Silikonfuge in Dusche undicht ... massiver Wasserschaden
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Silikonfuge in Dusche undicht ... massiver Wasserschaden

Ich habe in meiner Dusche eine undichte Silikonfuge. Dadurch habe ich einen massiven Wasseraustritt, welcher hier das vorhandene Mauerwerk stark durchfeuchtet hat. Um eine Austrocknung zu gewährleisten, muss der komplette Fliesenspiegel entfernt werden und es ist eine lufttechnische Austrocknung durch eine Fachfirma erforderlich. Nun habe ich gehört, dass eine undichte Silikonfuge nicht in der Leitungswasser-Versicherung enthalten ist. Andererseits hat das Düsseldorfer Amtsgericht 2001 entschieden, dass die Silikonfuge zum Duschsystem gehört und die Versicherung zahlen muss.
Hat einer für diesen Fall ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt einer die rechtliche Lage?
  • Name:
  • Toster
  1. Seit wann ...

    Seit wann soll die Silikonfuge abdichten?
    Dachte bisher immer die sei nur für die Optik und die Abdichtung müsste anderweitig hergestellt werden.
    Silikonfugen sind doch auch Wartungsfugen, sprich das die nicht ganz dicht sind nach einiger Zeit ist ganz normal.
    Ich denke da hat irgendwas anderes nicht hingehauen ...
    Gruß
    MH
  2. "Das Auge duscht ja schließlich auch mit! "  -  Oder wie? ;-)

    Na, "nur für die Optik" ist ja wohl etwas übertrieben ... ;-)
    Natürlich sollen Silikonfugen abdichten.
    Nur muss es zusätzliche Maßnahmen geben, die einen größeren Schaden (wie durchfeuchtetes Mauerwerk) bei defekter Fuge verhindern.
    Der Hinweis "Wartungsfuge" stimmt durchaus.

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