zahlt man in solch einem Fall nicht, sondern verlangt einen Nachweis und Begründung für die gegenüber dem Angebot erhöhten Rechnung (und zaahlt erst einmal den unstreitigen Betrag/Leistung). Auch ein Angebot ist in gewissem Umfang "unverbindlich", erst recht, wenn es um eine so schwierig zu kalkulierende Leistung wie in Ihrem Falle geht und auszuführende Mengen nicht exakt kalkuliert werden können. Architekten machen bei einer Kostenschätzung für die Ausführung einer Sanierung der Kelleraußenmauern einen Zuschlag von 15 - 20 % für Unvorhergesehenes, weil man nie genau weiß was einen wirklich erwartet (keiner weiß wie die Wand außen aussieht, etc.). Nicht viel anders geht es einem Handwerker, außer dass er einen Auftrag nicht erhalten dürfte, wenn er im Angebot eine Position für Unvorhergesehenes vorsehen würde.
Wenn Sie noch Klärungsbedarf haben sollten, möchte ich Ihnen empfehlen vom Auftragnehmer den nachprüfbaren Nachweis für streitige Mehrkosten, Mehrungen bei Material und Arbeitszeit und Ausführungen zu fordern. Ggf. müssten Sie diesen Nachweis Dach fachtechnisch prüfen lassen, um Gewissheit zu erlangen und beruhigten Gewissens ggf. die Rechnung zu mindern. Nebenbei bemerkt müssen Sie Regiestunden nicht vergüten, wenn diese nicht vorher (schriftlich) benannt worden waren und Sie diese daher auch nicht unterschrieben haben.
Wert + Zuschlag 10 %
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Wert + Zuschlag 10 %
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scheint wohl nur ...
bei mir nicht zu funktionieren, zumindest in dieser Diskussionsgruppe.
Immer noch 4372!
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