Pfütze vor Duschtasse ... Baumangel? DIN-Normen, Bauvorschriften?
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC
Pfütze vor Duschtasse ... Baumangel? DIN-Normen, Bauvorschriften?
Es findet sich eine
- Duschtasse 80x80 cm an 3 Seiten von Wänden umgeben mit
- davor befindlicher gefliester Fläche in ähnlicher Größe, auf welche man über eine
- seitliche Glastür die "Duschkabine" betritt.
THEORIE: Dem gesunden Menschenverstand folgend war klar: "Das muss so gefliest sein, dass Wasser im Kabinenraum abfließen kann".
Realität: Es existiert ein Absatz, sodass über die Duschtasse spritzendes Wasser auf der gefliesten Fläche stehen bleibt und manuell irgendwie über die Kante zum Ablauf in der Duschtasse befördert werden muss.
Nach mehrfacher Prüfung des Sachverhalts kam der Bauträger zu dem Schluss, dass dies keinen Mangel darstelle, weil "Spritzwasser toleriert werden müsse".
Es muss doch so gebaut sein, dass das Wasser abfließen kann oder etwa nicht?! Der Bauträger hat Abhilfe zu schaffen, oder?!
Das einizig fundierte, was ich im Internet finden konnte war ein Hinweis auf die DINAbk. 18195 Bauwerksabdichtungen Teil 5. Zitat "5.4 Durch bautechnische Maßnahmen z.B. durch die Anordnung von Gefälle ist für eine dauernd wirksame Abführung des auf die Abdichtung einwirkenden Wassers zu sorgen" Leider kann ich weder diese Aussage verifizieren, da das Dokument nicht frei zugänglich ist noch einordnen, ob das auf unser Problem überhaupt anzuwenden ist ...
Ich bitte um Expertenrat insbesondere zum rechtichen Aspekt. Danke schon mal! Gruß Sebastian
PS: Die Verkleinerung der Duschkabine durch Umsetzen der Glastür stellt für uns keine Option dar, da es sich auf 80 x 80 cm eben nicht gerade komfortabel duschen lässt. Idee unsererseits war es durch eine weitere Schicht Fliesen mit Gefälle einen Abfluss zu ermöglichen.
-
dann möchte ich sehen..
... der es schafft in einer 80/80 cm Dusche ohne Tür zu duschen ohne etwas Wasser auf die Fliesen zu verteilen. die Lösung ein Duschvorhang! -
internetzeitalter
Servus ... Ja, in dem Zeitalter, des Netzes, möchte man alles ... sofort, und das Kostenlos ... Nach dem ersten Fund, hört man auf zu suchen ... wenn der Fund nicht passt, ist es doof ...Rechtlich, kann man das, mit den Infos nicht genau prüfen. Aber mal als Tipp ... ist eine untere Schwelle eingebaut ... schauen sie sich mal die Prospekte, für Duschtüren an ... hier wird oft darauf hingewiesen, das Wasser austreten kann, wenn das und das nicht gemacht wurde.. wenn die So etwas mitteilen müssen.. hat das wohl ein Grund ... Hätte das ihr Vertragspartner auch machen müssen?
Ist die Gebrauchstauglichkeit, jetzt bei ihnen beeinflusst? Wie hoch, ist das Gefälle? usw ... Fotos ...
-
Bitte mal ein Foto des Problems einstellen
... aber wenn wir hier von einer Duschtasse und nicht von einer Bodengleichen Dusche reden, dann ist ja wohl klar, dass hier ein Duschvorhand oder zeitgemäßerweise eine Glastür zwingend erforderlich ist.Nein, nach meinem Dafürhalten schuldet der Bauträger bei dieser Konstellation keinen Bodenablauf für das Spritzwasser vor der Dusche, weil der Bauträger davon ausgehen durfte, dass diese Dusche nicht ohne Vorhang/Tür betrieben wird.
Legen Sie einen großen Vorleger draußen davor, denn auch mit Duschtür wird es draußen zu Schleppwasser kommen und auch für dieses braucht es keinen Bodenablauf und der Bauträger ist ebenfalls dafür nicht verantwortlich.
-
Danke für die Antworten
Vielen Dank für die fachkundigen Meinungen!Wäre keine Glastür geplant gewesen wäre es natürlich ganz logisch, wie hier argumentiert einen Vorhang oder eine Tür zu ergänzen ... nun ist die aber doch vorhanden, nur halt an einer Stelle, wo sie wenig bringt.. und mal ehrlich zwei Glastüren quasi 90 ° aneinander anbringen?!
-
Fotos statt Geschreibsel bitte
Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte.