Leitungsrecht
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Leitungsrecht

Wir haben 1999 ein Reiheneckhaus erworben, welches wir zurzeit umbauen und sanieren. Durch unsere Kellerräume ist die elektrische Versorgungsleitung Aufputz zum Nachbarhaus verlegt, größtenteils unter der Decke, jedoch auch an den Außenwänden mitten auf der Wand. Diese Leitung ist jedoch weder im Baulastenverzeichnis noch im Grundbuch eingetragen. Um die ohnehin schon niedrigen Kellerräume vernünftig nutzbar zu machen, haben wir sehr großen Aufwand betrieben, um die gesamte Heizung-, Wasser- und Elektroinstallation Unterputz zu legen. Können wir die Verlegung der oben genannten Leitung auf Kosten des Energieversorgungsunternehmens verlangen? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen ...
  1. Nachbarn an Kosten beteiligen

    Foto von Dipl.-Ing.(FH) Uwe Cerny

    Vermutlich wird das Energievtlersorgungsunternehmen keine Kosten für die Verlegung der Leitung tragen wollen. Es wurde von deren Seite eine Leistung erbracht, die zum Tag x abgenommen und für gut befunden wurde. Eine nun von Ihnen gewünschte Leitungsführung ist für das evtl-Unternehmen eine neue Leistung, die gesondert bezahlt werden muss.
    Fragen Sie doch die Nachbarn, vielleicht beteiligen Sie sich an den Kosten. Einfach mal ein Angebot einholen, dann wissen Sie über welche Kosten Sie reden.
  2. RE: Danke für dir prompte Antwort, aber ...

    die weiterführende Leitung durch unsere Kellerräume dient "ausschließlich" der Versorgung der nachfolgenden Hauser. Da wir das Eckhaus besitzen, wird die Leitung von der Hauptverteilung durch den Garten in unser Haus geführt. Des weiteren waren die Reihenhäuser vor einigen Jahren im Besitz des Energieversorgungsunternehmens, daher ist das mit der Abnahme so eine Sache. Ich denke dass hier eine Dienstbarkeit hätte eingetragen werden müssen, als die Häuser in Privatbesitz verkauft wurden.
  3. Ja, lieber Thomas Bleckmann

    haben Sie denn keine größeren Probleme? Ne simple Leitung im Keller auf Putz? Könnt es denn sein, dass Sie das Haus zu einem sehr anständigen Preis bekommen haben, der diesen "Umstand" und evtl. andere absolute LAPPALIEN auch berücksichtigt?
  4. Och nee, Herr Rothlach,

    Foto von Lieselotte Tussing

    die Antwort finde ich einfach nicht fair. Die Einstufung, was für den Einzelnen eine Lappalie ist und was nicht, sollte tatsächlich auch dem Einzelnen überlassen werden, da absolut subjektives Empfinden. Herr Bleckmann, finden Sie doch erst mal raus, über welchen Kostenaufwand überhaupt gesprochen wird = Nachfrage beim Energieversorger. Dann würde ich mich mal bei den anderen Häuslebesitzern erkundigen, wie die weitergeführte Leitung dort verlegt wurde und ob bei denen irgendwas eingetragen ist im Grundbuch.
  5. RE: Keine Leitungsrechte eingetragen

    Liebe Frau Tussing, auch Ihnen möchte ich für Ihr Interesse danken. Die Kosten sind für den Energieversorger nicht genau abzuschätzen, da bei einer Umlegung der Leitung eine neue Leitungsstraße gewählt werden muss und die Bodenbeschaffenheit nicht eindeutig ist. Somit ist nicht sicher, ob die Leitung Geschossen werden kann oder evtl. Pflasterflächen aufgenommen werden müssen. Davon sind wir jedoch eigentlich nicht betroffen, da die Hauptleitung in unserem Keller mündet und von hier aus weitergeführt wird. Somit ist an unserer Stromversorgung nichts auszusetzen, lediglich die zum Nachbarn führende Leitung soll entfernt werden, womit eigentlich er der Leidtragende ist. Da der aber auch nichts für das Missgeschick kann, wollen wir versuchen eine Umlegung auf Kosten des Energieversorgers durchzusetzen. Die Telekom hat übrigens schon alle Häuser getrennt versorgt, da es beim Vorbesitzer zu Unregelmäßigkeiten in der Telefonrechnung gekommen ist (Die TK-Leitung verlief über den Dachboden der Häuser und wurde angezapft). Es besteht der Tatbestand, dass keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist und somit stellt sich hier nur die Frage, ob dieser Tatbestand ausreicht, um die Verlegung zu fordern. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Leitung verläuft in den Nachbarhäusern genauso wie bei uns  -  einfach quer durch den Keller, mal unter der Decke, mal auf der Wand  -  und auch hier sind keine Leitungsrechte eingetragen. Zu Herrn Norbert Rothlach: Nein, lieber Norbert Rothlach: Der "Umstand" wurde nicht berücksichtig.
  6. RE: Keine Leitungsrechte eingetragen

    Liebe Frau Tussing, auch Ihnen möchte ich für Ihr Interesse danken. Die Kosten sind für den Energieversorger nicht genau abzuschätzen, da bei einer Umlegung der Leitung eine neue Leitungsstraße gewählt werden muss und die Bodenbeschaffenheit nicht eindeutig ist. Somit ist nicht sicher, ob die Leitung Geschossen werden kann oder evtl. Pflasterflächen aufgenommen werden müssen. Davon sind wir jedoch eigentlich nicht betroffen, da die Hauptleitung in unserem Keller mündet und von hier aus weitergeführt wird. Somit ist an unserer Stromversorgung nichts auszusetzen, lediglich die zum Nachbarn führende Leitung soll entfernt werden, womit eigentlich er der Leidtragende ist. Da der aber auch nichts für das Missgeschick kann, wollen wir versuchen eine Umlegung auf Kosten des Energieversorgers durchzusetzen. Die Telekom hat übrigens schon alle Häuser getrennt versorgt, da es beim Vorbesitzer zu Unregelmäßigkeiten in der Telefonrechnung gekommen ist (Die TK-Leitung verlief über den Dachboden der Häuser und wurde angezapft). Es besteht der Tatbestand, dass keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist und somit stellt sich hier nur die Frage, ob dieser Tatbestand ausreicht, um die Verlegung zu fordern. Zu Ihrer zweiten Frage: Die Leitung verläuft in den Nachbarhäusern genauso wie bei uns  -  einfach quer durch den Keller, mal unter der Decke, mal auf der Wand  -  und auch hier sind keine Leitungsrechte eingetragen. Zu Herrn Norbert Rothlach: Nein, lieber Norbert Rothlach: Der "Umstand" wurde nicht berücksichtig.

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