Baugrundgutachten Haftung: Architekt, Planer & Baugrundgutachter – Pflichten & Schadensersatz?
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Baugrundgutachten Haftung: Architekt, Planer & Baugrundgutachter – Pflichten & Schadensersatz?
an dieser Stelle keine Frage, sondern eine Info insbesondere an die Architekten und Planer unter euch.
KEINE RECHTSBERATUNG
Mir persönlich neu ist das Urteil des BGH (Az. : VII ZR 329/02):
Ein Architekt hatte seiner Planung ein fehlerhaftes Baugrundgutachten zu Grunde gelegt. Der Gutachter stellte eine Tonlinse in 3 m Tiefe fest, und formulierte jedoch, dass wegen des Grundwassers keine Probleme auftreten würden. Architekt verzichtete auf entsprechende Abdichtung des Kellers. Keller lief (logischerweise) voll. BH klagte Architekt auf Schadensersatz und bekam Recht.
Architekt meinte zur Verteidigung, dass er nicht das entsprechende Fachwissen habe und sich auf den Baugrundgutachter verlassen hatte.
Begründung des Urteils: In der Arbeitspraxis sei das Wissen maßgeblich, dass man zur fehlerfreien Berufsausübung benötige und nicht das, was an der Uni vermittelt worden sei.
(Ich hoffe, dass alles korrekt wiedergegeben wurde, Rechtsprofis mögen korrigieren bzw. ergänzen) )
Ich denke ein interessantes Urteil, dass selbst ein vorliegendes Baugrundgutachten der Planer nicht aus der Haftung nimmt.
Gruß
-
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Ein fehlerhaftes Baugrundgutachten kann weitreichende Folgen haben, insbesondere für Architekten und Planer. Ich rate dringend dazu, die Inhalte von Baugrundgutachten sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten oder Zweifeln einen Baugrundgutachter hinzuzuziehen.
Das genannte Urteil des BGH (Az.: VII ZR 329/02) unterstreicht die Verantwortung von Architekten bei der Verwendung von Baugrundgutachten. Architekten dürfen sich nicht blind auf die Gutachten verlassen, sondern müssen diese im Rahmen ihrer Fachkenntnisse überprüfen und bewerten. 🔴 Andernfalls haften sie für Schäden, die durch Fehler im Gutachten entstehen.
Ich empfehle, sich mit dem Urteil auseinanderzusetzen und die eigenen Arbeitsprozesse entsprechend anzupassen. Eine sorgfältige Prüfung der Baugrundverhältnisse und eine enge Zusammenarbeit mit Baugrundgutachtern sind essenziell, um Risiken zu minimieren.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt im Baurecht beraten, um Ihre Haftung als Architekt oder Planer im Zusammenhang mit Baugrundgutachten zu überprüfen und zu minimieren.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baugrundgutachten
- Ein Baugrundgutachten ist ein Bericht, der die Bodenbeschaffenheit und die geologischen Verhältnisse eines Baugrundstücks analysiert. Es dient als Grundlage für die Planung und Ausführung von Bauwerken. Verwandte Begriffe: Bodengutachten, Geotechnischer Bericht, Baugrunduntersuchung.
- Haftung
- Haftung bedeutet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die einer anderen Person oder einem Unternehmen entstanden sind. Im Baurecht kann die Haftung verschiedene Parteien betreffen, beispielsweise den Baugrundgutachter, den Architekten oder den Bauunternehmer. Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Verantwortlichkeit, Gewährleistung.
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude entwirft und plant. Er ist für die Gestaltung, die Funktionalität und die technische Umsetzung von Bauwerken verantwortlich. Verwandte Begriffe: Planer, Bauingenieur, Bauleiter.
- Planer
- Ein Planer ist eine Person, die an der Planung und Organisation von Bauprojekten beteiligt ist. Dies kann verschiedene Fachrichtungen umfassen, beispielsweise Architekten, Bauingenieure oder Landschaftsplaner. Verwandte Begriffe: Architekt, Bauingenieur, Projektleiter.
- Schadensersatz
- Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Person oder ein Unternehmen für Schäden erhält, die ihr durch das Verschulden einer anderen Person oder eines anderen Unternehmens entstanden sind. Im Baurecht kann Schadensersatz beispielsweise für Mängel am Bauwerk oder für Fehler in der Planung gefordert werden. Verwandte Begriffe: Haftung, Entschädigung, Ausgleich.
- Baugrundgutachter
- Ein Baugrundgutachter ist ein Experte, der Baugrundstücke untersucht und Gutachten über die Bodenbeschaffenheit erstellt. Er analysiert die Bodenverhältnisse, die Tragfähigkeit und das Grundwasser, um die Grundlage für die Planung und Ausführung von Bauwerken zu schaffen. Verwandte Begriffe: Geotechniker, Bodengutachter, Baugrundexperte.
- Grundwasser
- Grundwasser ist Wasser, das sich unter der Erdoberfläche in wasserführenden Gesteinsschichten befindet. Es spielt eine wichtige Rolle für die Stabilität des Baugrunds und kann bei Bauarbeiten zu Problemen führen, beispielsweise durch Wassereintritt in den Keller. Verwandte Begriffe: Bodenwasser, Sickerwasser, Wasserspiegel.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist ein Baugrundgutachten?
Ein Baugrundgutachten ist eine Expertise über die Beschaffenheit des Baugrunds. Es analysiert die Bodenverhältnisse, die Tragfähigkeit und das Grundwasser, um die Grundlage für die Planung und Ausführung von Bauwerken zu schaffen. - Wer ist für die Erstellung eines Baugrundgutachtens verantwortlich?
Baugrundgutachten werden von spezialisierten Baugrundgutachtern erstellt. Diese verfügen über das notwendige Fachwissen und die Ausrüstung, um die Bodenverhältnisse zu untersuchen und zu bewerten. - Welche Risiken bestehen bei einem fehlerhaften Baugrundgutachten?
Ein fehlerhaftes Baugrundgutachten kann zu erheblichen Schäden an Bauwerken führen, beispielsweise durch Setzungen, Risse oder Wassereintritt. Zudem können dadurch die Baukosten steigen und Bauverzögerungen entstehen. - Welche Pflichten hat ein Architekt im Zusammenhang mit einem Baugrundgutachten?
Ein Architekt muss das Baugrundgutachten sorgfältig prüfen und bewerten. Er darf sich nicht blind auf die Angaben im Gutachten verlassen, sondern muss diese im Rahmen seiner Fachkenntnisse überprüfen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen veranlassen. - Was bedeutet Haftung im Zusammenhang mit einem Baugrundgutachten?
Haftung bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die durch ein fehlerhaftes Baugrundgutachten entstanden sind. Dies kann sowohl den Baugrundgutachter als auch den Architekten oder Planer betreffen. - Wie kann man sich vor Haftungsansprüchen schützen?
Um sich vor Haftungsansprüchen zu schützen, sollten Architekten und Planer Baugrundgutachten sorgfältig prüfen, bei Unklarheiten weitere Untersuchungen veranlassen und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten lassen. Eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Baugrundgutachtern ist ebenfalls ratsam. - Was ist das Urteil des BGH (Az.: VII ZR 329/02) im Zusammenhang mit Baugrundgutachten?
Das Urteil des BGH (Az.: VII ZR 329/02) besagt, dass Architekten nicht blind auf Baugrundgutachten vertrauen dürfen, sondern diese im Rahmen ihrer Fachkenntnisse überprüfen müssen. Andernfalls haften sie für Schäden, die durch Fehler im Gutachten entstehen. - Welche Rolle spielt das Grundwasser im Baugrundgutachten?
Das Grundwasser spielt eine wichtige Rolle, da es die Stabilität des Baugrunds beeinflussen kann. Ein hoher Grundwasserspiegel kann zu Problemen wie Wassereintritt in den Keller oder Setzungen des Bauwerks führen. Das Baugrundgutachten muss daher Aussagen über den Grundwasserspiegel und dessen Auswirkungen enthalten.
🔗 Verwandte Themen
- Baugrundrisiko
Die Risiken, die mit den Eigenschaften des Baugrunds verbunden sind. - Architektenhaftung
Die rechtliche Verantwortung von Architekten für Planungsfehler. - Bauherrenhaftung
Die rechtliche Verantwortung von Bauherren für Schäden auf der Baustelle. - Geotechnische Untersuchung
Die Analyse des Baugrunds zur Bestimmung seiner Eigenschaften. - Beweissicherung im Bauwesen
Die Dokumentation des Zustands von Bauwerken vor und während der Bauarbeiten.
-
BGH Urteil zum Baugrundgutachten: Download-Link
Link: -
Dank für Urteil zum Baugrundgutachten
@Herr Sollacher
Danke, habe das Urteil nur auszugsweise in einer Fachzeitschrift gelesen.
Gruß -
Baugrundgutachten: Architekt haftet – Regress beim Gutachter
meine Leseweise
Der Architekt konnte keine Teilschuld auf den Bauherrn abwälzen, weil diesem das falsche Bodengutachten nicht zuzurechnen ist. Der Gutachter ist nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn. Der Architekt kann nur - wegen der gesamtschuldnerischen Haftung - beim Bodengutachter teilweise Ausgleich holen. Die Konsequenz für Architekten: den Bodengutachter selbst beauftragen. Dann kann er ihn voll in Haftung nehmen. In Analogie müsste er als Generalplaner agieren und alle Fachplaner, z.B. auch den Tragwerksplaner, selbst beauftragen. Da kann nämlich das gleiche passieren. -
Baugrundgutachten: Wer beauftragt den Gutachter beim EFH?
@Herr Stubenrauch
... genau so lese ich das Urteil auch.
Aber Hand aufs Herz, welcher Architekt beauftragt i.d.R. den Bodengrundgutachter beim EFHAbk.🔴
Konsequenz wäre ein teures Angebot gegenüber Bauherr.
Welcher BH sieht i.d.R. den Sinn im Bodengrundguachten?
Gruß -
Haftungsausschluss: Architekt, Baugrund & Bauherrenrisiko
Konsequenz
Ja, man muss weiter denken. Lehnt der Bauherr das - natürlich teurere - Generalplanungsangebot ab bzw. beauftragt nur teilweise, müsste man gleichzeitig intensiv aufklären und Haftungsausschlüsse vereinbaren. Ohne Haftungsausschluss ist man als Architekt auch bez. Baugrund dran wie das Urteil zeigt. Der Haftungsauschluss sollte möglich sein. Im Bereich "Risikoplanung abweichend vom vorhandenen Baurecht" geht das auch.
