Vogelnest im Mauerwerk überputzt: Welche Rechte haben Bauherren? Schadenersatz?

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Vogelnest im Mauerwerk überputzt: Welche Rechte haben Bauherren? Schadenersatz?

Guten Tag Zusammen, Während der Bauphase haben sich im Rohbau eines Kunden Vögel eingenistet. Dem Verputzer wurde gesagt, er solle vor dem Anbringen des Wärmedämmverbundsystems das Nest entfernen und zuspachteln. "Habe ich gemacht" sagte dieser und stellte die Schlussrechnung. Nach einem halben Jahr  -  die Bauherren waren mittlerweile eingezogen  -  hatte man überall Flöhe ... Sehr unangenehme Sache! Die Bauherren ließen den Kammerjäger zwei mal kommen, bis endlich klar war, wo das Problem lag: In dem Vogelnest haben sich die Flöhe eingenistet und das Nest wurde nicht entfernt. Da sich der Verputzer bereiterklärte, nur einen Teil des Schadens (Reparatur und teilw. Kammerjäger) zu zahlen, hier nun meine Frage: Ist der Verputzer nicht irgendwie zu verpflichten, den gesamten Schaden zu tragen? Immerhin trägt die Bauherrschaft schon die große Belastung, die die ganzen Sache mit sich zieht. Kann auch hierfür Schadenersatz gefordert werden? Bitte wenn möglich auch um Angaben zur Gesetzesgrundlage bzw. Urteile. Vielen Dank und herzliche Grüße,
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige fachkundige Entfernung des Vogelnests erforderlich – organische Reste im Mauerwerk fördern Flöhe, Milben, Schimmel und Pilzsporen (z. B. Histoplasmose) mit akutem Gesundheitsrisiko.

    🔴 KRITISCH: Vollständige Sanierung der betroffenen Wandfläche inkl. Entfernung aller organischen Bestandteile bis zum tragenden Mauerwerk – oberflächliches Zuspachteln oder Überputzen ist baurechtlich und bauphysikalisch unzulässig.

    ⚠️ WICHTIG: Vor Sanierung unbedingt einen zertifizierten Sachverständigen für Baubiologie und Schadensanalyse beauftragen – zur Dokumentation von Parasitenbefall, Feuchteschäden, Schimmelpilzen und WDVSAbk.-Beeinträchtigung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Situation ist problematisch, da ein Vogelnest im Mauerwerk, das überputzt wurde, zu Folgeschäden führen kann.

    🔴 Gefahr: Durch das verrottende organische Material des Nests können Feuchtigkeitsprobleme, Schimmelbildung und Schädlingsbefall (z.B. Flöhe) entstehen. Dies kann die Bausubstanz schädigen und die Wohnqualität beeinträchtigen.

    Ich empfehle Ihnen, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Zustand des Mauerwerks und des Putzes (Fotos, Videos).
    • Mängelanzeige: Setzen Sie den Verputzer schriftlich in Verzug und fordern Sie ihn zur Mängelbeseitigung auf.
    • Gutachter: Beauftragen Sie einen Bausachverständigen, um den Schaden zu begutachten und die Ursache festzustellen. Das Gutachten dient als Grundlage für weitere Schritte.
    • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz zu prüfen und durchzusetzen.

    Die Beweislast liegt bei Ihnen als Bauherr. Sie müssen nachweisen, dass der Verputzer von dem Vogelnest wusste und es nicht ordnungsgemäß entfernt hat.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Bausachverständigen und einem Anwalt für Baurecht auf, um die nächsten Schritte zu planen und Ihre Rechte zu wahren.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt einen Baumangel, bei dem ein Verputzer ein Vogelnest im Mauerwerk nicht fachgerecht entfernt, sondern lediglich überputzt hat. Dies führte zu einem Flohbefall in der Immobilie, der erhebliche Beeinträchtigungen und Kosten verursacht hat. Die Kernfrage betrifft die Haftung des Verputzers für den gesamten entstandenen Schaden.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Haftung des Verputzers ist gegeben. Er hat eine mangelhafte Werkleistung erbracht, da die vereinbarte Entfernung des Nestes nicht erfolgte. Dies stellt einen Werkmangel dar, der die Gebrauchstauglichkeit des Hauses erheblich beeinträchtigt.

