Dachsanierung Mängel: Nachbesserungsrecht nach VOB – Rechte, Fristen & Vorgehen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026

Der Thread behandelt das Thema Mängel bei einer Dachsanierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten gemäß VOB. Es geht um die Frage, ob der Auftraggeber (AG) den Dachdecker (AN) zur Nachbesserung auffordern muss, auch wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Die Rolle von Gutachten und Anwälten wird diskutiert, sowie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Die korrekte Vorgehensweise bei Mängeln ist entscheidend, um die eigenen Rechte zu wahren und unnötige Kosten zu vermeiden.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung · 🔧 Praktische Umsetzung

Dachsanierung Mängel: Nachbesserungsrecht nach VOB – Rechte, Fristen & Vorgehen?

Im Mai 2004 habe ich einen Werklieferungsvertrag nach VOBAbk. (Hessen) zur Dachsanierung abgeschlossen.
Nach Beendigung der Unterkonstruktion habe ich dem Dachdecker eine Mängelliste zu gefaxt und später auch persönlich übergeben.
Daraufhin hat er nachgebessert und eingedeckt.
Nach Beendigung der Dacheindeckung habe ich von der Handwerkskammer einen Gutachter benannt bekommen den ich im beiderseitigen einvernehmen beauftragt habe.
Die erheblichen Mängel hat der Dachdecker nachgebessert und das Gutachten bezahlt.
Bei einem erneuten Ortstermin mit Hersteller von Dämmmaterial und Ziegel habe ich den Dachdecker aufgefordert weiter nachzubessern und die Vorgehensweise anhand eines Sanierungsplanes darzustellen.
Über seinen Rechtsanwalt stellte er mir den Sanierungsplan zu.
Am Tage des Gerüststellens kam ein Brief des Dachdecker Rechtsanwaltes in dem Stand das alles ein Missverständnis war und er doch nicht in dem Umfang nachbessern wollte.
Nach Abschluss der arbeiten habe ich über das Amtsgericht einen Gutachter beauftragt.
Der auch erhebliche Mangel feststellte.
Teilweise handelt es sich um die Selben Mängel die gerügt wurden
Nun Möchte ich einen neuen Dachdecker beauftragen . Hat der Alte Dachdecker noch ein Nachbesserungsrecht wo er doch schon 3-mal nachgebessert hat?
  • Name:
  • Trübenbach
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortige Raumschließung und Nichtnutzung der Küche – akute gesundheitliche Gefährdung durch Aspergillus-, Penicillium- und Trichoderma-Sporen, insbesondere für Kleinkinder.

    🔴 KRITISCH: Keine Eigen-Sanierung mit Alkohol, Antischimmelfarbe, Styroporplatten oder Sporenverneblung – alle genannten Methoden sind bauphysikalisch ungeeignet, kontraproduktiv und gesundheitsgefährdend.

    🔴 KRITISCH: Fachliche Ursachenermittlung durch zertifizierten Sachverständigen (z. B. VDB-, DINAbk. 18026- oder Baubiologie-zertifiziert) vor jeder Sanierungsmaßnahme zwingend erforderlich.

    ⚠️ WICHTIG: Staubläuse sind kein „Schädlingsbefall“, sondern ein biologischer Feuchteindikator – ihre Anwesenheit bestätigt chronische Luftfeuchte >65 % r.F. und erfordert dieselbe Sanierung wie der Schimmel.

    ⚠️ WICHTIG: Kalziumsilikatplatten dürfen nur nach vollständiger Trocknung und Entfernung aller befallenen Bauteile und nach Nachweis fehlender kapillarer Feuchte eingebaut werden.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Im Fall einer mangelhaften Dachsanierung ist das Nachbesserungsrecht gemäß VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ein wichtiger Aspekt. Ich empfehle, die Mängel schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) beim Dachdecker zu rügen. Die Mängelrüge sollte detailliert sein und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

    Sollte der Dachdecker die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben oder die Nachbesserung ablehnen, empfehle ich, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann die Mängel fachgerecht beurteilen und dokumentieren. Ein Gutachten des Sachverständigen kann als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen.

    Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Vertrag, Mängelliste, Schriftverkehr, Gutachten) sorgfältig auf.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos und Videos. Setzen Sie dem Dachdecker eine angemessene Frist zur Nachbesserung und ziehen Sie bei Bedarf einen Bausachverständigen und einen Rechtsanwalt hinzu.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine langwierige Auseinandersetzung über Mängel bei einer Dachsanierung, die auf Basis eines VOB-Vertrags aus dem Jahr 2004 durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat mehrfach Mängel gerügt, der Dachdecker hat bereits mehrfach nachgebessert, zuletzt auf Basis eines gerichtlich bestellten Gutachtens. Die Kernfrage ist, ob dem Dachdecker nach mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen noch ein weiteres Nachbesserungsrecht zusteht.

    ✅ Zustimmung: Die Schilderung, dass der Dachdecker bereits mehrfach (mindestens drei Mal) nachgebessert hat, ist ein zentraler Punkt. Nach der VOB/B und der ständigen Rechtsprechung des BGH kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach fehlgeschlagener Nachbesserung die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung verweigern. Ein Nachbesserungsrecht des alten Dachdeckers besteht in der Regel nicht mehr, wenn die bisherigen Versuche erfolglos waren und die Mängel weiterhin bestehen.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist der Begriff der "fehlgeschlagenen Nachbesserung". Nach § 13 Nr. 5 VOB/B und § 439 BGBAbk. kann der Auftraggeber nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch in der Regel die Mängelbeseitigung durch den ursprünglichen Auftragnehmer ablehnen und stattdessen einen Dritten beauftragen. Die Kosten hierfür kann er vom alten Dachdecker ersetzt verlangen. Die Tatsache, dass der Dachdecker bereits ein Gutachten bezahlt hat, spricht für die Erheblichkeit der Mängel.

    🔴 Gefahr: Eine Gefahr besteht darin, dass der alte Dachdecker die Mängel weiterhin bestreitet oder die Nachbesserung verweigert. In diesem Fall könnte er versuchen, die Verjährung der Mängelansprüche geltend zu machen. Die Verjährung für Mängelansprüche nach VOB/B beträgt bei Bauwerken in der Regel 5 Jahre ab Abnahme. Da der Vertrag von 2004 stammt, ist die Verjährung möglicherweise bereits eingetreten, es sei denn, die Mängel wurden rechtzeitig gerügt und die Verjährung durch Verhandlungen oder Klagen gehemmt.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen neuen Dachdecker mit der Mängelbeseitigung. Dokumentieren Sie alle bisherigen Mängel, die Nachbesserungsversuche und die Korrespondenz mit dem alten Dachdecker und seinem Anwalt. Lassen Sie die Mängel durch den neuen Dachdecker detailliert festhalten und die Kosten für die Sanierung kalkulieren. Konsultieren Sie einen auf Bau- und Werkvertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Kostenerstattung gegen den alten Dachdecker zu prüfen und die Verjährungsfragen zu klären.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft eine Dachsanierung aus dem Jahr 2004 nach VOB/B, bei der mehrfach Mängel festgestellt und teilweise nachgebessert wurden – jedoch ohne dauerhafte Beseitigung der erheblichen Mängel, wie durch zwei unabhängige Gutachten bestätigt.

    🔴 Gefahr: Erhebliche Dachmängel bergen Risiken für die Statik, Feuchteschutz, Wärmeschutz und Bausubstanz – insbesondere bei langjähriger Nichtbehebung können Schäden wie Holzfaulnis, Schimmelbildung oder Dachstuhlverformung entstehen, die die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit des Gebäudes gefährden.

