In welchen Räumen sind grüne Feuchtraumgipsplatten zwingend vorgeschrieben?
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In welchen Räumen sind grüne Feuchtraumgipsplatten zwingend vorgeschrieben?

Gibt es eine Bauvorschrift, die zwingend grüne Gipsplatten vorschreibt. Was sind Feuchträume in denen solche Platten verwendet werden müssen? gilt für Baden-Württemberg
rirfox@gmx.net
  1. Feuchträume

    Hallo,
    Feuchträume sind Räume mit langfristig hoher relativer Luftfeuchte bzw. mit stärkerer Wassereinwirkung auf die Bauteiloberflächen (z.B. öffentliche Bäder oder Ställe). Häusliche Küchen und Bäder zählen nicht zu den Feuchträumen.
    "Grüne" Platte sind zwar sinnvoll und nicht falsch aber im Eigenheimbereich nicht zwingend erforderlich.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. genau nach dieser Definition,

    Foto von Thorsten Bulka

    dürfen gipsgebundene Platten hier üblicherweise nicht verwendet werden!
    Sondern gemaint ist das Umgangssprachliche für Feuchtraum!
    Ansonsten lesen sie mal, von welchem Hersteller, ihre Platten kommen. Den dann mal anrufen, und fragen ob seine (wirklich seine Platten die bei ihnen ja verarbeitet wurden) für diesen Fall geeignet sind. oder ob man doch hätte anderer nähmen sollen.
    Wenn man denn schon mal gleich an der strippe hat, kann man gleich nachhacken, wie lange sie den Wassereinwirkung aushalten, die "Normalen, und die unnormalen grünnen" Auch die Längenänderung bei Feuchtikeitswechsel, die Haftzugverminderung, wenn mal die Platte fünf Wochen Feucht wahr ... usw ...
    Dann könnte man sich fragen, ob es nicht noch was bessers gebe!
  3. "Sondern gemaint ist das Umgangssprachliche für Feuchtraum! "

    Hallo,
    den Satz verstehe ich nicht.
    In häuslichen Bädern und Küchen kommt es üblicherweise nicht zu solchen Belastungen, dass Schäden an den Gipsbaustoffen zu erwarten sind. Deshalb zählen sie ja auch noch zu den Trockenräumen.
    Sicher ist es richtig, dass Gipsbaustoffe vor dauernden Feuchtigkeitsbeanspruchungen geschützt werden müssen. Die Hydrophobierung in den "grünen" Platten kann dies aber nicht bewirken, sondern nur unterstützen.
    Die entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen fachgerecht geplant und ausgeführt werden. Ohne diese, sind "grüne" Platten genauso ungeeignet wie die "einfachen".
    Mit freundlichen Grüßen
  4. fragst du mal die aus iphofen!?!

    Foto von Thorsten Bulka

    was die dazu meinen. In deren Unterlagen oder Gesprächen heißt es wohl, das bei Häuslichen Bädern diese Farblich abgesetzten Platten verwendet werden sollen. Bei Räumen mit noch höheren Feuchtigkeitswerten, insbesondere bei Gewärblichen Objekten, sollte man diese nicht mehr nehmen. Lieber die Aquapenell.
    Oder findet ihr etwas anderes. Was steht im MB über Trockenbau ... wie legen die die das Wort Feuchtraum aus? Wie legt die Abdichtungsnorm, oder das MB es aus? Kann es sein, das hier jeder etwas anderes meint? Man könnte noch die Holzdecken hinzuziehen, sollen auch Feuchtraumgeeignet sein, meisnt du den wirklich die meinen hier eine Dusche im Hallenbad?
  5. Gibt es wirklich keine Definition was Feuchträume sind?

    Offensichtlich hat bisher keiner der so freundlich auf meine Frage geantwortet hat, eine Festlegung wie z.B. eine DINAbk. Norm was baurechtlich Feuchträume sind, nennen können.
    Hintergrund meiner Frage ist eine große Reihenhaussiedlung, die gerade im Bau ist und bei der in den einzelnen Reihenhäusern mal grüne Feuchtraumplatten verwendet werden und mal nicht, mal bunt gemischt weiße und grüne als "Mosaik"
    und das in WC, Bad und Küche. Ich meine, dass es manchem Leser und Häuslebauer weiterhelfen würde, wenn es eine Norm gäbe. Da doch für alles in Deutschland Vorschriften vorhanden sind, gibt es wirklich nirgendwo eine verbindliche Festlegung? Wenn das so ist wird doch kein Bauunternehmen mehr die etwas teureren grünen Platten verwenden.
    Danke für alle Antworten und viele Grüße
  6. Na klar  -  aber für Nassraum

    Innenraum in dem nutzungsbedingt Wasser in solchen Mengen anfällt, dass zu seiner Ableitung eine Fußbodenentwässerung erforderlich ist. Bäder im Wohnungsbau ohne Bodenablauf zählen nicht zu den Nassräumen.
    Definition gemäß Pkt. 3.3.1 DINAbk. 18 195  -  1 ; 2000-08
    Mit freundlichen Grüßen
  7. hey pappnase ...

    Foto von Thorsten Bulka

    (Bauübliche umgangssprache) hasst du den schon mal in die BAKT Bauträger hineingesehen, wie ich es schon mal geschrieben hatte?

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