Im Endeffekt wird so mancher Bauherr aber sagen "was ist denn das für ein Panikmacher", und wird zu dem gehen der ihm sagt "Bodengutachten und Statik brauchmer ned". -
Baugrundgutachten: Wichtiger Hinweis für Bauherren
Um so wichtiger ...
Um so wichtiger ist der ständige Hinweis zumindest hier im Forum, wie wichtig solch ein Bodengutachten ist. Nicht um die Kollegen der Architektur zu schützen, sondern um den Bauherren zu überzeugen, dass der ordentliche Planer schon im Vorfed Schaden vom Bauherren fernhalten möchte. Ich denke, das Urteil sollte jene Planer aufrütteln, die etwas lax an die Problematik herangehen und die Gesamtverantwortung des Planers herausstellen.
ein etwas höheres Honorar zur Deckung des Bodengutachtes ist allemal gerechtfertigt, steht es denn in keinem Verhältnis zu dem möglichen Schaden auf Grund fehlendem Bodengutachten.
Insofern auch ein dringender Hinweis an Bauherren, hier lieber ein paar € zu investieren als anschließend einen nassen Keller zu haben.
Und zuletzt einen Wink an den Bodengutachter, ordentliche Arbeit abzuliefern - etwas, dass ich persönlich in letzter Zeit immer mehr vermisse.
Gruß -
Baugrundgutachten: Sondierungen – Anzahl & Tiefe entscheidend!
Was leider nicht bekannt ist, ...
Was leider nicht bekannt ist, wie oft der Baugrundgutachter denn gebohrt/gerammt hat. Oftmals werden nämlich aus Geiz nur eine, oder zwei Sondierungen ausgeführt. Die Tiefe bis 3,0 m lässt auch daraus schließen, dass hier erheblich gespart wurde. Ich habe gelernt 5*5 beim Einfamilienhaus, hier bei einem Bürohaus noch mehr. Aber erzählt das doch mal einem Bauherren, der sich für 65 kEuro eine Butze hinstellt. Viele Grüße -
Baugrundgutachten: Folgen fehlender Gutachten – Sickerwasser!
was aber passiert wenn kein ...
Moin,
... Bodengutachten erstellt wurde, weil der Architekt der Meinung war: "braucht es nicht, weil - 35 m diagonal gemessen habe ich eines machen lasen und danach gebaut.
Mit mäßigem Erfolg!
Bei diesem Fall wurde im Nachgang ein Bodengutachten erstellt und heraus kam, dass aufstauendes Sickerwasser und zumindest in einem Bereich Schichtenwasser anzutreffen ist.
Das Grundstück zeigt eine leichte Hanglage und hat Boden der Klasse 4 lehmig/schluffig mit Werten der Versickerfähigkeit 10^-6 und schlechter.
Gebastelt wurde eine 25 cm dicke Bodenplatte und 30 cm dicke Wände aus WU-Beton B25. Die m.E. rissbeschränkende Bewährung wurde im Nachgang durch einige Instanzen soweit schöngerechnet, dass sie als "ausreichend für die Beanspruchung" tituliert wurde.
Die zusätzlich angeordnete KMB wurde OHNE Vliese oder Gewebeeinlagen (beides nicht im Sinne der Herstellervorschriften) verbaut.
Die Dränung erfolgte mit gelben Rohren, Kokusummantelt und ohne die erforderlichen Revisionsschächte.
Als kapillarbrechende Schicht wurde Hochofenschlacke, Körnung 0-4 mm verbastelt.
Lichtschächte aus Kunststoff VOR die Perimeterdämmung geschraubt.
Keine Gleitschicht vor der Dämmung trotz anfüllen mit dem Baugrund.
All diese Mängel wären vermieden worden, wäre ein Bodengutachten erstellt und dann vom Architekt auch zur Kenntnis genommen und verstanden worden.
Ein Bodengutachten für ein Einfamilienhaus liegt s oum die 650 - 1.000 €. Wenn man die Konsequenzen, die im Nachgang bei Nichteinhalten entstehen, bedenkt, ist das preiswertes Geld und sollte selbstverständlich sein.
Insofern kann ich das Urteil nur begrüßen, denn der Planer muss sich - wie jeder SV ja auch - entsprechend seiner "Wissenslücken" in dem Aufgabenbereich seines Berufes kundig tun.
Hier wird zukünftig eine bessre und intensivere Zusammenarbeit zwischen den Fachplanern und den Architekten als (bitte nicht falsch verstehen) Disignern notwendig werden.
Grüße
Stefan Ibold -
Ergänzung: Nicht ausreichende Baugrunduntersuchung
-
Diskussion: Baugrundgutachten & Architektenhaftung
@ Herr Ibold
... hört sich "professionell" an (Sorry, keine Schadenfreude). 😉
Aber aus genau diesen Gründen habe ich dieses Urteil mit fachkundiger Hilfe von Herrn Sollacher mal hier zur Diskussion gestellt.
@ Familie Berg:
Es ist nicht unbedingt die Frage des Rasters, ich möcht auch nochmals die Kollegen der Baugrunduntersuchungsfraktion (was für ein Wort) ansprechen. Habe leider die für uns als Generalunternehmer bittere Erfahrung machen müssen, dass selbst bei ordentlich bezahlten Baugrundgutachten oftmals in jüngerer Vergangenheit geschlampt wurde.
Vielleicht ein Ansatz: hier bei uns in Tirol verlangt die Baugenehmigungsbehörde bei der Bauverhandlung vor Ort immer öfter Probeschürfungen bis UKAbk. Sohle, sodass alle am Bau Beteiligten zumindest einen Eindruck von den Bodenverhältnissen haben und ggf. die Planung korrigieren können.
Gruß -
Architekt & Baugrundgutachten: Abdichtung – Risiko minimieren!
ganz kurz nur ...
was ändert/bessert sich, wenn der Architekt alle Leistungen vergibt
(und die Kosten weiterreicht, soll nicht das Thema sein)?
im vorliegenden Fall scheinen sich zwei (a. und b.) gesucht und gefunden zu haben.
warum nimmt der a. das "bodengutachten" an?
ohne Polemik: zu glauben, auf jedewede Abdichtungsmaßnahme verzichten zu
können, ist schon "a dicka hund".
in diesem Bewusstsein bin ich überzeugt, dass auch die Beauftragung eines ungeeigneten
b. durch den a. nichts helfen würde.
hier haben IMHO beide geschlafen.
da fehlt dann nur noch ein q'lquadratachtelfuzzi, der den tellerrand nicht
erblickt ... wär aber im Prinzip e. kontrollinstanz: immerhin sollte der
bewehrungsstahlverantwortliche den "Lastfall Wasser" hinterfragen. -
Baugrundgutachten: Kosten vs. Qualität – Was ist wichtig?
Bodengutachten und Kosten
Man sollte bitte aufhören, den Bauherren zu substantiieren, dass es (brauchbare ) Bodengutachten für 600 - 1000 € gibt. Das sind die Dinger, 1 mal gebohrt, und das auch nur 3 m tief und der Geologe hat sich im Labor mit den Bodenproben g'spuid 😉 Das hilft keinem weiter und der Statiker kriegt auch keine verwertbaren Ergebnisse, außer aus DINAbk.-Tabellen abgeschriebende Zahlenkolonnen.
A g'scheides BAUGRUNDGUTACHTEN kostet a bisserl mehr, so ab netto 1.250 € bei kleineren Häuseln. Aber damit kann a guader Statiker auch was anfangen und optimieren. Gelle mls 😉 )
Nur mal so am Rande, meine Meinung. -
Baugrundgutachten: Raster der Sondierungen – Kosten sparen?
Es ist eben halt doch! eine Frage des Rasters ...
Es ist eben halt doch! eine Frage des Rasters vier Ecken und ein Mal in der Mitte beim normalen Einfamilienhaus. Alles andere ist falsch verstandener Geiz, mit allen Konsequenzen. Und wer sich die 300 € Mehrkosten nicht leisten kann oder will, soll entweder nicht meckern oder weiter zur Miete wohnen. Ich weiß, harte Worte, aber dieser ganze Sch ... kommt doch nur Zustande, weil jeder meint, so billig wie in den 70er Jahren bauen zu können. -
Generalplaner: Vertragsverhältnis zum Baugrundgutachter
der Unterschied
@markus: der Unterschied dürfte darin bestehen, dass ich als Generalplaner ein Vertragsverhältnis mit dem Gutachter hätte, der schlecht geleistet hat. Aus diesem Verhältnis muss er mir haften, ggf. voll, wenn ich mich als besonders unkundig darstelle. Da hätte die Argumentation, dass ich das nicht studiert habe, voll gepasst. Bei dem Gerichtsbeispiel hatte der Architekt keinen Vertragspartner, bzw. demjenigen, den er hatte (der Bauherr), war der Inhalt des Gutachtens nicht zuzurechnen. -
Architektenhaftung: Was muss der Objektplaner wissen?
oh je ...
bruno, ich bin froh, kein Jurist zu sein. Ich denke aber eine, wie von dir
beschriebene, Argumentation des Architekten als gu könnte zum rohrkrepierer werden 😉
denken wir mal an den Anspruch des objektplaners, zumindest zu wissen, was er
nicht weiß 😉
weitergedacht: da könnten sich alle, die keine Ahnung vom bauen haben, zum Architekten
umschulen lassen - Haftungsfreistellung inbegriffen ...
eine Vorstellung, die mir nicht sooo gut gefällt ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baugrundgutachten Haftung: Architekten, Planer & Schadensersatz
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung von Architekten und Planern bei fehlerhaften Baugrundgutachten. Ein Urteil des BGH (Az. : VII ZR 329/02) wird als Ausgangspunkt genommen, das die Verantwortlichkeiten und möglichen Schadensersatzansprüche beleuchtet. Es wird erörtert, wer den Baugrundgutachter beauftragen sollte und welche Konsequenzen sich aus der Beauftragung ergeben. Die Notwendigkeit von Haftungsausschlüssen und die Bedeutung umfassender Baugrunduntersuchungen werden ebenfalls thematisiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wie im Beitrag Haftungsausschluss: Architekt, Baugrund & Bauherrenrisiko erwähnt, ist es entscheidend, Bauherren intensiv aufzuklären und gegebenenfalls Haftungsausschlüsse zu vereinbaren, um sich als Architekt abzusichern.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Baugrundgutachten: Wichtiger Hinweis für Bauherren betont die Wichtigkeit, Bauherren von der Notwendigkeit eines Baugrundgutachtens zu überzeugen, um Schäden im Vorfeld zu vermeiden. Dies dient nicht nur dem Schutz der Architekten, sondern vor allem dem Schutz des Bauherrn vor unerwarteten Kosten und Problemen.