    ⚠️ Korrektur: Ein Nachbesserungsrecht besteht grundsätzlich nur solange die gesetzliche oder vertragliche Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist; nach VOB/B 2006 (auch rückwirkend auf Verträge ab 2002) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken 4 Jahre ab Abnahme – hier also spätestens Mai 2008; eine Verlängerung ist nur bei arglistiger Täuschung oder nachweisbarer Vertragsverletzung möglich.

    ➕ Ergänzung: Die dreimalige Nachbesserung ändert nichts an der Verjährung – vielmehr kann eine unzureichende Nachbesserung den Anspruch auf Nacherfüllung oder Schadensersatz sogar verstärken; zudem ist die Beauftragung eines Amtsgerichtsgutachters ein deutliches Indiz für die Ernsthaftigkeit und Rechtswidrigkeit der Mängel.

    ❌ Widerspruch: Es besteht kein aktuelles Nachbesserungsrecht mehr des ursprünglichen Dachdeckers – weder nach VOB noch nach BGB, da die Verjährungsfrist längst abgelaufen ist und die wiederholten, erfolglosen Nachbesserungsversuche die Vertragsbeziehung faktisch aufgelöst haben.

    ✅ Zustimmung: Die Entscheidung, einen neuen Dachdecker zu beauftragen, ist fachlich und rechtlich vollkommen angemessen und geboten – insbesondere angesichts der dokumentierten, erheblichen und wiederholten Mängel sowie der fehlenden dauerhaften Abhilfe.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen für Dach- und Abdichtungstechnik (z. B. nach DIN 18008 oder mit Bausachverständigen-Zertifikat), um den aktuellen Schadensumfang, die Ursachen und eine fachgerechte Sanierungskonzeption zu dokumentieren – dies ist zwingend erforderlich, um Haftungsansprüche gegen Vorleister oder Hersteller ggf. noch gerichtlich durchzusetzen und eine sichere, dauerhafte Sanierung zu gewährleisten.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten den Schimmelbefall mit Aspergillus, Penicillium und Trichoderma als akute gesundheitliche Gefahr, insbesondere für Kleinkinder.
    • Alle drei lehnen Alkoholreinigung, Antischimmelfarbe und Styroporplatten als ungeeignete, kontraproduktive Maßnahmen eindeutig ab.
    • Alle drei fordern professionelle Ursachenermittlung vor Sanierung, inkl. Feuchtemessung und Bauteilanalyse.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt Kalziumsilikatplatten als „zu prüfende“ Option, ohne die Vorbedingungen (Trocknung, Entfernung organischen Materials) klar einzuschränken – DeepSeek und Qwen betonen dagegen ausdrücklich, dass sie nur nach vollständiger Vorbehandlung sinnvoll sind.
    • GoogleAI empfiehlt eine „professionelle Schimmelanalyse (Artenbestimmung)“ als ersten Schritt; DeepSeek und Qwen priorisieren stattdessen eine umfassende Feuchtediagnostik (Thermografie, Materialfeuchtemessung), wobei Qwen zusätzlich auf Luft- und Materialproben verweist.

    ➕ Ergänzung:

    • DeepSeek betont die offene Verbindung zur Wohnzone als Verbreitungsweg der Sporen und empfiehlt eine räumliche Abtrennung – nicht explizit in den anderen Analysen genannt.
    • Qwen ergänzt die bauphysikalische Unzulässigkeit von Heizungstapete und Styropor und klärt explizit, dass Sporenverneblung in Deutschland für Privatpersonen nicht zugelassen ist.
    • Qwen benennt zusätzlich kapillare Feuchte als mögliche Ursache und fordert deren Ausschluss – DeepSeek erwähnt sie, GoogleAI nicht.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI formuliert „Überprüfung der Kalziumsilikatplatten“ als offene Frage – DeepSeek und Qwen stellen klar, dass deren Einbau ohne vorherige vollständige Sanierung und Trocknung kontraproduktiv und bauphysikalisch riskant ist. → Sicherere Einschätzung (DeepSeek/Qwen) wird priorisiert.
    • GoogleAI erwähnt „Vernebelung mit Sporenkillern“ ohne Warnung; DeepSeek nennt sie „umstritten“ und gesundheitsgefährdend, Qwen erklärt sie ausdrücklich als nicht zugelassen und kontraindiziert. → Sicherere Einschätzung (Qwen) wird priorisiert.

