Rückstauklappe wann erforderlich?
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Rückstauklappe wann erforderlich?

Hallo,
Die von uns beauftragte Baufirma hat in unserem Entwässerungssystem keine Rückstauklappe eingebaut.
Im Entwässerungsplan unseres Planungsbüros wurde anscheinend vergessen eine Rückstauklappe einzuzeichnen?!
In der Ausschreibung ist eine mechanische Rückstauklappe aber aufgeführt und die von uns beauftragte Baufirma hat auch einen Preis für eine mechanische Klappe abgegeben.
Der Fertigfußboden ist von der Höhe her niedriger als die Straßenführung.
Ich muss noch dazusagen, dass unser Haus ohne Keller auf einer Bodenplatte errichtet wurde und für den nachträglichen Einbau einer Rückstauklappe nochmals gegraben werden müsste.
Die Baufirma stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die Klappe nicht eingezeichnet war. Unser Planungsbüro wiederum behauptet die Ausschreibung ist Bestandteil der Werksplanung und musste nicht extra in einer Zeichnung erscheinen.
Nach einigem Hin und Her behauptet nun die Baufirma, dass wir überhaupt keine Klappe brauchen, da wir sehr hoch liegen und das letzte Haus an der Kanalisation sind.
Dies ist im Moment zumindest noch richtig wird aber ganz sicher nicht so bleiben!
Nun steht hier Aussage gegen Aussage.
Deshalb wende ich mich nun an dieses Forum um hoffentlich etwas "Licht"
in unsere Kanalisation zu bekommen.
Die Hauptfragen die mich beschäftigen sind:
1. Muss die Baufirma nachbessern?
2. Reicht eine mechanische Klappe aus?
3. Was wenn ich auf die Klappe verzichte  -  gibt das Ärger mit der Versicherung, Behörden ...?
4. Gibt es evtl. noch ganz andere Lösungsmöglichkeiten?
5. Hätte die Baufirma das Thema Rückstauklappe nicht wenigstens ansprechen müssen, bzw. gehört eine Rückstauklappe nicht automatisch zur Entwässerung?
Ich bin für jede Antwort dankbar!
MfG
Wolfgang Gruber
  • Name:
  • Wolfgang Gruber
  1. Schon bitter ...

    Tach,
    ... dass Sie sich um solche Fragen kümmern müssen, wo es doch ein Planungsbüro gibt. Allein an Ihrer Fragestellung kann man erkennen, dass Sie sich mit diesem Thema nicht auskennen (können).
    Bei der Notwendigkeit einer Rückstausicherung kann die Höhe der Straße und/oder die Höhe Ihrer Bodenplatte völlig unerheblich sein!
    Fragen Sie (besser Ihr Planer!) bei Ihrer Stadtentwässerung nach, in welche Höhe bezogen auf Ihr Haus, sich die Rückstauebene befindet. Diese kann u.U. oberhalb der Straßenoberkante liegen.
    Als Nächstes gilt zu klären, ob es unterhalb dieser Höhe Entwässerungsmöglichkeiten in Ihrem Haus gibt. Diese sind "mit geeigneten Maßnahmen gegen Rückstau zu sichern".
    Welche diese "geeigneten Maßnahmen" sind, hängt von der Art des Abwassers (fäkalienhaltig oder nicht?) und von der Nutzung (Wohnraum, Hobby Ausweichmöglichkeiten ...) ab. Abhängig davon kann es sein, dass Sie entweder gar nichts, oder im schlimmsten (teuersten) Fall eine Hebeanlage brauchen.
    Also  -  kompetenten Partner suchen (Fachplaner, Architekt). Die können Ihnen das alles aufbröseln. Klar ist, dass im nachhinein jeder versucht seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
    Und noch was: Mir wäre es erst mal wichtiger, das mir die Soße nicht in die Bude laüft, bevor ich mir Gedanken über möglichen Ärger mit Behörden mache.
    Viele Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  2. "die Rückstauebene kann u. U, oberhalb der Starßenoberkante liegen ... "

    Wie soll das denn sein? Wenn es eine Rückstau im öffentlichen Kanal gibt dann kommt das Wasser zu den Kanaldeckeln raus ... =>> Rückstauebene ist Straßenoberkante!
    Befindet sich eine "Öffnung" in ihrem System unterhalb der Straßenoberkante, so ist diese mittels Rückstauverschluss zu sichern!
    Art und Weise ist von mehreren Faktoren Abhängig!
    Jedenfalls ist es nicht IHRE Aufgabe dies zu ermitteln/festzulegen!
    Gruß
    tg
  3. Na ganz einfach ...

