Garantie bei Sanitärinstallation
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC

Garantie bei Sanitärinstallation

Hallo,
unsere Wohnung steht noch im Rohbau. Lt. Kaufvertrag bekommen wir die Anschlüsse von 2 Waschtischen im Bad. Nachdem aber der ausführende Betrieb zu teuer ist, möchten wir den Doppelwaschtisch von einer anderen Firma einbauen lassen.
Vor der Abnahme der Wohnung ist dieses aber nicht möglich. (Der Bauträger lässt keine Fremdfirma ins Haus, denn es könnte was beschädigt werden)
Habe ich nun irgendwelche Garantien gegenüber der Sanitärfirma, die mir den ZU- und Ablauf (Zulauf, Ablauf) einbaut? Denn Testen, ob alles Dicht ist, kann ich es ja erst, wenn der Waschtisch eingebaut ist.
Danke für Eure Hilfe
Bundesland: Bayern, Landkreis München
  • Name:
  • Tscharlie
  1. Wieso ...

    Wieso die Leitungen bis zum Eckventil können doch abgedrückt werden. Und ab da sind Sie dann dran ...
  2. Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, ...

    Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, oder ich kann mit dem Begriff "abgedrückt" nichts anfangen.
    Mir geht's ganz einfach darum: Wenn ich nach der Abnahme der Wohnung einen Doppelwaschtisch einbauen lasse mit den benötigten Armaturen und es stellt sich danach raus, dass irgedetwas nicht so funktioniert wie es funktioneren soll, ist dann die ursprüngliche Sanitärfirma in der Pflicht, bzw. habe ich danach noch Garantie?
  3. ganz einfach ...

    jeder testet das was er eingebaut hat ...
    Der erste Handwerker prüft die Leitungen bis zum Eckventil (die er eingebaut hat) und Handwerker #2 das zusätzlich Eingebaute ...
    Gruß
  4. kurz: Ja.

    Die Gewährleistung besteht fort.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  5. Aber nur ...

    Aber nur wenn Handwerker 2 beim Einbau des DoppelWT dem Eckventil nicht das Genick abgedreht hat. In diesem Fall streitet man sich dann um die sagenhafte Summe von 4,95 € ... :-))

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