Hallo,
vielleicht kann uns jemand mit Rat weiter helfen.
Wir haben Anfang 2000 unseren Bauvertrag mit einem Handwerker-Verbund gezeichnet, worin wir einen Festpreis notiert und unterschrieben haben. Diesem Bauvertrag war die Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) hinterlegt. Im Laufe der Zeit haben sich bauliche Veränderungen ergeben, wodurch wir einen Zusatzvertrag über Minder- und Mehrpreise im April 2001 gezeichnet haben. Diesem Zusatzvertrag waren die Leistungen detailliert in Tabellenform beigefügt. Der Preis für diese Zusatzleistungen war ebenfalls ein Festpreis. Kurz vor der Baufertigstellung bemerkt der Handwerkerverbund, dass zwischen der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) und den im Zusatzvertrag beschriebenen Leistungen sich Fehler mit Nachforderungen in Höhe von DM 20.000 eingeschlichen haben; man bezeichnet dies als "klassischen Irrtum" und verlangt von uns die Begleichung der Nachforderung. Seiten des Handwerkerverbunds setzt man voraus, dass wir die Fehler bzw. die Differenzen zwischen der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) und der detaillierten Leistungsbeschreibung des Zusatzvertrages hätten bemerken müssen. Hinzuzufügen ist noch, dass darüber hinaus die Kostendarstellung inkl. der Zusatzleistungen in Form der gesamten Bausumme nochmals im Mai 2001 Seiten des Handwerkerverbunds schriftlich unter Nennung der Gesamtsumme bestätigt wurden.
Der im Bauvertrag schriftlich verankerte Übergabetermin wurde mittlerweile ebenfalls überschritten. Wie sind hierzu die Nachforderungen unsererseits einzuschätzen, da meine Frau selbstständig ist, und sich Ausfallzeiten bedingt durch die permanenten Nacharbeiten ergeben haben?
Besten Dank im Voraus.
Bauvertrag-Kostendarstellung
BAU-Forum: Sonstige Themen
Bauvertrag-Kostendarstellung
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F1-Taste
Bei der Summe gibt es doch nur eins: ab zum RA wegen Erstberatung, die nicht mehr als 350 DM zzgl. MwSt. kosten darf. -
Nachforderungen
Unterstellt, dass die VOBAbk./B Vertragsbestandteil ist und außerdem der Vertrag auf einen absoluten Festpreis auch im Hinblick auf die Vertragsänderung abgestellt ist, gilt der Festpreis. Die richtige Ermittlung des Festpreises liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anbieters. Daher trägt er auch alleine das Risiko eines Irrtums, das er nicht auf den Besteller eines Werks abwälzen kann. Anders wäre es bei einem Einheitspreisvertrag, der aber scheinbar nicht vorliegt.
Christoph Schwan, Architekt -
auf in den Kampf
... und durch! Vielen Dank für Eure Antworten, wir wollten uns nur erst mal vergewissern, ob es wirklich sinnvoll ist, die Zeit und Mühe aufzubringen und zum RA zu gehen. Aber Aufgrund der Sturheit von Seiten des Handwerkerverbundes (jetzt bekommen wir auch noch Sachen in Rechnung gestellt von denen vorher nie die Rede war, angeblicher Verzug durch EL etc.) wird uns wohl nicht anderes übrig bleiben. Jedoch haben wir jetzt schon gehört, dass wir keinen RA aus unserer Gegend nehmen sollen, Aufgrund der guten Geschäftsbeziehungen mit den einzelnen Firmen.
Naja, mal sehen wie es weiter geht ... -
zur Stärkung vor dem Kampf ...
zur Stärkung vor dem Kampf empfehle ich noch den Link unten. Zum Thema Festpreis (Pauschalpreisvertrag) ganz informativ ... da kann man/Frau sich nen Wolf diskutierenIn Beitrag 19 verweise ich dort auf einen Passus der VOBAbk. bezüglich Unzumutbarkeit ...
Alles weitere dann per Anwalt. Wünsche viel Erfolg.