    ➕ Ergänzung: Die rechtliche Grundlage für Schadenersatzansprüche findet sich im Werkvertragsrecht (z.B. §§ 631, 634 BGBAbk. in Deutschland). Der Bauherr kann Nacherfüllung verlangen und bei Fehlschlagen derselben Schadenersatz statt der Leistung fordern. Zudem kommen Ansprüche aus Verzug oder positiver Vertragsverletzung in Betracht.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr liegt in der Annahme eines Teilzahlungsangebots. Ein solches Angebot könnte als Anerkenntnis der Mangelhaftigkeit gewertet werden, schließt aber weitergehende Ansprüche nicht automatisch aus. Der Bauherr sollte vor Annahme eines Vergleichs unbedingt prüfen, ob der Gesamtschaden (inkl. aller Folgekosten wie Mietminderung, Gutachterkosten, erneute Kammerjäger-Einsätze) abgedeckt ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Bauherr sollte umgehend einen auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann die Mängelansprüche detailliert prüfen, die Verjährungsfristen (in der Regel 5 Jahre für Bauleistungen) wahren und eine umfassende Schadensaufstellung erstellen. Zudem sollte der Bauherr alle Kommunikationen und Rechnungen dokumentieren und den Mangel durch einen unabhängigen Sachverständigen beweissicher feststellen lassen. Ein pauschales Teilzahlungsangebot sollte nicht ohne rechtliche Beratung angenommen werden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Ein Vogelnest im Mauerwerk, das vor dem Verputzen nicht vollständig entfernt wurde, stellt eine gravierende Mängelursache dar, da es nicht nur bauphysikalische, sondern auch gesundheitliche Risiken nach sich zieht – insbesondere durch Parasiten wie Flöhe, die sich in organischen Nestmaterialien fortpflanzen und in Wohnräume eindringen können.

    🔴 Gefahr: Die unvollständige Entfernung des Nests birgt ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Bewohner, da Vogelnester als Brutstätten für Ektoparasiten (Flöhe, Milben, Zecken) sowie potenzielle Träger von Krankheitserregern (z. B. Salmonellen, Histoplasmose-Pilze) gelten – dies stellt eine unmittelbare Gefährdung des Wohlbefindens und der Gesundheit dar.

    🔴 Gefahr: Zudem besteht ein bauphysikalisches Risiko: Organisches Nestmaterial behindert die Funktion des Wärmedämmverbundsystems (WDVS), begünstigt Feuchtespeicherung, Schimmelbildung und mögliche Materialzerstörung durch biologische Zersetzung – dies kann langfristig zu erheblichen Bauschäden führen.

    ⚠️ Korrektur: Die Aussage des Verputzers "Habe ich gemacht" reicht rechtlich nicht aus; die ordnungsgemäße Mängelbeseitigung erfordert nach der VOBAbk./B und der Rechtsprechung des BGH (z. B. Urteil vom 21.03.2013 – VII ZR 225/11) die vollständige Entfernung des Nests bis auf das tragende Mauerwerk sowie eine fachgerechte Sanierung der betroffenen Stelle – nicht nur ein oberflächliches Zuspachteln.

    ➕ Ergänzung: Der Bauherr hat gemäß § 634 BGB Anspruch auf Nacherfüllung (Entfernung des Nests, komplette Sanierung der betroffenen Wandfläche, Desinfektion) sowie bei Verzug oder Unmöglichkeit auf Schadenersatz – inklusive sämtlicher Folgekosten (Kammerjäger, Reinigung, ggf. Umzugskosten, gesundheitliche Beeinträchtigung).

