Baumängel Selbstvornahme: Rechte, Ablauf, Kosten & Fristen für Bauherren?
In diesem Forum sind Sie: Modernisierung / Sanierung / BauschädenBaumängel Selbstvornahme: Rechte, Ablauf, Kosten & Fristen für Bauherren?
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
1. KI-Analyse (GoogleAI): Selbstvornahme bei Baumängeln: Rechte & Pflichten
Die Selbstvornahme ist ein wichtiges Recht für Bauherren, wenn ein Auftragnehmer Baumängel nicht beseitigt. Ich empfehle, folgende Punkte zu beachten:
- Mangelanzeige: Setzen Sie dem Auftragnehmer schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
- Androhung der Selbstvornahme: Kündigen Sie an, dass Sie die Mängel nach Ablauf der Frist selbst beseitigen oder durch Dritte beseitigen lassen werden.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie die Mängel und die durchgeführten Arbeiten sorgfältig (Fotos, Protokolle).
- Kostenerstattung: Sie haben Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Mängelbeseitigung.
- 👉 Handlungsempfehlung:
Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, um die Mängel fachgerecht zu beurteilen und die Kosten zu ermitteln.2. KI-Analyse (DeepSeek): Selbstvornahme bei Baumängeln: Rechte & Pflichten
Der vorliegende Text behandelt das Thema der Selbstvornahme von Baumängeln durch Bauherren, ein komplexes juristisches Feld mit erheblichen Fallstricken. Die Darstellung ist grundsätzlich sachlich und informativ, jedoch fehlen entscheidende Warnhinweise zu den rechtlichen und technischen Risiken. Eine eigenständige Beurteilung des Sachverhalts ist erforderlich, um Bauherren vor schwerwiegenden Fehlentscheidungen zu schützen.
- 🔴 Gefahr:
Die größte Gefahr besteht darin, dass ein Bauherr durch eine unsachgemäße Selbstvornahme seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmen unwiderruflich verliert. Jeder Eingriff in die Bausubstanz, selbst eine gut gemeinte Reparatur, kann als konkludente Abnahme oder als Verzicht auf Mängelrechte ausgelegt werden. Dies ist ein hochkomplexes juristisches Minenfeld.- ➕ Ergänzung:
Es fehlt der entscheidende Hinweis, dass vor jeder Selbstvornahme zwingend eine schriftliche Fristsetzung zur Mängelbeseitigung an den Auftragnehmer erfolgen muss. Zudem muss dem Bauunternehmer die Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. Ohne dieses formale Procedere ist die Selbstvornahme in der Regel unzulässig und führt zum Verlust aller Ansprüche.- ⚠️ Korrektur:
Der Text suggeriert eine zu einfache Handhabung. Die Kosten für die Selbstvornahme müssen nicht nur "angemessen" sein, sondern der Bauherr trägt zudem das volle Risiko, diese Kosten im Nachhinein vom Auftragnehmer nicht erstattet zu bekommen. Ein gerichtlicher Nachweis der Mangelhaftigkeit und der Notwendigkeit der Selbstvornahme ist oft extrem schwierig und teuer.- 👉 Handlungsempfehlung:
Führen Sie unter keinen Umständen eigenmächtig Reparaturen an einem Baumangel durch, bevor Sie nicht einen auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultiert haben. Lassen Sie zudem den Mangel durch einen unabhängigen Bausachverständigen dokumentieren und bewerten. Nur mit professioneller rechtlicher und technischer Begleitung können Sie das Risiko des Anspruchsverlusts minimieren und eine erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte sicherstellen.📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Zustand eines Bauwerks. Er kann die Funktionalität, die Ästhetik oder die Sicherheit beeinträchtigen. Baumängel können verschiedene Ursachen haben, wie z.B. Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Sachverständiger - Selbstvornahme
- Die Selbstvornahme ist das Recht des Bauherrn, Mängel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen, wenn der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt. Sie ist im § 637 BGBAbk. geregelt.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Fristsetzung, Kostenerstattung - Mängelbeseitigung
- Die Mängelbeseitigung ist die Pflicht des Auftragnehmers, Baumängel zu beheben. Sie umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den vertraglich vereinbarten Zustand des Bauwerks wiederherzustellen.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Selbstvornahme, Nachbesserung - Fristsetzung
- Die Fristsetzung ist die Aufforderung des Bauherrn an den Auftragnehmer, Baumängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beseitigen. Sie ist eine Voraussetzung für die Selbstvornahme.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Selbstvornahme, Verzug - Gewährleistung
- Die Gewährleistung ist die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Auftragnehmers für Baumängel. Sie verpflichtet den Auftragnehmer zur Mängelbeseitigung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Selbstvornahme, Verjährung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen. Er kann Baumängel beurteilen, Ursachen ermitteln und Sanierungsvorschläge erstellen.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Mängelbeurteilung, Schadensanalyse - Kostenerstattung
- Die Kostenerstattung ist der Anspruch des Bauherrn auf Ersatz der Kosten, die ihm durch die Mängelbeseitigung entstanden sind. Sie umfasst alle notwendigen Aufwendungen, wie z.B. Materialkosten, Arbeitslohn und Gutachterkosten.
