut.
Mit mäßigem Erfolg!
Bei diesem Fall wurde im Nachgang ein Bodengutachten erstellt und heraus kam, dass aufstauendes Sickerwasser und zumindest in einem Bereich Schichtenwasser anzutreffen ist.
Das Grundstück zeigt eine leichte Hanglage und hat Boden der Klasse 4 lehmig/schluffig mit Werten der Versickerfähigkeit 10^-6 und schlechter.
Gebastelt wurde eine 25 cm dicke Bodenplatte und 30 cm dicke Wände aus WU-Beton B25. Die m.E. rissbeschränkende Bewährung wurde im Nachgang durch einige Instanzen soweit schöngerechnet, dass sie als "ausreichend für die Beanspruchung" tituliert wurde.
Die zusätzlich angeordnete KMB wurde OHNE Vliese oder Gewebeeinlagen (beides nicht im Sinne der Herstellervorschriften) verbaut.
Die Dränung erfolgte mit gelben Rohren, Kokusummantelt und ohne die erforderlichen Revisionsschächte.
Als kapillarbrechende Schicht wurde Hochofenschlacke, Körnung 0-4 mm verbastelt.
Lichtschächte aus Kunststoff VOR die Perimeterdämmung geschraubt.
Keine Gleitschicht vor der Dämmung trotz anfüllen mit dem Baugrund.
All diese Mängel wären vermieden worden, wäre ein Bodengutachten erstellt und dann vom Architekt auch zur Kenntnis genommen und verstanden worden.
Ein Bodengutachten für ein Einfamilienhaus liegt s oum die 650 - 1.000 €. Wenn man die Konsequenzen, die im Nachgang bei Nichteinhalten entstehen, bedenkt, ist das preiswertes Geld und sollte selbstverständlich sein.
Insofern kann ich das Urteil nur begrüßen, denn der Planer muss sich - wie jeder SV ja auch - entsprechend seiner "Wissenslücken" in dem Aufgabenbereich seines Berufes kundig tun.
Hier wird zukünftig eine bessre und intensivere Zusammenarbeit zwischen den Fachplanern und den Architekten als (bitte nicht falsch verstehen) Disignern notwendig werden.
Grüße
Stefan Ibold -
Ergänzung!
-
@ Herr Ibold
... hört sich "professionell" an (Sorry, keine Schadenfreude).
Aber aus genau diesen Gründen habe ich dieses Urteil mit fachkundiger Hilfe von Herrn Sollacher mal hier zur Diskussion gestellt.
@ Familie Berg:
Es ist nicht unbedingt die Frage des Rasters, ich möcht auch nochmals die Kollegen der Baugrunduntersuchungsfraktion (was für ein Wort) ansprechen. Habe leider die für uns als Generalunternehmer bittere Erfahrung machen müssen, dass selbst bei ordentlich bezahlten Baugrundgutachten oftmals in jüngerer Vergangenheit geschlampt wurde.
Vielleicht ein Ansatz: hier bei uns in Tirol verlangt die Baugenehmigungsbehörde bei der Bauverhandlung vor Ort immer öfter Probeschürfungen bis UKAbk. Sohle, sodass alle am Bau Beteiligten zumindest einen Eindruck von den Bodenverhältnissen haben und ggf. die Planung korrigieren können.
Gruß -
ganz kurz nur ...
was ändert/bessert sich, wenn der Architekt alle Leistungen vergibt
(und die Kosten weiterreicht, soll nicht das Thema sein)?
im vorliegenden Fall scheinen sich zwei (a. und b.) gesucht und gefunden zu haben.
warum nimmt der a. das "bodengutachten" an?
ohne Polemik: zu glauben, auf jedewede Abdichtungsmaßnahme verzichten zu
können, ist schon "a dicka hund".
in diesem Bewusstsein bin ich überzeugt, dass auch die Beauftragung eines ungeeigneten
b. durch den a. nichts helfen würde.
hier haben IMHO beide geschlafen.
da fehlt dann nur noch ein q'lquadratachtelfuzzi, der den tellerrand nicht
erblickt ... wär aber im Prinzip e. kontrollinstanz: immerhin sollte der
bewehrungsstahlverantwortliche den "Lastfall Wasser" hinterfragen. -
Bodengutachten und Kosten
Man sollte bitte aufhören, den Bauherren zu substantiieren, dass es (brauchbare ) Bodengutachten für 600 - 1000 € gibt. Das sind die Dinger, 1 mal gebohrt, und das auch nur 3 m tief und der Geologe hat sich im Labor mit den Bodenproben g'spuid) Das hilft keinem weiter und der Statiker kriegt auch keine verwertbaren Ergebnisse, außer aus DINAbk.-Tabellen abgeschriebende Zahlenkolonnen.
