Baupfusch, SV-Gutachten im Beweisverfahren, Kosten?
Der Sachverhalt in Kürze:
Ein Vierteljahr nach Fassadenerneuerung (2003) Putzrisse und Hohllagen. Alle Mängel werden von der Bau-GmbH dreist bestritten, sie beantragt Insolvenz und meldet das Gewerbe ab (Anfang 2005). Anwalt legt sein Mandat nieder, vermutlich nichts mehr zu verdienen ...
Also das Übliche, mit dem jeder Bauherr zu rechnen hat. (s. meine Story in den Threads 1722 und 3222, auch 3348!).
Zuvor noch Beweisverfahren mit Auftrag an SV, Vorschuss an Gericht bezahlt. Das Gutachten bejaht die erste Antragsfrage nach Mängeln, sowohl bzgl. der Putzrisse als auch der Hohllagen (Zitate: "Der hohle Klang bedeutet, dass der Altputz bzw. neue Putz nicht korrekt auf dem Mauerwerk anliegt bzw. anhaftet. " ... "Der hohle Klang ist auf fehlende Verbindung zwischen Putz und Mauerwerk zurückzuführen ... Bei Altputz hätte die ausführende Firma den hohlen Klang mittels Abklopfen ... feststellen können. Dann hätte der Putz entfernt und durch neuen ersetzt werden müssen ... Auf Grund der Vielzahl der Haarrisse ist es ein Mangel in der Ausführung. " ... "Auf Grund der Sachlage ... ist davon auszugehen, dass hier nicht die notwendigen Maßnahmen, wie ... Beprobung der Altfläche mindestens über einen Monat ... durchgeführt wurden. " ... "Diese Hohlstellen stellen Mängel hinsichtlich der Putzqualität dar ... Ein hohler Klang weist auf jeden Fall auf einen Mangel hin, ob im Altputz bzw. Neuputz oder neu verputzten Altputz. ".
Eine weitere Antragsfrage (voraussichtliche Kosten der Mängelbeseitigung) wird im Gutachten nur bzgl. der Putzrisse beantwortet (ca. 4000 &euro😉. Eine Angabe der Kosten für die Sanierung der Hohllagen fehlt. Auf meine Bitte hin wird der Gutachter vom Gericht aufgefordert, dazu noch Stellung zu nehmen. Es folgt ein Nachtrag zum Gutachten mit einer in einem Satz ("Bei der Annahme, das (!) bei ca. 3,0 m² Putzfläche einschließlich angrenzender Fläche eine Hohllage zu vermuten ist, schätzt der Sachverständige die Kosten für die Beseitigung der Hohllage mit ca. 180,00 € ein".) formulierten Kostenschätzung (undiskutabel niedrige Summe! - ein unverbindlicher Kostenanschlag einer von mir angesprochenen Baufirma lautete für Rüstung, Abkleben, Putzfläche mit Flex einschneiden, Wandputz abschlagen, Spritzputz volldeckend, K-Z-Putz + Gewebe, Grundierung, Dekorputz ca. 900 €-, aber das steht hier nicht zu Debatte).
Was ich nicht einsehe: Die Justizangestellte des Amtsgerichts teilte mir auf Nachfrage telefonisch mit, dass ich neben der für das BVAbk. anfallenden Gerichtsgebühr auch noch eine Rechnung für den Gutachten-Nachtrag des SV zu zahlen hätte.
Mir ist inzwischen völlig klar, dass ich als Baupfusch-Geschädigter keinerlei Rechte habe und nur zu zahlen und zu zahlen habe. Aber wieso kann ein Gutachter eine im Gutachten trotz eindeutiger Antragsfragen nicht gegebene (oder vielleicht vergessene?) und später nachgeholte Antwort nachträglich und zusätzlich berechnen? Das Gericht habe, so die Aussage der Angestellten, diese Frage nicht zu prüfen. Was würden Sie mir raten? Kann ich die Zahlung verweigern? Die Rechnung vom Gericht komme im Mai.
Danke herzlich für Antworten, evtl. zum besseren Verständnis noch gewünschte und ergänzende Einzelheiten gerne auf Anfrage!
Beste Grüße
Land: Sachsen-Anhalt
Baupfusch, SV-Gutachten im Beweisverfahren, Kosten?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Baupfusch, SV-Gutachten im Beweisverfahren, Kosten?
