Zahlungsbedingungen bei Bad-Modernisierung
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC

Zahlungsbedingungen bei Bad-Modernisierung

Wir haben vor unser Bad komplett neu zu gestalten. Der Sanitärer, für den wir uns nun entschieden haben überraschte uns nun aber mit seinen Zahlungsmodalitäten. "Vor Auftragsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 65 % erforderlich".
Klar kann man verstehen, dass der Handwerker bei einem Auftragsvolumen von 17.000 € auch hohe Investitionskosten hat. Aber mein Geld ist bei einer Insolvenz weg ... Nun hat er sich auf eine Anzahlung in Höhe von 10 % reduzieren lassen, fordert aber "regelmäßige Zwischenabrechnungen, sowie Vorkasse bei Materiallieferungen"
Was wäre für uns der sicherste Weg, denn uns erscheint das Ganze etwas unüblich?
Dank im Voraus für die Hilfe.
  • Name:
  • S. Stappmann
  1. Bankbürgschaft

    Hallo,
    das Stichwort sollte heißen: "Bankbürgschaft". Da gibt es noch so einen Passus, dass die Bank nicht eigene Forderungen gegenrechnen darf im Falle der Insolvenz. Das würde ich von einem Anwalt checken lassen. Mein Sanitärmann will auch eine Vorauszahlung (bisher 25 %)
    Gruß,
  2. Verhandlungssache

    auf mehr als 30 % voraus tät' ich mich nicht einlassen.
    i.a.
    30 % Voraus
    30 % bei Baubeginn
    30 % bei Abnahme
    10 % nach Mängelfreiheit
  3. Finger weg ...

    wenn das Wort: Vorkasse bei Materiallieferungen" fällt, bedeutet es, dass die Groß- / Zwischenhändler ihm keinen Kredit mehr geben  -  und dann ist es meist nicht mehr weit bis zur finanziellen Grätsche.

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