A g'scheides BAUGRUNDGUTACHTEN kostet a bisserl mehr, so ab netto 1.250 € bei kleineren Häuseln. Aber damit kann a guader Statiker auch was anfangen und optimieren. Gelle mls) )
Nur mal so am Rande, meine Meinung. -
Es ist eben halt doch! eine Frage des Rasters ...
Es ist eben halt doch! eine Frage des Rasters vier Ecken und ein Mal in der Mitte beim normalen Einfamilienhaus. Alles andere ist falsch verstandener Geiz, mit allen Konsequenzen. Und wer sich die 300 € Mehrkosten nicht leisten kann oder will, soll entweder nicht meckern oder weiter zur Miete wohnen. Ich weiß, harte Worte, aber dieser ganze Sch ... kommt doch nur Zustande, weil jeder meint, so billig wie in den 70er Jahren bauen zu können. -
der Unterschied
@markus: der Unterschied dürfte darin bestehen, dass ich als Generalplaner ein Vertragsverhältnis mit dem Gutachter hätte, der schlecht geleistet hat. Aus diesem Verhältnis muss er mir haften, ggf. voll, wenn ich mich als besonders unkundig darstelle. Da hätte die Argumentation, dass ich das nicht studiert habe, voll gepasst. Bei dem Gerichtsbeispiel hatte der Architekt keinen Vertragspartner, bzw. demjenigen, den er hatte (der Bauherr), war der Inhalt des Gutachtens nicht zuzurechnen. -
oh je ...
bruno, ich bin froh, kein Jurist zu sein. Ich denke aber eine, wie von dir
beschriebene, Argumentation des Architekten als gu könnte zum rohrkrepierer werden
denken wir mal an den Anspruch des objektplaners, zumindest zu wissen, was er
nicht weiß)
weitergedacht: da könnten sich alle, die keine Ahnung vom bauen haben, zum Architekten
umschulen lassen - Haftungsfreistellung inbegriffen ...
eine Vorstellung, die mir nicht sooo gut gefällt ...
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baugrundgutachten, Haftung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- Bauchecklisten und Bauprüflisten - Baugrund-/Bodenuntersuchungen
- … Zudem erfüllt das Bodengutachten aber auch haftungsrechtliche Zwecke - damit Baugrund nicht Bauherrenrisiko bleibt... …
- … Baugrundrisiko trägt der Bauherr. Verzichtet ein Bauherr auf die Erstellung eines Baugrundgutachtens trotz Hinweises seines Architekten, geht dies zu seinen Lasten. Soweit in …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ausführungsplanung
- … Zuruf (nix da mit Plänen), so dürfte er wohl in der Haftung sein. Hätte er gesagt: ich sage nichts dazu, fragen sie halt …
- … Mittlerweile bin ich mir z.B. darüber im Klaren, dass ich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mal einen Fuß auf die Baustelle setzen sollte, …
- … hinweisen, dass die Abdichtung noch zu planen ist, dass evtl. ein Baugrundgutachten notwendig wird, um eine Abdichtung überhaupt richtig planen zu können usw. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zeichnete falsche Pläne! Kam erst jetzt beim Bau auf - was können wir tun?
