Abdichtung im Nassbereich
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Abdichtung im Nassbereich

EZ Neubau in Schleswig-Hollstein
Wir haben heute festgestellt das der Fliesenleger es offensichtlich vergessen hat, hinter die Wandfliesen und Bodenliesen in der Dusche und um die Badewanne eine entsprechende Abdichtung anzubringen. Daher die Wandfliesen sind direkt auf den Mörtelputz angebracht. Wir bauen mit einem Bauträger, allerdings haben wir das Gewerk 'Fliesen' herausgenommen und selber vergeben. Hier nun meine Fragen:
Ist dies ein erhblicher Mängel?
Kann nun Wasser in das Mauerwerk eindirngen?
Gibt es Möglichkeiten einer nachträglichen Abdichtung?
Obwohl das Gewerk nicht über den Bauträger läuft, muss der Bauleiter dies trotzdem überwachen?
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • M. Poche
  1. Mein neues Auto hat keine Reifen..

    allerdings haben wir dieses Gewerk bei der Neuwagenbestellung herausgenommen und selber "montieren" lassen.
    Ist das nun ein Mangel? Hätte der Autohersteller da nicht drauf hinweisen müssen, dass Auto ohne Reifen nicht fahren kann?
    Wenn SIE das Gewerk herausnehmen, dann ist Ihr alleinige Ansprechpartner der Handwerker den SIE beauftragt haben.
    Reklamieren Sie dort. Natürlich kann man da "nachbessern". Entweder über Preisminderung oder "neu machen".
    Natürlich hätte der Bauträger-Bauleiter dies bemerken "können", aber genau diese Leistung wurde ja explizit herausgenommen. Warum also sollte er.
    Es geht sogar noch weiter. Wenn es irgendwo später "nass" wird, müssen SIE nachweisen, dass es NICHT an Ihrem Gewerk lag.
    Fazit: Klären Sie das mit Ihrem Fliesenleger. Die Frage wäre, ob der das "vergessen" hat, oder ob der so "billig" ist, dass es im Preis gar nicht mehr "drin" war.
    Keine Rechtsberatung, nur Laie ...
  2. Ähm?

    Ist den die 2te Abdichtung unter den Fliesen schon aRdT?
    Wenn nicht, passt ja alles.
    Den dann hätte man sowas extra vereinbaren müssen.
    Grüße
    Christian
  3. wie ist denn der Wand- und Bodenaufbau (Wandaufbau, Bodenaufbau), je ...

    wie ist denn der Wand- und Bodenaufbau (Wandaufbau, Bodenaufbau), je nachdem ob Holz, Stein, Gipsputz oder Estrich können die Experten im Forum dann das Risiko einschätzen (wenn die Baustoffe nicht Holz und Gips sind ist die Abdichtung vielleicht nicht nötig). Behaupte ich mal so als Laie.
  4. Vielen Dank für die Antworten! Zu Antwort 1) ...

    Vielen Dank für die Antworten!
    Zu Antwort 1)
    Okay verstanden, war auch eine ziemlich dumme Frage. Werde ich mit den Fliesenleger klären.
    Zu Antwort 2)
    Was ist genau mit 2 ter Abdichtung gemeint?
    Zu Antwort 3)
    Nein, Holz ist nicht verarbeitet. Der Fußboden ist Estrich und für die Wände wurden Mörtelputz verwendet.
    Danke/Gruß
    • Name:
    • M. Poche
  5. mit 2 ter Abdichtung ist

    wohl genau das gemeint, was bei Ihnen fehlt und wo es nun zu klären gilt ob das gemacht hätte werden "müssen", weil Anerkannte Regel der Technik oder ob das Optional (= separate Vergütung) gemacht werden hätte können/müssen.
    Ist es nicht "notwendig", hat der Handwerker auch nichts falsch gemacht, da nicht separat vereinbart.
    Das eine Abdichtung Sinn macht (je nach Wandaufbau) und sicherlich fast keine Mehrkosten verursacht ist ein ganz anderes Thema.
    Hier ging es ja nur um die Frage, MUSS er das machen oder KANN er das machen.

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