dennoch der Versuch eine paar Tipps zu geben:
1. Architekt, Energieberater in einer Person ist sicher nicht ganz schlecht, allerdings sollte ein versierter, altbauerfahrener Architekt schon alle Grundfertigkeiten haben, um verlässlich die notwendige Beratungsleistung erbringen zu können.
2. Eine personelle Trennung dieser Qualifikation erscheint nicht sinnvoll, da "Reibungsverluste" entstehen und die Kosten sich eher erhöhen dürften. Ggf. hinsichtlich der umfangreichen Förderungsmöglichkeiten könnte der Fachmann Energieberater gewisse Vorteile haben. Trotzdem ist es für den durchschnittlich begabten Architekten nicht allzu schwer die entsprechenden Fördermöglichkeiten aufzeigen zu können.
3. Die fachgerechte Durchführung aller Arbeiten erledigt der Architekt/Bauleiter. Zur Sicherheit kann man hierzu spezialisierte Baubetreuer separat und frühzeitig beauftragen, wenn Bedenken (bspw. bzgl. der Qualifikation des Bauleitenden) bestehen sollten.
4. Bzgl. der Honorare würde ich aus Erfahrung davon ausgehen, dass eine separate Beauftragung diese eher erhöhen dürfte. Ein verantwortungsbewusster Architekt (der dies im übrigen leisten muss) wird Ihnen sicherlich empfehlen geeignete Sonderfachleute hinzuzuziehen und dies entsprechend begründen.
Meine Empfehlung:
Suchen Sie sich zuerst einen geeigneten Architekten (dies ist schon schwer genug), der dann ein entsprechendes notwendiges (im besten Fall ihm bekanntes) Team zusammenstellt und dieses auch koordiniert. Mehrere Fachleute gleichzeitig zu suchen dauert länger, und ob sich die selbstgewählten Fachleute verstehen ist auch nicht gesagt.
Bisschen viel ... Umbau-Modernisierung
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Bisschen viel ... Umbau-Modernisierung
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zu Beitrag 4366
scheint nicht zu funktionieren das mit der Zuordnung der Beiträge
Vielleicht kümmert sich doch noch jemand d'rum.
Grüße
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Anrechenbare Kosten - Honorar kommt mir sehr hoch vor?!?
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- … ist (kann ich nicht sagen), bei dieser Bausumme komme ich einschließlich Umbauzuschlag (Minimum) auf über 45 T nur für die Architektenleistung …
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- … ich so ca. für das Genehmigungsverfahren beim Bauamt sowie und den Architekten investieren darf? Ist es schwierig, die Nutzungsänderung genehmigt zu bekommen …
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- … In der Vergangenheit wurden bei eBäh immer wieder wettbewerbswidrige Angebote von Architekten- und Ingenieurdienstleistungen eingestellt, die gegen die gesetzlich festgelegte Honorarordnung für …
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- … sich der eigentliche Auftragsumfang eigentlich erst bei einer Besichtigung von einem Architekten / Ingenieur vor Ort erschließen wurde? Gibt es eine Hemmschwelle, die …
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- … kostet auch den Forumshelfern hier Zeit. In Ihrem Fall sollte ein Architekt / Ingenieur erstmal mit Ihnen (vor Ort) abstimmen, was dann nun alles …
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- … Natürlich habe ich ortsansässige Architekten über mein Vorhaben informiert. Von ca. 10 E-Mails habe …
- … Was Sie nicht wissen, ist, das MYH für Architekten und Ingenieure ein rotes Tuch ist. Wir haben eine Honorarordnung. …
- … Anders als bei Handwerksleistungen dürfen Architekten und Ingenieure nicht einfach mit öffentlichen Preisangaben werben, ähnlich wie Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater. Genauso wenig, wie ein Architekt in der Zeitung inserieren darf Bauantrag für Einfamilienhaus 2.000 , …
- … dem Sachstand (Nutzungsänderung, Bauantrag etc.) befragt habe sagte dieser mir, dass Architekten auch die Möglichkeit haben, pauschaliert abzurechnen. …
- … war (im Vorfeld) wage ich 'mal zu bezweifeln, das können auch Architekten, die sind nämlich Spezialisten, respektive sollten dies sein. …
- … Dazu noch ein Walmdach geschätzt, insgesamt min. 375 m³ neuer umbauter Raum. …
- … Ich habe die Zonen bewusst niedrig gewählt, keinen Umbauzuschlag eingerechnet und die Kosten niedrig angesetzt, und den Energiesparnachweis vernachlässigt …
- … was mir bei Ihrer Berechnung noch fehlt, ist der anzusetzende Umbauzuschlag und der sicher dort fällige Modernisierungszuschlag, sowie die angemessene …
- … bei My-Hammer nicht möglich. Es müssten schon eine ganze Reihe von Architekten und Ingenieuren die Angebote überwachen und die Verstöße melden. Dann …