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Baupfusch, SV-Gutachten im Beweisverfahren, Kosten? #2
Baupfusch, SV-Gutachten im Beweisverfahren, Kosten? #2
Ich will meine Frage etwas verständlicher formulieren:
Ist es richtig, dass ein Bausachverständiger in seinem Gutachten im Beweisverfahren Antworten auf gestellte Beweisfragen "vergessen" und sie dann nach Aufforderung durch das Gericht nachliefern und - das ist die eigentliche Frage - nochmal extra berechnen kann?
Wenn das so wäre: Tolle, nachahmenswerte Gewinn-Optimierung! -
das Verfahren ist nicht neu
Das Verfahren, als Dienstleister sein Salär durch Schlechtleistung aufzubessern, ist nicht neu. Extrembeispiel für den Dienstleister ist der ganz normale Angestellte. Erledigt er eine Aufgabe schlecht oder falsch und macht sie nach Aufforderung durch den Chef nochmal, hat er die doppelten Stückkosten eingefahren. 2x Gehalt für 1x ordentliche Arbeit. Kein Einzelfall 😉 -
Mein Beileid,
Sie sind auf das Standardverhalten so einiger SVs hereingefallen. Davon leben die nicht schlecht. Und haften für ihre oft auch nur sehr zweifelhaften, von Vermarktungsnormen und Produktwerbung abgeschriebenen "Empfehlungen" wollen solche Herren dann auch meistens nicht.
Doch Kopf hoch - so eine Erfahrung genügt für den Rest des Lebens, man macht sie selten zweimal. Info zum Schwachverständigenproblem und zu Schlechtachten finden Sie auf dem Link - helfen kann sie Ihnen aber wohl kaum mehr ☹ doch vielleicht anderen. -
Baupfusch, wer trägt das Risiko?
@ Herr Fischer, @ Alle
Danke für die Antworten!
Unglaublich, aber wahr!
Erst dachte ich, mein Fall (nachzulesen in den Threads 1722 und 3222) sei ein "bedauerlicher Einzelfall". Weit gefehlt! Es ist der Regelfall!
Sind das die (weil "öffentlich bestellt und vereidigt"😉 hochkompetenten Experten, zu denen Herr Ensikat rät, um sich vor Baupfusch zu schützen? Und zwar möglichst gleich "zwei Baubetreuer unabhängig voneinander" beschäftigen! Na toll!
Der eigentliche Skandal ist, dass dieses "Standardverhalten so einiger SVs" von der Justiz nicht nur gedeckt, sondern sogar gefördert wird. So geht's: Erst schanzt der Richter seinem Sachverständigen-Freund den lukrativen Gutachten-Auftrag zu, dann "übersieht" er dessen fehlende Antworten auf Beweisfragen, die Zusatzrechnung für die nachgereichten Antworten bezahlt natürlich auch der Antragsteller. Hinzu kommt dann noch die "Gerichtsgebühr" als Strafgeld für die Ruhestörung des Richters. Sein Gehalt läuft nämlich auch ohne solche Pfuschopfer-Querulanten weiter.
Übrigens weiß ich aus eigener Gutachtertätigkeit (anderes Rechtsgebiet), dass Gerichte sehr wohl SV-Gutachten bzgl. Vollständigkeit und Kosten prüfen. Natürlich nur, wenn die Staatskasse betroffen ist. Der Privat-Querulant ist Freiwild!
Tut mir leid, wenn sich Christian Sigge wieder langweilt und bei Lukas Ensikat wieder der Kaffee hochkommt:
Der Baupfusch-Geschädigte bleibt nicht nur auf seinem Schaden sitzen (weil der Bauunternehmer rechtzeitig Insolvenz anmeldet und gleich darauf eine neue Firma gründet), sondern er wird auch noch zusätzlich durch Anwälte, "Sachverständige", Gerichte usw. abgezockt.
Hallo Bauwillige, das solltet Ihr bedenken, und zwar vorher!
Glaubt nicht, wenn Euch vorgegaukelt wird, Notare, Anwälte, Sachverständige usw. würden Eure Interessen vertreten. Verabschiedet Euch rechtzeitig von diesem Irrglauben. Sie vertreten immer und ausschließlich nur ihre eigenen Interessen!