🔴 Kritisch/Risiko: Im Beitrag Baugrundgutachten: Folgen fehlender Gutachten – Sickerwasser! wird ein Fall geschildert, in dem das Fehlen eines Baugrundgutachtens zu erheblichen Problemen mit aufstauendem Sickerwasser führte. Dies unterstreicht das Risiko, das mit dem Verzicht auf eine gründliche Baugrunduntersuchung einhergeht.
💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass ein umfassendes Baugrundgutachten seinen Preis hat. Billige Gutachten mit wenigen Sondierungen sind oft nicht ausreichend und können zu falschen Schlüssen führen, wie im Beitrag Baugrundgutachten: Kosten vs. Qualität – Was ist wichtig? erläutert wird. Es wird empfohlen, nicht am falschen Ende zu sparen.
👉 Handlungsempfehlung: Architekten und Planer sollten Bauherren aktiv über die Notwendigkeit und den Umfang eines Baugrundgutachtens aufklären und die Beauftragung des Gutachters selbst übernehmen, um die Haftung zu minimieren. Weitere Informationen zur Tiefe der Bohrungen finden Sie im Beitrag Baugrundgutachten: Sondierungen – Anzahl & Tiefe entscheidend!.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baugrundgutachten, Haftung, Architekt, Planer". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … wieviel aufgeschüttet werden muss. Weder Architekt, noch der beauftragte Statiker vom Architekten erklären sich dazu bereit. …
- … mit, dass sie mit den vorliegenden Plänen nicht bauen können. Der Architekt habe am Telefon gesagt, dass eine Ausführungsplanung nicht Teil des Vertrags …
- … auf Email Kontakt und der Aussage, dass wir uns für den Architekten entschieden haben. …
- … Was haltet ihr von der Arbeit des Architekten? Sind wir einfach zu blauäugig gewesen, oder wurden wir hier …
- … Es scheint, dass es bei der Planung Ihres Bauvorhabens durch den Architekten zu Fehlern gekommen ist, die nun zusätzliche Kosten verursachen. Um …
- … Prüfung der Architektenleistung: Lassen Sie die Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeberechnung von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen. …
- … Vertragliche Grundlagen: Analysieren Sie den Architektenvertrag. Welche Leistungen wurden vereinbart? Gibt es Haftungsausschlüsse? …
- … Zeichnungen und Protokolle. Diese Dokumentation ist wichtig, um die Fehler des Architekten nachzuweisen. …
- … ArchitektenvertragDer Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Bauherr und Architekt …
- … Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), Bauvertrag …
- … HOAIDie Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Honorare für Architekten- …
- … und Ingenieurleistungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone …
- … BaugrundgutachtenEin Baugrundgutachten (auch Bodengutachten) untersucht die …
- … kann Schadensersatz z.B. bei Planungsfehlern oder Baumängeln geltend gemacht werden.Verwandte Begriffe: Haftung, Gewährleistung, Vermögensschaden …
- … Wer haftet für Fehler in der Statik?Antwort: Grundsätzlich haftet der Architekt oder Statiker, der die Statik erstellt hat. Es ist wichtig, die …
- … Frage: Was kostet ein unabhängiges Gutachten zur Überprüfung der Architektenleistung?Antwort: Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Umfang …
- … Frage: Kann ich den Architektenvertrag kündigen?Antwort: Eine Kündigung des Architektenvertrags ist möglich, wenn …
- … ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. wenn der Architekt seine Pflichten grob verletzt hat. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten. …
- … Frage: Welche Fristen muss ich bei der Geltendmachung von Ansprüchen beachten?Antwort: Die Verjährungsfristen für Ansprüche gegen Architekten betragen in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der …
- … Architektenleistung. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten und …
- … Frage: Was tun, wenn der Architekt die Fehler nicht einsieht?Antwort: Wenn der Architekt die Fehler nicht …
- … Architektenhaftung bei FehlplanungWelche Konsequenzen hat eine fehlerhafte Planung durch den Architekt …
- … und Pflichten des BauherrnWelche Rechte und Pflichten hat ein Bauherr gegenüber Architekten und Bauunternehmen? …
- … Architektenhonorar: Beurteilung von Planungsleistungen – Hinweise …
- … 1. für 3000 bekommt man nicht einmal eine Architektenplanung bis zur Baugenehmigung, erst recht nicht noch eine Statik und …
- … 2. Sie haben also selbst einiges falsch gemacht (vgl. Threads zu Architektenhonoraren, ganz frisch 1019 und 1022 unten) …
- … 4. wir kennen die konkreten erbrachten Leistungen des Architekten nicht, daher keine Stellungnahme möglich …
- … Wenn Sie an der Leistung und an dem Honorar Ihres beauftragten Architekten haben, lassen Sie diese prüfen, von einem Sachverständigen für dieses …
- … Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre behaupteten Mängel am Werk des Architekten und ggf. dann auch für Minderungen der Vergütung, etc. …
- … Widersprüche bei Architektenleistungen & Bezahlung …
- … > Der Architekt soll 3000 für Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeberechnung bekommen < …
- … gleichen 100stel der Baugenehmigung und die zugehörige Statik von einem externen Planer bekommt: Auf dieser Grundlage können wir nicht bauen, wir bieten ihnen …
- … eigene Arbeit bezahlen, sondern doch eher das Risiko Planungsfehler des externen Architekten selbst evtl. zu übersehen. …
- … Architektenhonorar: Dumpingpreise & Leistungsumfang kritisch prüfen! …
- … Der Architekt soll 3000 für Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeberechnung bekommen. …
- … Rechnen Sie doch mal mit einem eher unterdurchschnittlichen Architektenstundensatz von nur 50 . …
- … Wenn man als Planer vernünftige Leistungen abliefern will, dann kommt man bei Ihren 2.500 auf …
- … Ihr Planer ist wohl den anderen Weg gegangen, und hat versucht möglichst schnell fertig zu werden. Nicht anders zu erwarten, bei dem Honorar. …
- … Architekt Fehler & Haftung: Kosten durch Planungsfehler minimieren …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Ausführungsplanung: Dachrinnenzeichnung, Carport & Terrassenabdichtung – Was gehört dazu?
- … Ausführungsplanung, Dachrinne, Carport, Terrassenabdichtung, Detailplanung, Bauzeichnung, Architekt, Bauleitung …
- … 3. Keine Angaben zur Abdichtung der Terrasse über Wohnraum, der Architekt meint zuerst mündlich, das macht der Fliesenlegen!? …
- … um eine korrekte Entwässerung sicherzustellen. Fehlt diese, sollte sie unbedingt vom Architekten oder Dachdecker angefordert werden. …
- … für die Erstellung der Ausführungsplanung verantwortlich?In der Regel ist der Architekt oder ein spezialisierter Planer für die Erstellung der Ausführungsplanung verantwortlich. Es …
- … Was tun, wenn der Dachdecker keine Dachrinnenpläne hat?Sprechen Sie den Architekten an, um die Pläne zu bekommen. Wenn dieser keine hat, …
- … ArchitektenleistungenÜberblick über die Leistungen eines Architekten bei der Planung und Ausführung von Bauprojekten. …
- … kann zwar solche kleineren Arbeiten auch ohne Zeichnungen klären, aber der Architekt wird schließlich auch nicht auf Anrechnung dieser Kosten in seiner Rechnung …
- … Ausführungsplanung: Architektenleistung – Klare Anforderungen! …
- … Fenster? ... Kann das der Dachdecker? Warum macht das nicht der Architekt? Will er nicht? Kein Bock? Keine Lust? Zu langweilig? Sehr merkwürdig …
- … wird. Regnets rein, war es der Fliesenleger oder wie? Also: Wenn Architekt Ausführungsplanung im Auftrag hat, dann ist diese Planung elementar! Wie sieht …
- … Pläne für den Rohbau gezeichnet werden und für Details hat der Architekt keine Zeit und kein Geld mehr. Hat der Architekt auch die …
- … Wenn der Architekt den Auftrag zu kompletten Ausführungsplanung hat, dann verlangen Sie sofort schriftlich Nachbesserung. Zur Schadenminderung sind die Arbeiten, insbesondere bei der Dachabdichtung, einzustellen. Hier sollte es erst weitergehen, wenn die Ausführung nach DINAbk. und Flachdachrichtlinie geplant und gezeichnet ist. …
- … Haftung Architekt: Ausführungsplanung – Anweisungen vor Ort entscheidend! …
- … Egal was nun beauftragt war: Wenn der Herr Kollege Architekt vor Ort angibt: Das macht mal hübsch der Fliesenleger auf Zuruf …
- … (nix da mit Plänen), so dürfte er wohl in der Haftung sein. Hätte er gesagt: ich sage nichts dazu, fragen sie halt mal den Fliesenleger, wie der das machen würde, mag es sich anders verhalten. …
- … Kommt es später zu einem Mangel und es stellt sich heraus, dass der sachkundige Planer die Planung, sowie Ausführung an einen nicht unbedingt sachkundigen weiterdeligiert …
- … Bauüberwachung: Architektenhaftung – Betreten der Baustelle vermeiden! …
- … müssen ja noch auf die Bauherrenantwort warten, womit der Architekt denn nun beauftragt war. …
- … Mittlerweile bin ich mir z.B. darüber im Klaren, dass ich aus haftungsrechtlichen Gründen nicht mal einen Fuß auf die Baustelle setzen …
- … ich nicht komplett mit der Bauüberwachung beauftragt bin. Man kann als Architekt / Ingenieur für Ausführungsfehler schon mit haftbar gemacht werden, wenn man nur …
- … Dennoch: Angaben, wie sie wohl der Architekt gemacht hat sind natürlich grob fahrlässig eben weil die Punkte so …
- … Abdichtung planen: Hinweis für Bauherren – Baugrundgutachten wichtig! …
- … als Planer, der nur bis zur Genehmigungsplanung beauftragt ist, so denke ich, sollte man in geeigneter Weise darauf hinweisen, dass die Abdichtung noch zu planen ist, dass evtl. ein Baugrundgutachten notwendig wird, um eine Abdichtung überhaupt richtig planen zu können …
- … LPH 3 zu erbringen ist. Das Ergebnis dieser Planung muss der Architekt dann ja irgendwie schriftlich/zeichnerisch nachweisbar zum Kunden transportieren. Wenn der …
- … Architekt die Abdichtungsplanung nicht selbst erbringen kann oder will, sollte er mitteilen, …
- … dass andere diese Planungen durchführen sollen (z.B. der Tragwerksplaner). Wer diese Planung in LPH 3 nicht macht kann dann aber meiner Meinung nach auch nicht alle Prozentpunkte von LPH 3 abrechnen. …
- … 1776613207,/forum/architektur/10939.php,/forum/dach/16749.php,/forum/dach/16155.php,/forum/dach …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Erdaushub-Abweichung: Architekt haftet für Mehrkosten? Schadenersatz prüfen!
- … Erdaushub: Haftet Architekt bei Mehrkosten? …
- … Erdaushub-Mehrkosten durch Architekt: Wer haftet? Möglichkeiten für Schadenersatz prüfen & Kosten korrekt …
- … Erdaushub, Mehrkosten, Architekt, Haftung, Schadenersatz, Ausschreibung, Kostenvorschau, Schlussrechnung, Bauvertrag, Baugrund …
- … Baurecht, Architektenrecht, Erdarbeiten, Bauplanung, Kostenkontrolle …
- … Erdaushub-Abweichung: Architekt haftet für Mehrkosten? Schadenersatz …
- … wir bauen als Bauherren mit einem Architekten, der uns (über seine GmbH) auch das Grundstück in einem Erschließungsgebiet verkauft hat. …
- … Für den Erdaushub hat der Architekt ca. 450 m³ ausgeschrieben bzw. in der Kostenvorschau entsprechende Kosten …
- … Diese Differenz kommt dadurch zustande, dass der Architekt für die 450 m³ die alten Bodenhöhen zugrunde gelegt hat. Zwischendurch …
- … wurde aber eine Baustraße durch das Gebiet gezogen (Erschließer ist Architekten-GmbH) und der dabei angefallene Aushub ist zumindest zum Teil auf den anliegenden Grundstücken gleichmäßig verteilt worden, wobei der Architekt zu diesem Zeitpunkt auch schon wusste, dass wir an der …
- … Haftet der Architekt für grobes Fehlmaß bei der Ausschreibung/Kostenvorschau? …
- … schriftlich zustellen und ggf. mit der Schlussrechnung des Architekten verrechnen (denn ich muss ja jetzt noch ein paar Monate mit dem Architekten zusammen arbeiten und will ja keinen Rechtsstreit)? …
- … Fehlerhafte Ausschreibung durch den Architekten (z.B. falsche Bodenhöhen, ungenaue Mengenermittlung). …
- … Prüfung der Architektenhaftung: …
- … Der Architekt haftet für Fehler in seiner Planung und …
- … Ausschreibung. Wenn die Abweichung auf einem Fehler des Architekten beruht, kann er für die Mehrkosten haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Architekt auch das Grundstück verkauft hat, da hier eine besondere Vertrauensstellung …
- … Prüfen Sie den Kaufvertrag und den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Gewährleistung. …
- … Fordern Sie den Architekten schriftlich zur Stellungnahme auf und fordern Sie ihn auf, die Mehrkosten zu übernehmen. …
- … Architektenhaftung …
- … Die Architektenhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung …
- … eines Architekten für Planungs- und Baufehler, die zu Schäden beim Bauherrn oder Dritten führen. Architekten haften für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik …
- … und die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten.Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Planungsfehler, Bauleitung. …
- … Wann haftet ein Architekt für Fehler?Ein Architekt haftet für Fehler in seiner Planung, …
- … der Kaufvertrag in diesem Fall?Der Kaufvertrag ist relevant, da der Architekt auch das Grundstück verkauft hat. Dies kann eine besondere Vertrauensstellung begründen, …
- … die seine Haftung erhöhen kann. …
- … Architektenvertrag prüfenÜberprüfen Sie die Vertragsbedingungen bezüglich Haftung und Leistungsumfang des …
- … Architekten. …
- … Baugrundgutachten einholenEin Baugrundgutachten kann Aufschluss über die Bodenverhältnisse geben und …
- … Architekt-GmbH: Wer baut das Haus wirklich? …
- … das Haus? Die Architekt-GmbH? …
- … Erdaushub: Gewerke vergeben, Architekt nicht Bauträger …
- … in unserem Fall baut die Architekt-GmbH …
- … Erdaushub-Mehrmassen: Architekt haftet für Geländeänderung? …
- … höhenmäßige Änderung des Geländes um +70 cm, dies sollte auch der Architekt gemerkt haben. …
- … Mehraushub: Keine Schadenersatzansprüche gegen Architekten …
- … sich um Sowieso-Kosten und keine vom Architekten zu vertretenden Mehrkosten. Schadenersatzansprüche in Höhe des Mehraushubs gibt es nicht. Ich hoffe, ich bleibe von Bauherren verschont, die mir monatelang zwecks guten Arbeitsklimas freundlich ins Gesicht lächeln, um dann nach getaner Arbeit meine Schlussrechnung mit halbseidenen Forderungen aufzurechnen. …
- … Erdaushub-Kosten: Architekt für Deponie verantwortlich? …
- … Architekten zu vertreten? …
- … Grundstücksanpassung: Architekt haftet für Erschließungskosten? …
- … sich ja jetzt so an als hätte der Architekt dem armen Bauherrn einen Hügel auf sein Grundstück geschüttet, den dieser abtragen und entsorgen muss. In Wirklichkeit wurde das Grundstück an die Erschließungsstraße angepasst und genau so wurde das Grundstück gekauft. Wäre die Anpassung nicht erfolgt, würde es bestimmt heißen: Architekt-GmbH hat Erschließungsstraße falsch gebaut, ich muss auffüllen, kann ich …
- … dem Architekten (natürlich erst wenn er fertig ist, ich will ja dass er brav arbeitet) die Auffüllung von der Schlussrechnung abziehen? …
- … Architekt-Fehler: Anspruch bei grober Erdaushub-Verrechnung? …
- … Warum habe ich keinen Anspruch gegen einen Architekt, der sich dermaßen grob verrechnet, bzw. vergessen hat, dass vor kurzem …
- … Eigentlich bezahle ich einen Architekt und einen Bauleiter, damit solche groben Sachen nicht passieren, sonst hätte …
- … Der Bauleiter ist übrigens vom Architekten beauftragt (früher Angestellter des Architekten). …
- … Architekten-Fehler: Toleranzen bei Kostenschätzung zulässig? …
- … Wenn der Architekt die Kosten und Massen in seiner Eigenschaft als Architekt und …
- … Bauträger gemacht hat, steht ihm das Recht des Fehlers zu. Auch Architekten verrechnen sich mal ;-). …
- … dem Architekten mehr oder weniger hohe Toleranzen zuzubilligen. Oder schenken Sie ihm im Gegenzug das Geld, wenn er mal zu teuer geschätzt hat? ;-(((. …
- … Architekt-Haftung: Grober Fehler bei Erdaushub-Planung? …
- … wie beschrieben, baut nicht die Architekt-GmbH mein Haus. Diese ist lediglich Grundstücksverkäufer und für die Erschließung des Gebietes zuständig. Ausführend tätig sind von uns beauftragte dritte Firmen, deren Ausführungen m.E. auch unabhängig vom Architekt und/oder Bauleiter geprüft werden können. …
- … noch nicht in den Kopf, dass dem Architekt das Recht des (groben) Fehlers bei der Planung zusteht (50 % Abweichung beim Aushub in meinem Fall). Aber mag ja alles sein. …
- … Ich finde aber Sie nehmen hier im Forum sehr einseitig Partei für Ihren Berufstand. Einerseits sagen Sie, wer ohne Architekt/Bauleiter baut, ist selber schuld, andererseits sagen Sie, wer sich …
- … den Architekt/Bauleiter leistet und der verrechnet sich, ist auch selber schuld. …
- … Architekt vs. Bauträger: Kostenermittlung vs. Festpreis …
- … 1) Ein Architekt gibt - im Gegensatz zu Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer - keinen Festpreis …
- … berechnet sein können, aber immer eine Schwankungsbreite haben MÜSSEN. Denn der Architekt ist nicht in der Lage, vorher zu WISSEN, was die Firmen …
- … Dafür sind dem Architekt (oder sollten zumindest sein) die gewünschten Standards wichtig, ebenso die Ausführungsqualität. …
- … die - evtl. - Mehrkosten am Ende des Baus. Wenn der Architekt unterm Strich eine Null hinbekommt, ist doch gut. …
- … Sie aus den - evtl. - Mehrkosten einen Schaden gegen den Architekt herleiten wollen, wollen Sie ihm dann alle die 's, die er …
- … 4) Ihr Architekt ist nicht neutral, zumindest beim Thema Aushub. Dies war Ihnen anscheinend …
- … - vorsichtig ausgedrückt - naiv, hier auf ein unabhängiges Handeln des Architekt zu hoffen. …
- … Architekt als Erschließer: Interessenkonflikt im Erdaushub-Fall? …
- … - klar ist dies Forum Architekt-lastig …
- … - Ihr Architekt ist in DIESEM Punkt ein Grenzfall, da er selber wirtschaftlicher Vertragspartener als Erschließer (und auch als Grundstücksverkäufer? , habe ich gerade nicht in Erinnerung) ist. …
- … Ein offenes Grspräch, mit der Bitte, die anderen, kommenden Position nochmals kostenlos zu überprüfen wäre glaube ich das Beste. Dann weiß der Architekt, dass sie sauer sind, geben ihm aber Gelegenheit, sich …
- … völlig klar. Es ist in unserem Fall nur so, dass der Architekt uns mit einem Kostenanschlag (der schon durch konkrete Firmenangebote unterlegt war) …
- … die Firmen kennen den Architekt, wissen, dass nachverhandelt wird und schlagen x% drauf, die dann gnädig …
- … Erdaushub-Mehrkosten: Architekt haftet für Schadenersatz? …
- … 10434.php,/forum/architektur/11262.php,/forum/architektur/10678.php,/forum/architektur/10655.php,/forum/architektur/10552.php,/forum/architektur/10133.php,/forum/bauwissen-ostertag/10005.php,/forum …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauvorhaben mittlere Schwierigkeit: Architektenhonorar, Kosten & Konsequenzen?
