Lichte Raumhöhe im Bad (Hessen)
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC
Lichte Raumhöhe im Bad (Hessen)
Hallo,
wir überlegen eine Wohnung anzumieten, in welcher aus für uns unklaren Gründen die Decke im Bad von 2,50 m auf 2,20 m Raumhöhe abgehängt ist. Das Bad ist selbst nur ca. 8 m² groß. In der Badewanne beträgt der Abstand zur Decke nur noch 2,10 m. Der Platz reicht mir zum Duschen vermutlich gerade so aus (bin 1,95 m groß). Allerdings werde ich vermutlich in und wieder mit der Hand oder dem Duschkopf gegen die Decke stoßen. Spritzwasser wird sich vermutlich auch nicht vermeiden lassen.
In der Hessischen Bauordnung ist in § 42 für "Aufenthaltsräume" eine lichte Bauhöhe von 2,40 m vorgegeben. Ist das Bad auch ein "Aufenthaltsraum". Wenn nicht, welche Regelungen gelten hier?
Gruß
Paul
wir überlegen eine Wohnung anzumieten, in welcher aus für uns unklaren Gründen die Decke im Bad von 2,50 m auf 2,20 m Raumhöhe abgehängt ist. Das Bad ist selbst nur ca. 8 m² groß. In der Badewanne beträgt der Abstand zur Decke nur noch 2,10 m. Der Platz reicht mir zum Duschen vermutlich gerade so aus (bin 1,95 m groß). Allerdings werde ich vermutlich in und wieder mit der Hand oder dem Duschkopf gegen die Decke stoßen. Spritzwasser wird sich vermutlich auch nicht vermeiden lassen.
In der Hessischen Bauordnung ist in § 42 für "Aufenthaltsräume" eine lichte Bauhöhe von 2,40 m vorgegeben. Ist das Bad auch ein "Aufenthaltsraum". Wenn nicht, welche Regelungen gelten hier?
Gruß
Paul