Vorgehen Schwammsanierung
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Vorgehen Schwammsanierung

Guten Tag!
In einem unterkellerten und derzeit ungenutzten Nebengebäude unseres vor wenigen Monaten erworbenen Grundstücks ist ein Befall durch echten Hausschwamm festgestellt worden. Laut Gutachter ist der Schwamm jedoch höchstens ein halbes Jahr alt. Demnach ist der Schwamm vermutlich erst dann erblüht, als das Gebäude nicht mehr genutzt wurde.
Das Gebäude ist Baujahr 1928 und der Kellerboden ca. 80 cm unter Geländeniveau. Die Quelle der hohen Luftfeuchtigkeit konnte nicht eindeutig festgestellt werden. In Frage kommen Kondensation durch falsche bzw. fehlende Lüftung und/oder Undichtigkeiten im Kellerboden oder Kellerwand. Meine Vermutung ist, dass alles ein bisschen zum feuchten Klima beiträgt: alterbedingte Undichtigkeiten im Mauerwerk, schlechte Durchlüftung und Einbringung von Luftfeuchtigkeit durch undichte Fenster im letzten Sommer.
Bisherige Maßnahmen:
Komplettes Entfernen der Holzbalkendecke zwischen Keller und EGAbk.. Durch intensives Lüften in den letzten 3 Monaten ist es merklich Trockener, leider jedoch nicht richtig trocken geworden. Ich weiß nicht, ob eine bessere Trocknung im Winter überhaupt möglich ist, wenn nicht geheizt wird.
Wir wollen das Gebäude wieder nutzen. Nicht zum Wohnen, aber gelegentlich als Partyhaus, Spielhaus für die Kinder, Modelleisenbahn, Carrera usw.
Nun stellt sich die Frage nach dem weiteren Vorgehen:
Der Gutachter hat uns empfohlen den Schwamm mit einen "thermischen Verfahren" abzutöten. Es sollen Heizlüfter aufgestellt werden, die den Innenraum aufheizen. Gemessen wird in 5 cm Wandtiefe  -  dort soll eine Temperatur von 55 °C für eine Stunde gehalten werden. Danach soll der Schwamm durch die Eiweißzersetzung erledigt sein.
Fragen:
=> Kennt das jemand?
=> Hat das schon mal jemand machen lassen?
=> Wie sind die Erfolgsaussichten
Nehmen wir mal an, dass das thermische Verfahren funktioniert.
Als nächstes soll eine neue Zwischendecke eingezogen werden. Ich hatte wieder an eine Holzbalkendecke mit Dielung bzw. OSBAbk.-Platten gedacht. Aber: Wenn der Schwamm schon mal da war, kann er sicherlich auch wiederkommen und meine schöne, neuen teuren Balken auffressen.
Fragen:
=> Kann man präventiv die Balken / Dielen / OSB-Platten behandeln, dass ein neuer Befall verhindert werden kann?
=> Welche Produkte kommen da in Frage und wie gesundheitsschädlich sind diese?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Kurt Schneider
  • Name:
  • Kurt Schneider
  1. Schwammbekämpfung! Dies sollte nur von Fachleuten durchgeführt werden.

