ich beabsichtige einen Sachverständigen für die Begutachtung unseres neugebauten Einfamilienhauses zu beauftragen, da ich
- diverse Rissbildungen im Putz und Fliesenfugen habe
- Verfärbungen an Silikonfugen (vereinzelt)
- Türen nicht mehr gut schließen
etc.
Diese sind bereits beim AN angezeigt, werden aber mit irgendwelchen Simplifizierungen abgetan. In Protokollen festgehaltene Nachbesichtigungstermine werden von Seiten des AN nicht ohne wiederholtes auffordern wahrgenommen. Des weiteren läuft die Gewährleistung ab, und ich als Baulaie sehe mich nicht in der Lage, weitere "versteckte" Mängel zu erkennen.
Im Bauvertrag stellt folgender Text bzgl. Sachverständigen:
"Nicht zwischen AN und AG zu klärende strittige Fragen bei der Beurteilung von schriftlich fixierten Mängeln oder restarbeiten kommen AG und AN schon jetzt überein, sich dem Gutachten eines unabhängigen, vereidigten Sachverständigen zu unterwerfen. Die Kosten tragen AG und AN je zur Hälfte. "
Wie kann ich vorgehen, um einen Sachverständigen zu beauftragen, dessen Ergebnisse im weiteren Verlauf des Streits mit dem AN auch von diesem zwingend anzuerkennen sind.
Vielen Dank für einen Tipp.
MfG
St. H.