- … Bauvorhaben von mittlerer Schwierigkeit: Welche Konsequenzen hat das für Architektenhonorar und Kosten? Jetzt informieren! …
- … Bauvorhaben, Schwierigkeitsgrad, Architektenhonorar, Baukosten, HOAIAbk., …
- … Bauwesen, Architektenrecht, Baurecht, Honorarordnung …
- … Bauvorhaben mittlere Schwierigkeit: Architektenhonorar, Kosten & Konsequenzen? …
- … Ein Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit hat Konsequenzen für das Architektenhonorar und die gesamte Bauplanung. Das Honorar richtet sich nach der …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) und dem Schwierigkeitsgrad des Projekts. …
- … Architektenhonorar: Ein höherer Schwierigkeitsgrad bedeutet in der Regel ein höheres …
- … Planungsaufwand: Komplexere Bauvorhaben erfordern detailliertere Pläne und möglicherweise zusätzliche Gutachten (z.B. Baugrundgutachten, Schallschutzgutachten). …
- … Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare …
- … für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie definiert verschiedene Leistungsbilder und Honorarzonen, die sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der Leistungen richten.Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsbild, Honorarzone …
- … Baugrundgutachten …
- … Ein Baugrundgutachten ist eine Untersuchung des …
- … Wie beeinflusst der Schwierigkeitsgrad das Architektenhonorar?Der Schwierigkeitsgrad eines Bauvorhabens ist ein wesentlicher Faktor bei der …
- … Berechnung des Architektenhonorars. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) sieht unterschiedliche Honorarzonen vor, die den Schwierigkeitsgrad berücksichtigen. Ein höherer Schwierigkeitsgrad führt in der Regel zu einem höheren Honorar. …
- … Welche zusätzlichen Kosten können bei einem Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit entstehen?Neben dem höheren Architektenhonorar können zusätzliche Kosten für Gutachten (z.B. Baugrundgutachten, Schallschutzgutachten), …
- … Welche Rolle spielt die HOAIAbk. bei der Honorarberechnung?Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist die Grundlage für die Berechnung des …
- … Architektenhonorars. Sie legt fest, welche Leistungen zu erbringen sind und wie …
- … Wie finde ich einen Architekten, der sich mit Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit auskennt?Achten Sie bei …
- … der Auswahl des Architekten auf dessen Erfahrung und Qualifikation. Fragen Sie nach Referenzprojekten, die ähnliche Anforderungen hatten. Ein Architekt mit Erfahrung in komplexen Bauvorhaben ist in der Lage, die …
- … Schwierigkeit sind detaillierte Baupläne, statische Berechnungen, Brandschutzkonzepte und gegebenenfalls Gutachten (z.B. Baugrundgutachten, Schallschutzgutachten) besonders wichtig. Diese Unterlagen müssen den erhöhten Anforderungen des Bauvorhabens …
- … ArchitektenvertragRegelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Architekt. …
- … BauleitungÜberwachung der Bauausführung durch einen Architekten oder Bauingenieur. …
- … MängelhaftungRegelt die Haftung des Architekten und der Handwerker für …
- … Bauvorhaben mittlerer Schwierigkeit: Architektenhonorar & Kosten in Bayern …
- … /architektur/11415.php,/forum/architektur/11264.php,/forum/architektur/11156.php,/forum …
- … /architektur/11155.php,/forum/architektur/11069.php,/forum/architektur/11063.php,/forum …
- … /architektur/11061.php,/forum/architektur/11033.php,/forum/architektur/11007.php,/forum …
- … /architektur/10986.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt für alle Leistungsphasen: Beauftragung, Bauleitung & Alternativen?
- … Architekt: Alle Leistungsphasen beauftragen? …
- … Architekt für alle Leistungsphasen? Bauleitung sinnvoll? Alternativen wie Generalunternehmer & Bauherren-Entscheidungen. Jetzt informieren! …
- … Architekt, Leistungsphasen, Bauleitung, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Bauherren, Entscheidung, Gewerke, Bauvertrag …
- … freischaffende Architekt, an den wir uns gewandt hatten, einen richtig guten ersten Entwurf für unser Einfamilienhaus erstellt hatte und wir über das weitere Procedere sprachen, hat mich Folgendes etwas verunsichert. Im ersten Gespräch vor etwa 4 W. hatte ich - so meine ich - gesagt, dass wir einen Architekten für sämtliche Leistungsphasen suchen. Jetzt zeigte sich, dass der …
- … verständlich, dass Sie unsicher sind, wenn es um die Beauftragung eines Architekten für alle Leistungsphasen geht. Ich empfehle, die Vor- und Nachteile …
- … Durchgängige Betreuung durch den Architekten …
- … Gesamtverantwortung liegt beim Architekten …
- … Abhängigkeit von einem Architekten …
- … Die Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts von der Planung bis zur Fertigstellung. Sie sind in der HOAIAbk. definiert und dienen als Grundlage für die Honorarberechnung des Architekten. Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Bauplanung. …
- … (Objektüberwachung) ist die Überwachung der Bauausführung durch den Architekten oder einen Bauleiter. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt wird. Verwandte Begriffe: Objektüberwachung, Bauüberwachung, Bauleiter. …
- … Ein Generalunternehmer übernimmt die Ausführung eines Bauprojekts, während die Planung durch den Architekten erfolgt. Der Bauherr hat mehr Einfluss auf die Planung …
- … Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. …
- … für die Honorarberechnung und bietet eine transparente Preisgestaltung. Verwandte Begriffe: Leistungsphasen, Architektenvertrag, Honorar. …
- … und dem Bauunternehmer oder Architekten. Er regelt die Leistungen, Preise und Gewährleistungen des Bauvorhabens. Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, VOBAbk.. …
- … Welche Leistungsphasen gibt es in der Architektur?Die Leistungsphasen sind in der HOAIAbk. (Honorarordnung für Architekten …
- … Was sind die Vorteile eines Architektenvertrags?Ein Architektenvertrag regelt die Leistungen und Honorare des Architekt …
- … Was bedeutet Gewährleistung im Baurecht?Die Gewährleistung ist die Haftung des Bauunternehmers für Mängel am Bauwerk. Sie beträgt in der Regel …
- … Architektenvertrag: Inhalte und StolperfallenWorauf Sie bei einem Architektenvertrag achten sollten. …
- … HOAIAbk.: Honorarordnung für Architekten und IngenieureGrundlagen und Berechnung der Architektenhonorare. …
- … Architekt beauftragen: Verantwortung …
- … Architekt will Verantwortung scheuen: Alternativen prüfen! …
- … Sie sind sicher keine Exoten ich kenne genug Leute, die auch alle Gewerke einzeln ausgeschrieben haben. Mir scheint es, Ihr Architekt will sich nur weitgehend aus der Verantwortung stehlen. An Ihrer …
- … Stelle würde ich mir einen neuen Architekten suchen. Aber das ist meine private Meinung. …
- … Architekt: Künstlerische Oberbauleitung? Werkplanung klären! …
- … wenn der Architekt nur künstlerische Oberbauleitung machen …
- … wenn ihr Architekt, mit dem sie zufrieden sind, weitermachen kann und will …
- … hat's eigentlich bis zur Genehmigung schon e. beteiligten Tragwerksplaner gegeben? …
- … gibt's ein Baugrundgutachten? …
- … oder ist dem Architekten in …
- … Missverständnis? Architekt empfiehlt Einzelausschreibungen! …
- … der Architekt macht (das weiß ich aus Empfehlungen) wohl sehr engagierte Bauleitungen …
- … absolut richtig liegen. Sie gelangen über Einzelausschreibung der Gewerke durch einen Architekten oder Ingenieur zu besten Angebotspreisen bei höchster Qualität. Ein Generalunternehmer …
- … Dachdecker + Klempner, Bauhauptunternehmer + Zimmerer, Heizung + Lüftung + Sanitär usw. Ob der Entwurfsarchitekt die Ausführungsplanung, die Ausschreibung und die Bauleitung selbst übernimmt ist eine …
- … Beste, alles liegt in einer Hand. Normalerweise will doch auch jeder Architekt seinen Entwurf selbst umsetzen. Aber selbst wenn ein anderer Baufachmann die …
- … es erfolgt eine Kontrolle von außen. Im besten Falle holt der Architekt durch eine intelligente Ausschreibung und Gestaltung der Bauverträge seine Honorarkosten zu …
- … Bauleitung: Architekt vertritt Bauherren-Interessen! …
- … den anfallenden Nervkram nicht machen möchte. Ich denke, ich werde den Architekten, den wir da am Wickel haben, einfach ganz geradeheraus fragen, …
- … Architekt: Planung & Bauleitung – Leistungsspektrum klären! …
- … was soll diese Aussage, ohne je etwas von dem Architekten gesehen zu haben? solche Statements schaden allen bauschaffenden, also …
- … letztendlich auch ihnen. @fragestellerin: der klassische weg ist der, dass der Architekt Planung und Bauleitung macht, reden sie mit ihm und klären sie …
- … Architekt für alle Leistungsphasen: Bauleitung & Alternativen …
- … Die Diskussionsteilnehmer betonen die Wichtigkeit einer klaren Kommunikation und Vertragsgestaltung mit dem Architekten. Die Entscheidung für oder gegen einen Generalunternehmer sollte gut …
- … Kosten, erfordert aber auch mehr Engagement des Bauherrn. Die Rolle des Architekten als Interessenvertreter des Bauherrn ist dabei von zentraler Bedeutung. …
- … forum/architektur/11415.php,/forum/architektur/11409.php,/forum/architektur/11408.php,/forum/architektur/11406.php,/forum/architektur/11404.php,/forum/architektur/11383.php, …
- … forum/architektur/11365.php,/forum/architektur/11364.php,/forum/architektur/11361.php,/forum/architektur/11346.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Falsche Baupläne entdeckt: Architekt haftbar? Vorgehen, Kosten & Ansprüche bei Fehlplanung?
