Mein Bungalow (Bayern) wurde im Jahr 1971 an ...
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Mein Bungalow (Bayern) wurde im Jahr 1971 an ...

Mein Bungalow (Bayern) wurde im Jahr 1971 an ein schon bestehendes Fabrikgebäude direkt drangebaut (an die Grundstücksgrenze), nur mit einer Brandmauer dazwischen. Im Herbst 2005 wurde das Nachbargrundstück mit Fabrikgebäude an eine ortsansässige Baufirma verkauft, die die Fabrik abgerissen hat und auch die Brandmauer. Die Rückwand meines Hauses war nun ohne jegliche Dämmung, pure Ziegelwand. Ich beauftragte diese Baufirma, eine Vollwärmedämmung vorzunehmen. Dies wurde ausgeführt, doch ohne einen ordentlichen Abschluss unten. Man hätte wohl an der Wand entlang nach unten graben müssen, um die Dämmung fachgerecht anzubringen, das geht aber nicht weil die Reste (das Fundament sozusagen) der Brandmauer noch vorhanden sind. Aber was weiß denn schon der Laie ...? Ich dachte, die wissen was sie tun.
Nun blättert unten schon der Außenputz auf der Styropor-Dämmung ab und die besagte Wand ist im unteren Bereich auf die halbe Länge des Hauses nass. In den Zimmern fällt der Putz von der Wand, das Feuchtigkeitsmessgerät eines befreundeten Malers schlägt aus bis zum Anschlag.
Die Reste der Brandmauer, die noch im Boden verblieben sind, können nicht entfernt werden, weil niemand weiß, ob die mit meinem Haus zusammenhängen ...
Die Feuchtigkeit zieht irgendwie am Fundament entlang unter der Dämmung die Wände hoch. Und ich geh die Wände hoch ...
Habe ich irgendwelche Gewährleistungsansprüche gegenüber dieser Baufirma?
Kann sich jemand vorstellen, welche Möglichkeit der Dämmung es in diesem Fall geben könnte?
  • Name:
  • elke gollreiter
  1. Untersuchung

    Hallo Frau Gollreiter,
    mein Rat  -  Gutachter und Statiker suchen  -  Ortstermin  -  Schadensursache aufnehmen, Fundament untersuchen  -  Sanierungskonzept erarbeiten  -  Ausführen
    Gewährleistung? Wann wurden die Arbeiten ausgeführt.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Schadensersatzansprüche nach BGB -Beweislast

    @ Herr Rieder: schon nicht schlecht!
    @ Fragestellerin: In Ihrem speziellen falle wird Ihnen aber der Sachverständige alleine nicht weiterhelfen, da rechtliche Fragen zu klären sind, nämlich:
    1. Wer hat den Ihnen entstanden Schaden zu vertreten und verursacht, ggf, mitverursacht, etc., etc.
    2. Sind Schadensersatzansprüche Ihreseits gegen wen auch immer begründet und sind diese von Ihnen (vgl. die Beweislast hierfür liegt bei Ihnen) beweisbar.
    Erst hiernach kann Ihnen der Sachverständige für Schäden an Gebäuden zum Nachweis des Schadens und des möglichen Verursachers (mit~) helfen.
    Empfehlenswert ist allemal zuvor sich von einem qualifizierten Berater für den Immobilienkauf beraten zu lassen. Und ohne Anwalt wird es letztlich bedauerlicherweise nicht gehen.
    MfG
    R. Kaiser
  3. danke ...

    Vielen Dank für die Tipps. Ich habe mir schon gedacht, dass ich durch den Rechts-Sumpf durchmuss, schrecklich das.
  4. Moment mal -

    wieso denn sofort zum Rechtsanwalt?
    1. Schritt: Mangel beim Bauunternehmer anmelden. Die Gewährleistungsfrist beträgt wenn die VOBAbk. vereinbart war 4 Jahre, sonst nach BGBAbk. 5 Jahre!
    Beweis für den Mangel: Putz blättert ab.
    Dann ist der Bauunternehmer am Zuge und muss einen Vorschlag zur Mangelbeseitigung vorlegen.
    Erst wenn er auch nach schriftlicher Aufforderung und Terminsetzung keine Anstalten macht den Mangel zu beseitigen, folgt Schritt 2) ab zum Anwalt
    Grüße Thomas

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