Haftung bei Schäden an Einrichtung und Mauerwerk durch Installateur
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Haftung bei Schäden an Einrichtung und Mauerwerk durch Installateur

Bei einer Mitwohnung in NRW haben wir einen Installateur beauftragt, zwei verstopfte Rohre im Bad zu reparieren. Dabei hat der Installateur folgende Schäden Verursacht:
(a) Toilettendeckel gebrochen,
(b) Holzverkleidung im Gäste WC derart beschädigt (Wasserschaden, der bei Durchführung der Arbeiten entstand), dass sie ersetzt werden musste,
(c) im ausgebauten Dachstuhl: Loch in der internen Mauer zum Dachbereich (Größe etwa 80 cm x 80 cm), wobei weder der Mieter noch wir um Genehmigung zum Durchbruch der Mauer gebeten wurden.
zu (a) Der Installateur ersetzte den Toilettendeckel, der zuvor hochwertig war mit einem billigen Plastikdeckel, der farblich nicht zur Toilette passt.
zu (b) Der Installateur erneuerte die Holzverkleidung, allerdings mit minderwertigem Holz, sodass man es so nicht lassen kann und berechnete und € 3.500 zusätzlich.
zu (c) der Insallateur nagelte eine Plastikplatte vor das Loch in der massiven internen Mauer. Er untenahm nicht mal den Versuch, das Loch mit Rahmen zu verkleiden, geschweige denn, es wieder zuzumauern und zu tapezieren.
Der Kostenvoranschlag betrug € 3.000 und wir erhielten eine Rechnung über € 6.500.
Wir sind über die durch die Arbeit des Installateurs entstandenen Schäden sowie deren sogenannter "Reparatur" entsetzt und können dies keinenfalls akzeptieren. Zudem sollte Installateur und nicht wir die Kosten für die sachgerechte Reparatur der Schäden tragen..
Der Installateur weigert sich, die entstandenen Schäden zu unserer Zufriedenheit nachzubessern und fordert weiterhin die zusätzlichen € 3.500 zur Reparatur der Holzverkleidung im Gäste WC.
Wie ist unsere Rechtslage und an wen können wir uns wenden, um dies Außergerichtlich zu schlichten?
  • Name:
  • Gabriele
  1. Hier kommen wohl mehrere Dinge zusammen

    1. Warum lassen Sie die Reparaturarbeiten machen? Wäre das nicht Sache des Vermieters gewesen? Oder hat der Sie beauftragt?
    2. Wer bestellt der bezahlt auch heißt es so schön. Also erstmals Sie.
    3. Was GENAU wurde bestellt? War es "nur" ein pauschaler Auftrag " ... mach mal ... oder gab es vorher eine Begutachtung WAS denn alles gemacht werden sollte. Oder kam das so nach und nach
    4. Hat der Handwerker keine Versicherung für so was?
    5. Ist der Fall aus der Ferne nicht wirklich zu beurteilen. Da kennen wir zu wenig Detailos.
    6. Wenn Sie sich mit dem Handwerker nicht einig werden dann müssen Sie halt gegen Bezahlung (! ja!) einen Gutachter resp. RA (Erstberatung) nehmen. Muss also erstmals gar nicht vor Gericht gehen. Warum meldet der Handwerker den Schaden denn nicht der Versicherung und diese schickt einen Gutachter und der schaut sich das an?
    Laie, KEINE Rechtsberatung.
  2. Hallo kho

    Foto von Andrea Leidenbach

    Da im Text unter C steht "wobei weder der Mieter noch wir um Genehmigung zum Durchbruch der Mauer gebeten wurden. "
    Handelt es sich doch beim Fragesteller Gabriele doch um die Vermieterin, oder?
    LG
    Andrea
  3. Sorry überlesen

    dachte es sei der MIETER, aber ja, ist wohl der Vermieter.
    Dann ist es ja noch schlechter. Wenn ich einen Handwerker beauftrage, erwarte ich auch dass dieser sich die Sache anschaut und Qualität liefert.
    Aber wie das oft in "Bestandsgebäuden" ist, dann wenigstens sagt, was alles zu machen ist und dass dafür dieses und jenes "aufgemacht" werden muss. Denn meist kommt man sonst nicht richtig ran.
    Allerdings gehört zum "Aufmachen" auch wieder das "zumachen" zumindest gehört mit dem Auftraggeber geklärt, WER es aufmacht und WIE und in welchem Zustand es wieder Zugemacht werden soll.
    Liest sich für mich so, dass der Handwerker zwar die Arbeit gemacht hat und das eigentliche Problem gelöst hat, aber leider nicht bedacht hat, dass die Folgekosten fürs Zumachen auch jemand Zahlen muss. Denn aufmachen ist halt nun mal einfacher als Zumachen.
    Fazit: Handwerker ist an der Problemlösung Interessiert und bekommt das auch hin (und merkt erst bei Rechnungstellung, dass das doch mehr war als geplant), Kunde ist aber an günstigem Preis Interessiert und erwartet über Mehrkosten Informiert zu werden bzw. überhaupt was gemacht wird.
    Und dann sind am Schluss beide unzufrieden.

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