    👉 Empfehlung: Die Sicherheitsstandards von DeepSeek und Qwen (zertifizierter Sachverständiger, vollständige Bauteilentfernung vor Dämmung, klare Ablehnung vernebelnder Verfahren) stellen den konsistentesten und gesetzlich abgesicherten Maßstab dar. GoogleAI bietet nützliche erste Orientierung, ist aber im Vergleich weniger präzise hinsichtlich Bauphysik und Rechtsgrundlagen.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Gesundheitsrisiko für Kinder Aspergillus, Penicillium und Trichoderma stellen bei dauerhafter Exposition ein akutes Risiko für Atemwegserkrankungen, Allergien und schwerwiegende Mykosen dar – besonders bei Kleinkindern.
    Ursachenanalyse vor Sanierung Alle drei Modelle fordern zwingend eine unabhängige, professionelle Diagnostik (Feuchtemessung, Thermografie, ggf. Materialproben) vor jeglicher Sanierungsmaßnahme.
    Ungeeignete Sofortmaßnahmen Alkoholreinigung, Antischimmelfarbe, Styroporplatten, Heizungstapete und Sporenverneblung sind unzulässig, kontraproduktiv und gesundheitsgefährdend – einhelliger Konsens.
    Kalziumsilikatplatten ⚠️ Kein Konsens zur Anwendbarkeit: GoogleAI sieht Prüfung als sinnvoll an; DeepSeek und Qwen betonen strikt, dass sie nur nach vollständiger Trocknung und Entfernung befallener Bauteile infrage kommen – hier ist Abwägung erforderlich.
    Staubläuse als Risiko Alle KI-Modelle bestätigen: Staubläuse sind kein eigenständiges Schädlingsproblem, sondern ein zuverlässiger, biologischer Indikator für chronische Feuchtelast (>65 % r.F.) und müssen mit der Schimmelsanierung adressiert werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Sachverständigen nach DIN 18026 oder VDB für eine schriftliche, bauphysikalisch fundierte Schadensdiagnostik – inkl. Feuchtemessung im Bauteil, Thermografie und Luft-/Materialproben. Keine Sanierung ohne vorherigen, schriftlichen Sanierungsplan mit klaren Aussagen zu Ursache, Umfang der Bauteilentfernung und nachträglicher Dämmkonstruktion.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Sofortige Gesundheitsgefährdung von Kleinkindern durch Schimmelpilzsporen (Aspergillus) Langfristige Atemwegserkrankungen, Allergien, bei Immunschwäche lebensbedrohliche Mykosen
    🔴 Risiko Fehlende fachliche Ursachenermittlung vor Sanierung Sanierung bleibt oberflächlich – Folgerezidive innerhalb weniger Monate bis Jahre
    🔴 Risiko Verwendung ungeeigneter Sanierungsprodukte (z. B. Antischimmelfarbe, Styropor) Verschlechterung der Bauphysik, verstärkte Kondenswasserbildung, Schimmelpilzneubefall hinter Dämmung
    🔴 Risiko Eigenleistung bei Schimmelentfernung ohne Kontaminationskontrolle Mehrere 10-fache Sporenausbreitung über Raumluft – Kontamination des gesamten Wohnbereichs
    🔴 Risiko Unbemerkte kapillare Feuchte oder Bauteilundichtigkeiten Langfristiger Zerfall der Bausubstanz, Schäden an Putz, Verankerungen und Rohrleitungen
    ✅ Chance Frühzeitige, fachgerechte Diagnostik und Sanierung Nachhaltige Verbesserung des Raumklimas, langfristige Wertsteigerung des Gebäudes
    ✅ Chance Einsatz geeigneter Innendämmung (z. B. Kalziumsilikat nach Vorbehandlung) Verbesserte Energieeffizienz, höhere Oberflächentemperaturen, Reduktion von Kondensationsflächen
    ✅ Chance Integrierte Lüftungskonzeption (z. B. dezentrale Abluftanlage) Langfristige Stabilisierung der Raumluftfeuchte, Vermeidung zukünftiger Befallsrisiken
    ✅ Chance Nachweis und Dokumentation der Sanierung für Versicherung & Wertgutachten Sicherung von Versicherungsleistungen, bessere Verkaufschancen bei künftiger Immobilienveräußerung
    ✅ Chance Erhalt der historischen Bausubstanz durch fachgerechte Trocknung statt Abriss Schonung der Denkmalstruktur, reduzierte Abfallmengen, nachhaltiger Umbau

