Werkvertrag zum Festpreis  -  Änderungen
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC

Werkvertrag zum Festpreis  -  Änderungen

Hallo!
Wir brauchen dringend einen Rat und würden uns freuen, wenn
uns hier jemand weiterhelfen könnte:
Wir haben einen Werkvertrag zu einem Festpreis vergeben.
Während der Ausführung wurden dann  -  auf Rat des Fliesenlegers -
z.B. 2 Reihen Fliesen statt an einer an der gegenüberliegenden
Wand verfliest, statt eines Musters, für das Fliesen zu schneiden gewesen wären (100 Stück auf 10x10 cm) wurden diese
Fliesen (ohne dieses zuschneiden) für die Ablagen verwendet.
Insgesamt kamen 6 m² Fliesen neu, 2 YTONG-Wände (1x2 m) als Dusche (ohne Abdichtung, machten wir selbst) und einige Schlüterschienen hinzu. Vom Fliesenleger wurden aber andere Arbeiten aus dem Festpreis-Paket nicht ausgeführt, da er "woanders hin" musste.
Jetzt berechnet er den Festpreis und ca. 40 % mehr Stunden.
Er hatte sich verkalkuliert und wir sollen nun die Zeche zahlen.
Er hat weder auf Regiestunden noch auf die Überziehung des Festpreises hingewiesen.
Die Mehrzeit für die zusätzlichen Mauern/Fliesen haben sich komplett mit den weggefallen Arbeiten auf.
Nun unser Hilferuf:
Ist der Festpreis wirklich nichtig, nur weil Arbeiten geändert wurden?
Vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • Job495

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