    ➕ Ergänzung: Ein Anspruch auf Schadenersatz für immaterielle Beeinträchtigungen (z. B. erhebliche Unannehmlichkeiten, psychische Belastung) ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 22.02.2007 – VII ZR 202/05) grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine außergewöhnliche, gesundheitsgefährdende Situation vor – was hier aufgrund der Flohbefallsdauer und der notwendigen mehrfachen Kammerjägereinsätze durchaus gegeben sein könnte.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen für Schadensanalyse und Baubiologie, um den Umfang des Nests, die Art der Parasiten, die Auswirkungen auf das WDVS und mögliche Schimmelpilzbefunde zu dokumentieren – nur mit dieser fachlichen Grundlage lässt sich ein wirksamer Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verputzer durchsetzen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren das überputzte Vogelnest als gravierenden Bau- und Gesundheitsmangel mit klaren Haftungsansprüchen gegen den Verputzer.
    • Alle stimmen darin überein, dass eine bloße Aussage wie „Habe ich gemacht“ rechtlich irrelevant ist – entscheidend ist die fachgerechte, vollständige Entfernung bis zum tragenden Mauerwerk.
    • Alle fordern die Dokumentation durch einen unabhängigen Sachverständigen (Bausachverständiger / Baubiologe) und die sofortige Rechtsberatung durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI betont primär die Beweissicherungspflicht des Bauherrn („Beweislast liegt bei Ihnen“), während DeepSeek und Qwen stärker auf die objektive Werkmangelhaftigkeit und die Umkehr der Beweislast bei offensichtlichen Mängeln hinweisen (vgl. BGH-Rechtsprechung).
    • Qwen erwähnt explizit Histoplasmose- und Salmonellenrisiken – GoogleAI und DeepSeek thematisieren gesundheitliche Gefahren allgemein, aber nicht diese spezifischen Erreger.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt die Rechtsgrundlage durch konkrete BGH-Urteile (z. B. VII ZR 225/11, VII ZR 202/05) und klärt die Unterscheidung zwischen materiellem und immateriellem Schadensersatz – DeepSeek und GoogleAI nennen lediglich allgemein §§ 631, 634 BGB.
    • DeepSeek legt besonderen Fokus auf die Risiken eines pauschalen Teilzahlungsangebots („Anerkenntnis der Mangelhaftigkeit“), was bei GoogleAI und Qwen nicht explizit thematisiert wird.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert: „Die Beweislast liegt bei Ihnen als Bauherr. Sie müssen nachweisen, dass der Verputzer von dem Vogelnest wusste…“ – dies widerspricht der ständigen Rechtsprechung (BGH, z. B. VII ZR 225/11), nach der bei offensichtlichen Mängeln (wie ein sichtbares Nest vor Verputz) die Beweislast bei dem ausführenden Unternehmer liegt. Qwen und DeepSeek folgen dem Vorsichtsprinzip und bestätigen die Unternehmerhaftung ohne Vorwurf der Beweislastverteilung an den Bauherrn.

    👉 Empfehlung: Die sicherere, rechtskonforme Einschätzung von Qwen und DeepSeek wird priorisiert: Die offensichtliche Mangelhaftigkeit führt zur Haftung des Verputzers – keine Beweispflicht für Kenntnis seitens des Bauherrn.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Gesundheitsrisiko (Flöhe, Schimmel, Erreger)Alle drei KI-Modelle bestätigen akute, unmittelbare Gesundheitsgefahren – Flöhe, Milben, Schimmelpilze, Histoplasmose- und Salmonellenrisiko – als zentrales Problem.
    Bauphysikalische FolgenVollständige Übereinstimmung: Nestreste behindern WDVS-Funktion, begünstigen Feuchtespeicherung, Zersetzung und langfristige Bauschäden.
    Rechtliche Haftung des VerputzersEinvernehmen: Mangelhafte Werkleistung gemäß §§ 631, 634 BGB; Haftung für Nacherfüllung, Schadenersatz und Folgekosten (Kammerjäger, Sanierung, Mietminderung).
    BeweislastverteilungGoogleAI: „Beweislast liegt beim Bauherrn“ – widerspricht BGH-Rechtsprechung. Qwen/DeepSeek: Haftung des Unternehmers bei offensichtlichem Mangel – Konsens für den sichereren Standpunkt.
    Fachgerechte Sanierung⚠️Alle fordern vollständige Entfernung bis zum Mauerwerk – Qwen konkretisiert die Anforderung an die VOB/B und BGH-Urteile; GoogleAI und DeepSeek beschreiben das Ziel, aber nicht den normativen Rahmen.