    Orientierungshilfen

    1. Sofortige Raumsperrung: Schließen Sie die Küche unverzüglich ab – kein Zugang für Kinder oder Erwachsene ohne Atemschutz, keine Essenszubereitung, keine Nutzung als Durchgang.
    2. Experten beauftragen: Kontaktieren Sie noch heute einen zertifizierten Sachverständigen nach DIN 18026 oder VDB (z. B. über http://www.vdb-online.de oder http://www.schimmelsachverstaendiger.de) für eine schriftliche, kostenpflichtige Erstbegutachtung – nicht „Kostenvoranschlag“ von Sanierungsfirmen verwechseln.
    3. Unterlagen sammeln: Sammeln Sie alle Bauunterlagen zum Anbau (Jahr, Baustoffe, Fenstertypen), Lüftungsgewohnheiten, bisherige Maßnahmen und Fotos (vor allem von Schrankrückwänden, Fugen und Bodenanschlüssen).
    4. Keine Eigenleistung: Stellen Sie sämtliche Reinigungsversuche (auch Lüften mit geöffnetem Fenster) ein – jede mechanische Einwirkung löst Sporen frei und verschlechtert die Situation.
    5. Feuchtemessung verlangen: Fordern Sie im Gutachten explizit die Durchführung einer bauteilinternen Feuchtemessung (z. B. mit Widerstandsmessung) und Thermografie – ohne diese beiden Methoden ist keine Aussage zur Ursache möglich.
    6. Sanierungsplan abwarten: Vergeben Sie keinen Auftrag für Sanierung oder Dämmung, bevor Sie einen schriftlichen, detaillierten Sanierungsplan mit Bauteil-Entfernungsumfang, Trocknungsverfahren und Nachweis der Dauerfeuchtefreiheit erhalten haben.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Klauselwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
    Verwandte Begriffe: BGB, Bauvertrag, Werkvertrag
    Mängelrüge
    Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, dass die erbrachte Leistung Mängel aufweist. Sie muss die Mängel detailliert beschreiben und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Sachmangel
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die in der Lage ist, Mängel an Bauleistungen fachgerecht zu beurteilen und zu dokumentieren. Er erstellt Gutachten, die als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen können.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Schadensgutachten
    Nachbesserungsrecht
    Das Nachbesserungsrecht ist das Recht des Auftraggebers, bei Mängeln an der erbrachten Leistung vom Auftragnehmer die Beseitigung der Mängel zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanspruch, Reparatur
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers für Mängel an der erbrachten Leistung. Sie beginnt mit der Abnahme der Leistung.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist das Nachbesserungsrecht nach VOB?
      Das Nachbesserungsrecht nach VOB räumt dem Auftraggeber das Recht ein, bei Mängeln an der erbrachten Leistung vom Auftragnehmer (z.B. Dachdecker) die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Dies muss innerhalb einer angemessenen Frist geschehen.
    2. Wie muss eine Mängelrüge erfolgen?
      Eine Mängelrüge sollte schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) erfolgen. Sie muss die Mängel detailliert beschreiben und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
    3. Was passiert, wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, kann der Auftraggeber die Mängel selbst beseitigen oder durch einen anderen Handwerker beseitigen lassen und die Kosten dem ursprünglichen Auftragnehmer in Rechnung stellen. Alternativ kann der Auftraggeber eine Minderung des Werklohns verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    4. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachgerecht beurteilen und dokumentieren. Sein Gutachten kann als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen.
    5. Wann verjährt das Nachbesserungsrecht?
      Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt nach VOB/B in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung.
    6. Was ist der Unterschied zwischen VOB und BGB?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk für Bauverträge, das vor allem im öffentlichen Bereich Anwendung findet. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt für alle Verträge, also auch für Bauverträge, sofern die VOB nicht vereinbart wurde. Die VOB enthält spezielle Regelungen für Bauleistungen, die im BGB so nicht enthalten sind.
    7. Kann ich bei Mängeln Schadensersatz verlangen?
      Ja, bei Mängeln können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen, beispielsweise für Folgeschäden, die durch die Mängel entstanden sind.
    8. Was ist eine Abnahme?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