- … mit Datum vom 12.02.2009 hat mir die Architektenkammer NRW sehr positiv auf meine E-Mail vom 10.02.09, vgl. oben, …
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- … werden. Keinesfalls wollen wir die Schlichtheit, die wir in vielen der Architektenhäuser , die man im Web findet ... …
- … Gibt es Architekten, die auf unsere Vorstellungen spezialisiert sind? …
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- … gefüllt sein, sonst geht es natürlich nur in Eigenregie. Soll der Architekt hier die Bauüberwachung durchführen, werden Sie auch als BH terminlich in …
- … statt neue, alte Balken zu Täfer geschnitten, usw. Zudem muss der Architekt schon sehr gut sein, sonst sieht es unecht und nachgemacht aus. …
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- … April 2005 mit dem Umbau bzw. Anbau unserer Doppelhaushälfte zu beginnen. Um uns Kosten einzusparen und in Erfahrung zu bringen, was der Bau uns letztendlich kosten wird, haben wir einen Architekten beauftragt. Der Architekt hat die Änderungen nach unseren Wünschen …
- … zwischenzeitlich auch eine Baugenehmigung eingegangen. Hätten wir uns hier aus dem Architektenvertrag ausgeklinkt, wären wir gut beraten gewesen ... Der Architekt hat …
- … kam ein Betrag von 176000,- für den gesamten Bau zustande. Der Architekt sagte uns, dass diese Kalkulation bzw. Schätzung sehr hoch gegriffen sei, …
- … Nachdem der Architekt zu keinen Ergebnissen bei den Ausschreibungen kam, nannten wir ihm noch …
- … abspecken. Rechnet man eine Toleranzgrenze nach oben von 10 % für den Architekten mit ein, so müssen wir nun noch eine Summe von …
- … Nachdem wir zwischenzeitlich auch schon mal Gespräche mit dem Architekten hatten, da wir Zweifel hatten, ob das Geld reicht, hat …
- … und die uns wirklich hilft, wo es geht. Wir haben einen Architekten, der die Hand aufhält. Wir haben ihm bereits für die …
- … bezahlen, da er den Vertrag nicht eingehalten hat! Haftet denn der Architekt für gar nichts? Der Architektenvertrag scheint mir da sehr schwammig. …
- … Ich habe gelesen, dass es eine Haftpflichtversicherung für Architekten gibt. Können wir da etwas geltend machen? …
- … Letztendlich haben wir nun sehr viel Geld für den Architekten ausgegeben und es fehlt uns hinten und vorne das …
- … da etwas zu blauäugig, wir dachten eigentlich, wir wären mit dem Architekten auf der sicheren Seite; wir investieren das Geld in ihn …
- … Bruno hatte da neulich ein Urteil, das ein Architekt haftet, wenn der Bauherr glaubhaft machen kann, bei realistischen Koste hätte …
- … Vielleicht sollten Sie mal bei Ihrer zuständigen Architektenkammer nachfragen. Die haben eigentlich alle eine Schlichtungsstelle, bei der die …
- … Architekten erscheinen müssen. …
- … Gerichtsniveau und sind z.T. auch vom Architekt zu tragen! …
- … Das Problem fängt beim Vertrag an. Der Vertrag lautet sagen wir mal: Plane ein Haus für ca. 100.000 mit ca. 25 Zimmern. Die Vorgaben widersprechen sich - ganz deutlich stellt sich das erst bei der Kostenschätzung heraus - was war nun der Wille des Vertrags? Keine Kostenüberschreitung der 100.000 oder mindestens 25 Zimmer. Wenn als Hauptziel die Kostengrenze von 100.000 klar aus dem Vertrag hervorgeht und ein Haus mit 25 Zimmern für 600.000 geplant wurde, hat der Architekt möglicherweise überhaupt keinen Honoraranspruch, weil die Planung nicht verwendbar ist. …
- … Da steht sowieso Aussage gegen Aussage. Der Architekt sagt, Sie haben eine teure Firma gewählt, Sie sagen es war …
- … 1. haben wir den Standard Architektenvertrag nach Architektenhonorarordnung. Auf diesen haben wir bestanden. Er wollte …
- … was wir uns vorstellen. Wir hatten die Wahl zwischen Neubau oder Modernisierung. Haben uns für letzteres Entschieden, da wir dachten, da können wir …
- … überaus angemessenen Preis. Wir wissen zwischenzeitlich was es kostet - der Architekt nicht, von dem wir es eigentlich wissen wollten. …
- … rechtlich zwei Paar Schuhe. Eine Kürzung des Honorars wegen Mängeln des Architektenwerks ist meistens nicht auf direktem Wege zu erreichen, es sei …
- … denn, die Architektenleistung wäre unvollständig oder auf eine Weise minderwertig, die den Honoraranspruch selbst ergreift, also z.B. wenn der Architekt 25 % des vollen Vomhundertsatzes für die Ausführungsplanung verlangt ohne Ausführungspläne …
- … wie in einem der vorstehenden Beiträge erwähnt, dass die Berufshaftpflicht der Architekten das Risiko wegen falscher Kostenschätzung oder Bausummenüberschreitung nicht abdeckt. Die …
- … direkten Anspruch gegen den Versicherer. Er kann und muss vielmehr den Architekten verklagen, der dann - wenn das Risiko abgedeckt ist und …
