Welche Wirkungen gibt es in Keller mit schwimmenden Estrich ohne Feuchtigkeitssperre in Neubau?
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Welche Wirkungen gibt es in Keller mit schwimmenden Estrich ohne Feuchtigkeitssperre in Neubau?

Hallo, alle zusammen,
In Anfang März 2007 hat meine Baufirma schwimmende Estriche ohne Feuchtigkeitssperre in Kellerräume in Neubauhaus in Bayern verlegt. Laut Baubeschreibung soll man schwimmende Estriche mit Feuchtigkeitssperre in Kellerräume verlegen. Aber in meinem Bauvertrag steht nur: Keller komplett beheizt mit schwimmenden Estrich.
Die Bodenplatte und Außenwände von Kellern ist mit WU-Beton geschalt.
Meine Frage lautet:
Welche Wirkungen gibt es in Keller mit schwimmenden Estrich ohne Feuchtigkeitssperre? Kann ich nachher irgendwas ausbessern?
Vielen Dank!
  • Name:
  • amo
  1. z.B. hier:

  2. Abdichtung der Sohlplatte

    ist gemäß den anerkannten Regeln der Technik, das sind die DINs auszuführen. Also bspw. mit Abdichtungsbahnen. Und keinesfalls ist WU-Beton als tatsächlich wasserdicht, geschweige denn dampfdicht anzusehen.
    Ich würde Ihnen dringend empfehlen wollen, dass Sie Ihren Bauunternehmer auffordern die notwendigen Abdichtungsarbeiten und den Fußbodenaufbau einsprechend den aRdT und DINAbk.-gerecht auszuführen.
    MfG
    R. Kaiser
  3. Schwimmender Estrich ohne darunterliegende Abdichtung

    Hallo Amo,
    hier ist das "Kind" bereits "in den Brunnen" gefallen.
    Fordern Sie die Baufirma zur Nachbesserung auf! (mit Juristischer Hilfe!) Meines Erachtens ist hier eine Nachbesserung nur durch das Entfernen des Estrichs nebst Unterbau möglich. Das heißt, Wiederherstellung des Rohbauzustandes.
    Dieser muss dann abgedichtet werden! (Abdichtungsebene ist immer nur die Rohbauebene!)
    Die Abdichtung von Bodenplatten gegen aufsteigende Feuchtigkeit ist ein absolutes "MUSS".
    Die Wahl der Abdichtung muss vorher geplant werden!
    WU-Beton ist nicht wasserdicht!
    Also, auf in den "Kampf"!
    Viel Erfolg!

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