    Foto von Edmund Bromm

    Wer ist Fachleute?
    4 wichtige Grundregeln, die Sie bei der Vergabe von Schwammbekämpfungsarbeiten unbedingt beachten sollten.
    1. Schwammbekämpfung erfordert eine hohe Sachkenntnis
    es gibt mehrere Arten holzzerstörender Pilze, die sich im Grad ihrer Gefährlichkeit erheblich voneinander unterscheiden. So erfordern Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Echten Hausschwamm grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen und dürfen deshalb nur von qualifizierten Fachleuten bzw. Fachfirmen durchgeführt werden (DINAbk. 68 800, Teil 4). Deshalb gilt hier:
    Bei Verdacht auf Pilzbefall grundsätzlich eine Fachfirma oder einen Sachverständigen zu Rate ziehen. Diese weisen sich aus durch den Besitz des Sachkundenachweises Holzschutz am Bau.
    2. Seien Sie bei der Auftragsvergabe kritisch
    Selbsternannte Spezialisten nehmen häufig andere und nicht zum Echten Hausschwamm zuzuordnende Pilzschäden zum Anlass für teure und überflüssige Sanierungsarbeiten oder führen unsachgemäße Bekämpfungsarbeiten durch, die später zu noch weit größeren Schäden führen.
    Achten Sie daher unbedingt auf die Seriosität des Auftragnehmers, die sich z.B. an seinen Werbungsmethoden und Sanierungsangeboten erkennen lässt. Misstrauen Sie generell Billigangeboten, da falsche oder nur unzureichend ausgeführte Sanierungsmaßnahmen den Schaden in der Regel nur vergrößern, anstatt ihn zu beseitigen.
    3. Lassen Sie sich konkrete Angebote unterbreiten
    und fragen Sie vor der Vergabe von Aufträgen nach einem Qualifikationsnachweis und Referenzen. Fehlen diese, ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, den Rat von anerkannten Fachleuten und Sachverständigen, z.B. des Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes (DHBV), einzuholen.
    4. Bevorzugen Sie die Handwerksbetriebe Ihrer Region,
    vorausgesetzt, diese verfügen über die notwendige Qualifikation und Ausrüstung. Bei eventuellen Schwierigkeiten haben Sie somit immer schnell einen kompetenten Ansprechpartner.
    Der DHBV unterstützt Sie bei der Suche nach Fachfirmen.
    Bitte nehmen Sie das ernst, und lassen nicht jeden daran rumwerkeln, auch wenn er sagt kann ich auch.
    Sachkundenachweis Holzschutz am Bau
    Die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, die durch den "Sachkundenachweis Holzschutz am Bau" beurkundet wird, weist die in DIN 68 800, Teil 4 geforderte Qualifikation nach und besagt, dass der Inhaber über die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik für die Vorbereitung, Anleitung, Durchführung und Prüfung von gesundheitlich unbedenklichen und umweltverträglichen Holzschutzmaßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sowie sonstiger Einflüsse verfügt.
    Hintergrund:
    Unter Einbeziehung von Praktikern, Forschern und Lehrenden der Holzschutzfachverbände und unter Einbeziehung von Vertretern des Umweltbundesamtes (UBA) und des Bundesinstitutes für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wurde für den im Bauwesen durchzuführenden Holzschutz ein Lehrprogramm zur Qualifizierung Sachkundiger geschaffen. Hieraus resultiert seit 1994 ein für sämtliche Bundesländer kontinuierlich arbeitender Ausbildungsbeirat, Seminarprogramm
    sowie eine Prüfungsvorschrift zur Qualifizierung Sachkundiger für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen an dazu bestätigten Ausbildungsstellen. Den von den bestätigten Ausbildungsstellen erfolgreich geprüften Sachkundigen steht das
    Recht zu, sich nach VOBAbk./A, § 8,3 (1) und DIN 68 800 Teil 4 als sachkundig und fachkundig anzubieten und anfordern zu lassen
    Bekämpfende Holzschutzmaßnahmen sollten grundsätzlich
    nur an sachkundige Firmen vergeben werden.
    Auch die WTAAbk. hat ein Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" erarbeitet  -  siehe hierzu auch den Link unten
  2. Kleine Anmerkung

    Hallo Herr Schneider,
    ohne die Bedingungen vor Ort genau zu kennen, will ich mich nicht detailliert äußern. Gestatten Sie mir aber folgende Anmerkungen:
    Unter "thermischer Behandlung" kann man sowohl das Ausbrennen (von Oberflächenmyezel) mit einem Propangasbrenner verstehen als auch die komplette Durchwärmung des Mauerwerks mit einem speziellen Mikrowellenverfahren (nahezu unbezahlbar). Es gibt auch ein Heißluftverfahren, mit dem die befallenen Räumlichkeiten entsprechend erwärmt werden. Nicht jedes Verfahren eignet sich für jeden Befall ...
    Das mit der Holzbalkendecke ist angesichts der Problemlage (Schwamm, feuchter Keller) "Murks". Wenn Sie Pech haben, bricht Ihnen die neue Decke in drei Jahren weg. Bauen Sie besser eine Deckenkonstruktion OHNE Holz ein. Das kann z.B. eine Stahlbetondecke oder eine erheblich günstigere und für erfahrene (!) Selbstbauer geeignete Ziegeleinhängedecke sein. Wurde hier im Forum schon mehrfach angesprochen. Suche benutzen ...
    Ansonsten: Feuchtigkeitsursachen gründlich suchen und gründlich beseitigen.
    Viel Erfolg

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