Guten Tag!
Folgendes Problem stellt sich zurzeit.
EFH Neubau, zwei Jahre alt.
Schaden: Feuchter Sockelputz, Ausblühungen am Sockelputz.
Der Schaden/Mangel wurde dem Bauträger mitgeteilt.
Dieser zeigte sich kooperativ und setzte sich mit der Verputzerfirma in Verbindung.
Diese blockt ab, meldet sich nicht, lässt Fristen verstreichen eine Stellungnahme abzugeben.
Letzte Frist durch den Bauträger an die Verputzerfirma ist nun abgelaufen.
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Ich habe ja den Schaden bzw. das Problem.
Nehme ich mir jetzt einen Gutachter und Rechtsanwalt?
Das kostet mein Geld, immerhin habe ich noch Garantie, warum also eigenes knappes Geld in die Hand nehmen.
Ich kann mir nicht vorstellen das der Bauträger dem Verputzer ans "Bein pinkelt".
Wie geht man hier vor, um den Mangel kostenfrei beseitigen zu lassen. Anscheinend geht es jas nur mit der Androhung von Gutachter und Rechtsanwalt.
Freundliche Grüße
Daniel Birkner
Sanieren-Gutachter-Rechtsbeistand?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Sanieren-Gutachter-Rechtsbeistand?
-
ganz ruhig bleiben
Hallo,
wie IHR Bauträger mit seiner Putzerfirma klar kommt kann IHNEN letztendlich egal sein.
Solange noch ausreichend Zeit bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist ist, können Sie sich beruhigt zurück lehnen. Sie haben den Mangel Ihrem Vertragspartner angezeigt und der muss für die Abstellung sorgen. Wie, ist in erster Linie sein Problem.
Interessant wird es nur, wenn innerhalb der nächsten drei Monate die Gewährleistung abläuft. Dann sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen -
Mit Mängelbeseitigungen warten bis kurz vor Ablauf der Gewährleistungsfrist?
Hallo, Daniel!
Im Prinzip hat mein Vorredner recht, aber du solltest eines Bedenken: solange du die Mängelbeseitigung vor dir herschiebst, trägst du das Insolvenzrisiko deiner Baufirma, es sei denn, du hast eine ausreichend hohe Gewährleistungsbürgschaft. Deshalb besser nicht zu lange warten.
Wenn du kein ausreichendes Einkommen hast, um einen RA zu bezahlen, kommt - außergerichtlich - Beratungshilfe in Betracht. Gehe zu dem für deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht, nehme Einkommensbelege (auch ggf. von deiner Frau) mit und Belege über alle monatlichen Ausgaben (Betriebskosten, Versicherungen, Kredittilgungen, Belege über Kinder, etc.) und beantrage dort einen Beratungshilfeschein. Wenn alle Unterlagen vorliegen und du "wenig genug" Resteinkommen hast, erhältst du diesen gleich ausgestellt. Damit kannst du zu einem Anwalt (mein Rat: er sollte Erfahrung im Baurecht haben oder besser noch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Baurecht, Architektenrecht) sein) deiner Wahl gehen, den Beratungshilfeschein auf den Tisch legen und die Sache forcieren, falls deiner Bauträger weiterhin 'rumeiert. Das kostet dort dann nur noch 10,00 € Selbstbeteiligung.
Allgemein: Dem Bauträger schriftlich per Einwurfeinschreiben zwei Fristen setzen:
a) eine von 2 Wochen, um den Mangel und seine (eigene) Mängelbeseitigungsverpflichtung schriftlich dir gegenüber anzuerkennen und
b) eine weitere zur realen Mängelbeseitigung nach Besserung der Wetterlage.
Was Fristsetzungen angeht, solltest du bedenken, dass bei der derzeitigen kalten Witterung eine Mängelbeseitigung an Putzgewerken kaum möglich sein dürfte.
Einen Gutachter müsstes du vorfinanzieren, aber eine Kostenerstattung kommt in Betracht, siehe hierzu folgenden Link:Viel Erfolg!
Ralf -
Hallo, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen ...
Hallo,
vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Wir sehen zurzeit folgendes Problem auf uns zukommen:
Das Problem bzw. der Mangel wurde unsererseits bereits erstmals im Mai 2005 dem Bauträger mitgeteilt. Ich habe zwischenzeitlich einmal mit ihm telefoniert, wo er mir, wohl unbeabsichtigt, mitteilte, dass die Verputzerfirma, so wörtlich "in Zukunft das zeitliche segnen wird".
Wir haben den Eindruck, dass der Bauträger uns irgendwie hinhalten will. Die Gewährleistung läuft noch bis Ende 2007.
Die Fristensetzung ist zwar OK, aber was tun wenn der Bauträger mit der Verputzerfirma nicht klar kommt. Warum auch immer. Sich der Vorgang immer weiter hinzieht und sich das Problem mit dem Sockelputz weiter ausprägt.
Ich will den Mangel beseitigt haben, und zwar recht zeitnah, sofern es die Witterung halt zulässt.
Also wir mir ja nicht anderes übrig bleiben als einen Rechtsanwalt zu beautragen?
Freundliche Grüße
Daniel Birkner -
wurde doch schon geschrieben
Hallo,
Herr Wortmann hat es doch schon geschrieben. Mit (angemessener) Fristsetzung zur Anerkennung und Beseitigung des Mangels auffordern.
Kommt der Bauträger (nicht der putze) dieser Aufforderung nicht nach, können Sie die Mangelbeseitigung durch eine andere Firma vornehmen und sich die Kosten vom Bauträger erstatten lassen. Es kann auch ein Kostenvorschuss gefordert werden.
Spätestens hier ist aber eine gute Rechtsberatung erforderlich. Da können schnell Fehler gemacht werden, die dann sehr teuer werden.
Mit freundlichen Grüßen
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Modernisierung / Sanierung / Bauschäden - 13540: Sanieren-Gutachter-Rechtsbeistand?
- … Sanieren-Gutachter-Rechtsbeistand? …
- … Letzte Frist durch den Bauträger an die Verputzerfirma ist nun abgelaufen. …
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