Sanierung - Bodenausgleich, Wasserleitungsdämmung, Türöffnungsmaße
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Sanierung - Bodenausgleich, Wasserleitungsdämmung, Türöffnungsmaße
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Kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an
Werte Experten,ich habe schon viele hilfreiche Informationen in diesem Forum gefunden, nun gibt von meiner Seite spezielle Fragen zu unserem Sanierungsprojekt in Berlin:
Wir legen im Rahmen einer weitestgehend kompletten Sanierung 2 Wohnungen zu einer zusammen.
- Dazu wurde auch eine Fußbodenheizung (Trockensystem, mit sehr gut wärmeleitenden Estrichplatten) eingebaut. Leider wurde die Rohdecke nicht gut ausgeglichen, obwohl wir mehrfach darauf aufmerksam gemacht haben wie wichtig das ist und unseren Architekten entsprechend angesprochen haben. Es gibt Wellen und Täler bis zu gut 2 cm, obwohl wir für einen Ausgleich (partieller Ausgleich, um Aufbauhöhe gering zu halten) viel Geld bezahlt haben. Der Parkettleger möchte nun einen weiteren Ausgleich (teuer) vornehmen, um das Parkett korrekt verlegen zu können. Ist der vorherige Ausgleich als minderwertig zu bezeichnen? Kann ich die Bezahlung verweigern? Wird durch den neuen Ausgleich nicht die Wärmeleitfähigkeit deutlich verringert? Was sollte man da machen?
- Weiterhin ist mir aufgefallen, dass Warmwasserleitungen nicht nach EnEVAbk. gedämmt sind. Wir nutzen für den Umbau auch KfW-Kredite, die teilweise besondere Ansprüche erforderlich machen. MÜSSEN die Rohre (Zirkulation, Abzweigungen von Zirkulation) nach EnEV gedämmt werden, wenn die baulichen Platzverhältnisse das zulassen? Wie kann ich mit der Situation umgehen?
- Wir hatten vor, unsere Türen so zu bauen, dass wir Türen nach DINAbk. verwenden können. Nun sind die Stürze zu niedrig und auch die Breite ist sehr knapp bemessen. Unserer Architekt hatte die Infos bekommen, dass wir unbedingt Standardtüren einbauen wollen. Ich habe im Grundriss Maße gesehen und erkenne erst jetzt (nachdem das teure Angebot für Sondermaß-Türen da ist), dass die Maße zu knapp eingetragen waren. Muss ich als Bauherr vorher darauf achten, oder ist das Architektensache?
Vielen Dank und beste Grüße, Jürgen
Werter Forumsteilnehmer,
wenn eine Rohdecke betoniert wird, dann darf sie - sodann nichts anderes vereinbart ist - im Rahmen der DIN 18202 hinsichtlich der Ebenheit uneben sein und mitunter ggf. auch in einem Maß von 2 cm.
Wenn Sie die Rohdecke aber haben ausgleichen lassen, kommt es darauf an, wie genau die Decke denn ausgeglichen werden sollte und was Sie dahingehend im Vertrag vereinbart haben. Auch éin Ausgleich der Rohdecke darf im Rahmen der DIN 18202 schief sein und dies auch bis zu mitunter ggf. 2 cm.
Die Toleranzen der DIN 18202 richten sich je nach dem danach, wie groß die Räume sind und was die Böden in der Lage sein sollen an Oberbelägen aufnehmen können.
Zudem kann man natürlich vertraglich höhere Anforderungen an den auszuführenden Boden stellen, die Frage ist also, was Sie vereinbart haben.
Selbstverständlich müssen die Vorgaben der EnEV eingehalten werden.
Hinsichtlich der Türen bleibt zu sagen, dass es dabei auch wiederum darauf ankommt, was Sie mit Ihrem Architekten vereinbart haben. Grundsätzlich sollten immer Normmaße (das meinten Sie wohl offensichtlich mit DIN-gerechten Türen) anzunehmen sein und dementsprechend geplant werden. Sie sollten allerdings beachten, ob die Türöffnungen denn vielleicht schon bereits an der Stelle, wo sie jetzt sind vorhanden waren und ob diese ggf. lediglioch hätten noch auf ein Normmaß geändert werden müssen, denn eine derartige Änderung würde Sie auch Geld kosten. Oder ist davon auszugehen, dass es sich um neu hergestellte Türöffnungen handelt, die ganz neu hergestellt worden sind und nun dann kein Normmaß haben.
Grundsätzlich kann es aber sicher nicht sein, in einer neuen Wand mit einer neuen Türöffnung, die Türöffnungen in Phantasiemaßen herzustellen, es sei denn, es muss aus irgendwelchen Gründen sein.
Sie sollten den Architekten in die Pflicht nehmen.
So wie Sie es beschreiben, hatte der ja wohl offenbsichtlich die Bauleitung und wenn Sie entsprechende Architektenpläne hatten, sollte es darin auch vermerkt sein, welche Anforderungen an die Türmnasse sowie auch an die Ebenheit der Böden und Spachtelungen oder auch den Ausgleich gestellt werden.
Außerdem hätte der Bodenleger, der Ihnen die Trockenelemente gelegt/verlegt hat, ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Unebenheit des darunter befindlichen Bodens anzeigen müssen, weil nun die Oberseite der verlegten Trockenelemente sicher nicht mehr in der genannten Toleranz der DIN 18202 (dies bliebe natürlich noch genauer zu prüfen) entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz ___________________________________
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