Fliesenarbeiten auf Grundlage der VOB
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC
Fliesenarbeiten auf Grundlage der VOB
Hallo,
ich habe 2 Angebote für Fliesenarbeiten. In einem Angebot steht explizit "Ausführung u. Abrechnung erfolgt nach VOBAbk. ... ". Im anderen steht nichts dergleichen; habe ich als AG dann auch keinerlei Handhabe zu Ausführung, Abrechnung, Gewährleistung? Ist es denn üblich, dass Fliesenarbeiten auf Grundlage der VOB ausgeführt werden? Sollte ich darauf bestehen oder treibt das den Preis?
Vielen, vielen Dank im Voraus!
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die VOB
muss explizit gesondert vereinbart werden.Der Wortlaut "Ausführung u. Abrechnung erfolgt nach VOBAbk. ... " wird in den meisten Fällen von Firmen verwendet die die Bedingungen selbst nur vom Hörensagen oder überhaupt nicht kennen.
Als Endverbraucher brauchen Sie die "VOB" nicht, ohne "VOB" stehen Sie sich in den meisten Fällen sogar besser!
Die VOB ist eher für öffentliche Auftraggeber gedacht. Nach "VOB" ausgeführte Arbeiten sind um absolut keinen Deut besser!
Gruß
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was sind sie?
Provokative Frage? Nein Denn wenn manbeachtet, ist es fraglich, ob ihnen die VOB was bringt?
Welche Stellen gefallen ihnen besonders gut darin, dann übernehmen sie sie doch.
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vielen Dank für die Informationen, also ...