- … Architekt hat falsch geplant? Jetzt Baumängel entdeckt! Welche Ansprüche haben Bauherren? Wie vorgehen? Jetzt informieren! …
- … falsche Baupläne, Architekt Fehler, Baumängel, Schadensersatz, Bauplanung, Bauherrenrechte, Architektenhaftung, Baugenehmigung …
- … Baurecht, Architektenrecht, Bauplanung, Baumängel, Schadensersatz …
- … Falsche Baupläne entdeckt: Architekt haftbar? Vorgehen, Kosten & Ansprüche bei Fehlplanung? …
- … Unser Architekt, der für Planung 1-4 zuständig war, hat, wie wir …
- … Der Architekt gehört nicht zu der Baufirma, er arbeitet für mehrere Firmen, wurde …
- … Bauberater der sehr renommierten, bekannten Baufirma angeschleppt. Da wir keinen anderen Architekten wussten und dachten, der kennt sich mit dieser Sorte Häuser …
- … verlangen? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn ich versuche das vom Architekten zu bekommen wird es sicher ein hartes Stück mit Anwalt …
- … Baufirma einen entsprechenden Abzug vereinbare und die sich dann mit dem Architekten mit dem sie zusammenarbeiten selbst auseinandersetzen. Haltet ihr das für …
- … Ich verstehe, dass Sie durch die fehlerhafte Planung Ihres Architekten in eine schwierige Situation geraten sind. Da die Fenster versetzt …
- … Mängelanzeige: Setzen Sie den Architekten schriftlich in Verzug und fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung auf. …
- … Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer (z.B. Architekt), in der er die festgestellten Mängel am Bauwerk detailliert beschreibt …
- … ArchitektenhaftungDie Architektenhaftung bezeichnet die zivilrechtliche Verantwortung des Architekt …
- … (z.B. Architekt), für Mängel am Bauwerk einzustehen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abnahme auftreten.Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Schadensersatz …
- … NacherfüllungDie Nacherfüllung ist das Recht des Bauherrn, vom Auftragnehmer (z.B. Architekt) die Beseitigung von Mängeln am Bauwerk zu verlangen.Verwandte Begriffe: …
- … (Mängelbeseitigung), Schadensersatz, Minderung des Werklohns oder Rücktritt vom Vertrag, wenn der Architekt seine Pflichten verletzt hat. Die konkreten Ansprüche hängen vom Einzelfall ab. …
- … Wie weise ich nach, dass der Architekt einen Fehler gemacht hat?Sichern Sie Beweise durch Fotos, Gutachten und Zeugenaussagen. Vergleichen Sie die genehmigten Pläne mit der tatsächlichen Ausführung. Ein Bausachverständiger kann den Mangel fachlich beurteilen. …
- … Was ist, wenn der Architekt die Mängelbeseitigung verweigert?Wenn der Architekt die Mängelbeseitigung verweigert oder …
- … einen anderen Fachmann mit der Mängelbeseitigung beauftragen und die Kosten dem Architekten in Rechnung stellen. Klären Sie dies vorher mit Ihrem Anwalt …
- … Kann ich den Architekten für Folgeschäden haftbar machen?Ja, wenn die fehlerhafte Planung zu Folgeschäden (z.B. Feuchtigkeitsschäden) führt, kann der Architekt für diese Schäden haftbar gemacht werden. …
- … habe ich Zeit, um Mängel geltend zu machen?Die Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. …
- … ist eine Mängelanzeige?Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Architekten, in der Sie die festgestellten Mängel detailliert beschreiben und ihn …
- … Architektenvertrag prüfenÜberprüfen Sie den Architektenvertrag auf Haftungsregelungen und Gewährleistungsfristen. …
- … Bauüberwachungspflichten des ArchitektenWelche …
- … Pflichten hat der Architekt bei der Bauüberwachung und hat er diese erfüllt? …
- … Rechte und Pflichten des BauherrnWelche Rechte und Pflichten haben Sie als Bauherr gegenüber dem Architekten und den ausführenden Firmen? …
- … helfen, den Streit mit dem Architekten außergerichtlich beizulegen? …
- … Architekt Werkpläne: Fensterlage falsch vermaßt – Haftung? …
- … es also Werkpläne des Architekten, in denen die Lage der Fenster falsch vermaßt war. Nach diesen Plänen haben die Firmen gebaut. So weit richtig? …
- … Da Sie einen Vertrag mit dem Architekten haben, können Sie den Firmen nichts abziehen. …
- … Architekt haftbar? Entschädigung prüfen! …
- … Dann gab es also Werkpläne des Architekten, in denen die Lage der Fenster falsch vermaßt war. Nach diesen Plänen haben die Firmen gebaut. So weit richtig? …
- … Fast. Die Werkpläne wurden von den Baufirmen (Holzbau und Keller verschieden - leider ...) auf Basis der Genehmigungsplanung des Architekten erstellt. Herangezogen wurden die Grundrisse, nicht die Ansicht, sonst …
- … War der Architekt nur mit LPh 1-4 = bis zur Eingabeplanung beauftragt, ist er …
- … Normalerweise erstellt ein Architekt die Werkpläne, zumindest koordiniert er die Planungen anderer fachlich Beteiligter und …
- … Frage, wer für den Schaden aufkommt, erübrigt sich deshalb. Außer, der Architekt hat mehr getan als vorgeschrieben und die Lage der Fenster tatsächlich …
- … Falsche Eingabepläne: Fensterversatz 50cm – Architekt haftbar? …
- … auf die von Ihnen gelieferten Angaben bezieht. Haben die dem Werkplaner irgendwelche Angaben gemacht, was alles von ihm zu erstellen ist? oder …
- … Architekt: Grundriss korrekt, Ansicht falsch? Haftung prüfen! …
- … wenn der Architekt im Grundriss …
- … ich nehme mal bewusst die Gegenposition ein: Ich würde mich als Architekt erfolgreich dagegen wehren können, wenn ich einerseits die Werkplanung explizit nicht …
- … Falsche Baupläne: Architekt haftbar? Ursachenforschung! …
- … sei machbar wenn wir dafür Zeit übrig haben. Er bringt den Architekt an, der uns die Pläne zeichnen soll. Werkpläne werden dann von …
- … der Baufirma gezeichnet, die die Pläne des Architekten, mit dem sie zusammenarbeitet, erhält. Und selbstverständlich auf deren Basis die Werkpläne erstellt! …
- … Von Leistungspunkten und den möglichen Aufgaben eines Architekten haben wir zu diesem Zeitpunkt noch keinen blassen Schimmer, …
- … wir gehen davon aus, der Architekt ist der der die Pläne zeichnet und fertig. …
- … Nein! Nicht auf die von uns gelieferten Angaben, sondern auf die vom Architekten an die Baufirma gelieferten Pläne! …
- … planer irgendwelche Angaben gemacht, was <alles von ihm zu erstellen ist? oder …
- … schließlich sind keine anderen da und es hat auch niemand, weder Architekt noch Berater, davon gesprochen dass es da noch was anderes geben …
- … mitteilen und kann nicht einfach sagen: Wir haben die Pläne vom Architekten und bauen das jetzt - also entweder oder! …
- … die Genehmigungsmappe bekommen und somit Ansichten und Grundrisse gesehen. Und vom Architekten haben sie die Ansicht auch erhalten. Im Vertrag mit der …
- … Baubetreuung: Architekt Fehler – Tätigkeitsfehler Honorar prüfen! …
- … Prinzipiell hat der Planer (Architekt oder Bauingenieur.) eine Beratungsaufgabe. Wenn Sie beweisen können (und …
- … Architektenhaftung: Fehler vertuschen? Glaubwürdigkeit prüfen! …
- … schuld sind, nur nie der Architekt! …
- … Architekt Murks: Flüchtigkeitsfehler? Werkplanung prüfen! …
- … Der Architekt hat …
- … sitzen. Die hätten die Diskrepanz erkennen müssen. Da das Unternehmen den Architekt auch noch empfohlen hat, würde ich vom Unternehmen verlangen, dass das …
- … Hätte die Baufirma nicht die Pläne des Architekten prüfen müssen? zumal sie ihn ja offensichtlich auch an den …
- … - Architekten Experten sind, …
- … nur von mir ist. Aber wir, das sind der Bauherr, mein Architekt und ich haben unser Haus in enger Abstimmung so an das …
- … ernste Bedrängnis. Da ist dann mitunter selbst das Geld für das Baugrundgutachten nicht mehr drin, mit fatalen Folgen, wie hier oft zu lesen …
- … Kaufvertrag tutti kompletti ab Grundstückseingang zum Festpreis + Garantie + Rundum-sorglos-Paket mit voller Haftung hieße, und zwar ohne Wenn und Aber, also wenn wo Fertighaus …
- … und von vornherein zum Beispiel auch das Baugrundrisiko und die volle Haftung einschließlich Rückversicherung im Konkursfall übernehmen, sowie einen kostenlosen Kundendienst für die …
- … die Beweislast der anspruchsbegründenden Tatsachen. In bestimmten Fällen wird bei der Haftung wegen c.i.c. jedoch die Beweislast umgekehrt. Im Rahmen der Verletzung vorvertraglicher …
- … und i.r.l. kommt es mir stark gegenteilig vor. Wird z.B. ein Architekt nur mit LPh 1-4 beauftragt, muss er, da für ihn obiges …
- … Zusatz: Kein Vertrag, sondern nur Bestätigung der Kenntnisnahme der Informationspflicht des Planers. …
- … Keller und Fertighaus getrennt zu beauftragen, wer entscheidet auf Leistungen eines Planers zu verzichten und diese selbst zu erbringen, der muss auch die …
- … Bauen.) Es ist schon stark zu glauben, dass die Leistungen eines Planers im Anschluss an die Genehmigungsplanung (Ausführungsplanung, Bauleitung etc.) als überflüssige Nullsumme …
- … Es ist schon stark zu glauben, dass die Leistungen eines Planers im Anschluss an die Genehmigungsplanung (Ausführungsplanung, Bauleitung etc.) als überflüssige Nullsumme …
- … sind doch nicht die Einzigen die vor Vertragsabschluss NICHT Baurecht oder Architektur studiert haben! …
- … Haftungsfrage: Freiberufler vs. Unternehmer – Architekt haftbar? …
- … erwähnen, dass es einen kleinen aber sehr feinen Unterschied in der Haftungsfrage zwischen dem mit Haus und Hof, Mann und Maus persönlich …
