Fehlende Statik für DG Umbau und mangelhafte Ausführung der Dachloggia
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Fehlende Statik für DG Umbau und mangelhafte Ausführung der Dachloggia

Im April 2020 haben wir eine ETW erworben. Das komplette Haus (3 Wohneinheiten) wurde bzw. wird Saniert (Baujahr 1898). Unsere ETW liegt im 2. OGAbk. und DGAbk.. Das DG war ursprünglich kein Wohnraum … es ist jetzt zum Wohn- / Esszimmer (Wohnzimmer, Esszimmer) inkl. 2 Dachgauben und einer Dachloggia umgebaut worden.

Grundrisspläne lagen uns vor dem Kauf vor … eine Statik Berechnung haben wir nie gesehen.

Seit März 2021 wohnen wir in der ETW. Die Dachloggia ist noch nicht fertig und am Haus selber laufen auch noch Sanierungsarbeiten.

Seit ca. 4 Wochen läuft uns das Wasser (Wenn es Regnet) von der Dachloggia in die Küche (diese liegt im 2. OG unter der Dachloggia) und ins Wohnzimmer (dieses befindet sich im DG). Auch ein verkleideter Balken im mitten im DG weißt bei Regen Wasserflecken auf.

Mittlerweile gehen wir davon aus, dass es nie eine Statik Berechnung für den Dachausbau gab.

Der Verkäufer der ETW hat für die Sanierung ein Subunternehmen beauftragt … wie sich herausstellte, ist es kein Fachbetrieb. Die "Handwerker" machen quasi alles … Trockenbau, Fließen legen, Streifen, Badezimmer, Dachdecken usw.

Am Mittwoch kommt ein Architekt (welchen wir nun selbst Organisiert haben) vorbei und will sich das ganze einmal anschauen.

Am liebsten würden wir wieder ausziehen und den ganzen Kauf Rückgängig machen. Dabei hatten wir uns so auf die ETW gefreut.

Ich habe einige Bilder beigefügt, auf denen der Ursprüngliche Zustand und der Zustand während des Baus zusehen ist. Auf den Bildern sieht man, dass Kopfbänder entfernt wurden und auch andere Stützbalken. Ob die Traglast von dem Boden ausreichend ist bezweifeln wir auf.

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Anke Brammertz
  1. die in der Regel größte Investition des Lebens

    und es wird blauäugig an der falschesten Stelle gespart.
    [ Zitat Anfang ] ... Am Mittwoch kommt ein Architekt (welchen wir nun selbst Organisiert haben) vorbei und will sich das ganze einmal anschauen. ... [ Zitat Ende ]
    Erste Gute Idee.
    [ Zitat Anfang ] ... Am liebsten würden wir wieder ausziehen und den ganzen Kauf Rückgängig machen. ... [ Zitat Ende ]
    Bitte nur mit Fachnwalt.
  2. grundsätzliche Fragen

    Ein Haus von 1898 muss zu einer WEGAbk. umgebaut werden. Dazu muss ein Bauantrag eingereicht werden zu dem auch die Statik gehört. Diese Pläne gehören zum Antrag auf Abgeschlossenheit aus der die Teilungserklärung gemacht wird. Ein Haus aus 1898 kann nicht abgeschlossen sein denn der Brandschutz entspricht nicht den heutigen Vorschriften. Holztreppenhäuser, Balkendecken und offene Keller zum EGAbk. verhindern die Abgeschlossenheit. Die erste Anlaufstelle ist nun der Verwalter der ein Universalgenie sein muss und Pläne lesen und die Örtlichkeit kennen muss. Zur Übernahme der Verwaltung gibt es eine Berufsordnung und Checklisten. Bei Neubauten ist das kein Problem. Nun müssen sie ermitteln, wie die Teilungserklärung zustande kam. Wahrscheinlich stand der Verkäufer kurz vor der Insolvenz und hat sich mit einer WEG zu retten versucht. Wenn das so ist sind die Unterlagen zur Abgeschlossenheit verändert sprich gefälscht. Das Amt muss die Fälschungen nicht erkennen und ist nur der Erfüllungsgehilfe für das Grundbuchamt. Entscheidend ist nun, ob die Aufteilungspläne zur Teilungserklärung dieser Prüfung standhalten. Nur so haben sie die Möglichkeit einer Rückabwicklung. Diese Möglichkeit entfällt wenn sie verkaufen, dann haften sie gegenüber dem neuen Käufer. Druck können sie auf den Verwalter ausüben wenn er "gefälschte Unterlagen" im Rechtsverkehr verwendet. Und eine Verwaltung einer WEG macht das ständig, es verjährt also nicht. Wenn nun auf Grund dieser Sachlage das Bauwerk und die Pläne verändert werden müssen haben sie gewonnen und können Rückabwickeln. Deshalb auf keinen Fall etwas einstimmig beschließen und auf keinen Fall den Verwalter entlasten sonst sind sie haftungsmäßig dabei. Der Ablauf ist ungewöhnlich: Kaufen nach Plänen, drinnen wohnen und dann umbauen, das kommt selten vor. Deshalb nochmal die dringende Nachfrage: ist das überhaupt eine WEG? Oder ist diese erst in Gründung?

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