Sammelleitung mit 0 % Gefälle
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Sammelleitung mit 0 % Gefälle

Hier eine Variante zu einem bereits mehrfach diskutierten Thema:
Generalunternehmer/Handwerker verlegt in 6-Familienhaus die Sammelleitung für Küchenabwässer im Keller mit 0 % Gefälle. Die Mängelrüge mit Hinweis auf die nach €- bzw. DINAbk.-Normen geforderten Mindestgefälle wird zurückgewiesen, da die Normen, weil nicht besonders vereinbart, nicht Vertragsbestandteil wären. 0 % Gefälle wären nach den "Anerkannten Regeln der Technik" zulässig.
Zitat: "Vertraglich ist die ... Gesellschaft verpflichtet, ein voll
funktionsfähiges Abwassersystem zu erstellen. Da kein negatives Gefälle vorhanden ist und das Abwasser vollständig abfliest, ist ein Mangel an diesem Bauwerk nicht vorhanden. "
Die Feststellung, dass die geltenden Normen hier nicht Vertragsbestandteil sind, ist richtig. Aber: Ist die Schlussfolgerung und Behauptung richtig, die mit 0 % Gefälle hergestellte Sammelleitung entspräche den "Anerkannten Regeln der Technik" und wäre mangelfrei?
Danke für Antworten
  • dsff-
  • Name:
  • Dietmar Schulzendorff
  1. OT:

    das hat er wohl irgendwie mit der Dachrinne verwechselt.
    Sorry
  2. Schau hier

    Die PDF im Anhang sollte da hilfreich sein.
    Die Seite 4 beachten.
  3. EN/DIN-Normen

    Hallo,
    diese Normen kenne ich. Das Problem liegt jedoch, wie ich oben geschrieben habe, darin, dass EN/DINAbk.-Normen vertraglich vereinbart sein müssen, damit sie verbindlich sind. Nach dem Kaufvertrag für die Wohnung des Hauses sind diese Normen nicht vereinbart.
    Wie geschrieben: Die Baugesellschaft sagt: " Nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sind 0 % i.O.
    • Name:
    • D. Schulzendorff
  4. Anerkannte Regeln der Technik

    Dazu noch etwas:
    Neben anderen Kriterien, die die anerkannten Regeln der Technik ausmachen, gehört dazu, dass die Bauweisen sich: "Aufgrund praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind und sich bewährt haben. "
    Im Sinne der Baugesellschaft müssten also Sanitärfachleute bestätigen, dass nach "praktischer Erfahrung" 0 % Gefälle richtig sind und sich bewährt haben.
    • Name:
    • D. Schulzendorff
  5. Hallo Tom,

    Sie haben doch nicht (aktiv) diese Normen ausgeschlossen?
    Sie haben die Normen doch nur namentlich nicht erwähnt/ aufgezählt?
    Die gelten doch trotzdem (automatisch), wenn sie z.B. als technische Baubestimmungen in die LBOAbk. eingeführt sind.
    siehe Link!
    Grüße
  6. Sorry Dietmar

    natürlich!
    ;-)) )
  7. Normen und Techn. Baubestimmungen nicht genannt

    Hallo Uwe Michael,
    Dank dafür, dass sie sich so intensiv mit der Sache befassen, aber
    das trifft so nicht zu. Nach dem notariellen Kaufvertrag über die Wohnung mit der Baugesellschft (Generalunternehmer) heißt es: "Verkäufer ist Unternehmer im Sinne des § 14 BGBAbk.. Es wurde festgestellt, dass es sich im vorliegenden Falle um einen Verbrauchervertrag handelt" und "1.8 Für Mängel am Bau gelten die Bestimmungen des bürgerlichen
    Gesetzbuches über den Werkvertrag. " Es folgt der Hinweis auf die Verjährungsfrist 5 J. nach BGB. Der notarielle Kaufvertrag enthält keinerlei Hin- oder Verweise zu technischen Normen oder Baubestimmungen, sondern nur auf die dem Kauf/Verkauf zugrunde liegenden Pläne (kein Entwässerungsplan).
    Genau hier setzt der Verkäufer ein mit seinem Hinweis auf die "allgemein anerkannten Regeln der Technik", deren Richtigkeit ich jedoch hinsichtlich der "0 %" bezweifle (bin Dipl. -Bauingenieur in Rente, aber kein Sanitärfachmann), zumal m.E. auch geltende technische Normen die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" widerspiegeln.
    Das Problem tauchte auf, als ich im Auftrag meines Sohnes (Käufer) bei der formalen Abnahme des Gemeineigentums im Mai d.J. den (in meinen Augen) Mangel festgestellt hatte.
    • Name:
    • Dietmar Schulzendorff
  8. Zwischenfrage

    an die "Bau-Rechtler"
    Sind die ARdT nicht nur dann "Vertragsbestandteil" wenn die Angaben der DINAbk. oder EN nicht eindeutig genug sind?
    Ansonsten SV konsultieren ...
    Probleme aus 0 % Gefälle können sich auch erst nach Jahren zeigen!
    PS: klingt m.M. nach Spitzfindigkeit ...
    Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar

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