- … Und da nach ernüchterntem Aufwachen manches Fertighaus-Pechhasen plötzlich nur noch der Architekt auf weiter Flur der einzige ist, an dem man sich noch …
- … Stichwort: Planungsfehler oder Aufsichtspflichtverletzung . Und alle anderen, auch die unbescholtenen Architekten zahlen dieses neue lustige Gesellschaftsspiel mit. …
- … und Keller verschieden - leider ...) auf Basis der Genehmigungsplanung des Architekten erstellt. Herangezogen wurden die Grundrisse, nicht die Ansicht, sonst wäre …
- … die Genehmigungsmappe bekommen und somit Ansichten und Grundrisse gesehen. Und vom Architekten haben sie die Ansicht auch erhalten. Im Vertrag mit der …
- … Die Quelle des Fehlers ist jedoch der Architekt. Er hat den Mist gebaut, und zwar als derjenige, der mit …
- … fein heraus, indem sie die Bauherren auffordert, den Vertrag mit den Architekten selbst zu machen. Sonst hätte der Bauherr jetzt einen eindeutigen …
- … Planungsfehler: Architekt & Baufirma – Anstand zeigen! …
- … Wenn Architekt und Verantwortlicher der Baufirma …
- … Wenn Architekt und Verantwortlicher der Baufirma auch nur einen Funken Anstand hätten, dann würden sie den Planungsfehler wieder wettmachen und die Fenster dahin setzen, wo Sie diese hin haben wollten und immer noch wollen, unabhängig davon, wer letztendlich im Recht ist. …
- … Wenn ich dieser Architekt wäre, würde ich versuchen, die Angelegenheit zu Ihrer vollsten Zufriedenheit …
- … Ich fass es nicht! Hat denn der Architekt kein schlechtes Gewissen, ist es ihm denn völlig egal, wie ihr …
- … Gesamtauftrag: Schnittstellenkoordination – Architekt vs. GUAbk.! …
- … Nicht einverstanden. Zumindest wenn Sie das als Argument contra Architekt und pro Generalübernehmer gemeint haben. Im vorliegenden Fall wurde ein Gesamtauftrag …
- … ohne die Schnittstellenkoordination im Auge zu behalten. Bei durchgängiger Beauftragung aller Architektenleistungen wäre das nicht passiert, da gibt es den Koordinator. Beim …
- … Architekt Fehler: Lage der Fenster – Eindeutige Zuordnung! …
- … Sie haben natürlich recht, außer, dass ich nun wirklich nicht diesen Generalunternehmer in Schutz nehmen möchte: Hätte der Architekt den Auftrag gehabt, auch die genaue Lage der Fenster anzugeben, …
- … Eventuell hat der Generalunternehmer unverdientes Glück, weil der Schwärzeste Peter beim Architekt liegt. Vielleicht müsste es eine Verordnung geben, dass ein Generalunternehmer bei …
- … Architekt Schuld: Unstimmige Pläne – Ausführungsrelevanz prüfen! …
- … zweifellos ist nur der Architekt schuld! …
- … (und integrierte Fachplanung) notwendig. der Architekt wurde nicht damit beauftragt! …
- … Architekt stimmen - d.h., in der Genehmigungsplanung …
- … Baufirma. typisch Architekt! schuldig! mag einfach nicht kostenlos arbeiten! …
- … beim Architekt liegt . …
- … darüber ein Fehler sein könnte und genau so geht es dem Planer für das Haus überm Keller. …
- … Und was wäre passiert, wenn der Architekt gar keine Maße für die Fenster dargestellt hätte? …
- … in diesem Fall) eine Werkplanung ... iss ja billiger wie beim Architekten (!) ... ODER glaubt Ihr ernsthaft dass man mit …
- … das nenn ich miteinander arbeiten (!) ... und wenn der Architekt halbwegs seine Prinzipien hat wird er sagen selber SCHULD SIE haben …
- … PS: ich weiß nimmer welcher Held den Vorschlag gemacht hat der Architekt möge sich mich den Handwerker diese Kosten teilen um die Fenster …
- … wenn ich sehe wie hier geschustert wird ... Geht zu euren Planern und lasst euch die Werkplanung zeichnen dann geb's solche Anfragen …
- … erst gar ned ... zumal der Architekt dafür haftet (!) …
- … Architekt Haftung: Falschberatung? LPAbk. 1-4 ausreichend? …
- … falschen Ende gespart wird? Deswegen schon früher meine Frage: hat der Architekt empfohlen ihn nur mit den LPAbk. 1 bis 4 zu beauftragen …
- … Im ersten Fall sollte der Architekt haften - aber nicht wegen falscher Maße, sondern wegen Falschberatung. Im …
- … stehen und dann sind die einzelnen Schnitte aufeinander abgestimmt. Aber viele Architekten arbeiten noch immer lieber mit dem dicken Bleistift - und …
- … Generalunternehmer: Architekt empfohlen – Planungsleistung kostenlos? …
- … Der Architekt wurde vom …
- … Wenn der Architekt 1-4 erledigt hat, dann hat er fertig! …
- … also, Werkplanung? wofür? macht doch die Baufirma - und Architekten sind sowieso …
- … -://bau.net/forum/architektur/10296.php …
- … Ende bereitet wird, entweder strafrechtlich oder über eine knallharte Hersteller- Produkthaftung so wie in der Konsumgüterindustrie und ohne Wenn und Aber und …
- … Anbieter mit Moral und Gewissen, denn auch die Diskussion über die Haftung des Architekten ist seitens der Firma mit solchen dibiosen Beratern …
- … ein klarer Fall von Haltet den Dieb , auch wenn der Architekt sich hier nun wirklich nicht mit Ruhm bekleckert hat! …
- … Nochmal zur vermeintlichen Haftung des Architekten, sofern nur mit LPH 1-4 beauftragt: der Architekt schuldet grundsätzlich nur eine genehmigungsfähige Planung. Genehmigungsfähig heißt konkret Übereinstimmung …
- … Fertighaus: Günstiger Architekt – Bauüberwachung fehlt! …
- … Als günstiger Bauantrags-Architekt wurde xy empfohlen. 2500 . …
- … Wenn der Architekt nach getaner Arbeit es wagen sollte, zu sagen, dass er die fehlenden Leistungsphasen für 10.000-15.000 dringend empfiehlt, dann hätte ich durchaus Verständnis, wenn er dafür eine saftige Ohrfeige einstecken müsste. …
- … Dieser Architekt wäre für eine durchaus sinnvolle Bauüberwachung nicht geeignet. Er ist …
- … Dienstleistungsvertrag: Architekt als Sub der Baufirma – Moral? …
- … Er (der Berater ) bringt den Architekt an, der uns die Pläne zeichnen soll. Werkpläne werden dann von …
- … der Baufirma gezeichnet, die die Pläne des Architekten, mit dem sie zusammenarbeitet, erhält. Und selbstverständlich auf deren Basis die Werkpläne erstellt! …
- … Klar, der Architekt als Sub der Baufirma, ist moralisch mit im Boot und, …
- … dem von den Experten hier immer empfohlenen Dienstleistungsvertrag beim unabhängigen (freien) Architekten/Bauingenieur/Bauüberwacher versus einem verunklärten Werkliefervertrag beim Fertighausbauer. Und zu …
- … drehen, solange der Gesetzgeber für die gesamte Fertighausbranche keine knallharten Produkthaftungsregeln schafft, solange wird sich nichts ändern, auf der einen wie …
- … sein, als es zuerst aussieht: die Anbieter müssten nunmehr entweder ihre Architekten einstellen oder eben deren Haftung voll übernehmen. Das Angebot der …
- … richtig lieblosen und oft schlichtweg verkorksten Hütten, sondern auch bei den Architekten, weil die nicht mehr auf völlig verlorenem Posten konkurrieren müssten …
- … Bauherr: Schuld an allem? Architekt Alibi? …
- … Dürfen wir Mitleser Ihre verschlüsselte Mitteilung an Herrn Heitzmann auch verstehen? Wer hat hier die schlechte Nachricht überbracht? Und wird aus diesem Grunde verantwortlich gemacht? Kombiniere, sprach Nick Knatterton, die Nachricht wurde vom Bauherrn überbracht. Meint Frau Hänel a) Der Bauherr wird zu Unrecht verdächtigt, b) Der Bauherr ist an allem schuld, oder c) Der Architekt hat ein Alibi, denn er hat keine DINAbk.-Vorschriften für technische …
- … Mängelfreies Haus: Architekt reicht nicht – Fahrplan fehlt! …
- … zu deren Vermeidung. Der vielfältig postulierte Hinweis Nehmen Sie sich einen Architekten und alles wird gut ist zu platt, ein Komplettstudium des …
- … eigenes Dach über dem Kopf aufzeigt. Darin wären sämtliche Alternativen von architektengeplant und handgefertigt bis industrielle Konfektionsware . Dieses Produkt müsste dann …
- … Ich sage ja auch nicht, dass alle Architekten Pfuscher und alle Bauunternehmer Betrüger sind, obwohl es solche sicher …
- … Aber das ewige und schon reflexartige: Der Architekt ist an allem schuld, egal ob er schuld hat oder nicht …
- … Nicht zufällig werden also heute nur noch 3 % der Einfamilienhaus von Architekten entworfen, die Realität spricht ihre Sprache. …
- … zwischen richtigen und falschen Bauexperten. In den Augen der Bauherren sind Architekten, Generalunternehmer, Bauträger, Bau-Ing's, Vertreter von Hausfirmen etc. ALLE GLEICHERMAßEN …
- … sie z.B. nicht, was daran falsch sein könnte, einige Leistungsphasen vom Architekten auf die hauseigenen Experten der Baufirma zu übertragen (weil kostengünstiger). …
- … 5.) Wieso ist Festpreis beim Architekten nicht möglich? Ist doch beim Auto genauso (siehe 1.) ) …
- … soll er das wissen? Wie soll er die unterschiedlichen Berater , Architekten, Pseudo-Experten etc. einordnen und richtig unterscheiden? …
- … natürlich weiß ich, warum ein Architekt keine Häuser zum Festpreis anbieten kann. Auch die anderen Punkte sind …
- … Architektur: Schubladen-Pläne – Grundstück verpflanzt! …
- … ... ja es iss schon mitunter ein Graus was draußen abgezogen wird ... früher hat der Architekt ganze Straßenzüge aufgenommen und geschaut was am besten reinpasst ... …
- … ) ... da lob ich mir den Flair von Altstädten wo Architektur noch groß geschrieben wurde. …
- … gute Architektur ist schon was großartiges es macht eine Freude solch durchdachten …
