Überfahrts- und Wegerecht (Überfahrtsrecht, Wegerecht)
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Überfahrts- und Wegerecht (Überfahrtsrecht, Wegerecht)

Wir waren vor vielen Jahren die ersten Anlieger, die ein Haus auf einem abseits gelegenen Grundstück errichtet hatten. Um die Zuwegung zu diesem Grundstück sicherzustellen, ließ sich mein Vater eine Grunddienstbarkeit (Überfahrts- und Wegerecht (Überfahrtsrecht, Wegerecht)) für das damals fast umschließende Nachbargrundstück (im Besitz der Stadt) mit der Bezeichnung 4 eintragen. Dadurch konnten wir alle umliegenden Straßen erreichen. Bis heute ist diese Parzelle 4 mittlerweile 17 mal geteilt worden. Nun will die Stadt einige dieser Parzellen als Baugrundstücke verkaufen, um an Geld zu kommen. Dieses betrifft jedoch eine unserer mittlerweile befestigten Zuwegungen, für die ich noch vor 2 Jahren eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports bekommen habe. Ich habe den Eindruck, dass man uns diese Zuwegung wegnehmen will, denn nur so ist es möglich, ein Haus auf dieser Parzelle zu errichten. Ich wäre um Anregungen dankbar, damit ich weiß, was ich dagegen machen könnte.
  • Name:
  • Dipl. -Ing. Martin Holitschke
  1. Wehret den Anfängen

    Steht Ihnen ein Grundbuchrechtlich abgesichertes Überfahrtsrecht zu, kann man dies Ihnen nicht so einfach streitig machen. Beeinträchtigungen brauchen Sie nicht hinnehmen und können Sie sogar aktiv abwehren. Zu prüfen wären in jedem Falle die Grundbücher und die Eintragungsbewilligungen, sowie das Grundgeschäft mit der Stadt, das der Bewilligung des Überfahrtsrechts zugrunde liegt. Wollen Sie Rechtssicherheit, müssen einen meiner Kollegen mit den vollständigen Unterlagen aufsuchen und sich ggfs. im Rahmen einer sog. Erstberatung (max. DM 350,- zzgl  -  MwSt.) über die Rechtslage informieren. Ich empfehle Ihnen die erforderlichen Unterlagen selbst zu beschaffen, da dies m.E. von einer Erstberatung nicht abgedeckt ist. Viel Erfolg MfG RA Schotten, Reutlingen
    • Name:
    • Schotten

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