Hallo,
ich hab2 2002 eine Wohnung im ersten Stock in einem Mehrfamilienhaus (insgesamt 5 Parteien) gekauft.
jetzt läuft die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab und wir sind am überlegen uns einen Gutachter kommen zu lassen.
folgendes Problem:
1.) Trittschall im ersten Stock sind 2 Wohnungen (meine und Nachbar. Wir haben beide den Eingangsbereich mit Fliesen verlegt und mit Sockelleisten aus Fliesen. (Silikonfuge dazwischen) wenn ich mit den Straßenschuhen in meiner Wohnung geh hört es mein Nachbar sehr laut. Die Wohnung ist durch eine frei tragende Treppe im Treppenhaus getrennt. Wir haben beide Fliesen schwimmend verlegt/Estrich und ca. 6 cm Styropor drunter.
Ob zwischen den Fliesen und Wand (bzw. Haustüreingang) der Spalt unter der Silikonfuge genügend groß ist ist nicht bekannt.
2. feuchtes Mauerwerk an der Nordseite.
An der Nordseite ist die Mauer innen und außen etwas feucht. Grund: durch eine Grabung haben wir festgestell, das der erste Meter an der Wand anfangs Kieselsteine und dann vermehrt Bauschutt kommt. In diesem Bereich ist KEINE Dämmung, (Folie, Styropor oder ähnliches) an der Mauer angebracht. Deise erfolgt erst nach einem Meter Schutt. Dadurch, das es hier hinregnet ist der Bauschutt immer nass. Ist dies zulässig?
3. Gelten die Bestimmungen für ein Mehrfamilienhaus erst ab 5 Wohnungen?
Vielen Dank für eure Bemühungen
Gruß Martin
Trittschall, Wärmedämmung, Baumängel
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Trittschall, Wärmedämmung, Baumängel
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Schallschutz
ist bei jedem mit mehr als von einer Partei bewohnten Gebäude zu berücksichtigen und einzuhalten.
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Auch ist ein Verfüllen der Baugrube mit Bauschutt unzulässig.
Der Baumangel "feuchte Wand" ist sicherlich begutachtungswürdig.
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Daher möchte ich Ihnen empfehlen Ihre Überlegung der Hinzuziehung eines Sachverständigen in die Tat umzusetzen, insbesondere da Mängelbeseitigungsansprüche aus Gewährleistung nach Ihren Angaben demnächst abläuft.
MfG
R. Kaiser
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