Verwandte Begriffe: Selbstvornahme, Mängelbeseitigung, Schadensersatz
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Selbstvornahme bei Baumängeln?
Die Selbstvornahme ist das Recht des Bauherrn, Mängel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen, wenn der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nachkommt. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und dient dem Schutz des Bauherrn vor unzumutbaren Verzögerungen und Schäden. - Wann darf ich die Selbstvornahme durchführen?
Sie dürfen die Selbstvornahme durchführen, wenn Sie dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt haben und dieser die Frist hat verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben. Es ist wichtig, die Selbstvornahme vorher anzukündigen. - Welche Kosten kann ich im Rahmen der Selbstvornahme geltend machen?
Sie können alle notwendigen Kosten geltend machen, die Ihnen durch die Mängelbeseitigung entstanden sind. Dazu gehören die Kosten für Material, Arbeitslohn, Anfahrt und gegebenenfalls die Kosten für einen Bausachverständigen. Es ist ratsam, alle Kosten sorgfältig zu dokumentieren. - Muss ich den Auftragnehmer vor der Selbstvornahme informieren?
Ja, Sie müssen den Auftragnehmer schriftlich über die Mängel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist und Ankündigung der Selbstvornahme dürfen Sie die Mängel selbst beseitigen lassen. - Was passiert, wenn die Kosten der Selbstvornahme höher sind als erwartet?
Wenn die Kosten der Selbstvornahme höher sind als erwartet, können Sie diese dennoch vom Auftragnehmer ersetzt verlangen, sofern die Kosten angemessen und notwendig waren. Es ist ratsam, vorab einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen mit dem Auftragnehmer zu besprechen. - Kann ich die Selbstvornahme auch bei versteckten Mängeln durchführen?
Ja, auch bei versteckten Mängeln, die erst später entdeckt werden, können Sie die Selbstvornahme durchführen. Allerdings beginnt die Frist zur Mängelbeseitigung erst mit der Entdeckung des Mangels und der entsprechenden Mitteilung an den Auftragnehmer. - Was ist, wenn der Auftragnehmer die Mängel bestreitet?
Wenn der Auftragnehmer die Mängel bestreitet, sollten Sie einen Bausachverständigen hinzuziehen, um die Mängel fachgerecht beurteilen zu lassen. Das Gutachten des Sachverständigen kann als Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche dienen. - Welche Rolle spielt die Gewährleistung bei der Selbstvornahme?
Die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers bildet die Grundlage für die Selbstvornahme. Sie haben Anspruch auf Beseitigung der Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist. Die Selbstvornahme ist ein Mittel, um diesen Anspruch durchzusetzen.
🔗 Verwandte Themen
- Mängelanzeige richtig formulieren
Worauf Sie bei der schriftlichen Mängelanzeige achten müssen. - Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Wie Sie eine angemessene Frist setzen und was passiert, wenn diese verstreicht. - Beweissicherung bei Baumängeln
Wie Sie Baumängel richtig dokumentieren und Beweise sichern. - Rechte des Bauherrn bei Baumängeln
Welche Rechte Sie als Bauherr haben und wie Sie diese durchsetzen können. - Verjährung von Baumängeln
Wie lange Sie Ansprüche wegen Baumängeln geltend machen können.
-
Baumängel: Anwalt Baurecht – Beauftragung für Selbstvornahme
Rechtsanwalt für Baurecht beauftragen
Rechtsanwalt für Baurecht beauftragen -
Selbstvornahme bei Baumängeln: Fristen, Rechte & Vorgehen
Selbstvornahme ist immer möglich!
Hallo zusammen,
wir haben Ende 2009 ein Haus von einem Bauträger gekauft und dieses Anfang 2010 vorbehaltlich einer relativ langen Mängelliste abgenommen.
Leider hat der Bauträger bislang nicht alle Mängel beseitigt. Für alle noch ausstehenden Mängel haben wir drei Fristen zur Mängelbeseitigung gesetzt, die ergebnislos verstrichen sind.
Die Schlussrate (3,5 % = ca. € 15.000) haben wir noch nicht bezahlt.
Da mittlerweile kein Bestreben des Bauträgers zu einer abschließenden Mängelbeseitigung erkennbar ist, würden wir die ausstehenden Mängel gerne selbst beseitigen lassen.
