Feuchtigkeit in der Kellerwohnung trotz Drainage, Was tun?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Feuchtigkeit in der Kellerwohnung trotz Drainage, Was tun?

Feuchtigkeit in der Kellerwohnung trotz Drainage, Was tun?

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  1. Na klar lohnt sich das!

    Foto von Markus Reinartz

    Guten Tag,

    wir haben vor drei Jahren ein Haus aus dem Jahre 1964 gekauft und eine Drainage einbauen lassen samt der Abdichtung (Schwarzanstrich, Dämmplatten etc.), Kosten 15.000 €. Da wir Laien sind, haben wir noch einen Architekten als "Überwacher" bezahlt. Die Kellerwohnung (105 m²) wurde auch von innen getrocknet (Trocknungsgeräte, Estrichtrocknung). Nach ca. 6 Monaten gab es die ersten Schimmelprobleme und Feuchtigkeit im Sockelbereich, sowohl an den Außenwänden als auch an den Innenwänden. Seit 2,5 Jahren haben wir das Problem der Feuchtigkeit in der Wohnung. Nun haben wir einen Sachverständigen gerufen und der hat uns gesagt, dass die Darainage nicht sachgerecht eingebaut sei. Die Drainagerohre sind knapp an der Bodenplatte, manchmal etwas drunter hingelegt ohne darunter Schotter und Flies. Über die Drainrohre ist aber Schotter und Flies. Zudem liegen die Drainrohre nicht immer direkt an der Hauswand, manchmal sind da 5-10 cm Abstand. Lohnt es sich deswegen ein Gerichtsverfahren? Haben wir Chancen? Muss denn unter den Drainrohren Schotter oder Flies? Wenn alles wieder aufgemacht werden müsste, wird das enorm viel kosten, da wir auch noch eine Terrasse gebaut haben.

    Wer kann dazu etwas zuverlässiges sagen? Besten Dank schon mal jetzt. Nichts desto Trotz brauchen Sie finanziellen Background um das durchziehen zu können bei Gericht.
    Sie haben den Architekten und den Bauunternehmer in der Haftung. Die beiden haften gesamtschuldnerisch, sodass Sie sich einen aussuchen können, an den Sie sich wenden und von dem Sie den Schaden ersetzt bekommen wollen.
    Ab zum Anwalt.
    Ob und was da genau falsch ausgeführt worden ist wird sich zeigen, wenn dass alles geöffnet wird. Es wird sicherlich nicht nur die Dränage sein, sondern auch die Abdichtung selbst. Hoffentlich ist es nicht nur  -  sowie Sie es beschrieben haben  -  ein Schwarzanstrich als Dichtanstrich, denn der ist seit 2000 schon bei Wohnhäusern aufzubringen verboten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  2. Das Geld für den Architekten

    Foto von wiki

    Das Geld für den Architekten
  3. Na da liegt Wiki aber ein wenig falsch!

    Foto von Markus Reinartz

    war wohl nicht gut angelegt, wenn er die weißen Styroporplatten zu vertreten hat. Die haben im Erdreich nichts verloren und haben dafür auch keine Zulassung.

    Statt eines Architekten, hätte man auch einen Bauingenieur., oder einen Bautechniker nehmen können. Aber der betreffende hätte sich in diesem Gebiet auskennen müssen.

    Ein Bauingenieur der seit Jahren täglich Beton verarbeitet, wird diese Einzelheiten nicht unbedingt wissen.

    Aber auch ein Architekt ist nicht grundsätzlich auf jedem Gebiet ausreichend fachkundig.

    Von einem Elektroing. kann man auch nicht erwarten, dass er sich bei Installationen, der Planung von Versorgungsnetzen und der Reparatur von Fernseh- und Videogeräten auskennt.

    Das besondere bei einer, auch einer nachträglichen, Drainage ist, dass sie eigentlich tiefer als die Bodenplatte liegen muss. Das Freilegen eines Fundamentes über eine ausreichend lange Strecke, um die Drainagerohre einlegen zu können, ist aber wegen der Einsturzgefahr nach DINAbk. 4123 verboten.