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      Informationen zu den Kosten einer Dachsanierung und Möglichkeiten der Finanzierung.
    • Dachdecker finden
      Tipps zur Auswahl eines qualifizierten Dachdeckers.
    • Schimmelbildung nach Dachsanierung
      Ursachen und Maßnahmen bei Schimmelbildung nach einer Dachsanierung.
    • Fördermöglichkeiten Dachsanierung
      Überblick über staatliche Förderprogramme für Dachsanierungen.
    • Energetische Dachsanierung
      Informationen zur Verbesserung der Energieeffizienz durch eine Dachsanierung.
  2. Nachbesserungsrecht: Anwaltliche Ablehnung – Anspruchsverlust?

    ist das nicht eine Frage für Ihren Anwalt?
    aber aus meiner laienhaften Erfahrung würde ich sagen, dass der AN mit anwaltlichem Schreiben der Ablehnung der Mängelbeseitigung seinen Anspruch darauf aufgegeben hat.
  3. Dachsanierung Mängel: Gutachten-Kenntnis für Dachdecker wichtig!

    wobei
    wir den Inhalt dieses Schreibens ja nicht kennen.
    Und der Dachdecker und sein Anwalt sollten Kenntnis über das erneute Gutachten,
    also den Stand/ das Ergebnis seiner Mängelbeseitigung erhalten.
    Dazu sollten Sie selbst einen Anwalt beauftragen.
    Laienmeinung!
  4. Mängelbeseitigung abgelehnt: Nachtrag zum Gutachten ausstehend

    Die Gegenseite hat das Gutachten und wollte auch ...
    Die Gegenseite hat das Gutachten und wollte auch schon nachbessern.
    Das habe ich aber abgelehnt das noch ein Nachtrag zum Gutachten aussteht.
  5. Dachsanierung: Nachbesserungspflicht trotz gestörtem Vertrauensverhältnis?

    was denn nun?
    Wollte die Gegenseite nachbessern oder nicht? Wenn sie willig ist, müssen Sie wohl nachbessern lassen, es sei denn Ihr Anwalt schafft es plausibel darzulegen, dass Aufgrund der vielen Schlechtleistungen und erfolgloser Mängelbeseitigung das Vertrauensverhältnis derart gestört ist, dass eine weitere Mängelbeseitigung nicht gestattet werden kann. Das aber ist wirklich was für den Anwalt, denn der sagt ihnen dann, welche Kündigungsform da zutrifft: freie Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grund, ...
    Wir dürfen und können Ihnen den Anwalt an dieser Stelle nicht ersetzen.
  6. Dachsanierung: Ziel – Dachdeckerwechsel ohne Mehrkosten!

    Ich wollte eine Zweite Meinung zu dem Sachverhalt ...
    Ich wollte eine Zweite Meinung zu dem Sachverhalt hören/Lesen.
    Mein Ziel ist diesen Dachdecker Loszuwerden , und nicht auf den Kosten der Nachbesserung sitzen zu bleiben.
  7. Dachsanierung: Pflichten des AG bei Mängelbeseitigung!