Kleiner Trost: Ihr könnt ja, falls noch ein paar € übrig sind, den Rest Eures Lebens damit verbringen, diese Leute auf Schadenersatz zu verklagen, ha, ha, ha ... -
Völlig normal! Oder doch nicht?
Vorab: ich selbst bin nicht öffentlich bestellt und vereidigt, arbeite aber mit einem solchen zusammen.
Aus dieser Zusammenarbeit kenne ich mehrere Fälle, die Ihrem Fall sehr ähnlich sind.
Nur ist es hier wie immer im Leben: "Trau, schau wem". Einfaches Sprichwort, komplizierte Konsequenzen. Denn wer schützt Sie vor schlechten Gutachtern, schlechten Rechtsanwälten, schlechten Richtern (gibt es auch), schlechten Statikern, schlechten Architekten usw.?
Die Antwort ist einfach: niemand
Da hilft auch nicht der Rat nach Referenzen. Denn im Beispiel des Rechtsanwaltes sagt ein gewonnener Prozess nun mal nichts aus. Ihr Fall kann ganz anders liegen.
Sie sind verständlicherweise verbittert. Wäre ich auch. Allerdings sind Sie nicht das einzige Opfer solcher Kombinationen.
Machen Sie doch was draus. Gründen Sie z.B. eine Bauherrenhilfe OK; das war leicht ironisch, denn woher soll unter den Tausenden von dieser Sorte der Kunde erkennen, dass ausgerechnet Ihr Verein der "Richtige" ist?
Die Konsequenz daraus ist aber doch, dass man immer mit jemanden bauen sollte, der dafür auch persönlich (!) haftet. Das kann ein Architekt sein, aber eben auch eine Baubegleitung. Ersterer ist (fast) immer persönlich versichert, letzere sollten einen Nachweis vorlegen. -
@mickra
Jetzt haben Sie unseren Terrorstaat wohl verstanden. Ich gratuliere. Wenn Sie was Sinnvolles aus der bitteren Erfahrung machen wollen, dokumentieren Sie es in anonymisierter Form im Web und hauen Sie immer weiter drauf. Ich linke es an.
Das kann andere schützen - soviel Solidarität sollte möglich sein. Das ist besser als sich beschweren, denn es verdirbt ein bisserl die üblen Geschäfte. Und sie helfen anderen - was bei der letzten Abrechnung zählen kann - für den, der daran glaubt, bestimmt.
Interne Fundstellen
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- … gemeinsame Vorgehensweise. Dies kann die Position gegenüber dem Bauunternehmer stärken und Kosten sparen. …
- … Sie Schadensersatz fordern oder die Mängel selbst beseitigen lassen und die Kosten dem Bauunternehmer in Rechnung stellen. …
- … beseitigt, können Sie die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten dem Bauunternehmer in Rechnung stellen. Dies sollten Sie jedoch vorher rechtlich …
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- … oder Bauzeichner für Ihr Eigenheim? Erfahren Sie die Unterschiede in Leistung, Kosten und Verantwortlichkeiten. Jetzt Entscheidungshilfe lesen! …
- … Bauzeichner, Kosten, Leistungen, Unterschiede, Bauantrag, Werkplanung …
- … Architekt oder Bauzeichner für unser Eigenheim? Unterschiede, Kosten & Leistungen im Vergleich …
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- … von Architekten und Bauzeichnern ein und vergleichen Sie die Leistungen und Kosten. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung der jeweiligen Fachleute. …
- … der Erstellung der Baupläne und Bauantragsunterlagen benötigen. Bauzeichner sind oft eine kostengünstigere Alternative für standardisierte Bauvorhaben. …
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- … Achja, Geld wollen alle. So mal kostenlose Angebot gibt es nicht. Also VOR dem Gespräch klären was …
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- … alle Planungsleistungen, unabhängig vom Berufsstand. Billige Angebote bergen das Risiko von Baupfusch und sollten kritisch hinterfragt werden. Eine umfassende Planung ist der Schlüssel …
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- … verweigert oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgenommen hat.Verwandte Begriffe: Ersatzvornahme, Kostenerstattung, Aufwendungsersatz …
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