Wand-WC zu tief. Wer ist schuld bzw. haftet?
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Wand-WC zu tief. Wer ist schuld bzw. haftet?

Hallo, ich habe div. Beiträge im Forum zum Thema DINAbk. Höhe eines Wand-WCs gelesen und fühle mich dadurch nicht allein.
Mein Wand-WC mit Vorwandinstallation hat eine Höhe von 37 cm (OK Porzellan, 38,5 OK Sitz). Da dies für mich deutlich zu niedrig ist, habe ich meinen Installateur zur Nachbesserung aufgefordert. Seine Meinung ist erstens, dass die Höhe OK sei, zweitens, dass der Estrich-Leger schuld sei (er hätte den Estrich niedriger legen sollen) und drittens kann er eh nichts mehr ändern.
Zur Info: Der Estrich hat eine Dicke von 4 cm, was meines Wissens das Mindestmaß darstellt.
Meine Frage ist nun: Muss sich der Installateur, nachdem der Estrich gelegt wurde, von der (Norm-) Höhe überzeugen und evtl. die Höhe korrigieren oder kann er die Schuld auf den Estrichleger schieben? Sprich, wer hat schuld, an wen muss ich mich wenden und wie kann ich beim Installateur argumentieren?
Danke für Hilfe.
  • Name:
  • Anton (der Tiefsitzer)
  1. Installateur und Estrichleger sollten sich an einem Meterriss ...

    Installateur und Estrichleger sollten sich an einem Meterriss orientieren, war der da?
  2. und wer ...

    Foto von Helmuth Plecker

    ... und wer hat den Meterriss angelegt?
  3. Meterriss

    Nachtrag:
    Der Installateur war zuerst da und hat keinen Meterriss erstellt, der wurde später erst (nach Vorwandinstallation) vom Estrichleger erstellt.
    • Name:
    • Anton
  4. Dumm gelaufen ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Dumm gelaufen würde ich da sagen. Woher hat der Estrichleger denn die Angabe, wie hoch der Meterriss angelegt werden soll? Und woher hat der Installateur die Angabe, wie hoch seine WC und Waschtische etc. installiert werden sollen?
  5. Wo ist das Problem?

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Siehe Link
    MfG
    • Name:
    • HF
  6. Jau, oder so!

    Foto von Helmuth Plecker

    Warum nicht! ;-)
  7. Sehr witzig und hilfreich ...

    Sehr witzig und hilfreich Schuld hat eindeutig der Installateur. Wenn bauseits kein Meterriss vorhanden war, hätte er sich nach der geplanten Estrich- und Gesamtaufbauhöhe einschließlich Fliesenbelag erkundigen müssen.
    Freundliche Grüße
  8. Nur Teilschuld ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Nur Teilschuld denn derjenige, der es unterlassen hat, den Meterriss rechtzeitig anzulegen, der hängt m.E. mit drin.
  9. Da gibt's doch so'n Schlamperset

    mit dem man zu tiefe WWCs etwas höhersetzen kann ... glaub' von Geberit ...
  10. Schuld..

    hat der, der keinen Meterriss angebracht hat (Das ist KEINE Nebenleistung) und der Installateur, wenn er diesen nicht eingefordert hat.
    Und das Pfuscherset schafft meines Wissens 2 cm, nicht mehr.
  11. neee, nein, nein

    Schuld hat klar der Installateur.
    Wie war das noch  -  mit der Bedenken Anmeldung VOBAbk./B§ 4 Ausführung?
    Meterrisse für "Andere" Gewerke anzulegen ist eine "Besondere Leistung". Aber nicht eine vorgegebene Höhe Aufzunehmen und dorthin zu übertragen wo diese benötigt wird.
    Man was würde ich als Maurer Reich werden, wenn ich für jeden Höhenübertrag 5 € bekommen würdem;-)
  12. Danke für das Feedback

    Der Installateur hat nach einiger Diskussion mit Hilfe des "Schlampersets" das WC um 2 cm auf 39 cm (OK Porzellan) erhöht. Dies ist zwar immer noch etwas mager, aber besser wie gar nichts.
    Ansonsten kann ich noch zum o.a. Link greifen. ;-)
    Danke und Gruß Anton
  13. wer schuld ist oder 'haftet'

    bestimmt bei uns kein Forum, sondern ein Gericht,
    ansonsten gibt es eine DINAbk. dazu,
    die ist durchaus kein Gesetz, sondern etwas tief angesiedelt :-)
    es handelt sich um die DIN 1381
    MfG
  14. festzuhalten bleibt:

    alles innerhalb der DINAbk..
    Gruß Christian
    PS " deutlich zu niedrig"!
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto

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