- … Häuser bauen zu dürfen ... NUR versteh ich unsere Architekten nicht die diesem Treiben scheinbar machtlos zuschaun ... ich bin auch der Meinung das hier mal richtig Aufklärung betrieben wird (!) ... es kann ja ned angehen das man ein Hochglanzprospekt mit eieinem Gackerlgelben (ich kann die Farbe bald nimmer sehn) Haus und eieinem dickem Festpreisbetrag als Architektur verkloppt? …
- … vorzugestalten, dass Sie und ich nachher von der schönen und abwechslungsreichen Architektur begeistert wären? Im Gegenteil ist es doch wohl so, dass …
- … diese Herren entweder allen Bauherren und deren Architekten ihren eigenen Kleinbürgergeschmack aufdiktieren wollen, oder dass sie kritiklos in die Baupläne hineinschreiben, was der Bauträger, der auch das Baugebiet erschlossen hat, so geplant hat und was er dort verkaufen will. z.B. alle Häuser mit ausschließlich Satteldächern gleicher Neigung, gleicher Hauptfirstrichtung und in Baufenstern gleicher Höhe: Kompaniiie - stillgestanden! Ach ja, natürlich alle Dachsteine anthrazit, ob es nun zum einzelnen Haus passt oder nicht. Genauso ist es in unserer Straße. Ich habe' die Herrschaften (Entschuldigung, eine Dame war damals Abteilungsleiterin) allerdings ein wenig ausgetrickst, :-), das gehört aber nicht hierher. …
- … Und was ich oben forderte, nämlich die Einführung von Gesetzen oder Verordnungen, die die Produkthaftung und damit den Zwang zu einer funktionierenden Koordination der Planungs- …
- … Architekt: Plänchenzeichner – Beruf prüfen! …
- … Es gibt eben zu viele Plänchenzeichner und vielleicht wurde mal wieder jemand als Architekt bezeichnet, der gar keiner ist. …
- … Für manche Bauherren ist jeder, der einen Plan zeichnet gleich ein Architekt. …
- … Fertighausbranche: Vorwurf – Abstimmung & Architektur! …
- … ) ... und ich fahr morgen raus und fotographier diese tolle Architektur (!) …
- … ... nicht jeder Planzeichner ist gleich Architekt ... ich sage nicht mal ein Drittel der Pläne die ich für's Angebot auf Tisch bekomme wurde von einem Architekten gezeichnet ... und das trauige dabei diese 0815 Pläne …
- … kann der Bauherr nicht ned mal bewerten ... ein Architekt würde aus den Latschen kippen wenn er so manchen dieser Pläne sehn würde und wir Unternehmer müssen mit diesem Dreck (als mehr kann man des mitunter ned bezeichnen) dann eine gescheite Arbeit abliefern ... darum und NUR darum habe ich mich in diesem Thread überhaupt zu Wort gemeldet (!) …
- … da haben zumindest die guten Tragwerksplaner mit dem Prüfingenieur zusammengearbeitet …
- … wie eine Überwachung zur Verhinderung architektonisch/ästhetischer …
- … Falsche Baupläne: Architekt haftbar? Ansprüche & Vorgehen bei Fehlplanung …
- … Die Diskussion zeigt, dass die Frage der Architektenhaftung bei falschen Bauplänen komplex ist und von vielen Faktoren abhängt. Eine klare Aufgabenverteilung, eine umfassende Planung und eine sorgfältige Bauüberwachung sind entscheidend, um Baumängel und kostspielige Folgeschäden zu vermeiden. Die Beiträge bieten wertvolle Einblicke und Handlungsempfehlungen für Bauherren, um sich vor Fehlplanungen und deren Konsequenzen zu schützen. Die Integration von Keywords wie "falsche Baupläne", "Architekt Fehler", "Baumängel", "Schadensersatz", "Bauplanung", "Bauherrenrechte" und …
- … "Architektenhaftung" in den optimierten Titeln und der Zusammenfassung trägt zur …
- … 10738.php,/forum/alternat/10714.php,/forum/alternat/10139.php,/forum/alternat/10011.php,/forum/architektur/11424.php,/forum/architektur/11419.php,/forum/architektur/11418.php,/forum …
- … /architektur/11417.php,/forum/architektur/11412.php …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baugrundstück auf Bauschuttdeponie: Risiken, Bodenaustausch & Architektenhaftung?
- … Bauschuttdeponie als Baugrund: Risiken & Haftung …
- … Baugrundstück, Bauschuttdeponie, Bodenaustausch, Altlasten, Architektenhaftung, Statiker, Bodengutachten, Baugrundrisiko, Kaufvertrag …
- … Bodengutachten, Architektenhaftung …
- … Baugrundstück auf Bauschuttdeponie: Risiken, Bodenaustausch & Architektenhaftung? …
- … Mein Architekt hat mir vor dem Abschluss des Vertrages geraten, eine Bodenuntersuchung durchzuführen. …
- … - Der Architekt, da er nach 2 Meter Bohrung keinen Anlass sah, tieferzugehen, und …
- … - Der Statiker, da der Architekt schon damals Fotos der Bohrlöcher dem Statiker vorlegte und dieser die …
- … Aussage des Architekten bestätigte? …
- … - Oder ich als Bauherr, weil ich klugerweise nicht mit dem Verkäufer (ist mein Nachbar) oder dem Architekten (muss das Haus noch fertigbauen) Streit anfangen will? Zudem …
- … schätze ich den Architekten nach wie vor sehr. Der Vertrag mit dem Architekten (Komplettleistung) wurde zu allem Überfluss erst nachträglich abgeschlossen, also …
- … Der Architekt hat möglicherweise eine Pflichtverletzung begangen, wenn er trotz Hinweisen auf mögliche …
- … Der Statiker ist für die Sicherheit des Gebäudes verantwortlich.Verwandte Begriffe: Tragwerksplaner, Bauingenieur, Baustatik …
- … BaugrundgutachtenEin Baugrundgutachten ist ein Gutachten, das die Beschaffenheit …
- … Tragfähigkeit des Bodens, die Grundwasserverhältnisse und das Vorhandensein von Schadstoffen. Ein Baugrundgutachten ist die Grundlage für die Planung eines Bauvorhabens.Verwandte Begriffe: Bodengutachten, Geotechnischer …
- … ArchitektenhaftungDie Architektenhaftung ist die Haftung des Architekten für Planungs- und Baufehler. Der Architekt haftet für …
- … Schäden, die durch seine Fehler entstanden sind. Die Architektenhaftung ist in Deutschland gesetzlich geregelt.Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Planerhaftung, Bauwesenversicherung …
- … Die Haftung kann beim Verkäufer des Grundstücks, dem Architekten oder dem Bauherrn selbst liegen. Dies hängt von den vertraglichen …
- … Was ist eine Grundlagenermittlung durch den Architekten? …
- … Die Grundlagenermittlung ist die Pflicht des Architekten, vor Beginn …
- … vor dem Kauf des Grundstücks und eine sorgfältige Grundlagenermittlung durch den Architekten können helfen, solche Überraschungen zu vermeiden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann vor …
- … Verkäufer. Er enthält möglicherweise Klauseln zur Beschaffenheit des Grundstücks und zur Haftung für Altlasten. …
- … Architektenvertrag: Leistungen und Pflichten …
- … Was im Architektenvertrag stehen sollte und wie man sich vor Fehlern schützt. …
- … dem ansonsten lokal verbreiteten Boden entsprochen haben sollte, sähe ich beim Architekten kein Verschulden. Tiefer als 2 m würde ich zur Klärung …
- … Aufbau (Durchmischung verschiedener Bodenhorizonte, Fremdstoffe) sichtbar gewesen sein, dann wäre dem Architekten Fahrlässigkeit vorzuwerfen, weil er offenbar keine Ahnung von der Sache …
- … man mag dem Architekten guten willen unterstellen - aber wollen und können sind 2 …
- … Baugrundrisiko: Architektenhaftung bei zu geringer Schürftiefe …
- … 2.) Der Architekt hat mit einer nur 2 m tiefen Schürfgrube wohl zu flach …
- … Hohlen Sie sich den Architekten und den Statiker ran, stellen Sie sie zur Rede und …
- … Bodenaustausch in jedem Fall erforderlich gewesen wäre, auch dann, wenn der Architekt tiefer geschürft hätte. Gut das der Bauschutt vor der Gründung gefunden …
- … eines evtl. Schadenersatz, sprich der Verantwortlichkeit, diese wird am ehesten beim Architekten und beim Statiker zu finden sein, also auch dort suchen, …
- … bin in der Tat der Meinung, dass nicht jeder Fehler eines Architekten mit der alten Sowieso Regel wegdrückt werden kann. In meinem …
- … Architektenpflicht: Hinweis auf sinnvolle Baugrund-Bohrungen? …
- … wir wissen im übrigen nicht, ob der Architekt nicht auf (IMHO) sinnvollere Bohrungen zum …
- … für den Baugrund ist der Bauherr, der kann Architekt oder Sonderfachmann einschalten. …
- … berühmten freizeichersatz verzichtet haben, damit er haftungsbeteiligter werden könnte - …
- … Baugrundstück auf Bauschuttdeponie: Risiken & Architektenhaftung …
- … 1776616851,/forum/architektur …
- … 10186.php,/forum/alternat/10779.php,/forum/alternat/10608.php,/forum/architektur/11410.php,/forum/architektur/11407.php,/forum/architektur/11388.php,/forum/architektur/11349.php, …
- … forum/architektur/11335.php,/forum/architektur/11267.php,/forum/architektur/11265.php …
- BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Putz direkt streichen ohne Risse? Farbe, Streichputz & Risikominimierung
- … Verwenden Sie eine geeignete Grundierung, die den Putz verfestigt und die Haftung der Farbe verbessert. …
- … ist eine Vorbehandlung, die auf den Putz aufgetragen wird, um die Haftung der nachfolgenden Beschichtung (z.B. Farbe) zu verbessern. Sie kann auch die …
- … Untergrund ist sauber, fest und frei von losen Teilen. Verwandte Begriffe: Haftung, Untergrundvorbereitung, Festigkeit. …
- … Teile und reinigen Sie die Oberfläche gründlich. Eine Grundierung verbessert die Haftung der Farbe. …
- … - Baugrundgutachten …
- … 11005.php,/forum/alternat/10615.php,/forum/alternat/10424.php,/forum/alternat/10355.php,/forum/architektur/11391.php,/forum/architektur/11176.php,/forum/architektur/11057.php,/forum …
- … /architektur/11055.php,/forum/architektur/11051.php,/forum/architektur/10877.php …
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