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EnEV und Statik bei Bauantrag nach § 67 Vorlage bei wem..?
BAU-Forum: Sonstige Themen

EnEV und Statik bei Bauantrag nach § 67 Vorlage bei wem..?

Guten Morgen,
bei meinem BVH, Einfamilienhaus mit Garage, im Rahmen zur Genehmigungsfreistellung nach § 67 BauO NRW, wurde Statik von Arbeitskollegen (Bauingenieur) erstellt. Den EnEVAbk.  -  Nachweis möchte ich mit Hilfe frei erhältlicher Programme (Kalk-Sand-Stein) selbst erstellen. Beide Nachweise sind nur zu meiner eigenen Information oder muss ich die Unterlagen noch irgendwo einreichen / zur Prüfung vorlegen.
MfG Mario Stahl
  1. auf Anfrage vorlegen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Nachweise sind auf Anfrage (z.B. im Rahmen der Baukontrolle) der Behörde vorzulegen.
    Die Nachweise sind durch eine nachweisberechtigte Person zu erstellen und zu unterschreiben. Daher sollte Ihr Kollege auch den EnEVAbk.-Nachweis mitzeichnen.
  2. Verantwortung

    Foto von Norbert Basqué

    die Verantwortung für Standsicherheitsnachweis und Energieeinspanachweis liegen im Genehmigungsfreistellungsverfahren beim Bauherrn.
    Trotzdem sollten die Nachweise von Fachingenieuren (Statiker) aufgestellt werden. Im Versagensfall deckt die Berufshaftpflicht eventuelle Schäden.
  3. Neu

    Foto von Norbert Basqué

    inzwischen werden in fast allen Bundesländern die Durchführungsverordnungen zur EnEV erlassen. Darin steht explizit, dass der Bauherr einen Sachverständigen zu beauftragen hat.
    NRW UVO § 2
  4. in MV muss eine Erklärung des Entwurfsverfasser vorliegen

    Hallo,
    bei uns muss eine Erklärung des Entwurfsverfasser (§ 63 (8) LBauO M-V) vorliegen, dass "alles i.O. " ist. Der Standsicherheitsnachweis muss zusätzlich von einem Bauvorlageberechtigten Ing. erstellt sein.
    Wie dies in NRW ist weiß ich nicht, kann mir aber vorstellen dass dies ähnlich gehandhabt wird.
    Einfach mal nachlesen oder bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nachfragen.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Danke ...

    schön für diese Infos.
    Schönes Wochenende noch
    Mario Stahl
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