Fragen zur Sohlplatte.
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Fragen zur Sohlplatte.

Hallo Forum
habe ein kleines Problem mit meiner Hausbaufirma.
Leider ist ein bisschen das Vertrauen weg und da muss ich mir grad ein paar Fragen stellen ob ausgeführte baufortschritte so OK sind.
Ich habe hier mal ein paar Bilder eingestellt evtl. ist jemand vom Fach und kann mir sagen das die Arbeit so in Ordnung geht oder nicht.
1. Kiesschicht unter der Sohlplatte darauf wurde Jackodur Isolierung gelegt dann Folie und dann vermutlich der Beton, mit eisen und Aluschiene für die Wand.
2. Sandwich-Beton fertig Teile darauf. an den Ecken wurde 4 Winkeleisen angebohrt dabei ist die Ecke Beton einmal am untersten Loch weggebrochen und an der anderen Seite vom zweiten Loch von unten weggebrochen.
Der Luftspalt der an den Ecken ab und an entstanden ist wurde mit einem grünen PU Schaum zugemacht. Ist das so Stand der Technik?
Am Schlimmsten finde ich die Tatsache das kein 380 V vorhanden war und somit der Verdichter für den Beton nicht benutzt werden konnte. Der Bauführer tat das so leicht ab, ja dann muss der Chef mal bisschen Geld ausgeben und da verflüssiger oder so beimischen. Da war der Beton aber schon auf dem Weg zur Baustelle. HMMM
Von Außen wurde gestrichen mit schwarzer Farbe. Unten auf der Bodenplatte wurde in die Ecke zur Wand Speis gemacht was dann auch überstrichen worden ist.
An den Außenecken und unten Auf die Bodenplatte ist dann Schweißbahn drauf gepappt worden.
Was ich leider nicht gesehen habe ist wie das Pecimor (schwarze Pampe ) an die Wand gekommen ist. Ich denke die haben das auf die Jackodur Isolierung gemacht und diese dann an die Wand gemacht. teilweise geht das natürlich ab und unten an der Bodenplatte wo ja die Rundung vom Speis ist steht die 2 cm ab.
Jetzt noch eine kleine Frage von mir.
Der Tiefbauer meinte das ich mir die Kiesschicht hätte schenken können, da bin ich auf NR sicher gegangen.
Jetzt die Drainage soll oder muss die?
Weil die könnte ich mir laut diesem auch sparen.
Boden ist Sandig.
Wenn nicht, in welcher Tiefe sollte die Drainageleitung liegen?
evtl. Höhe Bodenplatte oder drüber, drunter wenn wieviel?
Danke für kompetente Antworten.
Ich werde versuchen Bilder einzustellen.
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  • Name:
  • Julia
  1. aus der Distanz hört sich das ...

    alles sehr minimalistisch an.
    Das kann über Jahre gut gehen, wenn die Randbedingungen günstig sind.
    Was sagt denn das Bodengutachten und der Planer zu der Ausführung?
    Gruß
  2. Bodengutachten?

    Gibt wie richtigerweise angemerkt Aufschluss was muss!
    Ist der Boden gut Versickerungsfähig (KF < 10^ -4) muss keine Dränanlage.
    Ist er schlechter dann entweder abdichten gegen drückendes Wasser (auch zeitweise) oder eben aus Grundwasser.
    Bei Grundwasser wäre wiederum einde Dränanlage falsch und schadenträchtig. Eine Dränanlage mindert lediglich den Lastfall aufstauendes Sickerwasser auf Bodenfeuchte. Diese muss geplant und genehmigt werden. Dazu gehören mehr Parameter wie Spül- Kontrollschächte an allen maßgeblichen Richtungsänderungen, Stangenware als Rohre im Gefälle, vertikale Dränschicht, Filterschicht, Übergabeschacht DNAbk. 1000 usw. usw ...
    Wer baut? Einzelvergabe mit Architekt? GÜ? Generalunternehmer oder ein Bauträger?
    Wer plant? Wer überwacht?
    Das hört sich nicht wirklich planvoll und erst recht nicht gut an! Übrigens ein wenig "Fließmittel" macht aus Beton keinen selbstverdichtenden Beton!
  3. Hallo Ich weiß leider nicht wieso der Beitrag ...

