Baumängel - Selbstvornahme durchführen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Baumängel - Selbstvornahme durchführen
Baumängel - Selbstvornahme durchführen
-
Rechtsanwalt für Baurecht beauftragen
Rechtsanwalt für Baurecht beauftragen -
Selbstvornahme ist immer möglich!
Hallo zusammen,
wir haben Ende 2009 ein Haus von einem Bauträger gekauft und dieses Anfang 2010 vorbehaltlich einer relativ langen Mängelliste abgenommen.
Leider hat der Bauträger bislang nicht alle Mängel beseitigt. Für alle noch ausstehenden Mängel haben wir drei Fristen zur Mängelbeseitigung gesetzt, die ergebnislos verstrichen sind.
Die Schlussrate (3,5 % = ca. € 15.000) haben wir noch nicht bezahlt.
Da mittlerweile kein Bestreben des Bauträgers zu einer abschließenden Mängelbeseitigung erkennbar ist, würden wir die ausstehenden Mängel gerne selbst beseitigen lassen.
Da wir uns in diesem Gebiet nicht auskennen, haben wir die folgenden Fragen:
1. Können wir von den einbehaltenen 3,5 % die Beseitigung der Mängel eigenständig beauftragen und vornehmen lassen, oder gibt es hier "Gefahrenstellen" zu beachten und gilt es ggfs. spezielle Formfehler zu vermeiden?
2. Können wir beliebige Handwerker beauftragen, oder muss eine Art "Ausschreibungsverfahren" zur Minimierung der Kosten durchgeführt werden?
3. Kann eine Selbstvornahme (und anschließende Berechnung der Kosten an den Bauträger) nur für Mängel vorgenommen werden, die im Rahmen der Abnahme protokolliert wurden, oder gilt dies auch für Mängel, die erst später offenbar wurden oder aber die aus vorangegangenen Mängelbeseitigungsarbeiten des Bauträgers resultieren (bspw. Streich- und Ausbesserungsarbeiten (Streicharbeiten, Ausbesserungsarbeiten))?
4. Können wir einen Rechtsanwalt, Architekten oder Sachverständigen mit der Durchführung der Mängelbeseitigung beauftragen und die entstehenden Kosten dem Bauträger in Rechnung stellen? Können ggfs. eigene Lohnkosten / Aufwände in Rechnung gestellt werden?
Vielen Dank im Voraus,
Björn Wesolowski Hallo Herr Wesolowski!
Ihre Fragestellungen beinhalten Rechtsfragen, die nur von einem Anwalt beantwortet werden können!
Vorab sei der Hinweis erlaubt, dass Sie auf keinen Fall eigenmächtig mit Fremdfirmen oder selber die Mängel beseitigen können/dürfen.
Lassen Sie alles rechtlich prüfen, insbesondere ob Ihre Mängelrügen und Fristsetzungen zur Mängelbeseitigung ordnungsgemäß erfolgt sind. Sollte das der Fall sein, müssten Sie Ihrem Bauträger das Recht auf Mängelbeseitigung kündigen und erst dann könnten Sie selber aktiv werden.
Aber, wie gesagt, konsultieren Sie einen Fachanwalt für Baurecht!
Viel Erfolg! Selbstvornahme ist immer möglich wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür vorliegen.
Beauftragen Sie jemanden der Ihnen bei der Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen unter die Arme greift.
Mit freundlichen Grüßen
ReiMa-Baudienstleistungen
___________________________________
PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Selbstvornahme, Baumangel". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baumangelanzeige bei Feuchtigkeit im Keller: Rechte, Pflichten & Fristen?
