Badezimmer falsch verfliest
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Badezimmer falsch verfliest

Hallo,

ich haben in Berlin eine Neubauwohnung erworben und diese wurde nun an mich übergeben. Die Fliesen im Bad sind leider regelmäßig und nicht wie im Kaufvertrag angegeben, unregelmäßig verfliest worden.

Nun stehen hier die klärenden Gespräche an. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Verhandlungsgegenwert folgendes beinhaltet:

  • Der Aufwand für die Entfernung und Neuanbringung der Fliesen.
  • Die Materialkosten.

Gerne würde ich mich nämlich auf einen finanziellen Vergleich einigen.

Vielen Dank für Euer Feedback!

Beste Grüße, RS

  • Name:
  • Ro
  1. Beides nicht

    Foto von Josef Schrage

    ein evtl. Minderwert wird nicht nach den Kosten der Herstellung oder Wiederherstellung bzw. Änderung berechnet. Gruß
  2. So einfach ist das nicht

    Es gibt verschiedene Herangehensweisen für die Ermittlung eines Minderwertes. Es hängt zum einen davon ab, ob wir einen Kaufvertrag oder einen Werkvertrag vorliegen haben. Es gibt Unterschiede in der Bewertung, je nachdem ob Mängel hinzunehmen sind, eine Nachbesserung erfordern oder sogar zur Wandlung berechtigen. Grundsätzlich liegt der technische Minderwert irgendwo zwischen 0,00 € und den Schätzkosten der vollständigen Mängelbeseitigung, wobei es kaum Sinn macht die vollen Mängelbeseitigungskosten als Minderwert auszuzahlen, ohne die Mängelbeseitigung dann tatsächlich durchzuführen. I.d.R. liegt der MW also unterhalb der Mängelbeseitigungskosten.

    Eine genauere Ermittlung des MW ergibt sich nach Aurnhammer.

    Hierzu hat Prof. Oswald einiges in seinem Buch "Hinzunehmende Unregelmäßigkeiten an Gebäuden" veröffentlicht. Hierbei wird die Schwere der Beeinträchtigung der einzelnen Funktionen des mangelhaften Bauteils einzeln bewertet (Funktionswert und Geltungswert).

    Es ist dann sicher von Fall zu Fall zu diskutieren, ob als Basiswert einer solchen MW-Ermittlung die Sanierungskosten des mangelhaften Bauteils oder die Herstellkosten zugrnunde gelegt werden sollten. Einiges spricht dafür, dass die Sanierungskosten verwendet werden sollten, denn wenn durch den Mangel eine 100 %ige Beeinträchtigung von Funktion und Geltung des Bauteils besteht, so muss sich als Ergebnis der MW-Ermittlung doch wohl die volle Höhe der Sanierungskosten ergeben.

    Nun ist der Fragesteller noch nicht wirklich schlauer, aber eine Minderwertermittlung ist eben nichts einfaches.

  3. Pokerface

    Das sollten sie bei den Verhandlungen aufsetzen, denn der eigentliche Mangel liegt im Auge des Betrachters. Sie scheinen ja offenbar mit etwas Barem zufrieden zu sein, dann wird da sicher nicht die Summe des neu verfliesens rauskommen. Entweder sie kõnnen mit dem Fliesenbild und einer vermutlich nicht sehr hohen Entschädigung leben oder sie bestehen auf Austausch. Ich würde letzteres verlangen.

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