    Hallo
    Ich weiß leider nicht wieso der Beitrag ins Sanitär Forum gelandet ist aber erklärt den Grund das ich den nicht gefunden habe.
    Bodengutachten gibt es keins.
    Ausgeführt wird das ganze von einer Hochbaufirma, die es außer ein paar Gewerke als komplett verkauft hat.
    Grundwasser ist bei 4 m
    Die Planung übernimmt ein Architekt der von der Baufirma bezahlt wird, überwachen effektiv tut keiner.
    Mit dem Fließmittel habe ich mir gedacht. Sollte ich erst noch eine Kernbohrung abwarten oder was macht man in so einem Fall.
  4. Bausachverständigen einschalten

    Möglicherweise ist das Kind beim Keller bereits in den Brunnen gefallen. Um dies festzustellen, müssten Sie aber eigenen Sachverstand einkaufen, z.B. einen Sachverständigen für das Maurer- und Betonbauhandwerk oder einen Sachverständigen für Schäden in und an Gebäuden. Schauen Sie mal auf die Webseite der Ingenieurkammer ihres Bundeslandes, oder der Webseite der Handwerkskammer, dort gibt es Sachverständigenlisten.
    Dann sollten Sie sachverständig einige Fragestellungen klären lasse, z.B. welche Art der Abdichtung geplant wurde, z.B. schwarze Wanne oder weiße Wanne, welche Art der Abdichtung der nun gebaute Keller hat und ob diese regelkonform ausgeführt wurde oder ob die Konstruktion unzulässig ist. Falls die Kellerabdichtung untauglich ist, soll der Sachverständige Vorschläge machen, durch welche Maßnahmen dies behoben werden kann.
    Da ja weitergebaut wird sollte zumindest der Ortstermin möglichst kurzfristig erfolgen und alle Planungsunterlagen sollten für den SV bereitliegen. Sofern der SV Planungs- und Ausführungsfehler (Planungsfehler, Ausführungsfehler) am Keller feststellt sollten Sie direkt fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, damit die vertraglichen Gegebenheiten geprüft werden können. Es kann ja z.B. sein, dass der Keller so nicht funktioniert und das Weiterbauen gestoppt werden muss.
    Gruß
  5. Ich hatte sowas schon fast befürchtet, sonst ...

    Ich hatte sowas schon fast befürchtet, sonst hätte ich ja auch nicht den ersten Beitrag geschrieben.
    Sachverständigen weiß ich, den kenne ich leider von eigenen Berufswegen und weiß das er ziemlich hartnäckig ist.
    Ich dachte evtl. ist das alles nicht so tragisch und ich komme da so durch. falsch gedacht.
    Fachanwalt für Bau und Vertragsrecht habe ich schon.
    Das mit dem Beton verdichten ist mir von Anfang an komisch vorgekommen.
    Am Mittwoch soll die Decke da drauf kommen. Sollte ich das erstmal stoppen? evtl. ist das aber schon terminiert und Kosten fallen auf mich zurück.
    Wie sieht das weiter aus? Wird der Bau gestoppt.
    Wenn ich Zahlung einbehalte geht es ganz sicher nichtmehr weiter dann stehe ich da mit einem angefangenen Haus und nichts geht mehr.
    Gruß Julia
  6. Das klären Sie ...

    Zitat:
    Am Mittwoch soll die Decke da drauf kommen. Sollte ich das erstmal stoppen? evtl. ist das aber schon terminiert und Kosten fallen auf mich zurück. Wie sieht das weiter aus? Wird der Bau gestoppt.
    Das genau ist die Frage, die Sie mit dem Anwalt und dem SV klären sollten. Deshalb brauchen Sie den SV schnell auf der Baustelle. Der Firma würde ich natürlich mitteilen, dass Sie vermuten, dass Fehler in Planung und Ausführung der Kellerabdichtung bestehen und Sie einen SV einschalten. Sofern die Firma weiterbaut, solange die offenen Fragen nicht geklärt sind, vergößert die Firma damit den Schaden wohlmöglich. Aber hierzu fragen Sie auch Ihren RA.
    Gruß
  7. Ich habe jetzt eine E-Mail an die Ausführende ...

    Ich habe jetzt eine E-Mail an die Ausführende Baufirma geschrieben mit Stellungnahme zu Bauart des Kellers und zu der Sache mit der Verdichtung. Da warte ich dann auf Reaktion.
    Weiter habe ich eine E-Mail Anfrage mit Schilderung und Bildern an den SV gesendet mit schnellstmöglicher Baustellenbesichtigung.
    Ich weiß allerdings nicht was ich über die ganze Sache denken soll und wie es weiter geht.
    Finanzierung und so weiter macht ja nicht halt.
  8. Ich habe jetzt eine E-Mail an die Ausführende ...

    Ich habe jetzt eine E-Mail an die Ausführende Baufirma geschrieben mit Stellungnahme zu Bauart des Kellers und zu der Sache mit der Verdichtung. Da warte ich dann auf Reaktion.
    Weiter habe ich eine E-Mail Anfrage mit Schilderung und Bildern an den SV gesendet mit schnellstmöglicher Baustellenbesichtigung.
    Ich weiß allerdings nicht was ich über die ganze Sache denken soll und wie es weiter geht.
    Finanzierung und so weiter macht ja nicht halt.
  9. Nach Rücksprache soll es eine Mischung aus schwarzer ...

    Nach Rücksprache soll es eine Mischung aus schwarzer und weißer Wanne sein?
    Der Beton soll Fließmittel bekommen haben aber auf der Rechnung vom Lieferanten (Beton+Zubehör+Pumpe) ist da nichts zu finden.
    Und wenn wäre das ja auch kein verdichterersatz wie ich oben gelesen habe.
    Aber anstatt 24 cm habe ich 30 cm bekommen. Toll was bringt mir das wenn der Keller undicht ist.
  10. Weiße Wanne

    Zur weißen Wanne gehört auch immer eine ordentliche vertragliche Vereinbarung, z.B. Vereinbarung von Nutzungsklasse usw.
    Was steht in Ihrem Vertrag, bzw. der Baubeschreibung?
    Wenn es eine Mischung aus schwarzer und weißer Wanne sein soll, dann ist schon mal zu befürchten, dass es nun mal keine weiße Wanne gemäß WU-Richtlinie ist. Dann ist es nur Betonkeller. Und der kann dann abgedichtet werden gemäß DINAbk. 18195. Möglicherweise kann der Keller dazu nachgerüstet werden. Die schwarze Grundierung zum ankleben der Dämmplatten und die nur teilweise an Ecken angebrachte Schweißbahn ist schon mal keine Abdichtung im Sinne von DIN 18195.
    Wie weit sind Sie mit dem SV?
  11. Also WU soll es laut dem Chef der ...

    Also WU soll es laut dem Chef der Baufirma auf jedenfall sein.
    Der Vertrag sieht nur Keller vor. Genaueres geht aus diesem nicht hervor.
    Aber eine mindest Abdichtung muss es doch auch so geben oder?
    Die DINAbk. habe ich grad überflogen. Allerdings wenn man mit den Materialien und Co nichts zutun hat liest man die Norm wie in einer anderen Sprache.
    Viel mehr sorgen macht mir die Aussage zu dem Beton in der Wand.
    Natürlich bin ich abgespeßt worden mit der Aussage das Fließmittel verwendet worden ist.
    Weil ich halt von der Materie keine Ahnung habe muss ich die Aussage so hin nehmen. Als ich gesagt habe das es den Verdichter nicht ersetzt hat er nicht reagiert.
    Darauf habe ich den Zulieferer angerufen.
    Beton war c25-30,16er Korn
    Von Fließmittel steht nichts in der Rechnung , die wollten das abklären und mich dann zurückrufen. passierte natürlich nicht.
    Danke für die mühe und Gruß
    SV/Gutachter kann frühestens am 25.06 nach Aussage der Bürokraft.
    Ich sollte aber benachrichtigt werden wenn früher was ginge.
    Kostet natürlich 550 € für den Ortstermin.
    Ich weiß halt nicht wie das weitergehen soll ...
  12. Interessant

