Meterriss für Sanitärobjekte u.ä.  -  zusätzliche Vergütung?
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Meterriss für Sanitärobjekte u.ä.  -  zusätzliche Vergütung?

Hallo,
in unserem Neubau wurde von unserer Rohbaufirma in allen Etagen
außer im Spitzbogen ein Meterriss angebracht. Nun wurden von unserer Haustechnikfirma m Erdgeschoss Vorwandmodule für die spätere Montage von WC und Waschtisch eingebaut.
Des weiteren werden von dieser auch "Steckdosen" für das Saugrohr zum Saugen über einen Zentralstaubsauger eingebaut. Ursprünglich sollten diese nur im Erd- und Dachgeschoss (Erdgeschoss, Dachgeschoss) eingebaut werden. Nachträglich haben wir uns für zwei weitere Dosen im Spitzbogen entschieden Einbau in der Dachschräge).
Nun soll laut Rechnung eine zusätzliche Vergütung für die Erstellung des Meterrisses im Bereich Bäder Erdgeschoss und Saugrohrdosen Spitzbogen erfolgen (27 € netto).
Meines Erachtens sind das Nebenleistungen und nicht gesondert zu vergüten? (steht das in der VOBAbk. irgendwo?) Das Einmessen des Gefälles bei der Leitungsverlegung wird ja auch nicht gesondert vergütet!
Wie geht man damit um?
Danke im Voraus!
Nelle
  1. Sonst ...

    noch Probleme?
  2. Freuen Sie sich, dass es

    nur 27,- € sind. Manche bekommen gar keinen Meterriss und dann geht das Spiel erst richtig los. Da sind die 27,- € gut angelegtes Geld.
    Persönliche Meinung ...
  3. nochmal zum Meterriss ...

    Natürlich bin ich froh, wenn ein Handwerker überhaupt die Meinung vertritt, man müsste ordentlich arbeiten und braucht hier und da einen Meterriss. Aber ist so was für einen Handwerker nicht selbstverständlich und eine Nebenleistung nach VOBAbk.? (also nicht gesondert zu vergüten). Hier geht es nicht nur um die 27 €, sondern um das Prinzip!) Demnächst bekomme ich dann eine Rechnung über Zollstock anlegen und Gefälle messen zur richtigen Leitungsverlegung? Wo hört das denn auf?
    Über ernste Meinungen wäre ich dankbar ...
    Nelle

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