    Der Dachdecker
    will sicher auch diesen Kunden loswerden, insofern besteht schon einmal Einigkeit 🙂
    Selbst wenn der Dachdecker ein kompletter Stümper sein sollte, auch der AGAbk. hat Pflichten (z.B. den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten). Wenn der DD einem Kammergutachten zustimmt, muss er sich auch daran halten, hat er ja auch zumindest versucht. Danach wird er bei einem erneuten Ortstermin wieder zur Nachbesserung aufgefordert? Sorry, aber das klingt als ob das dann andere Mängel als im Gutachten waren, ist das so? Warum wurden die nicht vorher schon angezeigt?
    Wenn der DD ein Gerüst stellen lässt, wird er wohl auch Arbeiten geplant haben. Gab's da eventuell noch kleine Zusatzforderungen zu seinem eingereichten Sanierungsplan? Oder sollte das Gerüst noch für andere Arbeiten benutzt werden? Welcher Fachmann hat eigentlich den Sanierungsplan beurteilt?
    War wohl auch keine gute Idee, die Nachbesserung Aufgrund des Gerichtsgutachtens mit einem für mich und wohl auch den DD vorgeschobenen Grund rundheraus abzulehnen. Ich finde es nebenbei ziemlich absurd, den Erfolg einer Nachbesserung nicht mit begleitender Fachüberwachung, sondern mit einem nachträglichen Gerichtsgutachten zu überprüfen, das dürfte der genannten Pflicht zur Schadensbegrenzung widersprechen. Ich kann's ja verstehen, dass man so einen Handwerker loswerden will, aber mir scheint auf Ihrer Seite bisher kein Anwalt am Werk zu sein und wenn's so weitergeht, wird dem Anwalt der Gegenseite noch viel dazu einfallen.
    Für den gleichen Mangel gibt es übrigens mindestens 2x Nachbesserungsrecht.
    Gruß
    Volker Leue
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Dachsanierung Mängel: Nachbesserungsrecht nach VOBAbk.

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt das Thema Mängel bei einer Dachsanierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten gemäß VOB. Es geht um die Frage, ob der Auftraggeber (AGAbk.) den Dachdecker (AN) zur Nachbesserung auffordern muss, auch wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Die Rolle von Gutachten und Anwälten wird diskutiert, sowie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Die korrekte Vorgehensweise bei Mängeln ist entscheidend, um die eigenen Rechte zu wahren und unnötige Kosten zu vermeiden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Nachbesserungsrecht: Anwaltliche Ablehnung – Anspruchsverlust? wird darauf hingewiesen, dass eine anwaltliche Ablehnung der Mängelbeseitigung möglicherweise den Anspruch darauf aufgeben könnte. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor man eine solche Entscheidung trifft.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Dachsanierung Mängel: Gutachten-Kenntnis für Dachdecker wichtig! betont die Wichtigkeit, dass der Dachdecker und sein Anwalt über den aktuellen Stand des Gutachtens informiert sind. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftraggeber kann rechtliche Konsequenzen haben, wie im Beitrag Dachsanierung: Nachbesserungspflicht trotz gestörtem Vertrauensverhältnis? erläutert wird. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln bei der Dachsanierung zu klären. Der Beitrag Dachsanierung: Ziel – Dachdeckerwechsel ohne Mehrkosten! zeigt die Zielsetzung des Fragestellers, den Dachdecker loszuwerden, ohne auf den Kosten der Nachbesserung sitzen zu bleiben. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Strategie und rechtlichen Absicherung.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Dachsanierung: Pflichten des AG bei Mängelbeseitigung! verdeutlicht, dass auch der Auftraggeber Pflichten hat, z.B. den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine konstruktive Zusammenarbeit und die Einhaltung der VOB sind entscheidend für eine erfolgreiche Mängelbeseitigung.

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