    eine "Mischkonstruktion" bestände aus einem WU Bauteil (Nicht WU-Beton alleine) Bodenplatte (Rissbreitenbeschränkt, statisch entsprechend bemessen, zzgl. anderer Randparameter) und Anschluss an die Wände mit einer Hautförmigen Abdichtung. Die ist entsprechend dem Lastfall zu wählen und am Bodenplattenüberstand Hinterlaufsicher je nach Material zu verwahren oder Anzuschließen. Bei Bahnen und aufstauendem Sickerwasser wird es mit den Klemmprofilen schon schwierig.
    Der geschilderte Beton ist zudem nicht geeignet als Anschlussbeton ein ausreichendes Fallpolster innerhalb der Fertigteile darzustellen. Eine WW wird das sicher nicht mehr. Besonders Interessant ist der Hinweis auf Fließmittel, das macht nämlich kEinen selbstverdichtenden Beton. Besonders unter dem Umstand das die Verdichtung in den Fertigteilen nie mehr überprüft werden kann.
  13. Also WU soll es laut dem Chef der ...

    Also WU soll es laut dem Chef der Baufirma auf jedenfall sein.
    Der Vertrag sieht nur Keller vor. Genaueres geht aus diesem nicht hervor.
    Aber eine mindest Abdichtung muss es doch auch so geben oder?
    Die DINAbk. habe ich grad überflogen. Allerdings wenn man mit den Materialien und Co nichts zutun hat liest man die Norm wie in einer anderen Sprache.
    Viel mehr sorgen macht mir die Aussage zu dem Beton in der Wand.
    Natürlich bin ich abgespeßt worden mit der Aussage das Fließmittel verwendet worden ist.
    Weil ich halt von der Materie keine Ahnung habe muss ich die Aussage so hin nehmen. Als ich gesagt habe das es den Verdichter nicht ersetzt hat er nicht reagiert.
    Darauf habe ich den Zulieferer angerufen.
    Beton war c25-30,16er Korn
    Von Fließmittel steht nichts in der Rechnung , die wollten das abklären und mich dann zurückrufen. passierte natürlich nicht.
    Danke für die mühe und Gruß
    SV/Gutachter kann frühestens am 25.06 nach Aussage der Bürokraft.
    Ich sollte aber benachrichtigt werden wenn früher was ginge.
    Kostet natürlich 550 € für den Ortstermin.
    Ich weiß halt nicht wie das weitergehen soll ...
  14. Kann man das Verdichten auch nicht bei einer ...

    Kann man das Verdichten auch nicht bei einer Kernbohrung sehen bzw. feststellen?
    Es war kein Starkstrom da das ist nicht zu leugnen.
  15. WU-Beton und WU-Keller

    Nur die Verwendung von Beton mit besonderen Eigenschaften (geringe Wassereindringtiefe), fälschlicherweise WU-Beton genannt, macht noch kein wasserundurchlässiges Bauteil.
    Die WU-Richtlinie stellt an wasserundurchlässige Betonkonstruktionen u.A. folgende Anforderungen
    • Ermittlung der Beanspruchungsklasse
    • Festlegung der Nutzungsanforderungen
    • Zusammensetzung, Verarbeitung, Nachbehandlung des Betons
    • Mindestbauteildicken
    • Bewerhungsgehalt, Rissbreitenbeschränkung
    • Entwurfsgrundsätze
    • Ausbildung von Fugen

    Schon auf Ihren Bildern kann man sehen, dass z.B. die Anforderungen an die Ausbildung der Fugen vermutlich nicht der WU-Richtlinie entsprechen. Deshalb sollte sachverständig festgestellt werden, ob es ein Keller nach WU-Richtlinie ist oder nicht. Wenn es sich um einen herkömmlichen, nicht wasserundurchlässigen Betonkeller handelt, ist zu prüfen, ob noch eine Abdichtung nach DINAbk. 18195 nachgerüstet werden kann.
    Deshalb führt Sie hier im Forum der Weg nicht weiter. Sie brauchen fachliche und juritische Unterstützung vor Ort.
    Gruß


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