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Sonstige Themen - 10789: Bauvertrag-Kostendarstellung
- … Bauvertrag-Kostendarstellung …
- … unterschrieben haben. Diesem Bauvertrag war die Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) hinterlegt. Im Laufe der Zeit haben sich bauliche Veränderungen ergeben, wodurch wir einen Zusatzvertrag über Minder- und Mehrpreise im April 2001 gezeichnet haben. Diesem Zusatzvertrag waren die Leistungen detailliert in Tabellenform beigefügt. Der Preis für diese Zusatzleistungen war ebenfalls ein Festpreis. Kurz vor der Baufertigstellung bemerkt der Handwerkerverbund, dass zwischen der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) und den im Zusatzvertrag beschriebenen Leistungen sich …
- … dass wir die Fehler bzw. die Differenzen zwischen der Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) und der detaillierten Leistungsbeschreibung des Zusatzvertrages hätten bemerken …
- … müssen. Hinzuzufügen ist noch, dass darüber hinaus die Kostendarstellung inkl. der Zusatzleistungen in Form der gesamten Bausumme nochmals im Mai 2001 Seiten des Handwerkerverbunds schriftlich unter Nennung der Gesamtsumme bestätigt wurden. …
- … Der im Bauvertrag schriftlich verankerte Übergabetermin wurde mittlerweile ebenfalls überschritten. Wie sind hierzu …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauträger/Architekt kündigt weitere Zusammenarbeit unmittelbar vor Baubeginn
- … Nun sollte es nach 2 Vorentwürfen um den eigentlichen Bauvertrag gehen und die Arbeiten sollten unmittelbar beginnen. …
- … Die Bauleistungsbeschreibung war …
- … auch genau wissen möchte wann was eingebaut wird und die Bauleistungsbeschreibung dafür die Grundlage ist, ist doch wohl nicht zu viel verlangt …
- … der Bauträger seine Marge gefährdet sah, wenn er eine vernünftige Bauleistungsbeschreibung hätte abgeben müssen. Mittlerweile sind wir über den ersten Schock weg …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauen ohne Ausführungsplanung
- … Haus und fühlen uns um das Haus betrogen. Es wurde ein Bauvertrag unterschrieben, der von der Ausführungsplanung abweicht. Uns war das nicht bewusst, …
- … Mit dem Architekten schließen Sie einen Architektenvertrag, einen Bauvertrag mit einem Bauunternehmer. …
- … Es wurde ein Bauvertrag unterschrieben, der von der …
- … Grundlage des Bauvertrags kann eine funktionale Leistungsbeschreibung sein oder ein Leistungsverzeichnis. Die Ausführungsplanung hat da erstmal nichts mit zu tun. …
- … Was für einen Bauvertrag und mit wem haben Sie geschlossen? …
- … beim Bauvertrag mitgewirkt? …
- … 2. Bauvertrag mit dem Bauunternehmer schriftlich, jetzt rausgekommen der Bauunternehmer hat LV …
- … 3. Den Bauvertrag bekammmen wir vom Architekt vorgelegt, der Bauunternehmer war nicht dabei ... …
- … muss ja deshalb nicht unbedingt ein schlechter Bauunternehmer sein und den Bauvertrag haben Sie selbst unterschrieben. Evtl. kann der Architekt erreichen, dass der …
- … Bauvertrag aufgehoben wird. Dann sollte der Architekt das Auschreibungsverfahren neu starten, und …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Umfang der originellen Vollmacht des Planers
- … gebaut, leider mit Problemen. Über einen möchte ich kurz berichten. Im Bauvertrag war nur die Dicke der Dränplatte vereinbart. Keine Name/Marke. Jetzt …
- … nicht korrekt gewesen sein sollte, so bleibt nur die Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) mit dem Angebot des Bauunternehmer und weiter mit …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Sicherheitseinbehalt/mündl. Auftrag/Vollmacht
- … Unser Bauvertrag Rohbauer enthält Sicherheitseinbehalt 10 %, VOBAbk., usw. Ursprünglich waren Zimmermannsarbeiten im LVAbk. Rohbau Enthalten (über Sub), die wurden deutlich umfangreicher und wir haben's dann nach mehreren Angeboten an den gleichen Zimmermann direkt vergeben, war für alle OK und billiger. Vergabe erfolgte durch unsere geschätzte bevollmächtigte Architektin, und zwar mündlich. Grundlage der Angebote waren die Zimmermannsarbeiten im ursprünglichen Rohbauer-LV, sowie teils mündlich /teils schriftlich von der A. an den Z. übermittelte Zusatzarbeiten. Der Z. hatte nicht das LV ausgefüllt, sondern auf zwei Seiten ein Angebot, natürlich ohne die ganzen LV-Rahmenvereinbarungen, unterbreitet. Das Ganze kam leider erst heute in einer Auseinandersetzung über mangelnde Rechnungsprüfung zu Tage, wir sehen unsere Rechtslage jetzt so: Sicherheitseinbehalt nicht vereinbart, also nicht möglich, keine expliziten vertraglich Vereinbarungen, also BGBAbk.-Recht. Richtig? …
- … Rohbauer ist der einzige mit Bauvertrag, aber alle anderen Gewerke (außer Z.) haben LV ausgefüllt …
- … Ihre Architektin hätte bei der Angebotsprüfung auf die abweichende Leistungsbeschreibung des Zimmerers hinweisen müssen. …
- … Arbeiten die einen 5-stelligen oder noch höheren Wert haben , keinen Bauvertrag abschließt in dem alle wesentlichen Teile geregelt sind. Alte Sprichwort - …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fliesen vom Bauträger nur nach Wohn- / Raumfläche?
- … dass Sie der Meinung sind, dass der Bauträger nach dieser Leistungsbeschreibung den Verschnitt und die Sockelfliesen bezahlen müsste? Ist das eine Interpretation …
- … Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den …
- … für den Versschnitt geltend zu machen ist unüblich und unseriös. Die Bauvertrag fixierte Angabe von 20 EUR/Brutto bezieht sich auf den reinen …
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- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Leistungen beim Herstellen von Sockelputz ums Haus
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