    Man kann grundsätzlich Kies unter einem Drainagerohr anordnen. Es wird sich auch Wasser, soweit vorhanden, dort ansammeln, aber es wird keinen Hochsprung in das Drainagerohr unternehmen. Das ist schlicht Unfug.

    Der sichbare Spülschacht bzw. Revisionsschacht entspricht zwar den Angaben des Herstellers. Wie man aber später über diesen Schacht, 2 m tiefer etwas bewerkstelligen will, ist vermutlich ein streng gehütetes Firmengeheimnis. Mein Prof. hat sich dazu einst geäußert: Nur bei einem einzigen, "sehr guten Kunden", hat er diesen Unsinn gesehen. Das spricht nicht für die Fachkenntnis des Architekten, kann man ihm aber schlecht zum Vorwurf machen.

    Ob die Ursache der Schäden in der falsch ausgeführten Drainage liegt, möchte ich mal mit einem Fragezeichen versehen.

    Richtig ausgeführt, hätte man die heute nicht mehr üblichen kurzen Tonrohre ausreichend tief am Haus, wegen der Einsturzgefahr in kleinen Abschnitten, einbauen sollen.

    Aber ich bin mir nicht sicher, ob hier die alleinige Ursache der Schäden liegt.

    Vielleicht gibt es ja bessere Vorschläge. Die Keule ein wenig zu heftig und denn dann auch noch in die falsche Richtung geschwungen.
    Natürlich wird die weiße Styroporplatte wohl eher zugelassen sein als dies nicht der Fall ist.
    Das ist eine Knauf Therm, 5 in 1 Platte ggf. auch eine von Dörken, jedenfalls mit Waffelstruktur bzw. mit eingefrästen Drainrinnen vor die ein Vlies gespannt werden muss, sodann dieses nicht bereits schon ab Werk aufkaschiert ist.

    Es hat also weniger etwas mit der Farbe einer Perimeterdämmplatte zu tun, an derer man ersehen könnte, ob sie für den Zweck verwendbar ist oder nicht.
    Die Sohle der Dränage wird auch so gut wie sicher tiefer liegen als die Oberkante der Bodenplatte. Auch wenn das selbstverständlich gemessen an der DIN 4095 nicht die regelgerechte Ausführung ist, macht das nichts, weil es funktionieren wird, sodann die Dränage ansonsten um Kiesbett mit Vliesummantelung und ebenso fachgerecht verlegt worden ist, was auf den Fotos nicht zweifelsfrei ersichtlich ist, weil noch unfertig. Es sei denn, die auf den Fotos sichtbare Dränage wäre so verfüllt worden.
    Es stellt sich wohl eher Überhaupt die Frage ob die Dränage überhaupt hätte verlegt werden dürfen. Dränage dürfen nämlich nur in einen See, in einen Bach, in einen Vorfluter, in einen Fluss entwässert werden. Andernfalls ist eine Erlaubnis der Einleitung der Dränage in das öffentliche Kanalsystem erforderlich.
    Auch ein Spülrohr in der verbauten Größe reicht aus um eine Spülung der Dränage ausführen zu können oder die Dränage mit einer Kamera befahren zu können, außerdem derzeit noch regelgerecht. Ein Durchmesser von 150 reicht dafür schon aus. Klar das es mit einem größeren Schacht besser geht aber irgendwo muss die ganze Chose ja auch noch ein wenig bezahlbar bleiben und mehr als mit dem kleinen Spülrohr kann man auch bei einem größeren nicht wirklich ausführen.
    Die Undichtigkeiten haben meist mehre Gründe. Ich tippe hier mal auf die Ausführung der Abdichtung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  4. Und was wenn das "nur" Tauwasser ist?

    Foto von Edmund Bromm

    Und was wenn das "nur" Tauwasser ist?

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