Hallo zusammen!
Wir haben unser Haus teilweise umgebaut und mussten dabei einen
120 cm-T-Träger durch einen wesentlich größeren ersetzen lassen.
Den Auftrag zur Beschaffung und Einbau hat der Handwerksbetrieb
XY bekommen. Es wurde vereinbart, dass weder der Abtransport
noch die Entsorgung von anfallendem Schutt o.ä. zu seinen
Aufgaben gehört.
Der große Träger wurde geliefert und eingebaut. Die Handwerker
haben noch andere Dinge im Haus gemacht und den anfallenden
Dreck höchstens zusammen gekehrt. Nur den kleinen Träger, den
haben Sie mitgenommen!
Der Inhaber der Firma hat nicht bestritten das Ding mitgenommen
zu haben. Leider rückt er ihn aber nicht mehr raus. Ich habe ihn
mehrfach um die Herausgabe gebeten. Zuletzt habe ich ihm einen
Frist zur Rückgabe gesetzt. Diese wird wahrscheinlich
verstreichen, ohne das ich den Träger wiederbekommen habe (der
im Handel immerhin knapp 200 € kostet). Ohne polemisch werden
zu wollen: ich gehe davon aus, das die den Träger einfach "in
Zahlung" gegeben haben.
Stellt sich mir die Frage, ob das nicht eigentlich Diebstahl ist?
Es wäre zu nett, wenn mir irgendjemand weiterhelfen würde!
Besten Dank im Voraus
Diebstahl durch Handwerker?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Diebstahl durch Handwerker?
-
In Zahlunggeben
können Sie getrost vergessen.
Andersweitig wieder einsetzen ist schon eher denkbar.
Fragen Sie doch im Handel nach, was der kostet.
Ziehen Sie diese Summe von seiner Rechnung ab - und gut ist es.
Wenn ein Kollege sich auf der Baustelle so benimmt, ist er selber Schuld. -
Abzug von Rechnung
Hallo und danke für Ihre Antwort!
Das Ding kostet rund 200 €. Da die Rechnung bereits bezahlt
wurde kann ich es auch nicht mehr abziehen. Dumm gelaufen, ist
aber so. Daher meine Frage nach dem Diebstahl.
Viele Grüße
Oliphonie -
Also die Tonne Stahl kostet ...
Also die Tonne Stahl kostet heute irgendwas bei 1.000 €. Mithin hat das Ding irgendwo nen Gewicht von 200 kg. Hmh, aber das nur nebenbei. Es geht doch um einen alten Träger, sprich, den der ersetzt werden musste, also Alteisen. Um das geht es doch, oder? -
Natürlich
ist es Diebstahl, wenn Ihnen jemand etwas entwendet, obwohl audrücklich vereinbart war, dass er es dalassen soll. Ist eigentlich keine bauspezifische Frage. Ob Sie das nachweisen können und ob Ihnen das was hilft, ist die andere Frage.
Wenn Sie eine Frist gesetzt haben, haben Sie doch sicherlich auch für den Fall des Verstreichens der Frist irgendwas angedroht. -
es ist möglicherweise kein Diebstahl ...
sondern Unterschlagung ...
Gruß -
klar - wenn der Träger
auf's Auto gefallen ist oder der Geselle ihn zufällig noch beim Einsteigen in der Tasche hatte -
wenn der Träger
120 cm lang war wie ich dem Eröffnungspost entnehme möchte ich nicht wissen was das für ein oschi sein muss um 200 € Wert zu sein.
hea 700 oder so wahrscheinlich.
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