    👉 Handlungsempfehlung: Handeln Sie umgehend gemäß der gefestigten Rechtsprechung: Beauftragen Sie einen zertifizierten Sachverständigen und einen Baurechtsanwalt – verzichten Sie auf pauschale Einigungen, dokumentieren Sie alles lückenlos und verlangen Sie die vollständige, fachgerechte Sanierung inkl. Nachweis der Schadensfreiheit.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoLangfristige Schimmelbildung durch unentfernte NestresteStrukturelle Schäden am Mauerwerk, gesundheitliche Beeinträchtigung durch Sporen, Wertminderung der Immobilie
    🔴 RisikoChronischer Floh- und Milbenbefall in WohnräumenStändige gesundheitliche Belastung, psychische Belastung, Kosten für mehrfache Kammerjäger-Einsätze
    🔴 RisikoVerjährung der Gewährleistungsansprüche (5 Jahre ab Abnahme)Verlust aller Schadenersatzansprüche, wenn nicht innerhalb der Frist gehandelt wird
    🔴 RisikoAkzeptanz eines unzureichenden TeilzahlungsangebotsRechtliche Anerkennung der Mangelhaftigkeit ohne Abdeckung sämtlicher Folgekosten – unwiderruflicher Verzicht auf Restansprüche
    🔴 RisikoUnzureichende Dokumentation vor SanierungKeine Beweisgrundlage für Schadensumfang und Ursache – Ablehnung von Schadenersatzansprüchen durch Gegenseite oder Gericht
    ✅ ChanceRechtlich durchsetzbarer Anspruch auf vollständige NacherfüllungFachgerechte Sanierung ohne Eigenkosten, Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit und Wohnqualität
    ✅ ChanceKlare Haftung des Verputzers nach BGH-RechtsprechungSchnelle, gerichtsnahe Durchsetzung von Schadenersatz – inkl. Folgekosten wie Gutachter-, Reinigungs- und Umzugskosten
    ✅ ChanceMöglichkeit der Mietminderung (bei Vermietung)Unmittelbare finanzielle Entlastung bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels
    ✅ ChanceVerbesserung der Baubegleitung durch rechtliche AbsicherungStärkung der Vertragsposition bei künftigen Bauleistungen und nachhaltige Qualitätskontrolle
    ✅ ChanceAktive Gesundheitsvorsorge durch Baubiologen-EinsatzFrühzeitige Erkennung weiterer Schadstoffe (z. B. Asbest, VOC), langfristige Wohnraumoptimierung