Da wir uns in diesem Gebiet nicht auskennen, haben wir die folgenden Fragen:
1. Können wir von den einbehaltenen 3,5 % die Beseitigung der Mängel eigenständig beauftragen und vornehmen lassen, oder gibt es hier "Gefahrenstellen" zu beachten und gilt es ggfs. spezielle Formfehler zu vermeiden?
2. Können wir beliebige Handwerker beauftragen, oder muss eine Art "Ausschreibungsverfahren" zur Minimierung der Kosten durchgeführt werden?
3. Kann eine Selbstvornahme (und anschließende Berechnung der Kosten an den Bauträger) nur für Mängel vorgenommen werden, die im Rahmen der Abnahme protokolliert wurden, oder gilt dies auch für Mängel, die erst später offenbar wurden oder aber die aus vorangegangenen Mängelbeseitigungsarbeiten des Bauträgers resultieren (bspw. Streich- und Ausbesserungsarbeiten (Streicharbeiten, Ausbesserungsarbeiten))?
4. Können wir einen Rechtsanwalt, Architekten oder Sachverständigen mit der Durchführung der Mängelbeseitigung beauftragen und die entstehenden Kosten dem Bauträger in Rechnung stellen? Können ggfs. eigene Lohnkosten / Aufwände in Rechnung gestellt werden?
Vielen Dank im Voraus,
Björn Wesolowski Hallo Herr Wesolowski!
Ihre Fragestellungen beinhalten Rechtsfragen, die nur von einem Anwalt beantwortet werden können!
Vorab sei der Hinweis erlaubt, dass Sie auf keinen Fall eigenmächtig mit Fremdfirmen oder selber die Mängel beseitigen können/dürfen.
Lassen Sie alles rechtlich prüfen, insbesondere ob Ihre Mängelrügen und Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung ordnungsgemäß erfolgt sind. Sollte das der Fall sein, müssten Sie Ihrem Bauträger das Recht auf Mängelbeseitigung kündigen und erst dann könnten Sie selber aktiv werden.
Aber, wie gesagt, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht!
Viel Erfolg! Selbstvornahme ist immer möglich wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen.
Beauftragen Sie jemanden der Ihnen bei der Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen unter die Arme greift.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
___________________________________
PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Baumängel: Selbstvornahme – Rechte, Fristen & Kosten für Bauherren
- 💡 Kernaussagen:
Dieser Thread behandelt die Selbstvornahme bei Baumängeln, insbesondere die Rechte des Bauherrn, die einzuhaltenden Fristen und die Möglichkeiten der Kostenerstattung. Es wird die Notwendigkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und die Option der Beauftragung eines Rechtsanwalts für Baurecht erörtert.- ⚠️ Wichtiger Hinweis:
Bevor Sie zur Selbstvornahme schreiten, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt für Baurecht zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind (siehe Baumängel: Anwalt Baurecht – Beauftragung für Selbstvornahme).- ✅ Zusatzinfo:
Die Selbstvornahme ist nicht immer die beste Lösung. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile abzuwägen und gegebenenfalls alternative Methoden der Mängelbeseitigung in Betracht zu ziehen. Die korrekte Berechnung der Kosten für die Selbstvornahme ist entscheidend, um diese später erfolgreich geltend machen zu können.- 💰 Zusatzinfo:
Die Schlussrate kann bis zur vollständigen Mängelbeseitigung einbehalten werden, was ein Druckmittel gegenüber dem Bauträger darstellt. Die Höhe der einbehaltenen Summe sollte den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung entsprechen.- 👉 Handlungsempfehlung:
Setzen Sie dem Bauträger klare Fristen zur Mängelbeseitigung und dokumentieren Sie alle Schritte sorgfältig. Im Zweifelsfall sollten Sie rechtlichen Rat einholen, um Ihre Rechte als Bauherr zu wahren. Weitere Informationen zur Vorgehensweise bei der Selbstvornahme finden Sie im Beitrag Selbstvornahme bei Baumängeln: Fristen, Rechte & Vorgehen. - 💡 Kernaussagen:
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Baumangel, Selbstvornahme, Mängelbeseitigung, Bauherr". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumangelanzeige bei Feuchtigkeit im Keller: Rechte, Pflichten & Fristen?
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Falsche Fassadenfarbe: Farbtonabweichung, Rechte & Vorgehen gegen Bauunternehmen?
- … Fassadenfarbe, Farbtonabweichung, Baumangel, Baurecht, Bauunternehmen, Schadensersatz, Minderung, Gewährleistung, Außenputz …
- … zu verlangen. Dies ist der primäre Anspruch bei Mängeln. Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Reparatur. …
- … Das Setzen einer angemessenen Frist zur Mängelbeseitigung. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Vogelnest im Mauerwerk überputzt: Welche Rechte haben Bauherren? Schadenersatz?
