Holzdeckensanierung Trittschall nach DIN 4109
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Holzdeckensanierung Trittschall nach DIN 4109

Ich habe eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines 3-Familienhauses. Nun haben wir Probleme mit der Trittschalldämmung. Der Besitzer der Wohnung unter mir will, dass eine Schalldämmung nach DINAbk. 4109 eingebracht wird.
Nun meine Frage:
Was ist am besten und kostengünstigsten? (keine Eigenleistung, da wir Gewährleistung brauchen)
Wir haben folgenden Deckenaufbau (von oben beginnend)
Laminat
Trittschalldämmung (diese 5 mm weiße Dämmung)
Spanplatten
Dielenböden
Holzbalken (Höhe 20 cm) dazwischen etwas Glaswolle (schlecht verlegt)
Lattung
Rigipsplatten
Wir hatten nun schon einige Handwerker da, wobei viele kein Angebot abgegeben haben.
Ich habe jetzt etwas über Holz-Beton-Verbunddecken gehört, ist das gut und kostengünstig oder soll man lieber die altbewährte Methode mit Trockenestrich usw. machen lassen.
Vielen Dank für Infos
  1. naja ..

    so ganz kann ich den Angaben nicht folgen: wirklich nur 5 mm Trittschall?
    egal, üblicherweise wird in folgender Reihenfolge untersucht:
    • geeigneter trockenaufbau (muss passend komponiert werden)
    • Tragwerksverstärkung trocken
    • nass, nur selbsttragend (lewis auf Spezialdämmung)
    • hbv (zwischen oder auf den balken, Balkenverstärkung)

    kein wunder, wenn die befragten Handwerker kein Angebot abgeben  -  das Planungsrisiko
    ist hoch (zumindest für ungeübte) und wer zahlt dem Handwerker schon die Planung?
    die Planung sollten sie einem unabhängigen (!) Fachmann übertragen, der die
    statischen, akustischen und finanziellen Konsequenzen abschätzen kann.

  2. Gleich mehrere Baufehler

    Hallo Anonymus,
    Ihrer Beschreibung nach wohnen Sie über einer Decke bzw. auf einem Fußboden, die gleich eine ganze Reihe von Baufehlern, oder zumindest ungünstige Ausführungsdetails, aufweisen. Von oben nach unten: 1. Bei der Trittschalldämmung ist anzuzweifeln, dass sie über ausreichende Schalldämpfwerte verfügt. 2. Die Spanplatten wurden offenbar nicht schwimmend verlegt. Zumindest das wäre erforderlich, um eine ausreichende Trittschalldämmung zu erreichen. 3. Die (schlecht verlegte) Glaswolle zwischen den Deckenbalken  -  vermutlich handelt es sich um Mineralfasermatten  -  dämpft kaum die Schallübertragung von Wohnung zu Wohnung. Hier fehlt Masse! Wo ist denn die wahrscheinlich ehemals vorhandene Auffüllung hin? 4. Die mittels Latten direkt an die Decke angebrachte Beplankung dient auch nicht gerade der Verbesserung des Schallschutzes. Alles in allem haben Sie hier nicht nur ein Problem mit der Trittschalldämmung, sondern vor allem auch mit der Luftschalldämmung. Das vor allem wird den darunter Wohnenden wohl stören. Dazu dürfte noch kommen, dass diese Decke auch in brandschutztechnischer Hinsicht nicht den Anforderungen genügt. Wie Herr Sollacher ganz richtig schreibt: Die Planung gehört in die Hand eines Fachmannes, der alle Aspekte der Anforderungen an Decken zu berücksichtigen vermag. Die Decke sollte von unten nach oben komplett neu aufgebaut werden.
  3. Mal nichts für ungut, aber ...

    Mal nichts für ungut, aber was ist mit dem Brandschutz? F90? Und sind die Rigipsplatten (GKF) auch wirklich aufgehängt, oder nur angeschraubt?
  4. Warum?

    Servus,
    berichtigen sie mich bitte, wenn ich falsch liege.
    Sie haben eine Eigentumswohnung mit dem geschilderten baulichen Zustand gekauft.
    War das Altbau oder Neubau?
    Wenn Neubau, hat doch derjenige, der das Gebäude gebaut hat, die Pflicht das ganze in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
    Wenn Altbau, war die Wohnung vorher in diesem Zustand schon genutzt?
    Auf den ersten Blick meine ich, das die ganze Sache nicht Ihr Ding ist, sondern das des Errichters oder Verkäufers, oder ...
    Erst einmal prüfen, mit welchem Recht, wenn er es überhaupt hat, Ihr Nachbar darunter von Ihnen Maßnahmen fordern kann.
    Evtl. auch prüfen, ob nicht ein Mangel vorliegt, den der Errichter zu vertreten hat.
    Sieht nach einem Fall für RA und SV aus.
  5. Schrieb er doch ...

    Schrieb er doch "weil wir Gewährleistung brauchen" ... So, und bevor er nun zum RA tobt fragt er halt ...
  6. Hallo Herr Liebler danke für den Hinweis aber ...

    Hallo Herr Liebler,
    danke für den Hinweis, aber diese Sachen habe ich schon abgeklärt. Ich habe die Wohnung vor 5 Jahren gekauft und habe bis letztes Jahr selbst drin gewohnt, kaum habe ich die Wohnung vermietet, ging der Ärger los. Naja, ich war nie zu Hause meine Mieter aber schon.
    Vom vormaligen Besitzer ist nichts mehr zu holen, der ist pleite und hat schon seine anderen Häuser verkaufen müssen.
    Die Kosten müssen laut RA meines Nachbarn gedrittelt werden, also auf alle 3 Eigentümer aufgeteilt, wobei der Besitzer der Kellerwohnung hierbei wirklich der Verlierer ist, da er ja mit der Sache eigentlich nichts zu tun hat.
    Viele Grüße
    KD
  7. Gehen mer's an

    Servus,
    also gehen wir die Sache mal an:
    • Wieviel Raumhöhe steht zur Verfügung?
    • Können die Türen nach oben versetzt werden?
    • Eventuell Probleme mit der Geschosstreppe?
    • Brüstungshöhen der Fenster?

    das Beste wird sein, den bestehnden Aufbau durchzurechnen, und ein Verbesserungsmaß zu ermitteln. Damit eine Konstruktion wählen, ausschreiben und vergeben.
    Statik nicht vergessen
    Das Laminat, die Trennfolien und die Spanplatten müssen auf jeden Fall raus.
    Abhängig von den statischen Möglichkeiten und der möglichen Aufbauhöhe, könnte man mit einer mehrschichtigen Trittschalldämmung einem Trockenestrich und einem weichen Bodenbelag an das gesteckte Ziel herankommen.


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