- … Bei Ihnen ist es offensichtlich so, dass der Architekt eine zu niedrige Kostenschätzung gemacht hat, wozu freilich zu bemerken ist, …
- … auch schon hier zu durchaus objektivierbaren Fehlern kommen, für die der Architekt auch grundsätzlich haften muss. Bei Ihnen ist es aber so, dass …
- … Bauen sind, also in der Leistungsphase 8. Bis dahin hat der Architekt seine Kostenermittlung fortwährend zu verfeinern, was bereits mit der in der …
- … Wenn es nun so ist, dass der Architekt bei der Kostenschätzung und Kostenberechnung, sofern er eine erstellt hat, schuldhaft …
- … dem sie gegen den Honoraranspruch aufrechnen können, sofern die Aufrechnung im Architektenvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Sollte dies der Fall sein, können …
- … aufrechnen, wohl aber einen angemessenen Teil des Honorars einbehalten (was dem Architekten freilich möglicherweise die Lust an ihrem Bauvorhaben nimmt, womit sich …
- … Bauwunsch angesichts des Kostenanstieges gar nicht mehr realisieren können, können die Architektenleistungen u.U. vollständig unbrauchbar und daher nicht zu bezahlen sein. So …
- … haben, sondern grundsätzlich nur die höheren Finanzierungskosten als solche. Denn der Architekt kann immer einwenden, dass sie ohne seinen Fehler eben von Anfang …
- … Schaden 8 % - 6 % = 2 % aus 50.000,00, denn wenn der Architekt die Kosten gleich richtig geschätzt bzw. berechnet hätte, hätten Sie von …
- … hatten gerade einen abschließenden Termin beim Architekten und haben alle Posten aufgelistet. Die tatsächlichen Baukosten überschreiten ca. …
- … als wenn der Schaden in einem kaputt gefahrenen Auto besteht. Der Architekt hat mit der seiner fehlerhaften Kostenschätzung zwar fraglos in Ihre Dispositionsfreiheit …
- … irgendwann auch einmal versiegt ist. Der Fehler liegt doch eindeutig beim Architekten. Er hat doch die MwSt vergessen. Also so sagt es …
- … wiederum auch nochmal bezahlen müsste? Nur um zu kontrollieren, ob der Architekt auch richtig Kosten einschätzen kann? Also bitte, tut mir Leid, das …
- … könnte, wurden wir eben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir dem Architekten einfach vertrauen sollten. Wie schon erwähnt, wir haben klipp und …
- … der Planung war es ja auch nicht so einfach, aus dem Architektenvertrag auszusteigen. Wir für unseren Teil, wenn Sie es auch nicht …
- … und unser Projekt umfasst einen Anbau von 4 m mit Vollunterkellerung, Modernisierung des Altbestandes inkl. neue Fußbodenheizung, neue Böden, Türen, Fenster. Komplett neues …
- … Baukosten in der Regel in einem höheren Gebäudewert niederschlagen. Wenn der Architekt in LPAbk. 7 den Kostenanschlag macht, sind die Kosten schon ziemlich …
- … war die ganze Planung allerdings für die Katze. Dann guckt der Architekt honorarmäßig auch voll in den Mond. Anders jedoch, wenn sich der …
- … der höheren Kosten zum Bauen entschließt. Dann war die Leistung des Architekten nämlich nicht für die Katze, bis auf die Kostenermittlung, für …
- … So könnte es im vorliegenden Falle auch laufen. Ich würde dem Architekten einen angemessenen Teil des Honorars für die unbrauchbare Kostenermittlung abziehen …
- … der Architektenvertrag ist ein werkvertrtag. dem Auftraggeber wird der Erfolg geschuldet. die …
- … schaden. man geht bei über/Unterschreitungen von 10 Prozent mit dem Architekten hart ins Gericht. …
- … nun wird der schaden festgestellt. der Bauherr beginnt zu weinen! der Architekt duckt sich der querschläger wegen! der ambitionierte Rechtsanwalt weist auf den …
- … oben!) und bauen ist ein dynamischer Prozess! also hat der Architekt mit seinem recht auf Mängelbeseitigung gefälligst sein Werk nachzubessern. der Bauherr …
- … (sorry, ladies!) zu einer Kostenlähmung. kommt dann noch ein eiernder Architekt dazu ist das Dilemma lähmend, die Augen groß :-) …
- … schlauen Sprüche von sachverständigen und anwälten für später aufheben, und dem Architekten an die Hand nehmen und erklären, dass wir jetzt einen …
- … - und zwar für alle: für den lernenden erfolgsverwöhnten und -schuldenden Architekten, den Bauherren, der sein Vermögen in der kinderzimmergröße zeigt, oder …
- … blücher kleiner Widerspruch und das sollten sich alle Architekten hier hinter die Ohren schreiben: Dem privaten Endkunden ist der …
- … In so weit könnte der Architekt um seine Nachbesserungsmöglichkeit und damit die Schadenersatzpflicht gebracht sein. …
- … architektenkommentar kommt. …
- … auf diese weise mögen sich Architekten denkmäler setzen können - das Bauwerk …
- … Architekten (zurückhaltend ausgedrückt) den marsch blasen! …
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