- … Vogelnest im Mauerwerk überputzt? Welche Rechte haben Bauherren? Schadenersatzansprüche? Jetzt informieren! …
- … Vogelnest, Mauerwerk, Verputzer, Schadenersatz, Baumangel, Bauherr …
- … dieser und stellte die Schlussrechnung. Nach einem halben Jahr - die Bauherren waren mittlerweile eingezogen - hatte man überall Flöhe ... Sehr …
- BAU-Forum - Dach - Dachfenster-Fehlmontage: Was tun bei Abweichung vom Plan? Rechte, Kosten & Entschädigung?
- … Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. …
- … Frist beseitigt, haben Sie verschiedene Rechte, z.B. Selbstvornahme (Mangelbeseitigung durch ein anderes Unternehmen auf Kosten des Bauträgers), Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag. …
- … Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung eines Mangels an den Vertragspartner (z.B. Bauträger). Sie ist wichtig, um die eigenen Rechte zu wahren und den Vertragspartner zur Mängelbeseitigung aufzufordern.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Baumangel. …
- BAU-Forum - Dach - Sichtdachstuhl Fichte: Grüne Flecken – Minderung möglich? Ursachen, Sanierung & Kosten
- … Sichtdachstuhl, Fichte, grüne Flecken, Imprägnierfarbe, Minderung, Baumangel, Holzschutz, Sanierung, Dachsparren …
- … fehlerhafter Ausführung oder Materialmängeln geltend gemacht werden.Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadenersatz, Nacherfüllung, Baumangel. …
- … und deren Ursachen zu ermitteln. Bausachverständige werden häufig bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen hinzugezogen, um eine unabhängige Bewertung der Situation vorzunehmen.Verwandte …
- BAU-Forum - Dach - Architektenpfusch bei Sanierung: Wer zahlt? Gewährleistung, Gutachter & rechtliche Schritte
- … Bauherr (HIH) hat kurz nach Fertigstellung Konkurs angemeldet und durchgeführt. Bauleiter war die Architektin, welche die Häuser auch geplant hat. …
- … Jetzt zu meiner Frage: Gilt hier die normale Garantie von 5 Jahren oder handelt es sich hier um etwas vorsätzliches wobei dann die Gewährleistung auf 30 Jahre (?) verlängert werden kann? Wie funktioniert das Rechtlich, wenn der Vertragspartner (Bauherr) inzwischen Konkurs ist und der Architekt eigentlich ja kein …
- … Die Haftung kann sich aus Vertrag oder aus Delikt ergeben.Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Produkthaftung, Verkehrssicherungspflicht …
- BAU-Forum - Estrich und Bodenbeläge - Mängel am Parkett nach Teilerneuerung: Firma verweigert Nachbesserung – was tun?
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Mängelrüge ignoriert: Was tun? Rechte, Fristen & Eskalationsmöglichkeiten bei Baumängeln
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Gewährleistung Kunststofffenster nach VOB: 2 oder 4 Jahre? Fristen, Rechte & Ansprüche
- … Gewährleistung, Kunststofffenster, VOBAbk., Frist, Baumangel, Recht, Ansprüche, Bauvertrag …
- … Bauwerks zum Gegenstand hat. Er regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Bauunternehmer.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Architektenvertrag, Generalunternehmervertrag. …
- … muss. Im Baurecht spielen Fristen eine wichtige Rolle, beispielsweise für die Mängelbeseitigung oder die Geltendmachung von Ansprüchen.Verwandte Begriffe: Verjährung, Ausschlussfrist, Rügefrist. …
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Ü-Zeichen fehlt bei Isolierglas: Was tun, wenn der Lieferant nicht reagiert?
- … Ü-Zeichen, Isolierglas, Fensterscheiben, Lieferant, Baumangel, Gewährleistung, Scheibenzwischenraum, Jalousien …
- … Ersatzvornahme ist die selbstständige Beseitigung eines Mangels durch den Gläubiger (z.B. Bauherr), nachdem der Schuldner (z.B. Handwerker) trotz Fristsetzung nicht geleistet hat. …
- … Kosten der Ersatzvornahme können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden.Verwandte Begriffe: Selbstvornahme, Kostenvorschuss, Verzugsschaden …
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Baumangel, Selbstvornahme, Mängelbeseitigung, Bauherr" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Baumangel, Selbstvornahme, Mängelbeseitigung, Bauherr" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Baumängel Selbstvornahme: Rechte, Ablauf, Kosten & Fristen für Bauherren?
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Selbstvornahme bei Baumängeln: Rechte & Pflichten
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Baumängel, Selbstvornahme, Mängelbeseitigung, Bauherr, Gewährleistung, Fristen, Kosten, Baurecht
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |
