Gewährleistung bei Wasserschaden
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC
Gewährleistung bei Wasserschaden
Hallo,
eine defekte Armatur (nicht der Anschluss die Armatur selbst) hat zu einem Wasserschaden in der Holzdecke unter der Badewanne geführt.
Installiert wurde das Ganze Mitte 2006 im Rahmen eines Neubaus bei dem alle Heizungs und Sanitärarbeiten von einer entsprechenden Firma durchgeführt wurden (Lt. Schlussrechnung "arbeitet der Betrieb nach VOBAbk. in der jeweils gültigen Fassung", diese wurde aber nie ausgehändigt).
Der Installateur ist nun der Meinung nicht gewährleisten zu müssen, weil für Armaturen nicht er, sondern der Hersteller (Hansa) zuständig sei und der gewährleiste nur 2 Jahre.
Hat er Recht, oder muss er den Schaden beseitigen?
Vielen Dank für jede Antwort
eine defekte Armatur (nicht der Anschluss die Armatur selbst) hat zu einem Wasserschaden in der Holzdecke unter der Badewanne geführt.
Installiert wurde das Ganze Mitte 2006 im Rahmen eines Neubaus bei dem alle Heizungs und Sanitärarbeiten von einer entsprechenden Firma durchgeführt wurden (Lt. Schlussrechnung "arbeitet der Betrieb nach VOBAbk. in der jeweils gültigen Fassung", diese wurde aber nie ausgehändigt).
Der Installateur ist nun der Meinung nicht gewährleisten zu müssen, weil für Armaturen nicht er, sondern der Hersteller (Hansa) zuständig sei und der gewährleiste nur 2 Jahre.
Hat er Recht, oder muss er den Schaden beseitigen?
Vielen Dank für jede Antwort
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eine
Unterputzbatterie?
hansa gibt laut hp bis 5 Jahre Kulanz-Garantie.
Der Fachbetrieb muss die Armatur dazu allerdings ausbauen und einschicken oder über den Fachhändler reklamieren.
Der Ausführende gibt ja auf seine Arbeit 4 Jahre Gewährleistung nach VOBAbk.. -
den eigentlichen Wasserschaden würde ich bei der Versicherung ...
den eigentlichen Wasserschaden würde ich bei der Versicherung melden, die Armatur dürfte das kleinere Problem sein. -
die Armatur macht mir auch weniger Sorgen
die Armatur macht mir auch weniger Sorgen, als der entstandene weitere Schaden. Hansa mag ja die Armatur austauschen (was immerhin etwas ist), wohl aber nicht für den restlichen Schaden geradestehen. Die Frage bleibt, ob der Installateur eine rechtliche Verpflichtung zur Gesamtschadensbeseitigung hat. -
wie
kam denn das Wasser überhaupt dahin?
und warum konnte es nicht eher sichtbar austreten?
Nochmal!
eine Unterputzbatterie? -
Hallo Herr Filusch
Hallo Herr Filusch,
die Armaturen (eine für die Wassertemperatur, eine für die Menge - um die geht's-) sind in eine Holzfläche eingelassen, in der auch die Badewasse sitzt, der Zulauf selbst befindet sich in der Badewanne. Der Wasseraustritt findet wohl schon einige Zeit leider unbemerkt statt (der Teil der unter die Badewanne tropfte war ja nicht sichtbar und das stehende Wasser haben wir wohl für Planschwasser gehalten). Das Wasser kommt aus der Armatur selbst. Wenn man die von oben demontierbaren Teile (der Versteller und eine Metallhülse) abbaut, ist die Armatur innen sichtbar nass. -
hört sich nach Unterputz an ...
hört sich nach Unterputz an. -
existiert denn eine Versicherung? Hausrat, Gebäude, wurde da ...
existiert denn eine Versicherung? Hausrat, Gebäude, wurde da mal nachgefragt? Wenn das da seit dem Einbau getropft hat, hat der Installateur nicht sauber gearbeitet, wenn die Armatur später kaputt gegangen ist, warum sollte er für den Folgeschaden haften? Ich würde meinen Versicherungsvertreter bemühen. -
es existiert eine Versicherung
es existiert eine Versicherung. Aber so mal einfach die Versicherung in Anspruch nehmen nur weil sie da ist, einen eventuell Zuständigen aber außen vor zu lassen, kann ja auch nicht die Lösung sein. Der Installateur könnte, das ist ja meine Frage, rechtlich gesehen zuständig sein, weil er mir ein Gewerk verkauft hat, für das er gesamthaft die Verantwortung trägt.