    Na ganz einfach wie letztens erst gehabt. Neubaugebiet liegt in einer Senke im Gelände. Straße hat relativ hohe Bordsteine. Das hat zur Folge, dass bei Überlauf des Kanals die Brühe gleich 20 cm auf der Straße steht. Angaben der örtl. Abwassergesellschaft: Rückstauebene ist mit 40 cm über Straßenoberkante anzunehmen.
    Schauen Sie sich bei starken Regenfällen mal um Herr Gebhardt, wie schnell o.g. Situation eintreten kann. Ich halte Ihre Hilfestellung  -  bei allem Respekt  -  etwas kurzsichtig.
    Alles andere war bereits gesagt.
    Grüße
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  4. ausnahmen bestätigen ...

    die Regel ... aber mit Verlaub, was Sie hier beschreiben ist kein Rückstau, sondern eine Überschwemmung!
    da hilft mir die rückstauklappe auch nicht wenn die sch ... zur Haustür reinläuft!
    Gruß
    tg
  5. Skizze

    Foto von Oliver Kettig

    Bildchen

    Zitat: "Als Rückstauebene gilt die Höhe von 10 cm über der endgültigen Straßenoberkante an der Anschlussstelle. "
    Scheint nicht so ungewöhnlich zu sein.
    Grüße

  6. bei der Stadt erlangen gibt es die selbe Skizze im Internet  -  da liegt die rote Linie 10 cm tiefer!

    bei der Stadt erlangen gibt es die selbe Skizze im Internet  -  da liegt die rote Linie 10 cm tiefer!

    Gruß
    tg

  7. Sehen Sie ...

    Sehen Sie alles Vorgaben mit unterschiedlichen Maßangaben. Was schließen wir nun daraus? Das der Bauherr, egal wo er baut, egal was er baut, sich die für ihn angenehmste Höhe heraussuchen kann? Wohl kaum.
    Und bei jeder "Öffnung unterhalb der Straßenoberkante", wie Sie so schön schreiben, pauschal nach einer Rückstauklappe zu rufen, ist an Oberflächlichkeit kaum zu übertreffen.
    Nehmen wir doch mal das nicht so unübliche Beispiel der Einliegerwohnung. Diese hat ein einziges WC unterhalb der Rückstauebene. Da wären der geneigte Bauherr mit Ihrem Tipp wohl schlecht beraten.
    • Name:
    • Herr Ste-030-Bar
  8. naja,

    da gebe ich ihnen schon recht (Einliegerwohnung)  -  aber ich bin auch nicht hier um ALLE Varianten und eventualitäten vorzukauen ... dafür gibt's ja den Planer  -  der kennt hoffentlich mehr Eckdaten als wir und wird dafür bezahlt eine auf DAS Bauvorhaben abgestimmte Lösung zu präsentieren!
    so ist es bau  -  jede noch so kleine Hütte ein unikat!
    Gruß
    tg
  9. Alles halb so schlimm

    die Rückstauebene wird durch die Satzung geregelt. Nun kommt es darauf an wie die Gemeinde diese in der Satzung festlegt. Wenn es keine Satzung gibt, die hierzu eine Aussage trifft, dann gilt die DINAbk. 12056-4 nach der die RSE bei Straßenoberkante im Bereich des Anschlusskanals ist.
    Frage nach den geprüften Entwässerungsplänen habe ich hier noch nicht gelesen, wie sieht es damit aus? Diese sollten doch eine Aussage über eine Rückstauebene und die dazugehörige Sicherung gaben.
    Solange keine E-Gegenstände unterhalb der RSE sind darf keine Sicherung per Rückstauverschhluss erfolgen.
    Unterhalb muss unterschieden werden, welche Nutzung usw ...
    Oberhalb darf nur im freien Gefälle entwässert werden.

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