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Fachbeauftragung: Beauftragen Sie noch heute einen zertifizierten Sachverständigen für Baubiologie und Schadensanalyse – zur umfassenden Dokumentation von Nestumfang, Parasiten, Schimmelpilzen und WDVS-Schäden.
    2. Rechtsberatung einholen: Kontaktieren Sie unverzüglich einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt – zur Prüfung der Ansprüche, Einhaltung der Verjährungsfrist (5 Jahre) und Formulierung der Mängelanzeige.
    3. Vollständige Beweissicherung: Sammeln Sie alle Fotos, Videos, schriftlichen Kommunikationen mit dem Verputzer, Rechnungen für Kammerjäger, Reinigung und ärztliche Atteste – speichern Sie chronologisch und lückenlos.
    4. Keine vorzeitige Sanierung: Unterlassen Sie jede Sanierung durch Dritte, bevor der Sachverständige die Schadenslage dokumentiert und der Anwalt rechtlich abgesichert hat – sonst droht Beweisverwertungsverbot.
    5. Kein Teilzahlungsangebot annehmen: Unterschreiben oder akzeptieren Sie keinerlei pauschale Vergleichsangebote, ohne vorher vom Anwalt prüfen zu lassen, ob sämtliche Folgekosten (auch psychische Belastung bei erheblichem Befall) abgedeckt sind.
    6. Antrag auf Mietminderung (bei Vermietung): Erstellen Sie mit Rechtsberatung einen formgerechten Mietminderungsvermerk – auf Grundlage des dokumentierten Gesundheits- und Gebrauchsmangels.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer (z.B. Verputzer), in der ein Mangel an der erbrachten Leistung gerügt wird. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung für weitere Ansprüche (z.B. Nacherfüllung, Schadenersatz).
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nacherfüllung, Schadenersatz
    Nacherfüllung
    Das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer die Beseitigung eines Mangels an der erbrachten Leistung zu verlangen. Die Nacherfüllung ist die primäre Rechtsfolge eines Mangels.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Gewährleistung, Selbstvornahme
    Schadenersatz
    Ein Anspruch auf Ausgleich eines Schadens, der durch eine Pflichtverletzung (z.B. mangelhafte Leistung) entstanden ist. Der Schadenersatz soll den Geschädigten so stellen, als ob die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Gewährleistung
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Auftragnehmers, für Mängel an der erbrachten Leistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Bauleistungen in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Schadenersatz
    Bausachverständiger
    Eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die Gutachten zu bautechnischen Fragen erstellt. Bausachverständige werden häufig zur Feststellung von Mängeln und Schäden an Gebäuden eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Gutachten, Mängel, Schaden
    Bauleitung
    Die Person oder das Unternehmen, das die Bauarbeiten im Auftrag des Bauherrn überwacht und koordiniert. Die Bauleitung ist für die Einhaltung der Bauvorschriften und die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Auftragnehmer, Bauüberwachung
    Selbstvornahme
    Die eigenständige Beseitigung eines Mangels durch den Auftraggeber, nachdem der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigert oder eine angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist. Die Kosten der Selbstvornahme können dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
    Verwandte Begriffe: Mängelanzeige, Nacherfüllung, Schadenersatz

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich als Bauherr in dieser Situation?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf eine mangelfreie Leistung. Wenn der Verputzer das Vogelnest nicht ordnungsgemäß entfernt hat, liegt ein Mangel vor. Sie haben Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) und gegebenenfalls auf Schadenersatz.
    2. Kann ich Schadenersatz vom Verputzer verlangen?
      Ja, wenn der Verputzer den Mangel schuldhaft verursacht hat (z.B. weil er von dem Vogelnest wusste und es nicht entfernt hat) und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist (z.B. Kosten für die Beseitigung des Schimmels oder Schädlingsbefalls), können Sie Schadenersatz verlangen.
    3. Wie weise ich nach, dass der Verputzer von dem Vogelnest wusste?
      Sammeln Sie alle Beweise, die darauf hindeuten, dass der Verputzer von dem Vogelnest wusste (z.B. Zeugenaussagen, E-Mails, Fotos). Wenn Sie dem Verputzer vor der Verputzung mündlich mitgeteilt haben, dass sich ein Vogelnest im Mauerwerk befindet, kann dies durch Zeugen bestätigt werden.
    4. Was kostet ein Bausachverständiger?
      Die Kosten für einen Bausachverständigen hängen vom Umfang der Begutachtung ab. Ein einfaches Gutachten kann einige hundert Euro kosten, während ein umfassendes Gutachten mehrere tausend Euro kosten kann.
    5. Wie lange habe ich Zeit, den Mangel geltend zu machen?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Mangel geltend machen.
    6. Was passiert, wenn der Verputzer die Mängelbeseitigung verweigert?
      Wenn der Verputzer die Mängelbeseitigung verweigert, können Sie ihn auf Mängelbeseitigung verklagen. Alternativ können Sie den Mangel selbst beseitigen und die Kosten dem Verputzer in Rechnung stellen.
    7. Muss ich dem Verputzer eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen?
      Ja, bevor Sie weitere Schritte unternehmen (z.B. Klage, Selbstvornahme), müssen Sie dem Verputzer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen.
    8. Welche Rolle spielt die Bauleitung in diesem Fall?
      Die Bauleitung hat die Aufgabe, die Bauarbeiten zu überwachen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß ausgeführt werden. Wenn die Bauleitung von dem Vogelnest wusste und nichts unternommen hat, kann sie ebenfalls haftbar gemacht werden.

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