Hallo zusammen, wir haben vor 6 Jahren ...
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Hallo zusammen, wir haben vor 6 Jahren ...

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  1. Das muss ein Fachmann vor Ort ansehen

    Das muss ein Fachmann vor Ort ansehen
  2. schwerwiegend

    schwerwiegend
  3. Das glaube ich nicht, dass es an dem so ist!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen, wir haben vor 6 Jahren Hallo zusammen,

    wir haben vor 6 Jahren ein Hause aus den späten 70 ern gekauft: Bungalow massiv, voll unterkellert. In den letzten Wochen haben sich in zwei Kellerräumen lange Risse zwischen Wand und Decke gebildet. Dass sowas in der Zeit nach einem Neubau passieren kann, konnte ich dem Netz entnehmen, aber nach so langer Zeit?!? Der Boden ist hier sehr lehmig, ich habe keine Erklärung und mache mir ehrlich gesagt Gedanken ... hat jemand Erfahrungen mit so etwas? Vielen Dank vorab für jeden Tipp!

    1. Check der Risse, ob diese bereits früher vorhanden waren und vor dem Hausverkauf verspachtelt und übermalert worden sind.

    2. Check der statischen Relevanz derartiger Risse

    3. Prüfung, ob durch Umbaumaßnahmen im Außenbereich eine eventuell am Haus wirkende Wasseranstausituation geändert werden kann bzw. sollte, sodass die Gründung entlastet wird.

    Natürlich ist immer abzuwägen, wie viel diese Untersuchungen kosten und wie nötig sie tatsächlich sind und was es letztlich an Erkenntnissen bringt. Die Möglichkeit, dass der Mangel schon älter ist und vor dem Verkauf kaschiert und übertüncht wurde ist schwerwiegend und es ergeben sich Fragen aus dem Strafrecht. Das übersteigt die Möglichkeiten dieses Forums. Der Verkäufer wird sagen, ich habe nur die Bude gestrichen und mir keine Gedanken über ggf. vorhandene Risse gemacht, geschweige denn habe ich überhaupt irgendwelche Risse gesehen oder wahr genommen. Natürlich kann es sein, dass ggf. Risse da waren, das bestreite ich gar nicht nur gesehen oder bewusst wahrgenommen, habe ich keine.
    Der Verkäufer müsste nämlich mit Vorsatz und wissentlich gehandelt haben, um Ihn haftbar machen zu können, was er nach der vorstehenden Begründung  -  wenn der Verkäufer die denn dann so wählen würde  -  nicht getan und nicht gemacht hat.
    Es kommt natürlich auch darauf an, was im Kaufvertrag vereinbart worden ist, was Sie hier nicht niedergeschrieben haben.
    Und gehen Sie davon aus … ,
    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist der Verkäufer damit ist der Verkäufer raus aus der Haftung.
    Befragen Sie Ihren Anwalt, sodann Sie den Tipp von Herrn Kirschner hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz verfolgen möchten, denn ich glaube, dass diese Variante wohl eher zu nichts führt und im Sande verlaufen wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  4. Risse

    Risse

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