- … ernste Bedrängnis. Da ist dann mitunter selbst das Geld für das Baugrundgutachten nicht mehr drin, mit fatalen Folgen, wie hier oft zu lesen …
- … Kaufvertrag tutti kompletti ab Grundstückseingang zum Festpreis + Garantie + Rundum-sorglos-Paket mit voller Haftung hieße, und zwar ohne Wenn und Aber, also wenn wo Fertighaus …
- … und von vornherein zum Beispiel auch das Baugrundrisiko und die volle Haftung einschließlich Rückversicherung im Konkursfall übernehmen, sowie einen kostenlosen Kundendienst für die …
- … die Beweislast der anspruchsbegründenden Tatsachen. In bestimmten Fällen wird bei der Haftung wegen c.i.c. jedoch die Beweislast umgekehrt. Im Rahmen der Verletzung vorvertraglicher …
- … erwähnen, dass es einen kleinen aber sehr feinen Unterschied in der Haftungsfrage zwischen dem mit Haus und Hof, Mann und Maus persönlich …
- … Ende bereitet wird, entweder strafrechtlich oder über eine knallharte Hersteller- Produkthaftung so wie in der Konsumgüterindustrie und ohne Wenn und Aber und …
- … Anbieter mit Moral und Gewissen, denn auch die Diskussion über die Haftung des Architekten ist seitens der Firma mit solchen dibiosen Beratern wieder …
- … Nochmal zur vermeintlichen Haftung des Architekten, sofern nur mit LPH 1-4 beauftragt: der Architekt schuldet …
- … drehen, solange der Gesetzgeber für die gesamte Fertighausbranche keine knallharten Produkthaftungsregeln schafft, solange wird sich nichts ändern, auf der einen wie …
- … die Anbieter müssten nunmehr entweder ihre Architekten einstellen oder eben deren Haftung voll übernehmen. Das Angebot der Branche würde ganz, ganz schnell auf …
- … forderte, nämlich die Einführung von Gesetzen oder Verordnungen, die die Produkthaftung und damit den Zwang zu einer funktionierenden Koordination der Planungs- und …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Alternative zur Frostschürze (Haus ohne Keller )
- … keine kapillarbrechende Schicht, weil die schon da ist. Das steht im Baugrundgutachten. Genau planen müssen das die Fachleute ihres Vertrauens. …
- … steht in meinem Baugrundgutachten, dass frostschürzen durch alternative …
- … noch als WU-Platte mit Dampfsperre, der kann bei Feuchteproblemen in große Haftungsschwierigkeiten kommen. Auch wenn Kiesschichten und Dämmelemente den Feuchtetransport behindern, können …
- … diesen Regeln entsprechen, darf man das zwar auch, aber es bleibt haftungsrechtlich ein heißes Eisen. …
- … Und was das angebliche Haftungsrisiko mit der Platte betrifft, wer glaubt denn ernsthaft, dass große …
- … Markus: ohne Baugrundgutachten geht nix. Logo. Das habe ich aber schon ich-weiß-nicht-wie-oft-gesagt. Da brauchen …
- … Folgen besser informiert ist. Gleichwohl dürfte es sich zur Vermeidung von Haftungsprozessen empfehlen, auch in diesem Falle die Wünsche des Auftraggebers und …
- … Planer (jedenfalls in Brandenburg) stehen dafür in der privaten und öffentlich-rechtlichen Haftung, möchten also, dass man das auch so darstellen kann. …
- … Die Bodenplattenkosntruktionen sind bei jedem Bauvorhaben neu zu bewerten und die Haftungsfrage stellt sich bei jedem Bau neu. …
- … in der Bauleitung eingesetzt. Wie bringen Sie die Kollegen aus dieser Haftungsfalle? …
- … keine Haftungsfalle ... …
- … keine Haftungsfalle weil ich in …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - zweischalige beidseitig verputzte Außenmauer
- … 1. Gibt es ein Baugrundgutachten? …
- … 1. Ja es gibt ein Baugrundgutachten. 2. Der Statiker übernimmt ... …
- … in jedem Fall mit involviert werden. In der Regel stehen im Baugrundgutachten auch Gründungsvorschläge drin. …
- … Haftung übernimmt der Architekt für die Planung. Er ... …
- … Haftung übernimmt der Architekt für die Planung. Er ist allein für …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Gewaltige Risse im Klinker! Kommt der Bauunternehmer dafür auf?
- … ihn überschaubaren Frist jedenfalls nicht mehr mit einer Inanspruchnahme aus Vertragshaftung rechnen muss. So kann er das ihm verbleibende Risiko hinreichend sicher …
- … würde ihm aber genommen, wenn er in dem großen Bereich der Haftung für Mangelfolgeschäden, würde man den Verjährungsbeginn an die Erkennbarkeit des Schadens …
- … nicht? ... normalerweise geht man kein Risiko ein und lässt ein Baugrundgutachten vor Beginn der Maßnahme machen ... geh ich Recht in der …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Thermofuß--- nicht unter Frage gefunden, vielleicht anderer Suchbegriff?
- BAU-Forum - Holzbau - Holzfertighaus im Feuchtegebiet?
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Muss Architekt auf Grundwasserrisiko hinweisen?
- BAU-Forum - Innenwände - Risse im Putz
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Baugrundgutachten, Haftung" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Baugrundgutachten, Haftung" oder verwandten Themen zu finden.