Bauunternehmer antwortet nicht mehr, keine Endrechnung
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Bauunternehmer antwortet nicht mehr, keine Endrechnung
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Öhöm ...
Öhöm ... -
Fristen setzen!
Hallo zusammen,zum Ende der Bauphase unseres Anbaus haben sich die Pannen von unserem Bauunternehmen/Rohbauer gehäuft. Je konkreter wir nachfragten oder ihn konfrontierten, desto bockiger und ausweichender wurde er.
Er war dann immer schlechter zu erreichen und immer mehr in Spanien. Unser Bauleiter hat auch keinen Zugriff mehr auf ihn.
Wir haben jetzt seit ca. 4 Monaten keinen Kontakt mehr zu dem Bauunternehmer.
Dennoch haben wir den Anbau durchgezogen und dann mit anderen Firmen weitergemacht bzw. teilweise auf Mängelrüge und Mängelbeseitigung verzichtet. Das wir dann keine Forderungen haben, ist uns klar.
Dennoch haben wir ihm wichtige Fragen gestellt über den Hintergrund von nicht oder hoffentlichtlich falsch ausgeführten Arbeiten und es ist auch noch die Endabrechnung (10 % Einbehalt) offen.
Wie können wir nun weiter vorgehen?
Muss ich warten bis er irgendwann mal eine Rechnung schickt und dann zum Rechtsanwalt gehen und konkret Positionen angreifen?
Oder kann ich jetzt zum Rechtsanwalt gehen und um Beantwortung der Fragen und Rechnungsstellung auffordern?
Bin ein wenig ratlos, Bekannte sagen auch ich soll auf Verjährung hoffen, aber das ist doch naiv?
Bin dankbar für Meinungen und Tipps! Öhöm nimmt man diese spärlichen Informationen mal als Maßstab, dann habt Ihr schon so ziemlich alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Da bleibt als einziger sinnvoller Rat der Gang zum Anwalt. So, wie es sich hier darstellt, bezweifle ich mal sehr stark, dass alles das, was Ihr gemacht habt, rechtlich sauber ist. Nur, dazu muss man alle (!) Details kennen. Und jetzt nicht rumheulen der böse Unternehmer und er antwortete doch nicht mehr, hier zählen ganz andere elementare Dinge. Mehr kann man nun echt nicht mehr falsch machen.
Nachweisbare Fristen setzen (nicht verwandter Bote oder Gerichtsvollzieherzustellung)!
Aufpassen das die Abnahme nicht anfängt zu laufen, auch dahingehende - nachweisbar zugestellte - Schriftstücke wären hilfreich.
Das schaffen Sie allerdings sehr wahrscheinlich nicht alleine.
Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt.
Eigentlich sollte der von Ihnen beauftragte Bauleiter dazu in der Lage sein.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
spärliche Informationen => Soll ich die Details ...
spärliche Informationen => Soll ich die Details ... -
Au man ...
Au man ... -
Rüdiger und Monika Berg, dann viel ...
Rüdiger und Monika Berg, dann viel ... -
Ihr Bauleiter?
Ihr Bauleiter? -
Hallo Konstanze, Du musst wirklich gar nichts ...
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- … Die angebliche Absprache des Bauunternehmers mit dem Architekten entbindet ihn nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber …
- … die Dämmstärke von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen und fordern Sie den Bauunternehmer schriftlich zur Nachbesserung auf. Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu. …
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- … Bauabnahme?Antwort: Die Bauabnahme ist die förmliche Übergabe des Bauwerks vom Bauunternehmer an den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist. …
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- … Jetzt aber haben wir in der Endrechnung 6 cm dicke Dränplatten, am Haus 2,8 cm Drainageplatten und der …
- … Wir wollten die Dämmung als Nachtrag machen, das will der Bauunternehmer nicht. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Stahlmenge ermitteln: Architekt oder Statiker? Aufgabenverteilung & Verantwortlichkeiten
- … Alternative zur Statik: Bauunternehmer für Stahlkorrekturen? …
- … doch ganz einfach mal ihren Bauunternehmer, ob der das für Sie günstiger macht. Man muss kein Statiker sein, um die Positionen von Stahllisten korrigieren zu können. …
- … 🔴 Stahlmenge: Bauunternehmer-Lösung birgt Risiken! …
- … 1. Der Bauunternehmer verrechnet diese Leistung, vielleicht bekomme ich dann in der Endabrechnung. …
- … 2. Wie kann ich nachweisen, wieviel Stahl der Bauunternehmer einbaut hat und wer übernimmt dann die Haftung? …
- … wenn der Bauunternehmer nichts sagt (und vor allem schreibt) musste auch keine Endabrechnung fürchten. …
- … Statiker beauftragen, nach meinen Vorgaben ausrechnen lassen. Beim anderen in der Endrechnung abziehen, Schadenersatz etc. fordern;) …
- … dat mit deinem Bauunternehmer und den mattenplänen wäre immer noch ein versuch Wert - findste …
- … - unter anderem von Ortwin duddeck und mir doch einfach zum Bauunternehmer zu gehen mit den verlegeplänen >>>>>>>>>>>>>>>>>>>> zwingen können wir dich nicht …
- … Lösungsansätze diskutiert, von der Beauftragung des Statikers über die Einbeziehung des Bauunternehmers bis hin zu alternativen Angeboten aus dem EU-Ausland. Die Haftungsfrage und …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Stahlmenge: Bauunternehmer-Lösung birgt Risiken! wird davor gewarnt, die Stahlmengenermittlung dem Bauunternehmer zu …
- … empfinden die geforderten 300€ als zu hoch (siehe Alternative zur Statik: Bauunternehmer für Stahlkorrekturen?), während andere darauf hinweisen, dass es sich um …
- BAU-Forum - Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen - Was ist unter Objektüberwachung zu verstehen
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- … Zu den Abnahmeprotokollen: in den Bauverträgen, die wir (und der Arch. und die jeweilige ausführende Fa.) unterzeichnet haben, findet sich folgende Klausel: Abrechnung wird vom Bauunternehmer auf Grund der Aufmaßbelege bzw. eines Leistungsnachweises aufgestellt. Aufmaß erfolgt …
- BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - 15387: Bauunternehmer antwortet nicht mehr, keine Endrechnung
- BAU-Forum - Sonstige Themen - Bauunternehmer hat Narrenfreiheit..?
- … Bauunternehmer hat Narrenfreiheit..? …
- … Nun erhielt ich die Endrechnung und musste feststellen …
- … an der Endrechnung beigefügt hatte.! …
- … hat, hat die in der Endrechnung aufgeführeten …
- … Ich habe die Stundenzettel erst mit der Endrechnung erhalten und konnte somit keinen Stundenzettel unterschreiben.! …
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