Wieder mal Fliesenlegerprobleme
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Wieder mal Fliesenlegerprobleme

Hallo,
ich habe mich zunächst mal durch alle Forumsbeiträge "Fliesen Toleranz" gelesen, finde aber die richtige Antwort nicht.
Unser Problem:
Der Fliesenleger schneidet alle Fliesen und Zierleisten (Verchromt) frei Auge ohne Anschlag mit der Flex. So sehen sie auch aus. Eine Nassschneidmaschine kennt er nur, weil ich eine zum Natursteinverlegen besitze. Die Fliesen (60 x 30 cm, weiß, Badfliesen) verlegt er an den Wänden teils mit Holzkeilen, teils ohne Keile. Fliesenkreuze kennt er anscheinend nicht. Natursteinauflagen, die ich ihm geschnitten hatte, wurden auf normalen Fliesenkleber verlegt. (Ich hatte ihm meinen Naturstein-Flexmörtel kostenlos zur Verfügung gestellt, wollter er nicht). Kashmir white verlegt er immer auf Zementfliesenkleber! Die Fugen sind zwischen 0 und 5 mm breit. Die Zierleisten sind wahllos zum Teil rechtwinklig, z. Teil auf Gehrung aneinandergefügt. Gehrung heißt bei ihm, dass der Winkel irgendwas zwischen 30 und 60 Grad ist, also klaffen die Übergänge auf. Außerdem wurden sie nur geflext, nicht aber geglättet/entgratet/geschliffen. Das Ganze ist eine "scharfe Sache" bei jedem Putzen. Im Wasser sind weder die Fliesen noch die Leisten. Ich habe meinen ganzen Kellerboden mit Naturstein (
Granit, 1 cm, kalibriert und gefast) ausgelegt und ein wesentlich besseres Ergebnis erzielt als der "Fliesenleger". Der Gute hat ein WC praktisch fertig und beginnt gerade mit dem Bad. Allerdings verweise ich ihn morgen früh von der Baustelle.
Wie hoch sind die Toleranzen (ich lese immer was von 2 mm), dürf
en Zierleisten scharfkantig und Lückig sein? Kann ich vom Generalunternehmer (Schlüsselfertig steht im Vertrag) verlangen, dass das WC neu gefliest wird oder muss ich das zur Not selbst tun? Muss ich diesen Pfusch bezahlen?
Viele Grüße Stefan
  • Name:
  • Stefan
  1. Das mit dem Verweis ...

    lassen Sie mal besser.
    SIE können NUR gegenüber dem Generalübernehmer die Mängel anmelden und Nachbesserung verlangen.
  2. Da kann ich nicht zustimmen

    Hallo Herr Dühlmeyer,
    natürlich habe ich ihn Samstag früh gebeten, die Baustelle zu verlassen. Erwarten Sie allen Ernstes, dass ich erst mein Bad fertig fliesen lasse, um dann eventuell in Jahren auch noch einen Wasserschaden wegen mangelhafter Duschabdichtung zu haben und diesen nicht mehr reklamieren zu können? Außerdem kann ich nicht zusehen, wie teure Fliesen verlegt werden, nur um zu wissen, dass diese 2 Tage später wieder herausgerissen werden. Wobei herausreißen übertrieben ist, bei leichter Aufkantung eines Schraubenziehers hinter den Fliesen haben sich diese oh Wunder wieder ganz leicht von der Wand gelöst! Haftet zum Teil kein Körnchen Fliesenkleber dran und sind absolut wiederzuverwerten.
    Grüße Stefan
  3. ist ...

    der Fliesenleger eigentlich ein Fliesenleger?
    Gruß
  4. Scheinbar

    ein Generalunternehmer, dann hat der AG zwar alle Rechte, sogar die des Baustellenzutritts aber die Mängel müssen zwingend dem Generalunternehmer als AN angezeigt werden!
    Die 2 mm Toleranz bezieht sich auf Ebenheit, besser hier "Überzähne und Höhensprünge" des Belages in der Fläche.
    Anhand der Schilderungen würde ich mit dem Generalunternehmer reden und bei nicht Verstehen eigenen Sachverstand ins Boot holen.

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