- … Baumangelanzeige: Feuchtigkeit im Keller richtig melden …
- … Feuchtigkeit im Keller? Jetzt Baumangelanzeige richtig erstellen! Infos zu Fristen, Rechten & Pflichten. Vermeiden …
- … Baumangelanzeige, Feuchtigkeit Keller, Bauvertrag, Gewährleistung, Mängelanzeige Frist, Baupfusch, Keller abdichten …
- … Baumangelanzeige bei Feuchtigkeit im Keller: Rechte, Pflichten & Fristen? …
- … BaumangelEin Baumangel ist eine Abweichung vom Soll-Zustand eines Bauwerks, die dessen Wert …
- … schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Bauunternehmer über das Vorliegen eines Baumangels. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.Verwandte Begriffe: Rügepflicht, …
- … SelbstvornahmeDie Selbstvornahme ist die Beseitigung eines Baumangels durch den Bauherrn selbst …
- … Frage: Was ist eine Selbstvornahme?Wenn der Bauunternehmer den Mangel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, …
- … beseitigen lassen und die Kosten dem ursprünglichen Bauunternehmer in Rechnung stellen (Selbstvornahme). …
- … Frage: Wie dokumentiere ich einen Baumangel richtig?Eine detaillierte Dokumentation ist entscheidend. Erstellen Sie Fotos, notieren Sie …
- … Frage: Welche Rechte habe ich als Bauherr bei einem Baumangel?Als Bauherr haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Leistung. Bei …
- … Baumangelanzeige: Schadensersatzanspruch nach Fristablauf? …
- … baumangelanzeige zu spät? …
- … geltend machen will. Er hat im August 2006 (laut Rechnung) einen Baumangel durch eine Fremdfirma angeblich beseitigen lassen und will mir dessen Leistung …
- … Baumangelanzeige bei Feuchtigkeit im Keller: Rechte & Pflichten …
- … 💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Rechte und Pflichten bei Feuchtigkeit im Keller, insbesondere im Kontext einer Baumangelanzeige. Ein wichtiger Punkt ist das Zutrittsrecht des Bauunternehmers zur …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Fristen für die Baumangelanzeige, um Ihre Gewährleistungsansprüche nicht zu verlieren. Details dazu im Beitrag …
- … Baumangelanzeige: Schadensersatzanspruch nach Fristablauf?. …
- BAU-Forum - Neubau - Wie werden Beweise bei Baumängeln gesichert?
- … der Nachfrist die Mängel noch nicht beseitigt hat, werden wir eine Selbstvornahme vornehmen. …
- … Selbstvornahme …
- … Kommt der Bauträger der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nach, so ist der einzelne Erwerber auf der Grundlage seines Vertrags an sich berechtigt, den Baumangel selbst oder durch einen Drittunternehmer beseitigen zu lassen. Hieran ist …
- … Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn ein Baumangel am Gemeinschaftseigentum ausschließlich die Nutzung und den Wert seiner Wohnung beeinträchtigt …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erdwärmepumpe: Zu- & Ablaufleitung nachträglich dämmen – Vorschriften, Kosten, Baumangel?
- … Ungedämmte Zu- & Ablaufleitungen? Infos zu Vorschriften, Kosten & ob ein Baumangel vorliegt. Jetzt informieren! …
- … Baumangel, Kosten, Neubau …
- … nachträglich dämmen – Vorschriften, Kosten, Baumangel? …
- … Baumangel festlege. Der Abnhametermin der Heizungsanlage ist nächste Woche - bitte …
- … Baumangel: Wenn die Dämmung der Zu- und Ablaufleitungen nicht gemäß den geltenden Vorschriften (GEG) ausgeführt wurde, liegt ein Baumangel vor. Sie sollten den Heizungsbauer auffordern, diesen Mangel im Rahmen …
- … BaumangelEin Baumangel ist ein Fehler oder eine Abweichung von den vertraglich vereinbarten …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigen: Gründe, Vorgehen & Kosten bei Bauverzögerung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenfehler beim Dach: Was tun bei Planungsfehlern, Bauverzug & Kosten?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Lichtschacht zu niedrig nach Pflasterarbeiten: Wer trägt die Kosten für Aufsätze in NRW?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Fehler beim Umbau: Fensterproportionen, nasse Mineralwolle & Bauüberwachung?
- … Fensterproportionen sind ein optischer Mangel. Die durchnässte Mineralwolle ist ein schwerwiegender Baumangel, der unbedingt behoben werden muss, bevor der Außenputz aufgebracht wird. Andernfalls …
- … die Mängel detailliert beschreiben und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen.Verwandte Begriffe: Baumangel, Gewährleistung, Nacherfüllung. …
- … Baumangel …
- … Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung oder den …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenvertrag Auflösen: Kosten, Risiken & Alternativen bei Planungsfehlern?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt haftbar machen: Baumängel, Kostenüberschreitung & Pflichtverletzung?
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fertigstellungsbericht: Welche Unterlagen sind notwendig? Prüfung durch Sachverständigen?
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Selbstvornahme, Baumangel" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Selbstvornahme, Baumangel" oder verwandten Themen zu finden.
