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Wie bezahlt man einen Bauhelfer ohne ihn zum Schwarzarbeiter zu machen?
BAU-Forum: Sonstige Themen

Wie bezahlt man einen Bauhelfer ohne ihn zum Schwarzarbeiter zu machen?

Wenn jemand schon eine sozialversicherungspflichtige Anstellung hat, dann darf er ja 50 Arbeitstage im Jahr zusätzlich irgendwo quasi als "Saisonarbeiter" tätig sein, ohne dass dafür Sozialabgaben fällig sind.
Aber wie geht das mit der Steuer? Da muss doch irgendwas möglich sein, oder? Ich würde ja auch die Steuer übernehmen wenn das geht.
Oder muss man in Deutschland für sowas wieder 1000 Formulare und 100 Behördengänge machen, oder einfach schwarzarbeiten lassen?
Vorsichtshalber mal anonym. nichts für ungut ...
Nennt mich Anonymus
  • Name:
  • Anonymus
  1. Für die Versteuerung ist der Bauhelfer selbst verantwortlich ...

    Für die Versteuerung ist der Bauhelfer selbst verantwortlich. Sie als Bauherr müssen den Bauhelfer aber bei der Bauberufsgenossenschaft anmelden und Beiträge zahlen, die sich nach der Anzahl der geleisteten Stunden richtet.
  2. Muss ich denn dann einfach nur..

    den Helfer bei der Bau-BG melden, ihm sein Geld in die Hand drücken und sagen "das versteuerst Du dann aber noch" oder wie?
    So einfach kann es doch nicht sein, oder? Wenn der das dann nicht versteuert ...?
    Anonymus
  3. ich nenn das das

    große Muffensausen vor der Ausführung ... im Grunde ist ja bereits alles geplant bzw. ausgemacht nun will man sich noch schnell absichern bevor's evtl. dann doch in die Hose geht ... Stichwort "Baukontrolle" ... Dank unserer Regierung blüht die Schattenwirtschaft man sieht's sogar hier im Forum ... naja vielleicht würd ich das AUCH so machen ... ABER richtig finde ich's trotzdem nicht (!) ... klar brauchen Sie die BG (Beiträge) was meinen Sie was passiert wenn die BG die Baustelle inspiziert und die Personalien der Anwesenden aufnimmt?
  4. Wir arbeiten in unserer Firma häufig mit Aushilfskräften ...

    Wir arbeiten in unserer Firma häufig mit Aushilfskräften, diese bekommen ihren Lohn gegen eine Quittung auf der Vermerkt ist: Für die Versteuerung der Einkünfte ist der Empfänger verantwortlich.
    Wenn allerdings eine gewisse Stundenzahl überschritten wird und die Grenze zu geringfügiger Beschäftigung überschritten wird oder die bezahlten Arbeitsentgelte zu hoch werden, sind Sie als Arbeitgeber Sozialabgabenpflichtig!
  5. Sichern Sie sich ab!

    Fragen Sie unverbindlich bei einer Krankenkasse nach den gesetzlichen Regelungen für die Versicherungspflicht kurzfristig Beschäftigter. Es gibt da nach meiner Erinnerung korrespondierende Regelungen für 2 Monate am Stück oder alternativ 50 Kalendertage im Jahr. Weiterhin ist das Eintreten der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung an eine bestimmte Wochenstundenzahl gekoppelt.
    Denken Sie daran: Wenn ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt sind immer zunächst Sie als Arbeitgeber dran. Da können Sie auf die Quittungen schreiben soviel Sie wollen, die Kassen holen sich die € von Ihnen (und das inkl. Verzugszinsen usw.).
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